Info Diagnose-Funk
23.03.2016
Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen
Schweiz. Bundesrat: NIS-Verordnung geändert
Nach einer Pressemitteilung des schweiz. Bundesministeriums für Umwelt soll künftig ein strengerer Immissionsschutz für gewisse Umbauten oder betriebliche Änderungen von Altanlagen gelten.
Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher. Der Bundesrat hat beschlossen, die geänderte NISV auf den 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Darin werden zudem Bestimmungen zur Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen, elektrischen Unterwerken und Eisenbahnanlagen präzisiert. Schliesslich werden die Bestimmungen zu elektrischen Hausinstallationen auf Grundsätzliches reduziert. Für die technischen Details wird neu auf die Niederspannungsinstallationsnorm verwiesen.
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Nebenstehend finden Sie die Links zu der revidierten Verordnung [1], dem erläuternden Bericht [2] sowie dem Anhörungsbericht [3] des Bundesamtes für Umwelt. Die Behörde hat diese Dokumente im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung auf ihrer Webseite als PDF zum Download angeboten. Bei uns können Sie die Dokumente ebenfalls herunterladen.
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/ ... g-id=61099
https://www.diagnose-funk.org/publikati ... ewsid=1056
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Adresse für Rückfragen: Jürg Baumann, Chef der Sektion Nichtionisierende Strahlung, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 69 64
NIS-Verordnung geändert
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Hans-U. Jakob
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- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Re: NIS-Verordnung geändert
Mahner hat geschrieben:Info Diagnose-Funk
23.03.2016
Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen
Schweiz. Bundesrat: NIS-Verordnung geändert
Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher. Der Bundesrat hat beschlossen, die geänderte NISV auf den 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Darin werden zudem Bestimmungen zur Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen, elektrischen Unterwerken und Eisenbahnanlagen präzisiert. Schliesslich werden die Bestimmungen zu elektrischen Hausinstallationen auf Grundsätzliches reduziert. Für die technischen Details wird neu auf die Niederspannungsinstallationsnorm verwiesen.
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Adresse für Rückfragen: Jürg Baumann, Chef der Sektion Nichtionisierende Strahlung, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 69 64
So bescheisst der Bundesrat das Volk
Man muss nicht immer alles glauben, was aus dem Bundeshaus kommt.
Hier wurde wieder einmal eine ganze Ansammlung von Lügen auf die gutgläubige, unwissende Bevölkerung losgelassen.
Mit der Revision der NISV wurde nicht nur das Bundesgericht ausgetrickts, sondern auch noch gleich sämtliche Anwohner von sanierungsbedürftigen Hochspannungsleitungen
Bitte immer zuerst Gigaherz-Hauptseite konsultieren!
Siehe http://www.gigaherz.ch/so-bescheisst-de ... -das-volk/
Adresse für Rückfragen:
Hans-U. Jakob
Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch
031 731 04 31