Neues Bahnfunknetz!

Mark

Neues Bahnfunknetz!

Beitrag von Mark » 2. März 2007 08:52

Dieser Bericht war heute in der Mittelland-Zeitung, was mich interessiert ist die Behauptung der SBB-Sprecherin, die behauptet: "....dass diese Antennen nur auf die SBB-Geleise senden würden..." Gibts sowas überhaupt? Oder senden die auch 100 Meter rechts und links der Geleise....vielleicht weiss Herr Jakob mehr darüber. Hier der Bericht:


Zugpersonal auf einer Wellenlänge


Bahnfunk Für die Ausrüstung der SBB-Strecke Olten–Solothurn liegen zurzeit Pläne auf


Bis Ende 2008 wollen die SBB die Strecke Olten– Solothurn mit dem neuen bahninternen Mobilfunksystem GSM-Rail ausrüsten. In zehn Gemeinden an der Strecke liegen bis am 20. März die Pläne für den Bau von ebenso vielen Funkmasten von 14 bis 25 Metern Höhe auf.

CHRISTIAN VON ARX

So viel vorweg: Es handelt sich nicht um Natelantennen für den privaten Mobiltelefonverkehr der Bahnreisenden; solche Anlagen wären Sache der Netzbetreiber Orange, Sunrise und Swisscom. Das seit dem 19. Februar öffentlich aufliegende Bauvorhaben betrifft vielmehr die Ausrüstung der SBB-Strecke Olten–

Oensingen–Solothurn mit dem neuen Bahnfunk GSM-R. «Dieses Netz dient nur dem Bahnbetrieb», betont SBB-Sprecherin Michèle Bamert auf Anfrage, «deshalb senden die Antennen auch nur auf die Bahngeleise.»

GSM steht für Global System for Mobile Communication, der Zusatz R für Rail, also eine auf den Eisenbahnbetrieb ausgelegte Spezifikation. GSM-R ist eine Mobilfunktechnologie für die Bahnen und entspricht einem neuen Standard, auf den sich 32 europäische Bahngesellschaften geeinigt haben. Mit GSM-R verständigen sich beispielsweise der Lokführer und die Zugbegleiter unterwegs übers Handy. Die neue Technologie ermögliche gegenüber dem bisherigen Zugfunk eine Reihe zusätzlicher Funktionen, erklärt Michèle Bamert. Und sie sei eine Voraussetzung für das neue europäische Zugsicherungssystem ETCS, das auf Teilen des SBB-Netzes schon in Betrieb ist.

SBB rüsten nur Hauptlinien aus

Im Jahr 2003 hatten die SBB für den Aufbau ihres Mobilfunknetzes 357 Mio. Franken bewilligt. Das Projekt wurde jedoch teurer: Im Dezember 2006 mussten die SBB deshalb den Kredit um 74 Mio. Franken aufstocken. Ausserdem beschlossen sie, bis 2011 nur ihre Hauptlinien von 2360 Kilometer Länge mit GSM-R auszurüsten. Für 740 Kilometer Nebenlinien muss das öffentliche Mobilfunknetz genügen.

Die Realisierung des Netzes ist voll im Gang. Bereits durchgehend mit GSM-R ausgerüstet ist gemäss Bamert die Strecke Zürich–Bern (Neubaustrecke). Im zweiten Quartal dieses Jahres wird der Mobilfunkbetrieb auf der Strecke Basel–Olten aufgenommen, bis Ende des dritten Quartals kommt Olten–Luzern hinzu.

Bis Ende 2008 möchten die SBB das GSM-R-Netz auf der Strecke Olten–Solothurn in Betrieb nehmen. Vom 19. Februar bis am 20. März liegen die Unterlagen für das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsgesuch in den zehn Gemeinden auf, in denen Antennen erstellt werden.

In der Regel 20-Meter-Masten

An insgesamt zehn Standorten werden Funkmasten mit jeweils zwei Antennen (in Oensingen drei Antennen) gebaut: Beim Bahnhof Olten Hammer, bei der SBB-Baudienstwerkstätte Hägendorf auf Boden der Gemeinde Gunzgen, bei den Bahnhöfen Wangen bei Olten, Oberbuchsiten, Oensingen, Wangen an der Aare, Deitingen und Luterbach, ausserdem an zwei Standorten zwischen Niederbipp und Wangen an der Aare auf Boden von Oberbipp und Wiedlisbach. Die meisten Masten werden rund 22 Meter hoch, der niedrigste in Oberbipp knapp 14 Meter, der höchste in Olten Hammer fast 25 Meter. In Olten, Wangen bei Olten, Oberbuchsiten, Oberbipp, Wiedlisbach und Luterbach ist zusätzlich eine Technikkabine für das Equipment vorgesehen, an den andern Standorten wird das Equipment in bestehenden Gebäuden untergebracht.

Die Neubauten sind während der Auflagefrist mit Profilen ausgesteckt. Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach Bundesrecht, insbesondere nach dem Eisenbahngesetz. Einsprachestelle ist das Bundesamt für Verkehr.

Auch im Kanton Bern

Fast gleichzeitig mit der Strecke Olten–Solothurn liegen derzeit auch die Unterlagen für die GSM-R-Ausrüstung von zwei SBB-Strecken im Kanton Bern auf: der Stammlinie Olten–Bern (14 Mastenstandorte von Langenthal bis Münchenbuchsee) sowie der Strecke Bern–Thun (sieben Mastenstandorte von Ostermundigen bis Thun).

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 3. März 2007 16:44

Antwort an Mark:
GSM-R verwendet ganz gewöhnliche Mobilfunkantennen. Auch wenn diese auf das Bahntrasse ausgerichtet werden, ist 60° links und rechts der Hauptstrahlrichtung in V/m gemessen noch rund 20% der Strahlung vorhanden.
GSM-R-Antennen kommen in der Regel mit Sendeleistungen von 250 bis maximal 400Watt ERP aus. Das ist 4 bis 5 mal weniger als die privaten Anbieter verbraten.
Aufgepasst: Die SBB haben mit den Mobilfunkbetreibern einen Pakt geschlossen, nach welchem private Anbieter die SBB-Funkmaste mitbenützen können. In bewohntem Gebiet kann man in der Regel nicht viel dagegen machen. Höchstens die Standortdatenblätter überprüfen und kontrollieren ob da irgendwelche Schlitzohren ihr Unwesen getrieben haben.
Ganz anders sieht es ausserhalb der Baugebiete aus. Da die Basisstationen 230/400V 50Hz-Wechselstrom benötigen, werden diese vielfach in die Nähe eines Bauernhofes gestellt, um hier den Strom zu beziehen.
Ist der Standort da nicht auf SBB-Boden kann man die privaten Anbieter spielend verhindern, nicht jedoch die SBB. Bahnfunk ist im öffentlichen Interesse, privater Mobilfunk dagegen nicht. Bahnfuk kann auch in der Landwirtschaftszone gebaut werden. Privater Mobilfunk jedoch seit 2 Jahren nicht mehr.
Steht der Antennenmast jedoch auf SBB-Boden, kann man auch nicht mehr viel machen. Der betroffene Landwirt kann höchstens noch die Durchleitung des Stromkabels und die Zufahrt verweigern. Beides kann jedoch in einem Enteignungsverfahren erzwungen werden. Das dauert jedoch etwa 2 Jahre.
Da die SBB unter Zeitdruck stehen, verzichten sie oft lieber auf lange Gerichsverfahren und quartieren die privaten Anbieter wieder aus.
Quelle: ca 50 Standortdateblätter und Gerichtsakten von GSM-R- Basisstationen in unserem Besitz.
Anmerkung: Auch Landwirte sind Menschen und haben Familien, die unter Mobilfunkstrahlung leiden. Diese haben auch ein Recht auf unsere Hilfe.
Es geht nicht, Mobilfunkmasten aufs Land hinaus zu verschieben, nur weil dort weniger Menschen geschädigt werden, als in Bauzonen.
Auf Landwirtschaftsbetrieben gibt es zudem noch Tiere, die ebenso leiden und den Bauern hohe Betriebskosten und finanzielle Schäden verursachen.
Hans- U. Jakob

Mark

Danke

Beitrag von Mark » 3. März 2007 17:40

Besten Dank für diese ausführlichen Erklärungen; mir ging es vor allem darum, die Behauptung jener SBB-Sprecherein zu relativieren. Und dann dürfen wir nicht vergessen, dass die Schienen ja nicht immer nur geradeaus führen, da muss ja zwangsläufig auch in die Breite gesendet werden. Es fällt tatsächlich auf, dass die meisten dieser Antennen auf SBB-Gelände (kleinere Bahnhöfe) zu stehen kommen, aber dort leben ja auch Menschen links und rechts davon. Merci!

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