Gerichtlicher Vergleich -> Mobilfunkbasisstation abgebaut

unwichtig (als Gast)

Gerichtlicher Vergleich -> Mobilfunkbasisstation abgebaut

Beitrag von unwichtig (als Gast) » 7. Februar 2007 08:46

Durch Zufall bin ich über diesen Vergleich vor einem Gericht (D) gestolpert, Hauptakteur der Arzt der gestern in der hoffentlich ausgestrahlten Sendung aufgetreten ist:

N-24 06.02.2007, Talk mit Bärbel Schäfer , leider erst um 23:30 Thema Krebs durch Handys: "Kann mobiles Telefonieren tödlich sein?" mit Dr. C Scheiner (Arzt, Kritiker aus München), W König(Präs. Bundesamt f Strahlenschutz), S.Kotting-Uhl (umweltpolitische Sprecherin Grüne)

Fazit, Mobilfunkantenne wurde abgebaut...

http://www.iddd.de/umtsno/scheiner.pdf

Die mit Abstand beste Zusammenfassung zum Thema die ich gelesen habe. Traurig was alles passieren musste, aber der Vergleich, Abbau der Mobilfunkanlage und Übernahme aller Kosten zeigt das es möglich ist.

Ulido
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Beitrag von Ulido » 7. Februar 2007 13:17

In der Tat, Herr Dr. Scheiner ist halt einer unserer besten Akteure.

Und zur Sendung mit ihm. Sie wurde doch tatsächlich ausgestrahlt.
Ich fand sie so eindrucksvoll, dass ich mich gedrängt fühlte, Herrn Dr. Scheiner eine E-Mail zukommen lassen.
Damit ihr wisst, wie die Sendung bei mir ankam, gebe ich hier den Wortlaut meiner Mail in leicht gekürzter Form wider:

"Hallo, sehr geehrter Herr Dr. Scheiner,

ich möchte mich einfach bei Ihnen bedanken, dass Sie sich nach wie vor so sehr für die Menschen, insbesondere für uns Elektrosmoggeschädigte, einsetzen. Ich glaube, dass ich dass auch speziell im Namen der KONSEQUENT-Gruppe sagen kann.

Ich fand die Sendung, insbesondere wegen Ihrer Ausführungen und Statements voll gelungen. Und wenn ich mir das noch erlauben darf zu sagen, auch Ihr Erscheinungsbild und Auftreten waren perfekt.
Insgesamt war das mit Abstand eine der wertvollsten Informationsaktionen, die die Kritikerszene je aufzuweisen hat. Schade nur, dass der Sendetermin zu relativ später Stunde stattfand.

Mein weiterer Eindruck: Gute Unterstützung kam von Bärbel Schäfer. Und selbst Herr König kam letztlich nicht mehr ganz umhin, einige weiche Warnhinweise zumindest für Kinder zu geben. Ganz schlimm und uneinsichtig aus meiner Sicht die Politikerin, deren grüne Partei im letzten Jahrtausend mal den Schutz von Gesundheit und Umwelt als Primärziel hatte. "


Schöne Grüße

Ulido

unwichtig
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Beitrag von unwichtig » 9. Februar 2007 23:09

Inzwischen habe ich die Sendung auch gesehen, war gar nicht schlecht.

Auffällig, die Politikerin von den Grünen scheint wohl ständig stark verstrahlt zu werden, optisch sah Sie wie Mitte 80 aus.

Der Heini vom BfS war eine reine Lobbyisten Marionette, interessanter als sein Geschwafel wäre:

Wo wohnt er, bzw. wie viele Mobilfunkmasten stehen dort in der Nähe?

Hat er ein Handy, wenn ja wie oft nutzt er es direkt am Ohr?
Hat er ein DECT Gerät zu Hause?

Er könnte sich ja mal eine Woche lang mit 100% des deutschen Grenzwertes bestrahlen lassen, ist ja lt. seinen Aussagen völlig unbedenklich und dann sehen wir was von ihm übrig bleibt?

Die logischen Brüche in seinen peinlichen Beiträgen, es gibt Grenzwerte und das ist alle kein Problem. Aber dann sagt er Kinder sollten besser kein Handy nutzen? Er hat sich in jedem zweiten Satz selbst widersprochen, was aber den meisten Zuschauern vielleicht gar nicht aufgefallen ist? Wenn man bedenkt das die Meisten in ihrer Wohnung aufs übelste permanent verstrahlt werden.;(

Dr. Scheiner war ganz gut, mir hätte aber besser gefallen wenn er seine Argumentation wie in seinem Gerichtlichem Gutachten aufgebaut hätte.

Die angeblich nicht vorhandene biologische Wirkung hatte er dort sehr Eindrucksvoll mit den in vielen Experimenten und der WHO bestätigten massiven Wirkung von gepulster Hochfrequenz beim Autofahren und der bekannten fatalen Auswirkungen auf die Fahrsicherheit wiederlegt.

Aber es ist sicher nicht so einfach das so vor der Kamera rüber zu bringen. Ein Hinweis auf buergerwelle.de und gigaherz.ch für die Zuschauer wäre sicher angebracht und hilfreich gewesen.

Immerhin scheint das Thema ganz langsam etwas voran zu kommen, auch wenn der Sendeplatz sehr schlecht war. Leider füllt die Sendung im mpg Format fast eine CD.

Ansonsten bin ich stinke Sauer, ich kann mich kaum noch irgendwo hinwagen, überall lauert die unsichtbare Pest der gepulsten Hochfrequenz.;(

BLUE SKY
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Aussergerichtlicher Vergleich

Beitrag von BLUE SKY » 10. Februar 2007 14:49

Aussergerichtlicher Vergleich

Bei dem genannten Fall handelt es sich um einen aussergerichtlichen Vergleich.
Da die Betreiber und ihre Lobby kein Interesse haben, dass solche Fälle bekannt werden, gibt es kaum Zahlenn hierzu.
An erster Stelle dürfte das Bestreben stehen, dass kein Präzedenzfall einer durchgezogenen und gewonnen Klage eines Geschädigten steht.

Dazu ein Kommentar von H.Breunig

Verschleierung durch Betreiber und Politik
Ein dokumentiertes ärztlich-wissenschaftliches Gutachten bewegte das Land Bayern und den Mobilfunkbetreiber E-Plus zum Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs. Dies lässt die Deutung zu, dass, wegen der erdrückenden Indizienlage, auf Seiten der Betreiber sowohl die eigene medizinisch-wissenschaftliche wie auch die rechtliche Position als zu schwach angesehen wurde, um im Prozessfortgang die eigenen Ziele zu erreichen. Offensichtlich wurde das Risiko gescheut, dass die Fortsetzung des Prozesses zu einem rechtsbedeutsamen Nachweis der krankmachende Wirkung des Senders hätte führen können.

Leider geraten derartige Fälle, die mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet werden, schnell aus dem Blick der Mediengesellschaft und aus der öffentlichen Diskussion. Informationen über ihre Anzahl und die Sachlage, wegen der sie geschlossen wurden, sind nur sehr schwer zu bekommen. Einer der Gründe, weswegen sich dies so verhält, wird durch den hier vorgestellten Fall erhellt.

Teufelskreis lähmt Widerstandswillen
In der geschilderten gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Weg zum Vergleich, und damit zum Verzicht auf die Herbeiführung eines Urteils, durch die Schädigung auf Seiten des Geschädigten selbst bereitet. Die Belastungen aufgrund der gesundheitlichen Folgen von neun Jahren Zwangsbestrahlung und des aufreibenden Rechtsstreits gegen eine finanziell übermächtige und einflussreiche Allianz führten zur Ermattung und schließlich zum Entschluss aufzugeben.

Doch welche Bedeutung für die Pflege des Rechtes in unserem Staat hat es, wenn zugelassen wird, dass sich eine Schädigung dahingehend auswirken kann, dass der Geschädigte durch die Folgen eben dieser Schädigung davon abgehalten wird, einen rechtlich aussichtsreichen Weg bis zu einem Urteil zu Ende zu gehen?

Und deshalb kann es den Präzedenzfall gar nicht geben
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde das Zustandekommen eines Urteils verhindert, dem eine allgemein gewichtige Bedeutung zugekommen wäre sowohl hinsichtlich der Wahrung der Belange von Geschädigten als auch in Bezug auf die Einschränkung der Möglichkeiten der Verursacher, ihre Interessen ohne Rücksicht durchsetzen zu können ebenso wie in Bezug auf die sie deckende Politik.

Vor diesem Hintergrund betrachtet zeigt die gegenüber den Protesten von Zwangsbestrahlten allfällig vorgetragene Entgegnung, dass nämlich bisher noch kein medizinischer und wissenschaftlicher Befund bekannt sei, der vor einem Gericht zu einer durch Urteil begründeten Anerkennung einer vorliegenden gesundheitlichen Schädigung durch Mobilfunkstrahlung geführt hätte, ein anderes Gesicht (30.04.05-H. Breunig/-ll).
Das Leben ist schön.

unwichtig
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Beitrag von unwichtig » 10. Februar 2007 21:47

Ja kann gut sein das es sich um einen außergerichtlichen Vergleich handelte, obwohl die Angelegenheit ja schon vor Gericht gelandet war. Hängt wahrscheinlich mit den Unterschieden zwischen Straf- und Zivilprozess Ordnung zusammen.

Hier hätte sicher ein Interesse des Staats bestanden den Prozess fortzuführen, das ist aber wohl in einem Zivilprozess nicht möglich? Ich bin kein Jurist...

BLUE SKY
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Rechtwesen und Risikoträger

Beitrag von BLUE SKY » 11. Februar 2007 10:11

an "unwichtig"

Der Staat kann ein strafrechtliches Interesse nur dann entfalten, sprich Starfverfolgung usw. einleiten, wenn eine entsprechende Gesetzesgrundlage dafür besteht, die bez. bestimmter Handlungen einen Straftatbestand entstehen lassen kann. Das ist hier nicht der Fall, d.h. im juristischen Sinne, es kann hier niemand eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben.

Insgesamt ist das deutsche (andere auch) Rechtswesen derzeit gar nicht geeignet, eine entsprechend der Nöte der Menschen zügige Klärung der Verhältnisse herbeizuführen. Diese Situation stellt derzeit eine sehr hohe Hürde für eine Abstellung der schädigenden Belastungen auf straf- oder zivilrechtlichem Weg in einem verträglichen - d.h. an den Schädigungsrisiken der Opfer orientrierten - Zeitraum dar.

Dies wird, zumindest in D, einstweilen schwer zu ändern sein. Die Politik und Lobby baut mit dem Deutschen Mobilforschungsprogramm (DMFP)
unter dem Etikett der "Vorsorge" das weltweit aufwändigste Hindernis für ausreichende Veränderungen auf. Die offiziellen Zwischenberichte gehen jedenfalls alle in diese Richtung. (Bisher keine Gründe für eine Senkung der Grenzwerte gefunden usw.).
Das Leben ist schön.

unwichtig
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Beitrag von unwichtig » 11. Februar 2007 11:02

Ist es nicht so, dass der Staat nur in einem Strafprozess öffentliches Interesse anmelden kann? In einem Zivilprozess gibt es keinen Staatsanwalt und ein Vergleich ist nur in einem Zivilprozess möglich.

Die Frage bleibt ob es sich nicht im vorliegenden Fall um eine Strafsache (Körperverletzung durch die Mobilfunkanlage) handelt?

Gruß

Ulido
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DR. Scheiner auf N 24

Beitrag von Ulido » 11. Februar 2007 17:18

Hallo,

@unwichtig
"Dr. Scheiner war ganz gut, mir hätte aber besser gefallen wenn er seine Argumentation wie in seinem Gerichtlichem Gutachten aufgebaut hätte. "

Was ich ihm bei nächster Gelegenheit anraten wollte: Wenn sich wieder jemand auf die bestehenden Grenzwerte beruft, unterhalb derer keine Gesundheitsstörungen auftreten könnten, lapidar antworten, dass alle zuvor genannten Störungen (und Versuchsbeobachtungen) ja eben genau innerhalb dieser Grenzwerte, und zwar tausendfach darunter, auftreten. Das vesteht der Zuschauer womöglich besser als wenn irgendeine wissenschaftliche Institution zitiert wird.

@unwichtig
"Er könnte sich ja mal eine Woche lang mit 100% des deutschen Grenzwertes bestrahlen lassen, ist ja lt. seinen Aussagen völlig unbedenklich und dann sehen wir was von ihm übrig bleibt? "

Und genau das gehört dann auch noch angefügt, insbesondere wenn dann wieder die Ausrede kommt, man könne nicht nachweisen, dass die Störungen von der Hochfrequenz herrühren.
Aber wir sollten diesen Punkt sogar noch weiter im Auge behalten.
Irgenwann wird öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht, dass die handyfreie Szene einen Geldbetrag auslobt, zu zahlen an einen unbelehrbaren Handyoten, der bereit ist, sich unter ärztlicher und öffentlicher Aufsicht für eine Woche ständig mit 9.999.999 Mikrowatt/qm
bestrahlen zu lassen. Könnte sogar bei RTL oder so mit Lifeeinblendungen übertragen werden. Werde ich bald noch mal aufgreifen.
Übrigens, es geht Schlag auf Schlag:
A m 1 4 . 0 2 . u m 2 0 : 1 5 L i v e a u s O b e r a m m e r g a u i m B a y e r i s c h e n F e r n s e h e n . Gäste im Saal herzlichst gesucht.
Ich werde auch dort schon versuchen, einem der Initiatoren vorher noch die gerade genannten Grenzwertargumente nahezubringen.

@unwichtig
"Ansonsten bin ich stinke Sauer, ich kann mich kaum noch irgendwo hinwagen, überall lauert die unsichtbare Pest der gepulsten Hochfrequenz."
Willkommen im Club!

Schöne Grüße

Ulido

unwichtig
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Beitrag von unwichtig » 11. Februar 2007 22:55

Ja denke ich auch, es muss bekannt werden, das die Grenzwerte nicht vor Krebs (lt WHO) oder sonst was schützen sondern einzig und allein vor der thermischen Verbrennung von Gewebe!

Gruß

Ulido
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Beitrag von Ulido » 12. Februar 2007 23:37

Inzwischen habe ich den Oberammergau-Initator kontaktiert.

Desweiteren geht morgen folgende Mail von mir raus an die BR-Zuschauerredaktion, die um Beiträge zu der Oberammergau-Life-Sendung gebeten hat:

Die Verantwortlichen behaupten ständig, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte könnten keine Gesundheitsstörungen auftreten, Sie sollten sich dann doch bitte mal bereit erklären, sich nur 1 Woche lang mit 100% dieser Grenzwerte bestrahlen zu lassen. Mal sehen, was dann noch von Ihnen übrig ist?!

Ich wohne nicht in Oberammergau, aber die Strahlung hat meine Gesundheit schon unsäglich ruiniert. Deshalb bin ich bereit, meine letzten Cents zusammenzukratzen und hiermit öffentlich bekannt zu machen, einem unbelehrbaren Handyfreak 1000Euro zu zahlen, wenn er sich unter ärztlicher, technischer und öffentlicher Aufsicht mit dem angeblich so sicheren Grenzwert von rund 10.000.000 Mikrowatt/qm eine Woche lang bestrahlen lässt und er keinerlei gesundheitliche Störunge aufweist.


Könnte ja sein, dass damit die millionenfach zu hohen Grenzwerte mit einem Schlag ad absurdum geführt werden. Im Falle der Veröffentlichung und Annahme bräuchten wir wohl technische Ratschläge zur Durchführung von Hern Jakob.

Nicht aber, dass ich mich mit dem Angebot zu weit aus dem Fenster lehne, weil es womöglich einen hartgesottenen Naturburschen mit dickem Fell gibt, der das sogar ohne Kopfschmerztabletten für eine Woche aushalten kann? Ist für uns doch unvorstellbar, oder?

Schöne Grüße

Ulido

BLUE SKY
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Ausschreibung

Beitrag von BLUE SKY » 13. Februar 2007 10:12

Könnte ja sein, dass damit die millionenfach zu hohen Grenzwerte mit einem Schlag ad absurdum geführt werden.


Eine publizistisch aufgemachte Ausschreibung wäre zu erwägen.

Ein entsprechendes Angebot der Familie Kind, Dresden, in ihrem von ihr verlassenen Eigenheim (Antennen in der Nachbarschaft) ein entsprechendes Experiment unter fachlicher Beratung und Beobachtung für die Teilnehmer mietfrei durchzuführen wird seit Langem von Niemandem angenommen... :o :wink:
Das Leben ist schön.

unwichtig
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Beitrag von unwichtig » 13. Februar 2007 10:20

Ulido hat geschrieben:Inzwischen habe ich den Oberammergau-Initator kontaktiert.

Desweiteren geht morgen folgende Mail von mir raus an die BR-Zuschauerredaktion, die um Beiträge zu der Oberammergau-Life-Sendung gebeten hat:

Die Verantwortlichen behaupten ständig, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte könnten keine Gesundheitsstörungen auftreten, Sie sollten sich dann doch bitte mal bereit erklären, sich nur 1 Woche lang mit 100% dieser Grenzwerte bestrahlen zu lassen. Mal sehen, was dann noch von Ihnen übrig ist?!


Ich glaube es gab so ein Angebot, sogar mit deutlich höherer Summe schon mal von gigaherz.ch an die Chefs der Schweizer Mobilfunkfirmen. Hat sich aber keiner freiwillig gefunden, obwohl Sie Unsummen Geld sparen könnten und die Unschädlichkeit der Technologie eindrucksvoll beweisen könnten. Gibt es sicher einen Artikel zu in den Archiven von http://www.gigaherz.ch/ denke ich?

Gruß

unwichtig (Gast)

Re: Ausschreibung

Beitrag von unwichtig (Gast) » 18. Februar 2007 17:50

BLUE SKY hat geschrieben:Könnte ja sein, dass damit die millionenfach zu hohen Grenzwerte mit einem Schlag ad absurdum geführt werden.


Eine publizistisch aufgemachte Ausschreibung wäre zu erwägen.

Ein entsprechendes Angebot der Familie Kind, Dresden, in ihrem von ihr verlassenen Eigenheim (Antennen in der Nachbarschaft) ein entsprechendes Experiment unter fachlicher Beratung und Beobachtung für die Teilnehmer mietfrei durchzuführen wird seit Langem von Niemandem angenommen... :o :wink:
Findet sich niemand. Ich fürchte man muss warten bis es jemand erwischt der Geld hat, hat also mehrere Häuser besitzt und leicht ausweichen kann. Der könnte so einen Fall durchziehen und ist nicht auf einen Vergleich angewiesen.

Einziger Haken, dort wo Leute mit richtig Geld wohnen stehen gar keine Mobilfunkmasten in unmittelbarer Nähe, wie mir aufgefallen ist...

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