© SonntagsZeitung; 24.04.2005; Seite 11
Nachrichten
Telefonieren: Achtung Smog!
Deklarationspflicht statt neue Grenzwerte
Zürich · Der Elektrosmog schnurloser Telefone soll künftig deklariert werden. Auf den Geräten oder mindestens auf der Verpackung muss die Strahlungsintensität von Handapparat und Basisstation angegeben werden. «Wir arbeiten daran», sagt Mirjana Moser von der Abteilung Strahlenschutz im Bundesamt für Gesundheit (BAG). Studien dazu laufen in Zusammenarbeit mit einem Forschungslabor der ETH Zürich. Bei der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten für die E-Smog-Deklarationspflicht arbeitet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit. Eigene E-Smog-Grenzwerte, die eine zulässige Höchstbelastung definieren würden, sind dagegen in der Schweiz nicht geplant. Darum gelten die laut BAG «industriefreundlichen Normen» der EU.
Hintergrund der Forderung aus dem BAG ist der DECT-Standard für Funktelefone. Im Handel sind nur noch diese erhältlich. Anders als bei der analogen Vorgängertechnologie (CT-1+ und CT-2) sendet die Basisstation nicht nur bei Telefongesprächen die entsprechenden Signale an die Handapparate, sondern tauscht permanent strahlende Informationen aus.
Mögliche Warnung wie auf dem Zigarettenpäckli
Die Intensität des Elektrosmogs variiert je nach Gerät um das Sieben- bis Achtfache. Die Elektrosmog-Deklaration könnte darum ähnlich aussehen wie jene auf den Zigarettenpäckli, wo der Gehalt von Teer und Nikotin angegeben werden muss. Beim Schnurlostelefon würde sowohl die Sendeleistung in Milliwatt als auch die elektrische Feldstärke (Elektrosmog) in Volt pro Meter angegeben.
Unklar ist zwar nach wie vor, ob und wie stark Elektrosmog das Wohlbefinden oder die Gesundheit beeinträchtigt. Doch laut einer Umfrage im Auftrag des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) geben rund fünf Prozent der Schweizer Bevölkerung dem Elektrosmog die Schuld an ihren Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Hochgerechnet geht das Buwal von bis zu 370 000 Personen aus, die in der Schweiz unter dem Einfluss von elektromagnetischer Strahlung leiden. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung macht sich laut der Umfrage Sorgen wegen der Elektrosmogbelastung, auch wenn sie deswegen selber keine Beschwerden spürt.
Eine Deklaration wäre «im Hinblick auf die Wahlfreiheit und die Wahrnehmung der Selbstveranwortung der Konsumentinnen und Konsumenten sinnvoll», antwortete zwar der Bundesrat schon im Juni 2000 auf einen Vorstoss der Konsumentenschützerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat. Bisher ohne Folgen. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat Bundesrat Moritz Leuenberger deshalb letzte Woche brieflich aufgefordert, «die notwendigen Massnahmen» für die baldige Einführung der Deklarationspflicht zu ergreifen. Christian Maurer