Zivilgericht verurteilt Bouygues Telecom
zu Antennenabbau
Nouvelobs.com 03.10.2008
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Das Gericht von Nanterre hat erstmals in Frankreich den Abbau einer Mobilfunkantenne unter Anwendung des Vorsorgeprinzips verfügt. Es vertrat die Auffassung, es gebe ein potentielles Gesundheitsrisiko für die Anwohner. Ein Entscheid, der die Rechtsprechung beeinflussen könnte.
Bouygues Télécom wurde vom Zivilgericht von Nanterre (Hauts-de-Seine) in zweiter Instanz dazu verurteilt, eine Mobilfunkantenne in Tassin-La-demi-Lune (Rhône) abzubauen, und zwar aufgrund eines "potentiellen Risikos für die Gesundheit", erklärte am Mittwoch 1. Oktober der Rechtsanwalt der Mobilfunkantennen-Anwohner auf Anfrage der AFP.
In diesem Urteilsspruch vom 18. September wurde Bouygues Télécom im Namen des Vorsorgeprinzips dazu verurteilt, je 3000 Euro an die drei Ehepaare zu zahlen, welche Anwohner der Mobilfunkantenne sind, und zwar wegen "Exposition gegenüber einem gesundheitlichen Risiko", fuhr Rechtsanwalt Richard Forget fort.
„Das ist ein Wendepunkt für die Mobiltelefonie“, erklärte der Rechtsanwalt auf France Inter. „Das Gericht stellt fest, dass es eine wissenschaftliche Debatte gibt, ohne jedoch der einen oder anderen Seite Recht zu geben“, fuhr Richard Forget fort. Zur Begründung seines Entscheides stelle das Gericht von Nanterre fest: „Da diese Wissenschaftsdebatte existiert, bedeutet das, dass es ein potentielles Risiko für die Gesundheit der Anwohner gibt und daher das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist.“
Der Anwalt unterstreicht, dass eine solche Verurteilung in Frankreich eine Premiere ist und präzisiert, dass der Abbau der Antenne "innerhalb von 4 Monaten nach der Zustellung des Urteils vollzogen sein müsse, dies unter Androhung von 100 Euro Strafe pro Tag Verspätung".
Die drei Ehepaare hatten das Gericht angerufen wegen "übermässiger Einwirkung auf die Nachbarschaft" und betonten die Tatsache, dass das Nichtvorhandensein eines gesundheitlichen Risikos nicht bestätigt ist.
Quelle:
http://tempsreel.nouvelobs.com/actualit ... com&xtcr=1
Zivilgericht verurteilt Bouygues Telecom
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Cannes
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Tilly
Schallmauer durchbrochen
Nun hat bereits ein zweites Gericht im Interesse der leidenden BevölkerungCannes hat geschrieben:Kann bei uns nicht passieren, bei den OMEN kommt das Vorsorgeprinzip mit den Anlagegrenzwerten zum Einsatz!
entschieden, zuerst in den USA und jetzt in Frankreich.
Damit wurde im übertragenden Sinn eine Schallmauer durchbrochen.
Die Mobilfunkoligarchie muss nun zittern, dass auch bei uns die Justiz aufwacht und
der französischen Rechtsprechung folgt.
Dem Vorsorgeprinzip kann sich auf die Dauer kein Land mehr verschließen.
Es werden sich die Mobilfunkbetreiber noch wundern, was noch passieren wird.
Dann wird ihr Schmiergeld nicht mehr ausreichen, um den Volkszorn aufzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Tilly