Guten Tag
Könnte es sein, dass im HEUTIGEN "Der Bund" ein Leserbrief von mir mit dem Titel "Strahlenwerte" drin ist? Ich habe diese Zeitung nicht zur Hand. Könnte jemand so lieb sein und den (genauen) Wortlaut des Leserbriefs hier im Forum veröffentlichen? Bin gespannt, was alles "gekürzt" wurde.
LESERBRIEF Strahlenwerte
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The Future's black
Re: LESERBRIEF Strahlenwerte
© Der Bund; 04.04.2006; Seite 10
Leserbriefe
Der Bund
Strahlenwerte
«Verzögerungstaktik»
Leserbrief vom 30. März
1. Der Walliser Staatsrat bewilligt keine UMTS-Antennen, weil deren reale Strahlung im Betrieb nicht genau messbar ist und Grenzwertüberschreitungen daher möglich sind. Dies verstösst gegen das Vorsorgeprinzip - die NISV-Grenzwerte verkörpern das Vorsorgeprinzip.
2. Das Bundesgericht entschied, die Einhaltung der Grenzwerte gemäss NISV müsse objektiv überprüfbar sein (BGE 1A.160/04): «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NISV-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.»
3. Das Bundesamt für Umwelt hat zwar am 16. 1. 06 in einem Rundschreiben ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) vorgestellt, um die effektive Strahlung besser kontrollieren zu können. Das Verwaltungsgericht Zürich erwog in einem Entscheid vom 8. 2. 06 (VB.2006.00001): «Das QS-System wurde bis heute noch von keinem Netzbetreiber realisiert.» Die Baubewilligung wurde aufgehoben. Die Bausektion Zürich wurde zuerst vom Bundesgericht (BGE 1A.118/2005), dann vom Verwaltungsgericht gemassregelt. Im Kanton Zürich und schweizweit existiert folglich ein Bewilligungsstopp für Mobilfunkanlagen.
Peter Hidber sollte nicht die Rechtsprechung ehrenwerter RichterInnen in Frage stellen bzw. verhöhnen. Jakob Senn, Baar
«Jeder von uns hat ein Handy»
«Bund» vom 10. März
Ich gratuliere der Stadt Bern zu ihrem Gemeinderat und diesem zum Mut, Artikel 10 der Bundesverfassung («Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit») und Art. 31 der Verfassung des Kantons Bern («Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und der natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen») ernst zu nehmen und ein Moratorium für Natelantennen zu verfügen. Erst die vom Bundesrat letztes Jahr in Auftrag gegebene Studie wird Aufschluss darüber geben, wie gefährlich die unbestrittenen, von Mobilfunkantennen ausgelösten Zellveränderungen für die Gesundheit sind. In Thun sind 3 Gesuche hängig, gegen die weit über 2000 Unterschriften gesammelt wurden. Ich hoffe, dass unsere Stadtregierung genug «Füdle» hat und sich den vielen anderen mutigen Gemeinden anschliesst.
Maja Bircher, Thun
Leserbriefe
Der Bund
Strahlenwerte
«Verzögerungstaktik»
Leserbrief vom 30. März
1. Der Walliser Staatsrat bewilligt keine UMTS-Antennen, weil deren reale Strahlung im Betrieb nicht genau messbar ist und Grenzwertüberschreitungen daher möglich sind. Dies verstösst gegen das Vorsorgeprinzip - die NISV-Grenzwerte verkörpern das Vorsorgeprinzip.
2. Das Bundesgericht entschied, die Einhaltung der Grenzwerte gemäss NISV müsse objektiv überprüfbar sein (BGE 1A.160/04): «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NISV-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.»
3. Das Bundesamt für Umwelt hat zwar am 16. 1. 06 in einem Rundschreiben ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) vorgestellt, um die effektive Strahlung besser kontrollieren zu können. Das Verwaltungsgericht Zürich erwog in einem Entscheid vom 8. 2. 06 (VB.2006.00001): «Das QS-System wurde bis heute noch von keinem Netzbetreiber realisiert.» Die Baubewilligung wurde aufgehoben. Die Bausektion Zürich wurde zuerst vom Bundesgericht (BGE 1A.118/2005), dann vom Verwaltungsgericht gemassregelt. Im Kanton Zürich und schweizweit existiert folglich ein Bewilligungsstopp für Mobilfunkanlagen.
Peter Hidber sollte nicht die Rechtsprechung ehrenwerter RichterInnen in Frage stellen bzw. verhöhnen. Jakob Senn, Baar
«Jeder von uns hat ein Handy»
«Bund» vom 10. März
Ich gratuliere der Stadt Bern zu ihrem Gemeinderat und diesem zum Mut, Artikel 10 der Bundesverfassung («Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit») und Art. 31 der Verfassung des Kantons Bern («Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und der natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen») ernst zu nehmen und ein Moratorium für Natelantennen zu verfügen. Erst die vom Bundesrat letztes Jahr in Auftrag gegebene Studie wird Aufschluss darüber geben, wie gefährlich die unbestrittenen, von Mobilfunkantennen ausgelösten Zellveränderungen für die Gesundheit sind. In Thun sind 3 Gesuche hängig, gegen die weit über 2000 Unterschriften gesammelt wurden. Ich hoffe, dass unsere Stadtregierung genug «Füdle» hat und sich den vielen anderen mutigen Gemeinden anschliesst.
Maja Bircher, Thun