Bestrahlung der Wohnung illegal - Richter Budzinski

Ajani
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Bestrahlung der Wohnung illegal - Richter Budzinski

Beitrag von Ajani » 17. Januar 2011 21:11

Hier ein Artikel im Südkurier über Richter Budzinskis Vortrag:

Konstanz – Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, das Innere von Wohnräumen einer Dauerbestrahlung auszusetzen, davon geht Bernd I. Budzinski aus.


http://www.suedkurier.de/region/kreis-k ... 48,4675744
Wer nicht fähig ist, über andern angetanes Unrecht zornig zu werden, der wird nicht für die Große Ordnung kämpfen können. (...) Bertolt Brecht

El Nick
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Re: Bestrahlung der Wohnung illegal - Richter Budzinski

Beitrag von El Nick » 20. Januar 2011 17:08

Ajani hat geschrieben:Hier ein Artikel im Südkurier über Richter Budzinskis Vortrag:

Konstanz – Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, das Innere von Wohnräumen einer Dauerbestrahlung auszusetzen, davon geht Bernd I. Budzinski aus.


http://www.suedkurier.de/region/kreis-k ... 48,4675744
Der Mann hat vollkommen recht. Endlich mal wieder ein brauchbarer Vorschlag.

Und dieser Spinner darunter, der gern mehr Hirn möchte, kommt mir auch irgendwie bekannt vor.
Der kennt nicht mal den Unterschied zwischen sollen und dürfen. Nein, es SOLL sich nicht jeder eine kleine Strahlungsquelle in die Wohnung stellen, es DARF jeder - wenn er WILL, er MUSS aber nicht. Das ist der kleine aber feine Unterschied.
Aber die heute übliche Zwangsbestrahlung in die eigene heilige Wohnung die MUSS sich anscheinend jeder gefallen lassen, ob er will oder nicht, wenns nach dem geht.

....und gleich darauf stellt er sich blöd und tut so, als ob er nicht wüßte, wie das technisch umzusetzen wär. Wenn mir das nicht bekannt vorkommt....

El Nick
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Beitrag von El Nick » 21. Januar 2011 04:10

Ich würde sogar noch weitergehen: Jedes Gerät, daß mit seiner Strahlung Mauern durchdringen kann gehört verboten: Ob Dect, Wlan oder sonstwas. Diese Geräte dürfen nur eine so kleine Sendestärke haben, daß sie durch Mauern nicht durchkommen.
Und wenn dann einer rumjammert, daß er im Schlafzimmer keinen Empfang hat, weil die Dect-Station im Wohnzimmer steht, dann kann das dem Staat egal sein. Wenn er es so bequem haben will, dann soll er sich eben in jedes Zimmer, wo er telefonieren will, ein Dect hinstellen oder sich sonst was einfallen lassen
...aber die Nachbarn mitbestrahlen, nur damit einer schön bequem im ganzen Haus einen guten Empfang hat, das verstösst gegen das Selbstbestimmungsrecht der Nachbarn. Klarer Fall. Der Richter hat Recht.

Potentiell können solche Geräte mit mauerndurchdringender Strahlung sogar als Waffe eingesetzt werden. Deshalb versäumt der Staat hier seine Schutzpflichten.

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