© Le Matin; 28.07.2005; page 6
Le Matin Suisse
ANTENNE La justice donne raison à Sunrise
LESLOCATAIRES PAIERONT PLEIN POT
GENÈVE Le Tribunal des baux déboute des habitants du Grand-Saconnex qui demandaient une baisse de loyer suite à la pose d'une antenne de téléphonie mobile sur leur toit
Les antennes incriminées ont disparu, mais la polémique continue: le Tribunal genevois des baux et loyers vient de débouter des locataires du Grand-Saconnex (GE). Estimant que des antennes de téléphonie mobile posées sur le toit portaient atteinte à leur santé, des habitants du chemin Taverney avaient obtenu une baisse de loyer de 30 %. Le tribunal vient de leur donner tort: avoir une antenne au-dessus de sa tête, estime la justice, ne donne pas droit à une ristourne !
La décision constitue une jolie victoire pour les opérateurs de téléphonie mobile. Dans le cas du Grand-Saconnex, Sunrise n'en profitera pas: l'opérateur a dû démonter ses antennes en 2003, pour une question de permis de construire non valable. L'affaire remontait à 1998: se plaignant de troubles du sommeil et de maux de tête, des locataires avaient consigné une partie de leur loyer. L'argent devra donc être débloqué.
« Demander une baisse de loyer est une tactique classique des opposants aux antennes », explique Mathieu Janin. Selon le porte-parole de Sunrise, les opérateurs reçoivent de plus en plus de recours: « C'est une question de société. Neuf Suisses sur dix utilisent la téléphonie mobile ; ils veulent bénéficier d'un bon réseau ... mais à condition que l'antenne ne
soit pas chez eux !»
En l'absence de l'avocat chargé du dossier, l'ASLOCA n'a pas pu réagir hier à la décision du tribunal. En revanche, les milieux immobiliers se réjouissent: les antennes placées sur les toits assurent de juteux loyers aux propriétaires d'immeubles. « La décision ne m'étonne pas, car aucune étude n'a prouvé un quelconque danger pour la santé, explique Christophe Aumeunier, secrétaire général de la Chambre genevoise immobilière. Mais les propriétaires restent évidemment attentifs: si on démontre un jour que les antennes sont dangereuses, il faudra les enlever. »
Quoi qu'il en soit, les opposants ne baissent pas les bras: dans le quartier de la Servette cette fois, la pose d'une antenne Sunrise non loin d'une école provoque une nouvelle levée de boucliers depuis quelques jours …
Frédéric Julliard
.............................................................................
© Tages-Anzeiger; 28.07.2005; Seite 11
Zürich
Mobilfunkempfang vor Ortsbildschutz?
Winterthur. - Der Bauausschuss der Stadt muss eine von Sunrise geplante UMTS-Basisstation auf einem Gewerbegebäude in der Nähe der Altstadt neu beurteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Gemäss Bundesrecht brauche es eine Abwägung zwischen schützenswertem Ortsbild der Altstadt, Aussicht auf diese sowie der Informationsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit der Mobilfunkbetreiberin und ihrer Kundschaft. Falls die geplante Basisstation mit fünf Meter hoher Antenne die einzige Möglichkeit darstelle, um die GSM- und UMTS-Versorgungslücke in der Altstadt zu schliessen, müsse diese trotz des entgegenstehenden Schutzes von Ortsbild und Aussicht bewilligt werden. Sunrise wird jetzt nachweisen müssen, dass es keine Alternative zum gewünschten Ort gibt. Die Stadt sowie die Baurekurskommission hatten die Bewilligung verweigert. Die Antenne grenze an die geschützte Altstadt, und die Aussicht auf diese vom Heiligberg aus würde gestört
...............................................................................
© Tages-Anzeiger; 28.07.2005; Seite 11
Zürich
Das Antennen-Moratorium wackelt
Auch wenn die Auswirkungen der neuen Mobilfunktechnologie auf die Gesundheit noch nicht erforscht sind, müssen die Gemeinden Gesuche für UMTS-Sendeanlagen behandeln.
Von Jürg Schmid
Stäfa/Hedingen. - Das Moratorium der Gemeinden Stäfa und Hedingen für Mobilfunkantennen der neusten Generation (UMTS-Technologie) steht auf wackligen Füssen. Dies erklärten Experten des Kantons und des Bundes dem TA.
«Ein Moratorium für die Bewilligung von UMTS-Anlagen ist nicht möglich», sagte Andreas Siegenthaler von der Sektion nicht ionisierende Strahlung (NIS) beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Die NIS-Verordnung schreibt Immissionsgrenzwerte vor, die überall eingehalten werden müssen. Zudem gibt es auf Grund des Vorsorgeprinzips zum Schutz der Bevölkerung strengere Anlage-Grenzwerte, die dort verbindlich sind, wo sich Leute wiederholt länger aufhalten. Zum Beispiel in Wohnsiedlungen, Büros, Schulen oder Spitälern. Mit der Verordnung garantiere der Bundesrat der Bevölkerung ein Schutzniveau und den Betreibern ein Anrecht, Antennenanlagen zu bauen, wenn diese die Grenzwerte einhalten würden, erklärte Siegenthaler.
Nicht auf die Forschung warten
Ein Moratorium ist auch nicht zulässig, wenn die Forschung zu den Auswirkungen der neusten UMTS-Technologie auf die Gesundheit noch läuft. Das Bundesgericht habe schon entschieden, eine Bewilligung dürfe nicht verweigert werden, um auf die Forschung zu warten, sagt Siegenthaler.
Der Gemeinderat von Stäfa will vorerst bis Ende Mai 2006 keine Antennen mehr bewilligen. Er hofft, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Resultate der ETH-Studie «Auswirkungen der UMTS-Strahlung auf die Gesundheit» vorliegen. Der Bund beteiligt sich finanziell an der Studie. Zudem hat er ein nationales Forschungsprogramm zum Thema «Nicht ionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit» gestartet. Weil bis jetzt noch keine gesicherten wissenschaftlichen Resultate vorliegen, stufen die Behörden von Hedingen und von Stäfa die Gesundheit der Bevölkerung höher ein als die Interessen der Mobilfunkbetreiber und behandeln keine Gesuche mehr.
Auf die Moratorien haben die Betreiber der Mobilfunknetze prompt reagiert. Gegen den bis Ende Juni 2006 befristeten Stopp aus Hedingen ist bei der Baurekurskommission ein Rekurs hängig, bei der Baudirektion eine Aufsichtsbeschwerde. Im Fall Stäfa muss sich der Regierungsrat mit einem Rekurs befassen, weil das Antennenprojekt der Swisscom ausserhalb der Bauzone liegt.
Die Gemeinden müssen damit rechnen, dass die Baurekurskommission und der Regierungsrat die Moratorien aufheben. Gesuchsteller hätten ein Anrecht auf einen baurechtlichen Entscheid, sagt Peter Frey, Chef der Rechtsabteilung der Baudirektion. Würden Gesuche nicht behandelt, sei dies Rechtsverweigerung. Einer Gemeinde, die sich wegen eines Moratoriums erkundigt habe, habe die Baudirektion mitgeteilt, sie werde dem Regierungsrat beantragen, das Moratorium aufzuheben. In Winterthur muss der Bauausschuss der Stadt bei einer geplanten UMTS-Anlage in der Nähe der Altstadt nochmals über die Bücher (siehe Kasten).
Bevölkerung macht Druck
Der Druck aus der Bevölkerung auf die Behörden ist gross. In Hedingen haben 50 Anwohner gegen ein Antennengesuch in der Industriezone opponiert, und 300 Personen haben eine Petition unterschrieben. Darauf hat der Gemeinderat mit dem Moratorium reagiert. Auch am linken Zürichseeufer regt sich Widerstand. 13 Interessengemeinschaften fordern in einem Schreiben an die Gemeinden rund um den Zürichsee einen Bewilligungsstopp. Unterstützt werden die IG von den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz.
...............................................................................
© Basler Zeitung; 27.07.2005; Seite 13
land
Antennengegner sind machtlos
Burgerkorporation lässt die Einwohnergemeinde Blauen im Stich
Peter Walthard
Mit juristischen Mitteln wollte die Einwohnergemeinde Blauen die Installation einer Mobilfunkantenne verhindern. Doch die Burgerkorporation machte nicht mit. Nun stehen die Antennengegner mit leeren Händen da.
Raphael Bloch von der Interessengemeinschaft, die gegen die Antenne auf dem Blauen gekämpft hatte, hat die Hoffnung aufgegeben. «Rechtlich haben wir keine Chance mehr», sagt er resigniert. Dabei waren die Antennengegner noch vor kurzem voller Hoffnung gewesen. «Unsere Chancen standen sehr gut», sagt Bloch. Denn bei der Anlage, welche der Telekommunikationsanbieter Sunrise auf der bestehenden Fernsehantenne installieren will, handle es sich um eine Zweckentfremdung.
Doch der juristische Schlachtplan der Antennengegner hatte einen Haken: Da die Antenne auf dem Land der Burgerkorporation steht, wäre es an ihr gelegen, dagegen zu opponieren. Und da machten die Burger den Antennengegnern einen dicken Strich durch die Rechnung. An einer Burgerkorporationsversammlung beschlossen sie, sich nicht auf einen juristischen Streit mit Sunrise einzulassen. Damit aber desavouierten sie auch die Einwohnergemeinde: Diese hatte sich nach einem Beschluss der Gemeindeversammlung dazu verpflichtet, den gesamten Aufwand im Rechtsstreit zu übernehmen, wenn die Burgerkorporation ihre Zustimmung geben würde.
Retourkutsche? Man habe einfach das Gefühl gehabt, in einem solchen Rechtsstreit werde sinnlos Geld in den Sand gesetzt, sagt Burgerkorporationspräsident Ruedi Schmidlin. Doch hinter der Ablehnung der Burger steht nicht nur die Sorge ums Geld. Denn die Antennengegner um den erst vor vier Jahren nach Blauen gezogenen Bloch konnten es offenbar nicht besonders gut mit den alteingesessenen Burgern, denen der Wald am Blauen gehört. «Es gab gewisse Konflikte mit den Leuten, die das Ganze angezettelt hatten», meint Ruedi Schmidlin vorsichtig. Die Gemeindeversammlung habe mit ihrem Beschluss nicht alle Einwohner vertreten. «Man konnte seine Meinung nicht richtig vertreten», sagt er. Dass einige Burger die Abstimmung in der Korporation für eine Retourkutsche genutzt hatten, will Schmidlin deshalb nicht ausschliessen.
Gemeinderat Andreas Vögtlin bedauert den Entscheid der Burger. Diese seien schliesslich auch Einwohner und sollten ein Interesse daran haben, mit der Einwohnergemeinde zusammen kutschieren zu können, meint er.
.............................................................................
© Limmattaler Tagblatt / MLZ; 27.07.2005
Agenda Region Wirtschaft Zeitung
Antennen-Bau soll geregelt werden
Schlieren: Quartierbewohner regen Motion an
Schlieremer Quartierbewohner wehren sich gegen den Bau einer Mobilfunk-Antennenanlage oberhalb des Rainwegs. Sie streben eine generelle Regelung für die Stadt auf politischem Wege an und wollen den Bau von Antennen einschränken.
Jürg Krebs
Der Streit über die gesundheitlichen Risiken von Natels und Mobilfunk-Antennen ist noch nicht zu Ende. Tatsache ist, dass die Mobilfunkanbieter ihr Netz ständig ausbauen. In Schlieren ist derzeit das Baugesuch der Firma Orange Communications hängig, das oberhalb des Rainwegs 4, am Bahndamm, eine Mobilfunk-Antennenanlage bauen will.
Dagegen wehren sich die Quartierbewohner. Sie haben Angst vor gesundheitlichen Schäden, verursacht durch Strahlung. Sie wollen sich aber nicht darauf beschränken, die von Orange geplante Mobilfunk-Antenne zu verhindern.
«Es macht keinen Sinn hier den Bau zu verhindern und dann wird die Antenne ein paar Meter weiter drüben gebaut», erklärt Bea Haab, die just am Rainweg 4 wohnt. «Wir wollen über den politischen Weg eine für alle Stadtbewohner sinnvolle Lösung finden.» Über Gemeinderätin Trudy Schönbächler soll beim Stadtrat eine Motion eingereicht werden, die eine Änderung der Bauordnung verlangt. So sollen künftig Wohngebieten mit Schulen, Horten und Spielpätzen geschützt werden.
Bea Haab argumentiert nicht nur alleine mit der Strahlenbelastung durch die Antennenanlage. Die nahen Leitungen der Zuglinie, die nahe Trafostation, dies alles gelte es nicht zu vernachlässigen, wenn von der Strahlenimmission gesprochen werde.
Ist UMTS-Strahlung schädlich?
Unter anderem befasst sich die ETH derzeit eingehend mit der Strahlenproblematik. Im Auftrag der ETH-Forschungsstiftung Mobilkommunikation soll zunächst eine Studie wiederholt werden, die vor einem Jahr für Aufsehen sorgte. Darin sei festgestellt worden, dass die GSM-Strahlung - im Unterschied zu jener des UMTS - «keinen konsistenten Einfluss auf kognitive Fähigkeiten und auf das Wohlbefinden hat», wie auf der EHT-Homepage nachzulesen ist. Bis heute liegen gemäss ETH keine wissenschaftlich anerkannten Feldstudien über die Strahlenbelastung durch den Mobilfunk vor, obschon das Thema seit Jahren diskutiert werde und politisch brisant sei.
.............................................................................