© Zürichsee-Zeitung; 13.11.2006
See
Leserbrief: Zu «Mobilfunkbeschwerden nicht ernst genommen» (Ausgabe vom 9. November)
Keine «Asbest-Zeiten» mehr
Ursula Fernandez, Jona
Als Einwohnerin von Rapperswil-Jona fühle ich mich ebenfalls massiv verschaukelt in Bezug auf das, was uns die Behörden als «wissenschaftlich fundierte» Studien betreffend Mobilfunk-Strahlung auftischen. So werden besorgte und betroffene Mitbürger als überreagierend, hypersensibel und hysterisch abserviert. Es erweckt den Eindruck, dass die Verantwortlichen mit der «Mobilfunklobby» gemeinsame Sache machen (siehe «K-Tipp» vom 1. November) und somit geschäftliche Interessen über die Gesundheit und die Gesunderhaltung der Bevölkerung stellen. Ich wünsche mir, dass diesem Wildwuchs (Rapperswil-Jona ist mit mittlerweile 18 Antennen weit überversorgt) endlich Einhalt geboten wird. Nur so kann man die Gesunderhaltung unseres Ökosystems längerfristig fördern. Schliesslich wollen wir doch nicht eine ähnliche Katastrophe mit Millionenfolgen wie damals zu «Asbest-Zeiten» heraufbeschwören.
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© Berner Rundschau / MLZ; 11.11.2006
.Kanton BE Zeitung
Orange muss erneut über die Bücher
Verwaltungsgericht Bessere Karten für Gegner von Antennenprojekten in Oberhofen und Ittigen
Der Mobilfunkanbieter Orange kann im Kanton Bern zwei umstrittene Antennenanlagen mindestens vorerst nicht bauen: Das Verwaltungsgericht hat einem Projekt in Oberhofen den Bauabschlag erteilt und eines in Ittigen an die Baudirektion zurückgewiesen.
In Oberhofen möchte das Telekommunikationsunternehmen im Dachturm des ehemaligen Hotels Moy zwei UMTS-Antennen errichten. Das Gebäude im Schweizerhausstil des 19. Jahrhunderts wird im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz erwähnt und ist im kantonalen Bauinventar als schützenswert verzeichnet. Es zeichnet sich unter anderem durch seinen Turm mit Öffnungen im oberen Bereich aus.
Sichtblenden aus Kunststoff
Gemäss den Bauplänen sollten in den Öffnungen Sichtblenden aus Kunststoff die Antennen von aussen verbergen. Zudem hätten die Tonziegel des Daches auf zwei Flächen von je 80 mal 80 Zentimeter durch Kunststoffziegel ersetzt werden müssen, um die Abstrahlung zu gewährleisten. Der Thuner Regierungsstatthalter hatte im Sommer 2004 die Baubewilligung erteilt. Er stützte sich unter anderem auf einen Bericht der kantonalen Denkmalpflege. Sie hatte das Projekt als vertretbar erachtet.
Gegen den Entscheid des Statthalters führten die Gemeinde Oberhofen, ein einzelner Beschwerdeführer sowie 30 Kollektivbeschwerdeführer erfolglos Beschwerde bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Die Beschwerdeführer zogen den Fall weiter und stellten das Rechtsbegehren, das Projekt sei durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zu beurteilen. Aufgrund des Berichts der ENHK und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege hat das Verwaltungsgericht nun den Bauabschlag erteilt, wie aus dem gestern publizierten Urteil hervorgeht.
Vortäuschung historischer Elemente
Die Sichtblenden würden gemäss Experten und Gericht dem Betrachter ein «unberührtes historisches Element» vortäuschen. Ohne Blenden seien die Antennen sichtbar und würden ein charakteristisches Element des Gebäudes verändern. Auch der Einsatz der Kunstoffziegel führe zu einem Substanzverlust des Gebäudes, der Unterschied zwischen Bausubstanz und moderner Kopie werde damit verwischt.
Die geplante Antennenanlage stelle zwar nur einen leichten materiellen Eingriff in das schützenswerte Gebäude dar. Er lasse sich aber durch kein überwiegendes Interesse rechtfertigen. Für die Versorgung mit UMTS-Mobilfunk sei die Anlage nur von lokaler Bedeutung. Die Beschwerde sei deshalb gutzuheissen.
Grenzabstand muss eingehalten werden
Im Sinne der Antennengegner entschied das Verwaltungsgericht auch beim Projekt in Ittigen. Gegen Erteilung der Baubewilligung durch die BVE hatten die Einwohnergemeinde sowie zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner Beschwerde geführt. Die Anlage unterliege grundsätzlich dem im Gemeindebaureglement vorgesehenen Mindestgrenzabstand von fünf Metern, entschied das Gericht. Gemäss den Plänen soll die Antenne jedoch dreieinhalb Meter vom Nachbargrundstück entfernt gebaut werden. Die von der BVE erteilte Baubewilliung hat das Gericht aufgehoben und die Akten an die BVE zurückgewiesen. Diese wird voraussichtlich über ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung des Mobilfunkbetreibers zu entscheiden haben. (sda)
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© Der Bund; 11.11.2006; Seite 31
Kanton
Der Bund
Keine Antenne im Turm
Verwaltungsgericht lehnt Mobilfunkanlage auf geschütztem Hotel in Oberhofen ab
Das Verwaltungsgericht korrigiert den Thuner Statthalter und die kantonale Baudirektion. Es erteilt der im Turm des Oberhofner Hotels Moy geplanten Mobilfunkanlage den Bauabschlag - aus denkmalpflegerischen Gründen.
Stefan Wyler
Der Plan der Firma Orange, im Türmchen des ehemaligen Hotels Moy eine Mobilfunkanlage einzurichten, hatte in Oberhofen viel zu reden geben. Gegen das Vorhaben gingen 67 Einsprachen ein, darunter eine Kollektiveinsprache mit 328 Unterschriften. Sowohl der Thuner Statthalter wie auch die kantonale Baudirektion aber wiesen alle Einwände zurück und bewilligten das Projekt. Die Gemeinde Oberhofen und 32 Einsprecher zogen den Fall vor Verwaltungsgericht - und erhielten Recht. Das Gericht erteilte den Bauabschlag.
Hotelpalast des 19. Jahrhunderts
Das Hotel aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert ist in einem kommunalen Verzeichnis geschützter Objekte registriert, es fungiert im kantonalen Bauinventar und es ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) als Einzelelement in der höchsten Kategorie aufgeführt. Beschrieben wird es dort als «Hotelpalast im Schweizerhausstil», der «durch ein zentrales Türmchen, Dachgiebel, Lauben und Balkone gegliedert» ist. Dem Bau, der den westlichen Dorfrand des geschützten Ortsbilds Oberhofens dominiert, schreiben die Denkmalpfleger auch tourismusgeschichtliche Bedeutung zu.
Orange plante nun, zwei Mobilfunkantennen in der Öffnung des Dachturms zu platzieren. Die Antennen sollten mit Kunststoffelementen abgedeckt werden und von aussen nicht sichtbar sein. Eine Richtstrahlantenne sollte zudem im Turminnern angebracht werden, was, damit sie funktioniert, auf einer Teilfläche den Ersatz der heutigen Tonziegel durch Kunststoffziegel nötig gemacht hätte. Orange konnte sich auf ein Gutachten der kantonalen Denkmalpflege berufen, welche die Eingriffe als aus denkmalpflegerischer Sicht «vertretbar» eingestuft hatte. Anders sah dies nun das Verwaltungsgericht, das sich auf ein Gutachten der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege stützte. Das von weither sichtbare offene Türmchen, so befand es, sei ein charakteristisches Element des geschützten Baus. «Als filigranes Dekorationselement» sei es für das Gesamterscheinungsbild des ehemaligen Hotels prägend. Sowohl sichtbare Antennen darin wie auch Abdeckblenden, die diese verdeckten, würden dieses wichtige Element beeinträchtigen. Kritisch äusserte sich das Gericht auch zum Ersatz der Ton- durch Kunststoffziegel. Zwar handle es sich bei der geplanten Anlage nur um einen leichten Eingriff in das geschützte Hotel, erwogen die Richter. Die Beeinträchtigungen aber liessen sich durch kein überwiegendes Interesse rechtfertigen. Die geplante Mobilfunkanlage sei nur von lokaler Bedeutung und würde eine bessere Abdeckung nur bezüglich des UMTS-Netzes bringen. Nichts also, was für das Verwaltungsgericht einen störenden Eingriff in ein geschütztes Baudenkmal rechtfertigen könnte.
Kritik am Statthalter
Ein bisschen schlecht kommt im Verwaltungsgerichtsurteil der Thuner Statthalter weg. Nicht nur, dass das Gericht sein Urteil im Ergebnis kippte. Die Richter beanstandeten zudem, der Statthalter habe den Beschwerdeführern das rechtliche Gehör verweigert, indem er ihnen ein Gutachten vorenthalten habe. Und die Richter rügten, der Statthalter habe zu Unrecht befunden, für das Projekt, das in einer Planungspflicht-Zone liegt, sei eine Zustimmung der Gemeinde gar nicht nötig gewesen.
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