gigaherz und sein Hausjurist würden gut daran tun, die relevanten Schlüsse daraus zu ziehen und in der Mustereinsprache zu verwenden, auch wenn es sich "nur" um eine Amateurfunkanlage handelt. Mobilfunkantennen stören ja noch mehr. Alles klar? Sogar getarnte Antennen hat das Bundesgericht in einem Fall in Aubonne nicht goutiert. Alles klar. Ja? Dann ist ja gut.
Euer antihandy (der Echte)