Der Gemeindepräsident von Malans orientierte die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 9.10.02 in der Sache Baurecht zur Erstellung einer Mobilfunksendeanlage im Kirchturm von Malans. Er klärte die Anwesenden auf, dass dieses Geschäft gemäss Gemeindeordnung nicht referendumsfähig sei. Hingegen möchte der Vorstand dem Wunsch vieler Einwohner entsprechen und habe Orange mitgeteilt, dass die Gemeinde Malans vom Vertrag zurücktreten möchte. Die Mobilfunkgesellschaft habe daraufhin ein Schlichtungsgespräch vorgeschlagen. Dieses Gespräch ist noch ausstehend.
Die Vorgeschichte: Im April wurde auf das Baugesuch der Firma im Kirchturm von Malans einen Mobilfunksender zu errichten, mit einer Sammeleinsprache gegen das Bauvorhaben und mit gleichzeitiger Forderung, dass dieses Geschäft der Gemeindeversammlung vorgelegt werden muss, reagiert. Dabei kamen über 320 gültige Unterschriften zusammen, was ca. ein Drittel der Stimmberechtigten bedeutet. Das Grundstück ist im Besitz der politischenGemeinde, als auch der evngelischen Kirchgemeinde von Malans.
Baurecht von der Gemeinde Malans an Orange nicht Referendums
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Markus Durrer
Re: Baurecht von der Gemeinde Malans an Orange nicht Referen
Detailierte Infos sind auf meiner Hompage im Dossier - strahlender Kirchturm http://www.mypage.bluewin.ch/innovativ/ ... chturm.htm abrufbar.
Gruss Markus
Gruss Markus
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Hans-U.Jakob
Re: Baurecht von der Gemeinde Malans an Orange nicht Referen
Lieber Markus Durrer,
Besorgen Sie sich raschmöglichst auf der Gemeindeverwaltung Malans das Gemeindereglement. Das ist so eine Art Verfassung auf Gemeindeebene. Da steht genau drin, was referendumsfähig ist und was nicht. Den Gemeinderäten kann man leider nicht immer alles glauben.
Beste Grüsse, Hans-U.Jakob
Besorgen Sie sich raschmöglichst auf der Gemeindeverwaltung Malans das Gemeindereglement. Das ist so eine Art Verfassung auf Gemeindeebene. Da steht genau drin, was referendumsfähig ist und was nicht. Den Gemeinderäten kann man leider nicht immer alles glauben.
Beste Grüsse, Hans-U.Jakob
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Markus Durrer
Re: Baurecht von der Gemeinde Malans an Orange nicht Referen
Natürlich werde ich im Gemeindereglement nicht ein Wort von Mobilfunksendern finden *g! Die Frage ist mit was dieses Geschäft gleichgestellt wird. Ist es vergleichbar mit der Vermietung oder Verpachtung eines Objekts der Gemeinde, so haben die Gemeindeväter recht. Wird es als Abtretung einer Liegenschaft im Baurecht angesehen, müsste das Vorhaben von der Gemeindeversammlung entschieden werden. Dies würde aber auch bedeuten, dass der Vorstand ausserhalb seiner Kompetenz den Vertrag mit Orange unterzeichnet hätte.
Da die Errichtung des Senders einer Baubewilligung untersteht, erachte ich es als naheliegend, dass es sich um eine Baurechtsangelegenheit handelt.
Von der Finanzellen Seite betrachtet, ist es im Handlungsspielraum der Behörde, wenn man nur den „Pachtzins“ als Massstab nimmt. Wenn man aber damit rechnen muss, dass mit dieser Handlung die Gemeinde mit grossen Schadenersatzforderungen konfrontiert wird, übersteigt dies die Finanzkompetenz des Gemeinderates.
Alles eine Frage der Betrachtung!
Nun habe ich einerseits dem Gemeindepräsident meine Dienste als Berater in Elektrosmogangelegenheiten und als Vertreter der Einsprecher angeboten. Andererseits versuche ich so rasch wie möglich eine IG zu gründen, die für die Interessen der Mobilfunkkritiker in Malans einsteht.
Wenn jemand näheres weiss (keine Vermutungen), wie Orange bei solchen Schlichtungsgesprächen vorgeht, wäre ich dankbar für detailliertere Informationen.
Danke für eure Unterstützung Markus
Da die Errichtung des Senders einer Baubewilligung untersteht, erachte ich es als naheliegend, dass es sich um eine Baurechtsangelegenheit handelt.
Von der Finanzellen Seite betrachtet, ist es im Handlungsspielraum der Behörde, wenn man nur den „Pachtzins“ als Massstab nimmt. Wenn man aber damit rechnen muss, dass mit dieser Handlung die Gemeinde mit grossen Schadenersatzforderungen konfrontiert wird, übersteigt dies die Finanzkompetenz des Gemeinderates.
Alles eine Frage der Betrachtung!
Nun habe ich einerseits dem Gemeindepräsident meine Dienste als Berater in Elektrosmogangelegenheiten und als Vertreter der Einsprecher angeboten. Andererseits versuche ich so rasch wie möglich eine IG zu gründen, die für die Interessen der Mobilfunkkritiker in Malans einsteht.
Wenn jemand näheres weiss (keine Vermutungen), wie Orange bei solchen Schlichtungsgesprächen vorgeht, wäre ich dankbar für detailliertere Informationen.
Danke für eure Unterstützung Markus
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Markus Durrer
Re: Baurecht von der Gemeinde Malans an Orange nicht Referen
Wie ich nun in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich bei dem Schlichtungsgespräch, um einen Termin bei der Schlichtungsstelle für Mietsachen.
Dies deutet darauf hin, dass es sich beim Vertrag der Gemeinde Malans mit Orange um einen mehrjährigen Mietvertrag handelt. Leider wurde bis heute keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Bei einer Dienstbarkeit auf eine Liegenschaft hätte der Gemeindevorstand den Vertrag nicht abschliessen dürfen, sondern hätte vorgängig von der Gemeindeversammlung die Freigabe einholen müssen.
Für Mietverträge hingegen ist der Gemeinderat und nicht die Gemeindeversammlung zuständig. Gemäss Gemeindeverfassung sind Initiativen nicht zulässig, die einen erneuten Entscheid eines bereits durch den Gemeinderat entschiedenen Geschäftes zum Inhalt haben. Rekurse gegen Entscheide des von Angehörigen der Gemeindeverwaltung oder auch Departementvorsteher sind bis 20 Tage nach dem Entscheid an den Gemeinderat zu richten.
Die Finanzhoheit des Gemeinderates ist auf 10'000.- SFr. für ein einzelnes Geschäft beschränkt oder auf 1'000.- SFr bei Jährlich wiederkehrenden Kosten.
Da stellt sich die Frage, ob bei diesem Vertragsabschluss die Finanzkompetenz überschritten wurde. Der Gemeindepräsident kontert dem Argument, dass die Gemeinde zukünftig mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert sein wird mit dem Hinweis, dass die Haftung vertraglich an Orange übertragen wurde.
Gruss Markus
Dies deutet darauf hin, dass es sich beim Vertrag der Gemeinde Malans mit Orange um einen mehrjährigen Mietvertrag handelt. Leider wurde bis heute keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Bei einer Dienstbarkeit auf eine Liegenschaft hätte der Gemeindevorstand den Vertrag nicht abschliessen dürfen, sondern hätte vorgängig von der Gemeindeversammlung die Freigabe einholen müssen.
Für Mietverträge hingegen ist der Gemeinderat und nicht die Gemeindeversammlung zuständig. Gemäss Gemeindeverfassung sind Initiativen nicht zulässig, die einen erneuten Entscheid eines bereits durch den Gemeinderat entschiedenen Geschäftes zum Inhalt haben. Rekurse gegen Entscheide des von Angehörigen der Gemeindeverwaltung oder auch Departementvorsteher sind bis 20 Tage nach dem Entscheid an den Gemeinderat zu richten.
Die Finanzhoheit des Gemeinderates ist auf 10'000.- SFr. für ein einzelnes Geschäft beschränkt oder auf 1'000.- SFr bei Jährlich wiederkehrenden Kosten.
Da stellt sich die Frage, ob bei diesem Vertragsabschluss die Finanzkompetenz überschritten wurde. Der Gemeindepräsident kontert dem Argument, dass die Gemeinde zukünftig mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert sein wird mit dem Hinweis, dass die Haftung vertraglich an Orange übertragen wurde.
Gruss Markus