Taktisch unklug?

Mo

Taktisch unklug?

Beitrag von Mo » 30. Mai 2006 08:01

Seit einiger Zeit verfolge ich in den Medien das Theater um die geplante Sunrise-Antenne in Erlinsbach. Was ich seltsam finde: warum setzen die Gegner auf die Taktik, wonach die Antenne "nicht ins Ortbild passe"? Darüber kann man eh streiten, ob ein Ortsbild schützenswert sei, speziell wenn die Dinger auf einem Industriegebäude stehen. Ist es taktisch nicht völlig falsch, darauf zu setzen? Wäre es nicht gescheiter, wenn die gesundheitliche Bedenken vorbringen würden? Heute war wieder ein Bericht in der MZ:

Erlinsbach SO Antennen-Entscheid des Verwaltungsgerichts als Akt der Willkür kritisiert


Die Mobilfunkbetreiberin Sunrise fährt schweres Geschütz gegen das Solothurner Verwaltungsgericht vor Bundesgericht auf. So soll die Bewilligung zum Bau einer Mobilfunkanlage auf dem Von-Däniken-Haus im Dorfkern von Erlinsbach SO doch noch erstritten werden.

ANDREAS TSCHOPP

Der Streit um den Bau einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Von-Däniken-Hauses an der Aarauerstrasse 101 in Erlinsbach SO geht in eine weitere Runde. TDC Switzerland AG (Sunrise) mit Sitz in Zürich führt vor Bundesgericht Verwaltungsgerichts- und staatsrechtliche Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn. Dieses hatte Ende März die der Mobilfunkbetreiberin zuvor von der kantonalen Baudirektion bestätigte Baubewilligung wieder aufgehoben (diese Zeitung berichtete).

«Gestörtes Ortsbild» schützen?

Das Gericht begründete seinen ablehnenden Entscheid mit ortsbildschützerischen Argumenten. So stellte es nach dem am 21. März erfolgten Augenschein fest, dass die Antenne von allen Seiten her gut sichtbar sei. Die an einem eben gut einsehbaren Standort angebrachte Antenne mit Gerätecontainer wirke sich «zusätzlich negativ auf das Ortsbild aus», so das Gericht.

Wie dieses feststellte, sei das Ortsbild zwar «durch das Von-Däniken-Haus als Ganzes gestört», doch deshalb nicht weniger schützenswert. Da im vorliegenden Fall die geplante Mobilfunkanlage eine bedeutende Wirkung habe, könne diese «deshalb inmitten des geschützten Ortsbildes nicht bewilligt werden», schloss das Verwaltungsgericht.

Fehlende Interessenabwägung

Diese Argumentation lässt die Anwältin von Sunrise in ihrer Eingabe ans Bundesgericht überhaupt nicht gelten, sondern zerpflückt sie nach allen Regeln der juristischen Kunst. Beklagt wird dabei vorab, dass das Verwaltungsgericht keine «irgendwie geartete Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und den mit dem Bauabschlag tangierten öffentlichen und privaten Interessen» vorgenommen, sondern eine solche vielmehr «unterlassen» habe.

Wie die Beschwerdeführerin betont, komme ihrer Anlage hinsichtlich ästhetischer Wirkung «eine derart geringe Bedeutung» zu, «dass das Interesse am Aufbau international und national wettbewerbsfähiger Mobilfunkmöglichkeiten als mindestens gleichwertig zu gewichten ist wie das konkrete Ortsbildschutzinteresse».

Sunrise unterstreicht zudem, dass die Liegenschaft, auf welcher ihre Anlage zu stehen kommen soll, «für die Wirkung des geschützten Ortsbildes bedeutungslos» sei. Es handle sich vielmehr «um einen in der heutigen Gesamtsicht als eher störend zu qualifizierenden Solitär». Eine darauf angebrachte Antenne sei folglich «nicht geeignet, diesen Eindruck zu verstärken». Daher könne der Mobilfunkbetreiberin die Bewilligung auch «nicht aus ortsbildschützerischen Gründen verweigert werden», ausser dieser Schutz würde «unverhältnismässig» gehandhabt.

Störung «behauptet» statt belegt

Eine so übertriebene Auslegung des Ortsbildschutzes sieht Sunrise gerade im Urteil des Verwaltungsgerichts. Dieses habe die Fachbeurteilungen der Vorinstanzen, welche einhellig zum Schluss kamen, dass die «strittige Anlage das Ortsbild von Niedererlinsbach (heute Erlinsbach SO; die Redaktion) nicht tangiert», einfach übergangen. Andererseits werde, wie es heisst, von der Vorinstanz «einzig eine Störungswirkung behauptet». Diese habe es unterlassen, für ihre Argumentation ausreichende und nachvollziehbare Beweise vorzulegen.

«Das Verwaltungsgericht scheint davon ausgegangen zu sein, dass kraft seiner Autorität die Feststellung einer negativen Wirkung der strittigen Anlage auf das Dorfbild von Erlinsbach für die Ablehnung des Vorhabens genügt», wird in der Eingabe ans Bundesgericht betont und daraus in bestem Juristendeutsch gefolgert: «Ein solcher sich über erhöhten Beweiswert geniessende Fachbeurteilungen hinwegsetzender Entscheid ist offensichtlich unhaltbar und verstösst damit gegen das Gebot der willkürfreien Rechtsanwendung».

antihandy

Re: Taktisch unklug? SEHR KLUG!

Beitrag von antihandy » 30. Mai 2006 10:15

Das hat man SEHR KLUG gemacht! Im Bundesgerichtsentscheid 1P.778/2005 vom 31. März 2006 (siehe Mustereinsprache) hat das Bundesgericht Folgendes entschieden:

Zwe kleine als Kamine getarnte (!) Antennen haben die bereits ungenügende Einordnung des Gebäudes VERSTÄRKT. Zudem wurde Folgendes entschieden:
"La tâche d'intérêt public poursuivie par les opérateurs de services de
télécommunication ne constitue pas un critère objectif qui devrait être pris en compte dans l'appréciation du caractère esthétique de la construction et de son intégration dans le site. L'intérêt public à une couverture optimale du territoire ne saurait en effet justifier une entorse aux règles de droit public relatives à la conformité de la zone, auxquelles les opérateurs de services de télécommunication doivent aussi se soumettre (arrêt 1A.22/2004 du 1er juillet 2004, consid. 4.3 et les références citées)."

Somit STEHT FEST, dass der Ortsbildschutz/die Ästhetik faktisch HÖHER zu gewichten sind und nicht irgendein "Interesse am Mobilfunk". Hier muss man eben ein bisschen scharf denken, Frau Sunrise-Anwältin. Es stellt sich die Frage, ob die einzelne Antenne im konkreten Einzelfall ein höher zu gewichtendes Interesse darstellt und nicht einfach ein "Interesse an Mobilfunk" etc.

Die Ausführungen des Orange-Anwalts waren reinster Unsinn, so wie wohl auch diejenigen der Sunrise-Anwältin.

Man muss sich IMMER am Soll-Zustand orientieren. D.h. man kann nicht einfach argumentieren, dass das Ortsbild bereits verunstaltet ist usw. Das hat die Orange im BGE 1P.778/2005 auch versucht... geht überhaupt nicht. Mit einer solchen Argumentation wird der Schutz ausgehebelt. Aha...das hat eben auch das Bundesgericht erkannt.

Mit Hilfe von BGE 1P.778/2005 sollte in Erlinsbach nichts schiefgehen.

Das Verwaltungsgericht SO hat völlig richtig entschieden und taktisch ist alles sehr klug aufgegleist. Die Ausführungen der sunrise-Anwältin wird das Bundesgericht nicht akzeptieren. Vielleicht sollte diese mal die einschlägige Literatur lesen und Bundesgerichtsentscheide studieren, anstatt "irgendetwas" zu argumentieren. Im Fall Erlinsbach geht es auch um Art. 6 NHG. Hier müsste man ganz knifflige Rechtsfragen klären, anstatt sich in "irgendwelchen" trölerischen Argumenten zu befleissigen.

Nicht einmal (viel kleinere und weniger auffällige) Parabolantennen werden toleriert:

Entscheid BVE Bern: http://www.bve.be.ch/site/bve_ra_entsch ... 03-126.pdf

Entscheid BUNDESGERICHT:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI? ... 64&lang=de

Also: Keine Panik auf der Titanic. Sunrise wird vor Bundesgericht abblitzen.

MfG

antihandy

argus

Re: Taktisch unklug? SEHR KLUG!

Beitrag von argus » 30. Mai 2006 10:45

Haha! Bisher hatte man Chancen, wenn es um den Ortsbildschutz, den Landschaftsschutz oder den Denkmalschutz ging. Der Menschenschutz hat nie was gegolten. Auch wenn das völlig unlogisch erscheint, so müssen sich angesichts der Tatsachen Einsprecher auf eben diesen Ortsbildschutz konzentrieren und darum machen die das ganz richtig.

argus

Mo

Danke

Beitrag von Mo » 30. Mai 2006 10:52

Vielen Dank für Eure Ausführungen! Dann ist es taktisch also sehr wohl klug, aber das wissen natürlich die wenigsten, welche solche Berichte in den Zeitungen lesen. Wichtig ist natürlich, dass die breite Oeffentlichkeit vor allem dann auch über die gesundheitlichen Auswirkungen informiert wird.

antihandy

Re: Danke

Beitrag von antihandy » 30. Mai 2006 11:56

Sehr richtig. Neben dem Ortsbildschutz, der GESETZLICH statuiert ist, auch den Gesundheitsschutz etc. IMMER erwähnen. Es gibt so viele Studien, aber eben... immer gibt es angeblich irgendwelche "methodischen Schwächen" etc. Das ist reinster Blödsinn!
Vielleicht sollte man die Behörden fragen, was für Studien diese eigentlich GENAU brauchen. Die "Methode" kann man locker an anpassen.

Mobilfunkstrahlung ist SCHÄDLICH!

Gruss an die Mobifunkbetreiber, mobilfunkfreundlichen Behörden und Herr Peter Hidber vom Forum Mobil, die hier das Ganze lesen wird...

Wir sind eben nicht blöd...

antihandy

Kontakt Gigaherz/Erlinsbach

Beitrag von antihandy » 30. Mai 2006 13:55

Vielleicht sollte Gigaherz mit der Gemeinde Erlinsbach SO in Kontakt treten, auch wegen des QS-Systems. Die Mustereinsprache könnte auch weiterhelfen.

WICHTIG:

Die Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) ergibt sich aus folgendem Grund: Das Erstellen von Mobilfunkanlagen ist eine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 2 NHG, was zur Anwendbarkeit von Art. 3 NHG führt (BGE 1A.6/2005 vom 15. August 2005, Erw. 2.2). Folglich ist der Bau einer Mobilfunkantenne als staatlicher Eingriff (Bundesaufgabe) zu qualifizerien. Dies gibt Raum für die Anwendung bzw. Beachtung von Art. 26 BV.

Im Allgemeinen muss im Lichte des Bungesgerichtsentscheids 1A.6/2005 vom 15. August 2005 so oder anders von Amtes wegen geprüft werden, ob die Antenne gemäss Art. 3 NHG überhaupt bewilligungsfähig ist.

Helmut Breunig

Re: Neutronenbombe

Beitrag von Helmut Breunig » 30. Mai 2006 18:24

Diese Diskussion erinntert mich an die Auseinandersetzungen wegen der Neutronenbombe: Die Infrastruktur stehen lassen und die Menschen killen.
Über das Ausmass der Parallele mag man wohlfeil streiten. Das Prinzip ist jedoch grundsätzlich dasselbe.

Gigaherz-Team

Re: Kontakt Gigaherz/Erlinsbach

Beitrag von Gigaherz-Team » 30. Mai 2006 19:22

Wir kehren den Spiess um: Erlinsbach weiss sicher sehr gut, wie und wo Gigaherz und dort wiederum wo Informationen zu finden sind. Es kann nicht angehen, dass wir den Leuten nachlaufen und froh sein müssen, wenn sie Ratschläge annehmen. Es ist wohl anzunehmen, dass in Erlinsbach eine Reihe von Leuten über Internet verfügen und sich kundig machen können. Wenn dann Anfragen kommen, sind wir gerne zu Auskünften und Hilfeleistungen bereit. Zum Nachlaufen fehlt uns schlicht die Zeit.

Gigaherz-Team

antihandy

Re: Kontakt Gigaherz/Erlinsbach

Beitrag von antihandy » 30. Mai 2006 20:35

Ok, aber Gigaherz vergisst dabei, dass der Bundesgerichtsentscheid ein Grundsatzentscheid in punkto Ortsbildschutz und Ästhetikgeneralklausel sein wird. Daher wäre AUSNAHMSWEISE ein "Nachlaufen" angebracht.

Aha... Die Gemeinde Erlinsbach ist im übrigen schon informiert worden...damit auch Gigaherz ja einen Grundsatzentscheid "frei Haus" bekommt.

Ich habe auch keine Zeit für Gigaherz den "Hausjuristen" zu spielen. Aber wenn man Ideale hat...na ja...

Hans-U. Jakob

Re: Kontakt Gigaherz/Erlinsbach

Beitrag von Hans-U. Jakob » 31. Mai 2006 11:56

lieber Antihandy,
Was glauben Sie, was da bei uns alles abläuft.
Mindestens 95% aller Antennenfälle von welchen Sie etwas in der Zeitung lesen, sind bei uns (NIS-Fachstelle von Gigaherz) über den Tisch gelaufen.
Jeden Tag im Schnitt 10 Telefberatungen à 20 Minuten an örtliche Widerstandsgruppen.
Jeden Tag im Schnitt 6 ausführliche e-mails (Fragenbeantwortung) an Widerstandsgruppen.
Jeden Tag 2500 (!) Zugriffe auf unsere Internetseite.
Da haben wir schlicht und einfach keine Zeit mehr, uns irgendwo noch zusätzlich einzuschalten. Das ist in 95% aller Fälle auch gar nicht nötig, da die Gruppe sowieso schon von uns beraten worden und deshalb sehr gut im Bild ist.
Mit besten Grüssen, Hans-U. Jakob

antihandy

Re: Kontakt Gigaherz/Erlinsbach

Beitrag von antihandy » 31. Mai 2006 13:14

Ui ui ui, ruhig Blut Herr Jakob. Ich habe ja verstanden...

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