© Tages-Anzeiger; 16.10.2006; Seite 17
Zürich
Unterschriften gegen Antenne
Rorbas. - 369 Personen aus den Gemeinden Rorbas und Freienstein-Teufen haben sich gegen den Bau einer Mobilfunkantenne bei der Kläranlage ausgesprochen. Es sei noch nicht ausreichend bewiesen, dass die Strahlung unbedenklich sei, begründen sie ihre Unterschriftensammlung. Der Gemeinderat von Rorbas, der das Baugesuch für die UMTS-Antenne beurteilen wird, will den Vorstoss «in seine Beurteilung einfliessen lassen», teilt er in seinem Verhandlungsbericht mit. (og)
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© Berner Zeitung; 14.10.2006; Seite 19
BZ Stadt
Mobilfunkantennen
Verkaufen wir unsere Gesundheit?
Ausgabe vom 4. Oktober
Leserbrief «Möglichst nahe zu den Benutzern»
Offenbar ist das Forum Mobil beziehungsweise Peter Hidber schlecht informiert. Seine Angaben entsprechen nicht den Tatsachen. Da hilft auch liebevolles, verständnisvolles väterliches Beruhigen nicht weiter.
Was die Sendeleistung von Antennen betrifft: Mit 4500 W ERP (Equivalent Radiated Power oder äquivalent abgestrahlte Leistung) kommt ein Radioamateur auf den Mond und zurück. Jede Mobilfunkantenne kommt mit den heutigen, masslos übertriebenen Sendeleistungen von durchschnittlich 2000 Watt ERP spielend auf Reichweiten von 30 bis 50 Kilometer. Diese Sendeleistungen werden lediglich dazu benötigt, um durch 7 Betondecken und 10 Backsteinwände hindurch bis ins 7. Untergeschoss eines Parkhauses durchzudringen.
Zum Standort: Einerseits redet der Verfasser des Leserbriefes von «je näher bei den Benutzern, umso besser». Andererseits sagt er ja selbst, dass nur, weil wir die Antenne nicht mehr sähen, dies nicht heisse, dass der Funkstrahl nicht bis zu uns reiche (Antwort auf den Vorschlag, Antennen ausserhalb der Wohngebiete zu platzieren).
Ob nun die Standortwahl möglichst nahe bei den Benutzern wirklich auch für die Anwohner die beste ist, darüber lässt sich allerdings streiten.
Peter Hidber sagt in seinem Brief, er habe keine Angst, weil ja die Mehrheit der wissenschaftlichen Studien keine negativen Konsequenzen nachweisen würden. Das Gegenteil ist der Fall. Bis heute ist es der Mobilfunk-Industrie nicht gelungen, den Nachweis der Unschädlichkeit zu erbringen. Es gibt Hunderte von Studien, welche die Schädlichkeit dieser Technologie beweisen. Für wie dumm hält er eigentlich das Volk?
Die gesundheitlichen Schäden gehen von Schlafstörungen ab 0,04 V/m bis zu Krebs ab 0,48 V/m. Von Depressionen und Konzentrationsstörungen, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke über DNA-Strangbrüche, Störung der Melatonin-Produktion bis hin zu Leukämie ist alles zu haben. Die Liste ist sehr lang.
Nun noch ein Wort zu den Schweizer Grenzwerten. Dass diese weltweit zu den strengsten gehören, ist schlicht nicht wahr. Der Immissionsgrenzwert in der Schweiz beträgt 40–60 V/m. Nur der Anlagegrenzwert, welcher nur für Orte mit empfindlicher Nutzung gilt, ist 4–6 V/m. Dieser gilt allerdings nur für bestimmte Innenräume wie Schlafzimmer, Schulzimmer, Krankenzimmer. Bei den 4–6 V/m handelt es sich also nicht um Aussenwerte!
Der Versuch, die Schweizer Vorsorgewerte (4– 6 V/m) auf Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume im Freien wie Dachterrassen oder Gartensitzplätze auszudehnen, wurde vom Bundesgericht abgelehnt. Die heutigen Salzburger Empfehlungen liegen bei 0,02 V/m für Innenräume und bei 0,06 V/m für aussen. (Die Salzburger Landessanitätsdirektion rechnet bei 4–6 V/m bereits mit 19 Prozent erkrankten Menschen.) Wollte man die Salzburger Werte in der Schweiz einhalten, dürfte eine durchschnittliche Schweizer Basisstation nicht näher als 4 (vier) Kilometer an bewohntes Gebiet herangebaut werden.
Wer mehr wissen möchte, lese das neu erschienene Buch von Dr. med. Hans-Christoph Scheiner: «Mobilfunk – die verkaufte Gesundheit».
Regina BarthIttigen
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© Berner Zeitung; 14.10.2006; Seite 34
BZ-Kanton Bern
ittigen
Einsprachen gegen Antenne
Sunrise will in Ittigen weitere Mobilfunkantennen installieren. Der Standort: ein Einfamilienhaus.
In Ittigen existieren bereits 17 Mobilfunkantennen; nun soll eine weitere folgen: Die Firma Sunrise plant, auf dem Dach eines Einfamilienhauses drei UMTS- und eine Richtfunkantenne zu erstellen.
Das Projekt stösst aber auf breiten Widerstand: Rund 60 Einsprecher haben ihre Einwände bei der Bauverwaltung deponiert. Ausserdem gingen 3 Sammeleinsprachen mit je 50 bis 100 Unterschriften ein. Weil die Anlage nahe der Gemeindegrenze gebaut würde, sind auch aus Bolligen Einsprachen eingegangen.
Wird das Projekt weiterverfolgt, muss die Ittiger Bau- und Liegenschaftskommission einen Antrag an den Gemeinderat stellen. Nach einem negativen Entscheid dieses Gremiums können die Gesuchsteller beim Kanton rekurrieren. pst/bza
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© St. Galler Tagblatt; 14.10.2006; Seite 56
SG-Region
09-SG SG Stamm
Antenne darf nicht gebaut werden
Der Streit um eine Mobilfunkantenne beim Bahnhof Mörschwil geht in die nächste Runde
MöRsChWiL.
Seit 2003 wollen Orange und Swisscom beim Bahnhof eine neue Natelantenne bauen. Die sich wehrenden Anwohner haben nun vom Gemeinderat Recht bekommen.
Jonas Bischoff
Vierzig Meter hoch ragt das Bauvisier beim Bahnhof Mörschwil in die Höhe. Hier wollen die beiden Mobilfunkanbieter Orange und Swisscom seit 2003 zusammen eine neue Mobilfunkanlage installieren. Dieses Vorhaben löste eine wahre Protestflut aus, und rund 500 Mörschwilerinnen und Mörschwiler unterschrieben Einsprachen.
Einer der sich wehrenden Anwohner ist Stefan Dietz. Er ist Präsident des Vereins IG Mörschwil Nord, der gegründet wurde, um sich gemeinsam gegen die Anlage stark zu machen. Der Verein hat rund 120 Mitglieder. Dietz erklärt den grossen Protest: «Die Anlage würde das Landschaftsbild verschandeln, unsere Gesundheit gefährden und den Wert unserer Liegenschaften vermindern.» Ausserdem führt Dietz an, dass die Anlage ausserhalb der Bauzone der Gemeinde liegt und sich der Standort nicht aufdränge. «Ich und andere Anwohner hätten unsere Häuser im Bahnhofsquartier nicht gekauft, wenn wir vom Bauvorhaben der Mobilfunkbetreiber gewusst hätten.» Bereits in früheren Jahren sei in der Nähe eine Swisscom-Antenne geplant gewesen, die dann aber wegen des Protests der Anwohner und der Kooperationsbereitschaft von Swisscom doch nicht gebaut worden sei. Dietz: «Als wir unser Haus kauften, gingen wir davon aus, dass die Sache mit einer Antenne in der Nähe vom Tisch ist.»
Bessere «In-Train-Versorgung»
Doch wofür soll die Antenne genau gebaut werden? Orange will mit seinen zehn an der Anlage geplanten Richtstrahlantennen ihr Netz in Mörschwil verbessern, wie Pressesprecherin Therese Wenger auf Anfrage erklärte. Die Swisscom hingegen möchte laut ihrem Umweltbeauftragten Paul Meier die Region mit UMTS erschliessen und die so genannte «In-Train-Versorgung», die Versorgung von Zugpassagieren, verbessern.
Gemeinderat gegen Anlage
Weil die geplante Anlage ausserhalb des Baugebietes von Mörschwil liegt, war neben dem Gemeinderat auch das kantonale Amt für Raumentwicklung für die Angelegenheit zuständig. Es führte im Januar 2004 einen Augenschein vor Ort durch und verfügte im Mai 2006, dass die so genannte Standortgebundenheit gegeben sei. «Das bedeutet, dass der Antennenstandort aus objektiven Gründen nicht anderswo liegen kann», erläutert Hanspeter Bischofberger vom Amt für Raumentwicklung. «Das war hier aus unserer Sicht der Fall, weil die Antenne einen Gemeindeteil Mörschwils und die Bahnstrecke bedienen soll.» Das Bauvorhaben wurde in diesem Sinne vom Kanton bewilligt, und das Dossier ging zurück zum Mörschwiler Gemeinderat. Dieser hatte in der Sache das letzte Wort. Am 29. August 2006 entschied der Rat, die Einsprachen vollständig gutzuheissen. Er war der Ansicht, dass die Standortgebundenheit nicht gegeben sei und die Anlage somit nicht gebaut werden dürfe.
Bereits Rekurs eingereicht
Paul Bühler, Gemeindepräsident von Mörschwil, wollte zu den genauen Gründen für den Entscheid des Gemeinderates keine Stellung nehmen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. Die beiden Mobilfunkanbieter haben indessen bereits Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eingereicht. Stefan Dietz von der IG Mörschwil Nord zeigt sich kämpferisch: «Wir werden uns weiter wehren und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.»
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© Beobachter; 13.10.2006; Seite 20; Nummer 21
Brennpunkt
Elektrosmog
Schlaflos in Hauptwil
Bernhard Raos
Ein eineinhalb Meter hoher Elektrozaun bringt eine fünfköpfige Familie im Thurgau um den Schlaf. Seitdem knistert es zwischen den Beteiligten.
Rita und Bernhard Engel wohnen mit ihren drei Kindern in einem geräumigen Einfamilienhaus am Dorfrand von Hauptwil TG tagsüber. Abends zügeln sie in einen gut eineinhalb Kilometer entfernten Wohnwagen. «Zu Hause können wir nicht mehr schlafen und gefährden unsere Gesundheit», sagt Bernhard Engel. Seine Frau Rita spricht von «Ausnahme-zustand» und listet auf, woran Eltern und Kinder leiden: Kopf- und Halsschmerzen, Bluthochdruck, starke Verspannungen und Gleichgewichtsstörungen.
Verantwortlich macht das Ehepaar einen Elektrozaun mit sechs Querdrähten in rund fünf Metern Abstand zum Haus. Bernhard Engel, als Elektroplaner vom Fach, schaltet in der Küche die Stereoanlage an und stellt eine bestimmte Wellenlänge ein, ein Knattern ist zu hören. «Das sind die Stromentladungen im Weidezaun.»
Eher psychische Ursachen?
Peter Alther, Tierarzt und Besitzer des umzäunten Grundstücks, sieht die Situation ganz anders: «Ein Weidezaun ist keine Hochspannungsleitung. Ein Magnetfeld lässt sich höchstens noch in einem Meter Abstand nachweisen.» Die gesundheitlichen Beschwerden von Familie Engel hätten wohl andere, psychische Ursachen. Den Strom abstellen will er nicht: «Sonst gehen unsere Hühner, Schafe und Geissen raus, und der Fuchs kommt rein.»
Tatsache ist, dass Menschen unterschiedlich auf elektrische und magnetische Felder reagieren. Je nach Experten schwanken die Schätzungen zur Zahl der Elektrofühligen in der Bevölkerung zwischen fünf und dreissig Prozent. Im Körper bewirken elektrische und magnetische Wechselfelder künstliche Wirbelströme (Beobachter Nr. 25/05). Am stärksten ist die elektrische Spannung im Bett, wenn kein Körperkontakt zum Boden besteht.
Bernhard Engel lässt sich nicht ins psychische Abseits drängen. Er erinnert sich an das letztjährige Freihalteverbot wegen der Vogelgrippe: «Damals waren auch Althers Hühner im Stall, kein Strom floss, und wir haben gut geschlafen. Kaum war das Verbot aufgehoben, habe ich wieder wach gelegen.» Auch seine Frau und der älteste Sohn hätten so reagiert.
Der Elektrosmog-Spezialist Josef Peter von der Firma MPA Engineering in Effretikon ZH hat für Engels eine elektrobiologische Messung durchgeführt und «störende, nicht zulässige Immissionen» vom Nachbargrundstück festgestellt. Alther hingegen zweifelt die angewendete Methode an: «Diese so genannte Messung sagt gar nichts aus.»
Längst steht nicht nur der Zaun unter Spannung. Engels haben mehrfach bei Althers reklamiert. Auch nachts, was diese gar nicht goutierten. Bernhard Engel, dem der Nachbar das Betreten des Grundstücks schriftlich verboten hat, wandte sich an die Gemeinde und verlangte, dass das Gefahrenpotenzial des Weidezauns und seine Rechtmässigkeit in der Wohn- und Gewerbezone abzuklären seien. Alther konterte mit einer Anzeige wegen Verstosses gegen das Umweltschutzgesetz; es geht dabei um alte Gerätschaften, die auf einem Grundstück Engels lagern.
Die Gemeinde Hauptwil hat nun das Eidgenössische Starkstrominspektorat beauftragt, den Elektrosmog am Zaun zu messen. «Das Resultat liegt uns noch nicht vor», sagt Gemeindeammann Walter Luginbühl. Ferner kläre man ab, ob die Tierhaltung zonenkonform sei. Zurzeit sehe er aber keine Handhabe, sie zu verbieten.
Engels fühlen sich hingehalten und haben Aufsichtsbeschwerde beim Kanton erhoben. Das wiederum brachte Hauptwils Gemeindeobere in Rage. Bernhard Engel, der bisher im Auftragsverhältnis das Stromnetz im Dorf betreut hatte, erhielt die Kündigung.
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© Berner Zeitung; 12.10.2006; Seite 25
BZ Stadt
region bern
Muri
Keine Antenne für Sunrise
Rückendeckung für die Muriger Behörden durch den Kanton: Im südlichen Ortsteil darf Sunrise keine Mobilfunkantenne bauen.
Bei den Behörden abgeblitzt: Bereits diesen Juni hatte der Gemeinderat von Muri der Telekommunikationsbetreiberin Sunrise den Bau einer Mobilfunkantenne in Muri-Süd verweigert. Und inzwischen hat auch der Kanton den Bauabschlag bestätigt und damit die Beschwerde der Sunrise-Betreiberin TDC Switzerland abgewiesen. Der Entscheid der Juristen der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) datiert vom 25. September, wie gestern aus einer Mitteilung der Gemeinde hervorging. So wurde die Argumentation der Muriger Baukommission, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform, von der BVE als richtig erkannt. Denn grundsätzlich dürfen Bauten nur in dafür vorgesehenen Bauzonen erstellt werden. Liegen dringende und objektive Gründe vor, kann zwar auch in sogenannt umgezontem Land – also ausserhalb von Bauzonen – gebaut werden. Dafür ist aber immer eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Bei Mobilfunkanlagen muss in einem solchen Fall die Standortgebundenheit der geplanten Anlage nachgewiesen werden. Dieser Nachweis, so das BVE, sei von Sunrise nicht erbracht worden.
Ob die Mobilfunkbetreiberin den Bauabschlag akzeptiert, war bis gestern Abend nicht zu erfahren. Auf der Sunrise-Medienstelle war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Klar ist: Sunrise bläst in der Region derzeit ein rauer Wind entgegen: So hat das bernische Verwaltungsgericht den Bau einer 3,5 Meter hohen Sunrise-Antenne an der Hagwiesenstrasse in Kehrsatz kürzlich verweigert, wie am Montag bekannt wurde – und damit einen Entscheid des BVE gestützt.
egs