Mal eine Blöde Frage

Ruedi
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Mal eine Blöde Frage

Beitrag von Ruedi » 29. Mai 2007 01:05

Ein Kumpel von mir arbeitet ein einer Firma die Glas beschichtet.
Dies geschieht mit magnetron Kathoden.
Dies funktioniert mit ca. 230KW.
Die Frequenz der Kathoden beträgt ca. 37KHz
Gibt es für diesen Bereich Grenzwerte.
Wenn ja welche.
Wer misst und Kontrolliert diese?
Die Aussagegen der Geschäftleitung sind etwa diese:
Es ist total ungefährlich.
Das muss niemand messen.
Wem dies nicht passt soll einen anderen Job suchen.
Wie ist das Rechtlich?


Gruss

Ruedi

open mind
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Beitrag von open mind » 29. Mai 2007 09:29

Hallo Ruedi,

(die Frage ist doch überhaupt nicht blöd)


s. z. B. hier das PDF-Dokument:
http://wwwitsp1.suva.ch/sap/its/mimes/w ... 1903-d.pdf

hier die Erklärung:
http://wwwitsp1.suva.ch/scripts/wgate/w ... arget=_top

bzw. suche nach "SUVA MAK";

MAK steht für maximale Arbeitsplatzkonzentration.


Ich möchte niemanden enttäuschen, aber die MAK-Werte sind schlichtweg haarsträubend, da gilt das Gesetz: Die Wirtschaft darf nicht behindert werden und die menschliche Ressource wird sowieso einmal auf Null abgeschrieben.

...mit zunehmendem Technologie-Einsatz geschieht die Abschreibung im heuten Wirtschaftsalltag nun leider viel früher, als das Rentenalter einsetzt.


Als vor zwei Jahren Dachdecker 14 Tage lang direkt unter einer gegenüberliegenden GSM/UMTS-Antennenanlage das Flachdach erneuerten, habe ich mich bei der SUVA erkundigt bzgl. der geltenden Grenzwerte für diese Arbeiter: Es gelten die Werte gem. MAK-Liste. Im PDF ist das die Seite 145.

für 900 MHz: 90 V/m.
für 1800 MHz: 127 V/m.


Meine ungläubige Empörung im Telefongespräch mit der Suva wurde vom Fachverantwortlichen so beantwortet, dass er ungefähr dem Wortlaut nach sagte, "ja wissen Sie, die ganzen Grenzwerte sind primär politische Werte, die sagen nichts aus über die gesundheitliche Verträglichkeit, die Grenzwerte müsste also die Politik selber ändern. Wir können da nichts machen."


Wer auf politischer Ebene, nimmt sich diesem Betrug an der Bevölkerungsgesundheit an?


Liebe Grüsse
+open mind+
NISV-Grenzwerte = Nicht einklagensfähige, Straf-freie VERSTRAHLUNGS-Zulassungswerte.

WAIDS = Wireless Aired Immune Deficiency Syndrome.

Der Weltrekord im Handy-Weitwurf hat aktuell der Finne Tommi Huotari inne mit 89,62 Metern.

NetWarrior
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Ach ja, die SUVA

Beitrag von NetWarrior » 29. Mai 2007 18:06

Ich habe kürzlich mit einem SUVA Messingenieur zu tun gehabt.
Der kam mit einem Satz von Messinstrumente, die kurzweg etwa Fr. 100'000,-- gekostet hatten.
Er war dann aber im HF-Bereich nicht in der Lage, spezifische
eSmog-Verursacher festzustellen, geschweige denn über 3GHz zu messen.
Nur, als ich die Messwerte mit ihm dikutieren wollte, hat er ein
SUVA-Handbuch aus den 60er-Jahren hervorgezogen und hat
für meine Beurteilung "Gefährdung der Gesundheit" nur ein müdes Lächeln gehabt.

Allerdings musste er dann zugeben, dass die SUVA die
"Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)"

http://www.bafu.admin.ch/elektrosmog/01 ... ml?lang=de

die seit dem 1. Feb 2000 in Kraft ist, noch nicht einmal zur Kenntnis genommen hat.
Ich vermute dass für diese 37kHZ Maschine der
Anlagegrenzwert von 1'000 NanoTesla massgebend sein könnte.
Die Argumentation muss aber so geführt werden, dass sich im Bereich dieser Maschine MEHRERE Personen aufhalten.
Bei nur einer Person kommen die Anlagegrenzwerte nicht zum tragen, da werden dann die System-Grenzwerte geprüft.
Trotzdem, hier geht es um eine rechtliche Frage. Den Gesetzgeber interessiert es einen Dreck, ob ein Mitarbeiter an einer solchen Anlage
a. Potenzprobleme,
b. NierenProbleme,
c. Blasenprobleme
d. Kopfweh,
e. Augenprobleme
f. u.s.w
bekommt. Wenn sowas festgestellt wird, dann diagnostiziert man am
Mitarbeiter einfach psychosomatische Störungen, weil er vor der Maschine Angst habe.

Dazu meinte Rudolf Steiner 1924
Man wird nicht auf die Elektrizität als Ursache kommen,
man wird es allem möglichen zuschreiben.
Elektrizität ist aber doch einmal nichts,
was in das Lebendige hereinwirken sollte.

Lasciate ogni speranza.
:twisted:
Elektromagnetische Strahlung wirkt auslöschend auf das Kapieren. Zitat Rudolf Steiner 1924

A. Masson
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Dachdecker unterstehen NICHT den SUVA-Grenzwerten!!

Beitrag von A. Masson » 29. Mai 2007 18:31

Blöd war die Frage nicht - aber falsche Antworten von Amtsstellen, die es besser wissen (sollten), sind einfach unakzeptabel. Die SUVA und ihre Mitarbeiter müssten wissen, wann die SUVA-Grenzwerte gelten, und wann die tieferen NISV-Immissions-Grenzwerte gelten. Für Dachdecker gelten die SUVA-Werte NNIICCHHTT, obgleich der Dachdecker eine Arbeitsleistung erbringt und möglicherweise bei der SUVA versichert ist.

Beim Bahnhof Zug befinden sich die Antennen getarnt in den technischen Aufbauten (Flachdach, darauf ein zurückversetztes technisches Attikageschoss). Personal für Reinigung, Lüftung, Heizung, Lift usw. kann unmittelbar vor die Antennen stehen (z.B. 15 cm zwischen Kopf und Antenne), und man sieht die Antennen nicht einmal. Pro Richtung dürfen dort über 2 kW ERP abgestrahlt werden.

Der Kanton Zug wollte dort ebenfalls die viel höheren SUVA-Grenzwerte geltend machen. Das wäre natürlich eine völlige Aushöhlung der NISV, denn am Ende ist auch das Kinderhüten, das Suppekochen und womöglich die Lektüre eines Buches abends im Bett (Vorbereitung für die Matura ?) eine Arbeit ? Wozu und wann gilt denn noch die NISV ?

Nach mehrfacher Reklamation bezüglich Bahnhof Zug bestätigte das damalige BUWAL, heute BAFU, dass für Dachdecker, Liftmonteure, Kaminfeger etc. und für alle normalen Arbeiten auf den Dächern, welche die Antennen nicht betreffen, die Immissionsgrenzwerte der NISV gelten, und nicht diejenigen der SUVA (Antwort vom 17.2.2004). Einzig für Personen, die sich im Auftrag von Swisscom, Orange, Sunrise oder Tele2 direkt an den Antennen zu schaffen machen, gelten die höheren SUVA-Grenzwerte. Wenn jemand beim "Betrieb Bahnhof SBB" arbeitet, so reicht das noch nicht aus, dass man sich auf Art 2 NISV berufen kann: (Die NISV) "regelt NICHT die Begrenzung der Emission von Strahlung, die erzeugt werden: a.) in Betrieben, soweit die Strahlung auf das Betriebspersonal einwirkt."

Dass die SUVA (und wieviele Kantone und Gemeinden, mit ihrer immer äusserst sorgfältigen Arbeit ??) derartige Falschauskünfte geben, ist einfach traurig. Verhindern können wir es nicht.

Wieso "echtes Betriebspersonal" mehr Strahlung erhalten darf, ist ein weiteres Rätsel. Normalerweise sind die SUVA-Limiten (MAK) grösser als für die Allgemeinbevölkerung, weil man sich ja bloss acht Stunden am Arbeitsplatz befindet, und nicht den ganzen Tag wie zuhause. Nachdem die NISV-Immissionsgrenzwerte aber ohnehin nur auf eine Zeitdauer von 6 Minuten ausgelegt sind, dürften die acht Stunden Arbeit im Betrieb eigentlich keinen Anlass dazu geben, dass Personal in Betrieben mit Hochfrequenzanwendungen mehr erhalten darf als die allgemeinde Bevölkerung. Wer erklärt diesen Bocksprung rechtsphilosophisch ? Aber auch hier: Wir können ohnehin nichts ändern, ob's logisch ist oder nicht.

A. Masson

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