Österreich: Neue Studie bestätigt Krebs durch Mobilfunk!

Peter

Beitrag von Peter » 2. März 2008 14:03

Seltsam das andere eingefleischte Teilnehmer keine Stellung zum Posting von Hans genommen haben.
Aufrufe zum Masten beschädigen ist nicht nur für den Ausführer strafbar, sondern auch der es zulässt solches öffentlich zu publizieren.
Mit "gesundheitsschädlichen Technologien" zu rechtfertigen ist fehl am Platz, da es keine handfesten Beweise gibt

Elisabeth Buchs
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Beitrag von Elisabeth Buchs » 2. März 2008 17:29

Peter hat geschrieben:Seltsam das andere eingefleischte Teilnehmer keine Stellung zum Posting von Hans genommen haben.
Aufrufe zum Masten beschädigen ist nicht nur für den Ausführer strafbar, sondern auch der es zulässt solches öffentlich zu publizieren.
Mit "gesundheitsschädlichen Technologien" zu rechtfertigen ist fehl am Platz, da es keine handfesten Beweise gibt
Hallo Peter

Wenn man keine Beweise suchen will, findet man auch keine. Lesen Sie auch: http://gigaherz.ch/pages/posts/es-gibt- ... te1185.php. In der Sahara findet man auch keine Eisbären. Die bisherigen Elektrosensiblen-Studien mit Kurzzeitversuchen in mehreren Umgängen sind untauglich. Es sollten unabhängige Studien gemacht werden, die wirklich etwas herausfinden wollten zu dieser Thematik. Wie will man den elektrosmoggeschädigen Menschen Ihr kaputtgemachtes Leben zurückgeben, wenn die Hinweise so erdrückend werden, dass sie nicht mehr geleugnet werden können? Verantwortungsbewusste Entscheidungsträger sollten das ständige Aufrüsten mit immer stärker strahlenden und problematischen Technologien wie z.B. gerade wieder Longterm Evolution mit 8 Antennen und einem geplanten neuen Netz zusätzlich zu den bestehenden endgültig stoppen.

Elisabeth Buchs

Tilly

Überheblichkeit!

Beitrag von Tilly » 2. März 2008 18:35

Peter hat geschrieben:Seltsam das andere eingefleischte Teilnehmer keine Stellung zum Posting von Hans genommen haben.
Aufrufe zum Masten beschädigen ist nicht nur für den Ausführer strafbar, sondern auch der es zulässt solches öffentlich zu publizieren.
Mit "gesundheitsschädlichen Technologien" zu rechtfertigen ist fehl am Platz, da es keine handfesten Beweise gibt

Angesichts der hier behandelten Studie vom Salzburger Umweltmediziner Gerd Oberfeld, die den Verdacht auf eine Häufung von Krebserkrankungen bestätigt hat und den vielen Hinweise
aus anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen von namhaften Persönlichkeiten wie
Dr. Carlo, Prof. Adlkofer, Dr. Waldmann- Selsam, Dr. Lebrecht v. Klitzing, Dr. Horst Eger und viele
anderen, besitzen Sie die Dreistigkeit zu behaupten, dass es keine handfesten Hinweise für die gesundheitsschädliche Technologien geben würde.
Wenn Sie von Ihrer Meinung überzeugt sind, dass die veröffentlichten Publikationen
der vorgenannten Wissenschaftler falsch sind, dann sollten Sie Anzeige wegen
Falschmeldung erstatten.
Warum machen Sie das nicht und bedrohen dagegen in überheblicher Weise die
Leitung dieses Forums?

Tilly

Tilly

Legalisierung unbegrenzter Schädigung von Mensch und Natur.

Beitrag von Tilly » 4. März 2008 22:23

Legalisierung unbegrenzter Schädigung
03.03.2008

Mobilfunk – Grenzwerte:
Legalisierung unbegrenzter Schädigung von Mensch und Natur.

von Dr. Wolf Bergmann


Zeitgleich mit dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden von einem privaten Verein von industrienahen Technikern, Ingenieuren und Physikern, der sich den Namen ICNIRP gab (International Commission on Non Ionising Radiation), Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk aufgestellt.
Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag in der 26. Immissionsschutzverordnung zum Gesetz erhoben.

Seither berufen sich Industrie, Behörden, Politiker, Justiz und Medien auf diese Werte. Seither wird behauptet, bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehe keine Gefahr für Mensch und Natur durch Mobilfunkstrahlung.

Diese Behauptung ist wissenschaftlich falsch, sachlich absurd und gesundheits- und lebensgefährlich.

--- Die Werte wurden an Leichen und Dummies ermittelt und beziehen sich ausschließlich auf die Erwärmung von totem Gewebe.

--- Sie wurden ermittelt mit einer einzigen ungepulsten Mobilfunkfrequenz während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten. Die Flut von Mikrowellenfrequenzen und Pulsungen, mit denen wir heute gleichzeitig bestrahlt werden (D- und E-Netz, UMTS, DECT, WLAN, GPRS, EDGE, WiMax, TETRA, digitales Radio und Fernsehen usw.) wurde gar nicht berücksichtigt. Auch nicht deren Potenzierung mit anderen Umweltbelastungen wie z.B. Schwermetallen, Ozon usw...

--- Diese Werte wurden abgeleitet von Werten, die zum Schutz von gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern vor übermäßiger Erwärmung bei Arbeiten in Antennennähe aufgestellt wurden. Durch eine willkürliche Rechenmanipulation wurden sie im Nachhinein zu Schutzwerten für die allgemeine Bevölkerung umfunktioniert. Für diese Umdeutung gibt es keinerlei Datenbasis und schon gar keine Forschungsgrundlagen.

--- Diese Werte hatten von Anfang an keinerlei Bezug zu den biologischen Wirkungen von Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen und haben daher mit der Frage von Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun.

--- Die ICNIRP selber gibt im Kleingedruckten zu, dass sie mit diesen Werten nichts aussagen kann über die nichtthermischen biologischen Wirkungen und über Langzeitwirkungen.

--- Prof. Jürgen Bernhardt, führendes Mitglied der ICNIRP, langjähriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission, tätig im Bundesamt für Strahlenschutz und „Berater“ aller Umweltminister der letzten Regierungen, Hauptverantwortlicher für die Erfindung der Grenzwerte und deren Übernahme durch den Bundestag, gab auf gezieltes Fragen zu: „Einige Hochfrequenzfelder können die biochemische Informationsverarbeitung an der Zellmembran beeinflussen...Es gibt auch Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen.“ Auf die Frage, warum dann die Grenzwerte nicht geändert würden, erklärte er: „Dann wird der Standort Deutschland gefährdet. Wenn man jeder Hypothese nachgeht und Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt.“

--- Noch 1992 hat die Strahlenschutzkommission im Bundesanzeiger Nr. 43, 3.3. 1992 über „spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen“ geschrieben: „Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können Feldwirkungen auftreten....es handelt sich meist um Veränderungen der Permeabilität der Zellmembranen...Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt.“

--- Sowohl den beteiligten Wissenschaftlern wie den zuständigen Behörden sind also diese Zusammenhänge bekannt. Dass sie heute im Gegensatz dazu behaupten, es gäbe keine Nachweise einer schädigenden Wirkung und die geltenden Grenzwerte schützten vor Gesundheitsgefahren, veranlaßte Prof. Volger von der TH Aachen 2001 zu der Feststellung: „Die Behauptung einer Schutzwirkung (der Grenzwerte) ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“

--- Als die neuseeländische Regierung die Werte der ICNIRP übernehmenn wollte, hat Dr. Neil Cherry (Lincoln University Neuseeland) in einem Gutachten für die Regierung zu der Arbeit und den Werten der ICNIRP festgestellt: „ Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und gegen die Anerkennung von schädllichen Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht.“ (Neil Cherry. „Criticism of the Proposel to adopt the ICNIRP Guidelines for Cellsites in New Zealand“, 1999).

--- Ende 2007 hat die „BioInitiative“, eine Gruppe von hochkarätigen unabhängigen internationalen Wissenschaftlern, ihre Ergebnisse einer Untersuchung von über 2000 wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt. Ihr Fazit: die derzeit gültigen öffentlichen Sicherheitsgrenzwerte sind für den Schutz der öffentlichen Gesundheit untauglich. (www.bioinitiative.org).

--- In Reaktion auf diese aktuelle Bestätigung der seit langem erforschten Tatsachen hat die EU-Umweltagentur dringend vor gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunk gewarnt und vergleicht die Situation mit der von Industrie und Politik über Jahre betriebenen Verharmlosung von Schäden durch Asbest, Benzol, Tabak u.a. und deren katastrophalen Folgen.

--- Die Aussage, es gäbe nur thermische und keine biologische Wirkung, ist in sich schon eine naturwissenschaftliche Farce: bevor lebendes Gewebe elektromagnetische Energie in Wärmeenergie verwandelt, muß eine Unzahl biochemischer Reaktionen ablaufen, die diese Erwärmung erst ermöglichen und begleiten. Viele dieser Reaktionen sind seit fast 8 Jahrzehnten, seit der Nutzung von Hochfrequenzen, wie sie auch beim Mobilfunk verwendet werden, sehr gut erforscht und belegt. Sie reichen u.a. von der Verschiebung der Kaliumionen an der Zellmembran über Freisetzung von freien Radikalen bis hin zu Brüchen in der Erbsubstanz. Über Frequenzähnlichkeit und Resonanz prägen die Mobilfunkfrequenzen den biologischen Regelkreisen unnatürliche technische Signale und Schwingungsmuster auf, die lebende Organismen zu krankhaften Fehlreaktionen und damit zur Entwicklung von Krankheiten bis hin zu Krebs veranlassen.

--- Wenn Behörden oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem Schluß, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig. Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht. Zusätzlich wird aber von der tatsächlichen Strahlenbelastung immer nur der sog. Mittelwert gemessen und nicht die tatsächliche Spitzenbelastung. Das ist dasselbe Vorgehen, als wenn Sie Ihre Hand 5 mal in der Minute für 2 Sekunden in kochendes Wasser halten und sonst in 20 Grad warmes Wasser. Dann kommen die Experten und rechnen Ihnen aus, dass sie im Mittel Ihre Hand in 32,5 Grad warmes Wasser gehalten haben und deshalb Ihre Hand gar nicht verbrannt sein kann.

Dies alles bedeutet: die Grenzwerte ermöglichen auf legale Weise die völlig unkontrollierte Schädigung mit immer neuen Frequenzen, von denen wissenschaftlich gesichert ist, dass jede einzelne Mensch und Natur schädigt. Deren Gesamtschädigungspotential ist nie untersucht worden und wird von diesen Grenzwerten natürlich überhaupt nicht erfaßt. Ebensowenig wie die Frage, in welcher besonderen Weise Kinder, Schwangere, Kranke und alte Menschen betroffen sind.

Wer sich auf diese Grenzwerte beruft und darauf, dass sie einen Schutz für die Unversehrtheit von Menschen und Natur durch Mobilfunkstrahlung gewährleisten, beteiligt sich meiner Meinung nach unwissentlich oder wissentlich an der Verbreitung von wissenschaftlichen Falschaussagen mit lebensgefährlichen Folgen.

Freiburg, d. 26.2.2008. Dr. med. Wolf Bergmann.

Jürg
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Registriert: 31. Januar 2008 14:24

Beitrag von Jürg » 5. März 2008 10:40

Danke Tilly

-- Wenn Behörden oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem Schluß, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig. Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht. Zusätzlich wird aber von der tatsächlichen Strahlenbelastung immer nur der sog. Mittelwert gemessen und nicht die tatsächliche Spitzenbelastung. Das ist dasselbe Vorgehen, als wenn Sie Ihre Hand 5 mal in der Minute für 2 Sekunden in kochendes Wasser halten und sonst in 20 Grad warmes Wasser. Dann kommen die Experten und rechnen Ihnen aus, dass sie im Mittel Ihre Hand in 32,5 Grad warmes Wasser gehalten haben und deshalb Ihre Hand gar nicht verbrannt sein kann.

Dies alles bedeutet: die Grenzwerte ermöglichen auf legale Weise die völlig unkontrollierte Schädigung mit immer neuen Frequenzen, von denen wissenschaftlich gesichert ist, dass jede einzelne Mensch und Natur schädigt. Deren Gesamtschädigungspotential ist nie untersucht worden und wird von diesen Grenzwerten natürlich überhaupt nicht erfaßt. Ebensowenig wie die Frage, in welcher besonderen Weise Kinder, Schwangere, Kranke und alte Menschen betroffen sind.

Wer sich auf diese Grenzwerte beruft und darauf, dass sie einen Schutz für die Unversehrtheit von Menschen und Natur durch Mobilfunkstrahlung gewährleisten, beteiligt sich meiner Meinung nach unwissentlich oder wissentlich an der Verbreitung von wissenschaftlichen Falschaussagen mit lebensgefährlichen Folgen.

Freiburg, d. 26.2.2008. Dr. med. Wolf Bergmann.
Ich bin gespannt auf die mit grösster Wahrscheinlichkeit hier folgende Aussage, dass wir in der Schweiz viel tiefere Grenzwerte haben als die Deutschen (überhaupt als alle anderen Länder) um damit zu versuchen auch die weiteren Ausführung von Dr. med. Wolf Bergmann als falsch und für uns Schweizer nicht zutreffend zu ignorieren.

Vmax

Beitrag von Vmax » 5. März 2008 13:37

Wenn Behörden oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem Schluß, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig. Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht.
Diese Aussage bezieht sich auf die Deutschen Grenzwerte. Diese entsprechen den Werten welche in der Schweiz von OKAs eingehalten werden müssen. Um einige Antennen ist eine ca. 10x10m grosse Absperrung nötig, weil näher die 40 bis 60 V/m überschritten werden. Also: Grenzwerte können technisch von den Anlagen erreicht werden.

Ich bin gespannt auf die mit grösster Wahrscheinlichkeit hier folgende Aussage, dass wir in der Schweiz viel tiefere Grenzwerte haben als die Deutschen (überhaupt als alle anderen Länder) um damit zu versuchen auch die weiteren Ausführung von Dr. med. Wolf Bergmann als falsch und für uns Schweizer nicht zutreffend zu ignorieren.
Hätten wir wie die Deutschen nur die Grenzwerte für OKAs, wäre nur der Bereich von ca. 10x10m um die Antenne relevant. Die Schweiz (und andere Länder ebenfalls) hat aber 10x strengere Werte, so dass auch Wohnungen in bis zu 100m Entfernung betrachtet werden müssen. Sobald die Wohnung in Richtung Antenne Fenster aufweist, wird die Gebäudedämpfung nicht berücksichtigt in der Berechnung, also 0 dB!

Tilly

Alle leben gefährlich

Beitrag von Tilly » 5. März 2008 14:53

Vmax hat geschrieben:
Wenn Behörden oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem Schluß, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig. Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht.
Diese Aussage bezieht sich auf die Deutschen Grenzwerte. Diese entsprechen den Werten welche in der Schweiz von OKAs eingehalten werden müssen. Um einige Antennen ist eine ca. 10x10m grosse Absperrung nötig, weil näher die 40 bis 60 V/m überschritten werden. Also: Grenzwerte können technisch von den Anlagen erreicht werden.

Ich bin gespannt auf die mit grösster Wahrscheinlichkeit hier folgende Aussage, dass wir in der Schweiz viel tiefere Grenzwerte haben als die Deutschen (überhaupt als alle anderen Länder) um damit zu versuchen auch die weiteren Ausführung von Dr. med. Wolf Bergmann als falsch und für uns Schweizer nicht zutreffend zu ignorieren.
Hätten wir wie die Deutschen nur die Grenzwerte für OKAs, wäre nur der Bereich von ca. 10x10m um die Antenne relevant. Die Schweiz (und andere Länder ebenfalls) hat aber 10x strengere Werte, so dass auch Wohnungen in bis zu 100m Entfernung betrachtet werden müssen. Sobald die Wohnung in Richtung Antenne Fenster aufweist, wird die Gebäudedämpfung nicht berücksichtigt in der Berechnung, also 0
dB!
Hallo Vmax,
wenn Sie glauben, dass die Schweizer durch geringere Grenzwerte geschützter sind als die
Deutschen, dann haben Sie sich geirrt.
Dazu hat Herr Jakob bereits aufgeklärt.( siehe unten )


Hans-U. Jakob hat Folgendes geschrieben:



Anmeldedatum: 10.02.2007
Beiträge: 180


BeitragVerfasst am: Sa Feb 23, 2008 8:25 am Titel: Antworten mit Zitat
Peter hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Deutschland, Oesterreich, Frankreich und die Schweiz haben exakt dieselben Grenzwerte


Das stimmt nicht. Die Schweiz hat um Faktor 10 tiefere Werte.
Festgelegt auf Innenräume.


Haargenau so ist es, lieber Herr Peter. Festgelegt auf Innenräume, wo die Strahlungswerte infolge Gebäudedämpfung und/oder Abweichung zur Hauptstrahlrichtung automatisch, ohne jegliches Dazutun der Mobilfunker auf 10% zurückgehen. Das tun sie im Ausland auch, ohne dass das dort in einer neuen irreführenden Schwindel-Verordnung (NISV) geregelt wird.
Die Schweizer Grenzwerte sind und bleiben der gösste Unfug, welcher den Eidgenossen seit 1291 je übergezogen wurde.
Steht schon in der Landeshymme in der 2. Zeile: "Seh ich dich im Strahlenmeer, dich du Hocherhabener" usw.....
Hans-U. Jakob

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 5. März 2008 15:41

Vmax hat geschrieben: Hätten wir wie die Deutschen nur die Grenzwerte für OKAs, wäre nur der Bereich von ca. 10x10m um die Antenne relevant. Die Schweiz (und andere Länder ebenfalls) hat aber 10x strengere Werte, so dass auch Wohnungen in bis zu 100m Entfernung betrachtet werden müssen. Sobald die Wohnung in Richtung Antenne Fenster aufweist, wird die Gebäudedämpfung nicht berücksichtigt in der Berechnung, also 0 dB!
HA, HA, dass ich nicht lache,
Und wo bleibt die Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung.
Horizontal wie vertikal.
Hören Sie bitte auf mit dem Riesenschwindel der 10x tieferen CH-Grenzwerte.
Diese 10x tieferen Werte werden an allen OMEN (Orten mit empfindlicher Nutzung) automatisch, ohne die geringste Einbusse für die Mobilfunker erreicht. Da wo die Gebäudedämpfung fehlt, greift die Abweichung zur Senderichtung.
Uebrigens OKA's (Orte für kurzfristigen Aufenthalt) gibt es überall nicht nur 10m neben der Antenne.
Es müssen pro Baupublikation nur mindestens 5 OMEN berechnet werden, von 100m steht da nirgends etwas. Ueber 100m machen dann meistens wir von Gigaherz, um zu schauen, wieso an bestimmten Orten plötzlich so viele Leute krank werden.
Wenn Sie hier Mobilkfunker-Lügen verbreiten wollen, befinden Sie sich im falschen Forum.
Hans-U. Jakob

Vmax

Beitrag von Vmax » 5. März 2008 18:35

Ich empfehle Ihnen mal selber eine Berechnung eines Standortes durchzuführen. Dann werden Sie sehen, dass Sie nur aufgrund der OMEN, mit 10x strengeren Grenzwerten als unsere deutschen Nachbarn, Leistungs- oder Tiltbeschränkungen machen müssen. Wären alle Orte OKAs (wie in Deutschland), könnten viel höhere Leistungswerte auf dem Standortdatenblatt angegeben werden!

Sunset
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Registriert: 1. Februar 2007 10:39

Re: Mobilfunkkrieg

Beitrag von Sunset » 5. März 2008 19:48

Tilly hat geschrieben:Welche Entscheidung würde Thomas Münzer heute treffen?
Wird der südliche Schwarzwald wieder ein Zeichen setzen?
Mögen die Mobilfunkbestien vor dem Zorn des Volkes zittern, denn der Mobilfunkkrieg
ist ein gerechter Krieg.
Es grüßt
Tilly
Solche Töne hörte man bereits circa 1968 und 1980. Da gaben auch welche vor, die unterdrückten Massen durch Revolution, Terror und Volkskrieg befreien zu wollen, selbst in der Schweiz, wo maximale Demokratie, zu deutsch: Volksherrschaft herrscht. Zum Glück gelang es nur in Kambodscha, das Volk vom Volk zu befreien. In Wirklichkeit ging und geht es solchen selbsternannten Revolutionsanzettlern nur um die eigene Macht und um einen besonderen Kick, als um den eigenen Lustgewinn.

"ES" kann jeden treffen, nicht nur "nützliche Idioten", die sich für selbsternannte Volksbefreier opfern wollen. Tilly, suchen Sie sich für Ihre Zwecke ein anderes Volk als die "ES" aus.

Tilly

Mobilkfunker-Lügen

Beitrag von Tilly » 5. März 2008 20:22

Vmax hat geschrieben:Ich empfehle Ihnen mal selber eine Berechnung eines Standortes durchzuführen. Dann werden Sie sehen, dass Sie nur aufgrund der OMEN, mit 10x strengeren Grenzwerten als unsere deutschen Nachbarn, Leistungs- oder Tiltbeschränkungen machen müssen. Wären alle Orte OKAs (wie in Deutschland), könnten viel höhere Leistungswerte auf dem Standortdatenblatt angegeben werden!
@Vmax

Hören Sie doch auf Nebensächlichkeiten herumzureiten.
Ich möchte einschätzen, dass Herr Jakob so viele Berechnungen von Standorten
bereits durchgeführt hat, davon können Sie nur träumen.
Dass es in der Auswirkung der Mobilfunkstrahlung keinen Unterschied zwischen
der Schweiz und Deutschland geben kann, sieht man schon daran, wie es den Elektrosensiblen in beiden Ländern in gleicher Weise schlecht geht.
Auch der krebsauslösende Faktor ist in beiden Ländern gleich.
Deshalb sind die Feststellungen von Dr. Wolf Bergmann in dem Beitrag verfasst am: Di März 04, 2008 10:23 pm über
„Mobilfunk – Grenzwerte:
Legalisierung unbegrenzter Schädigung von Mensch und Natur“ für beide Länder zutreffend.
Es kann nicht sein, dass bei der Behauptung, wie z.B. „die Grenzwerte werden eingehalten“
das Elend der Mobilfunkgeschädigten vergessen wird.
Nieder mit denen, die hier Mobilkfunker-Lügen verbreiten wollen.

Tilly

Tilly

Re: Mobilfunkkrieg

Beitrag von Tilly » 6. März 2008 06:32

Sunset hat geschrieben:
Solche Töne hörte man bereits circa 1968 und 1980. Da gaben auch welche vor, die unterdrückten Massen durch Revolution, Terror und Volkskrieg befreien zu wollen, selbst in der Schweiz, wo maximale Demokratie, zu deutsch: Volksherrschaft herrscht. Zum Glück gelang es nur in Kambodscha, das Volk vom Volk zu befreien. In Wirklichkeit ging und geht es solchen selbsternannten Revolutionsanzettlern nur um die eigene Macht und um einen besonderen Kick, als um den eigenen Lustgewinn.
Wenn Sie hier solche anmaßenden Vergleiche anstellen, soll es mir auch gestattet sein, an
einen Vergleich zu denken.

Es gehört zum Stand des Wissens, dass die Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist,
trotzdem geht der Großversuch am lebenden Organismus des Menschen weiter, ohne an
eine Gesundheitsvorsorge durch Grenzwertsenkung zu denken.
Bei diesem Großversuch wird man an die unmenschlichen Experimente der Nazis erinnert,
die sie an Gefangenen verübt haben.
In beiden Fällen ist Vorsätzlichkeit im Spiel.
Wie gefällt Ihnen dieser Vergleich, der berechtigter ist als Ihrer, der an die Haare
herbeigezogen ist.

Tilly

Forum Admin: Bitte Nazi-Vergleiche und Streit innerhalb der eigenen Reihen vermeiden.

Vmax

Re: Mobilkfunker-Lügen

Beitrag von Vmax » 6. März 2008 08:29

[quote="Tilly]Hören Sie doch auf Nebensächlichkeiten herumzureiten.
Ich möchte einschätzen, dass Herr Jakob so viele Berechnungen von Standorten
bereits durchgeführt hat, davon können Sie nur träumen.
Dass es in der Auswirkung der Mobilfunkstrahlung keinen Unterschied zwischen
der Schweiz und Deutschland geben kann, sieht man schon daran, wie es den Elektrosensiblen in beiden Ländern in gleicher Weise schlecht geht.
Tilly[/quote]

Na ja, im dreistelligen Bereich an Berechnungen bin ich schon lange angelangt.
Wenn es nach Ihnen geht, können wir ja die Grenzwerte von Deutschland übernehmen, da es angeblich keine Unterschiede gibt. Mit der Konsequenz, dass auf den Standortdatenblättern die max. Leistung nicht 2900 W beträgt sondern 6000 oder mehr. Wenn Sie es unbedingt so wollen...

Hans-U. Jakob
Beiträge: 1322
Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Re: Mobilkfunker-Lügen

Beitrag von Hans-U. Jakob » 6. März 2008 14:09

Vmax hat geschrieben: Wenn es nach Ihnen geht, können wir ja die Grenzwerte von Deutschland übernehmen, da es angeblich keine Unterschiede gibt. Mit der Konsequenz, dass auf den Standortdatenblättern die max. Leistung nicht 2900 W beträgt sondern 6000 oder mehr. Wenn Sie es unbedingt so wollen...
Mit Vmax in den Abrgund. Sie haben wirklich den richtigen Namen gewählt.
6000Watt ERP pro Sektor oder 18'000 Watt ERP total sind in des Schweiz längst keine Seltenheit mehr.
Sehen Sie sich dazu bitte die Standortdatenblätter unter http://www.gigaherz.ch/1155 an.
Mit dem Titel Ende der Standardlüge Nr. 2.
In Deutschland könnte man Null Komma plötzlich die Schweizer Grenzwerte einführen und müsste dabei nur 1 von 1000 Basisstationen ganz leicht anpassen.
Also hören sie auf hier Mobilfunkpropaganda zu machen. Sie werden so oder so durchschaut. Wir waren schliesslich auf der Durchblickerschule.
Hans-U. Jakob

Vmax

Beitrag von Vmax » 7. März 2008 08:25

Sie reden von max. Leistung pro Sektor, ich von max. Leistung pro Dienst und Sektor, so wie es die Techniker und Ingenieure üblicherweise machen.
Sezten Sie bitte in diesem Standortdatenblatt 6000 W pro Dienst und Sektor ein (in Ihrer Sprache 18000 W pro Sektor). Sie werden sehen, die Deutschen Grenzwerte bleiben eingehalten, die nach NISV werden aber massiv überschritten. Die Schweizer Grenzwerte greifen also nach dem Prinzip der Vorsorge, so wie es im USG vorgeschrieben ist.

Antworten