In Buttwil soll eine Mobilfunkantenne erstellt werden. Bezeichnenderweise heisst das Projekt verharmlosend "Neubau einer Kommunikationsanlage"
Würde mich ich interessieren, ob eine solche Ausschreibung, deren einziges Ziel ist, eine mögliche Opposition gar nicht aufkommen zu lassen, überhaupt rechtlich zulässig ist. Wäre zudem dankbar, wenn Muster für mögliche Einsprachen zur Verfügung gestellt werden könnten.
H. Schmid / Buttwil
Mobilfunkantenne in Buttwil (AG)
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Gigaherz-Team
Re: Mobilfunkantenne in Buttwil (AG)
Hallo Herr Schmid
Hier postwendend die Antwort. Rechtlich ist die Bezeichnung Kommunikationsanlage wahrscheinlich zulässig. Aber mit Ihrer Vermutung, dass diese Bezeichnung gewählt wird, um ahnungslose Bürger zu täuschen und sie von einer (rechtzeitigen) Einsprache abzuhalten, liegen Sie ganz richtig.
Ihr erster Weg sollte jetzt zurGemeindekanzlei führen, wo Sie folgende Unterlagen verlangen müssen:
- Standortdatenblatt
- Seitenansicht der Antenne
- Antennendiagramm
- Situationsplan
Auf dem Situationsplan sehen Sie einen eingzeichneten Kreis. Alle innerhalb dieses Kreises Wohnenden oder 8 Stunden pro Tag Arbeitenden haben ein Einspracherecht. Die Gemeinde ist verpflichtet, Ihnen die Dokumente herauszugeben. Sie kann höchstens die Bezahlung der Kopien verlangen
Gehen Sie auf die Hautpseite von www.gigaherz.ch. Dort finden Sie zuoberst einen Mustereinsprachetext (rote Linie anklicken). Diesen können Sie an Ihre Verhältnisse anpassen, ausdrucken und dann von Miteinsprechern unterschreiben lassen.
Wenn Sie noch Fragen technischer Art haben, wenden Sie sich bitte an unsere NIS-Fachstelle, die nach vorheriger Absprache auch die oben angeführten Dokumente auf ihre Richtigkeit überprüft.
Noch was: Es würde uns gar nicht wundern, wenn in der Ausschreibung eine UMTS-Antenne versteckt wäre. Lesen Sie bitte auch auf der Hauptseite nach, was dort zu UMTS steht. Geben Sie zur leichteren Eingrenzung links unten in der Google-Suchmaschine einen Suchbegriff ein.
Gigaherz-Team
Hier postwendend die Antwort. Rechtlich ist die Bezeichnung Kommunikationsanlage wahrscheinlich zulässig. Aber mit Ihrer Vermutung, dass diese Bezeichnung gewählt wird, um ahnungslose Bürger zu täuschen und sie von einer (rechtzeitigen) Einsprache abzuhalten, liegen Sie ganz richtig.
Ihr erster Weg sollte jetzt zurGemeindekanzlei führen, wo Sie folgende Unterlagen verlangen müssen:
- Standortdatenblatt
- Seitenansicht der Antenne
- Antennendiagramm
- Situationsplan
Auf dem Situationsplan sehen Sie einen eingzeichneten Kreis. Alle innerhalb dieses Kreises Wohnenden oder 8 Stunden pro Tag Arbeitenden haben ein Einspracherecht. Die Gemeinde ist verpflichtet, Ihnen die Dokumente herauszugeben. Sie kann höchstens die Bezahlung der Kopien verlangen
Gehen Sie auf die Hautpseite von www.gigaherz.ch. Dort finden Sie zuoberst einen Mustereinsprachetext (rote Linie anklicken). Diesen können Sie an Ihre Verhältnisse anpassen, ausdrucken und dann von Miteinsprechern unterschreiben lassen.
Wenn Sie noch Fragen technischer Art haben, wenden Sie sich bitte an unsere NIS-Fachstelle, die nach vorheriger Absprache auch die oben angeführten Dokumente auf ihre Richtigkeit überprüft.
Noch was: Es würde uns gar nicht wundern, wenn in der Ausschreibung eine UMTS-Antenne versteckt wäre. Lesen Sie bitte auch auf der Hauptseite nach, was dort zu UMTS steht. Geben Sie zur leichteren Eingrenzung links unten in der Google-Suchmaschine einen Suchbegriff ein.
Gigaherz-Team
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Hans-U. Jakob
Re: Mobilfunkantenne in Buttwil (AG)
ACHTUNG!
Der auf dem Situationsplan eingezeichnete Kreis entspricht nicht dem Radius der Einspracheberechtigten, sondern dem sogenannten Anlageperimeter. Das heisst lediglich dass hier keine weiteren Sendeanlagen stehen dürfen.
Der Kreis der Einspracheberechtigten hat einen 10 mal grösseren Radius und reicht je nach Sendeleistung der Anlage bis auf 1.5km hinaus.
Also auch hier ein absichtliches Verwirrspiel der Betreiber.
Vorsicht und nochmals Vorsich!!!. Die wollen Euch alle für blöd verkaufen.
Hans.U. Jakob
Der auf dem Situationsplan eingezeichnete Kreis entspricht nicht dem Radius der Einspracheberechtigten, sondern dem sogenannten Anlageperimeter. Das heisst lediglich dass hier keine weiteren Sendeanlagen stehen dürfen.
Der Kreis der Einspracheberechtigten hat einen 10 mal grösseren Radius und reicht je nach Sendeleistung der Anlage bis auf 1.5km hinaus.
Also auch hier ein absichtliches Verwirrspiel der Betreiber.
Vorsicht und nochmals Vorsich!!!. Die wollen Euch alle für blöd verkaufen.
Hans.U. Jakob
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Hans Schmid
Re: Mobilfunkantenne in Buttwil (AG)
Liebes Gigaherz-Team
Ihr liegt mit der Vermutung richtig. Es handelt sich gemäss dem Gemeindeschreiber um das Neueste was geben soll, unter anderem auch UMTS.
Gruss
Hans Schmid
Ihr liegt mit der Vermutung richtig. Es handelt sich gemäss dem Gemeindeschreiber um das Neueste was geben soll, unter anderem auch UMTS.
Gruss
Hans Schmid
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Hans Schmid
Re: Mobilfunkantenne in Buttwil (AG)
Lieber Herr Jakob
Welches renommierte und von den Betreibern unabhängige Büro kann dieses - offensichtlich beschönigende Gesuch - prüfen.
Mit freundlichen Grüssen
H. Schmid
Welches renommierte und von den Betreibern unabhängige Büro kann dieses - offensichtlich beschönigende Gesuch - prüfen.
Mit freundlichen Grüssen
H. Schmid