Die Stadt und die Standorte
Antwort des Stadtrats auf Einfache Anfrage zur umstrittenen Mobilfunkantenne am Zilweg
Der Stadtrat erklärt, auf welcher Grundlage die Ausnahmebewilligung für die Antenne am Zilweg zustande kam und wie das ist mit dem Einfluss der Stadt auf den Standort solcher Anlagen.
petra mühlhäuser
http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artike ... n/stgallen
Der Konflikt um die Nachrüstung der Mobilfunkantenne am Zilweg 11 hat nun auch auf politischer Ebene seinen Lauf genommen: Der Stadtrat beantwortet eine Einfache Anfrage von Stadtparlamentarierin Christine Bölsterli (CVP).
Zur Erinnerung: Fast 400 Personen hatten die Einsprachen gegen das Gesuch von Sunrise zur Aufrüstung der Anlage auf UMTS unterschrieben. Weil man nichts gegen die befürchtete Strahlenbelastung unternehmen kann, solange die Grenzwerte eingehalten werden, klagten die Anwohnenden auf Unvereinbarkeit mit dem Überbauungsplan Stephanshorn II. Und erhielten sowohl vom Baudepartement wie auch vom Verwaltungsgericht grundsätzlich Recht. Die Antennenanlage darf aber weiter betrieben werden. Die geplante Aufrüstung hat das Baudepartement als nicht möglich erachtet, das Verwaltungsgericht hat die Angelegenheit zur Prüfung einer Ausnahmebewilligung an die Baupolizeikommission zurückgewiesen. Und die hat inzwischen eine solche erteilt. Die Anwohner verzichteten aus Furcht vor weiteren Kosten auf weitere rechtliche Schritte.
Kriterium öffentliches Interesse
Der Stadtrat hat nun in seiner Antwort Stellung genommen – und dabei nicht viel Neues gesagt. Christine Bölsterli erkundigte sich – noch vor der Erteilung der Ausnahmebewilligung – nach den Richtlinien für eine solche. Die Ausnahmebewilligung sei nicht aufgrund von Richtlinien zustande gekommen, wie es in der Anfrage heisst, sondern aufgrund der Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes. Dieses legt die Kriterien fest, in denen Ausnahmen bewilligt werden können. Die Baupolizeikommission beruft sich im Fall Zilweg darauf, dass die Aufrüstung der Anlage in städtebaulicher Hinsicht besser wäre als die Errichtung einer neuen, sowie auf das öffentliche Interesse. Gemäss Baugesetz betrifft dieses «namentlich Anforderungen der Energiepolitik, des Verkehrs, der Hygiene, der Feuersicherheit, der architektonischen und ortsplanerischen Gestaltung». Die Kommunikationsbetreiber hätten aufgrund der Konzession des Bundesrates die Bevölkerung mit genügend Mobilfunkdiensten und auch den neuen UMTS-Diensten zu versorgen, heisst es in der Antwort des Stadtrates.
Ausserdem erkundigte sich Christine Bölsterli nach der Prüfung von Alternativstandorten zum Wohn- und Schulquartier, in dem der Zilweg liegt, und wollte wissen, ob der Stadtrat Standorte auf öffentlichen Gebäuden zur Verfügung stellen wolle. Als Gegenleistung könne er verbindliche Zusagen verlangen, dass die Stadt in Zukunft bei der Standortwahl mitreden könne und die Anbieter auf «problematische Standorte» verzichten würden, schlug sie vor. «Die Prüfung von Alternativstandorten liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Baubewilligungen bzw. der Baupolizeikommission», heisst es in der Antwort des Stadtrates. Städtische Standorte würden insbesondere dann zur Verfügung gestellt, wenn damit schlechtere vermieden werden könnten. Die städtischen Liegenschaften reichten jedoch nicht aus für ein flächendeckendes Netz. Die Betreiber seien auf private Standorte angewiesen.
Ob man Entscheide nicht aufschieben könne, bis Untersuchungen über gesundheitliche Schädigungen sowie Diskussionen über neue Grenzwerte beim Bund abgeschlossen wären, wollte Christine Bölsterli noch wissen. Doch der Stadtrat stellt klar, dass es keine Möglichkeit gebe für eine andere Beurteilung als nach der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Zuständig für die Beobachtung von Entwicklungen und Erfahrungen seien die Fachbehörden des Bundes, namentlich Buwal und Bakom. Ausserdem gelten Maximalfristen für Baubewilligungsverfahren. Schliesslich stellte die Stadtparlamentarierin die Frage, ob es richtig sei, «wenn die Einsprecher Verfahrenskosten von 1250 Franken tragen müssen, obwohl ein Fehlentscheid der Bauverwaltung aus dem Jahr 1999 die Ursache ist?» Damit ist die Baubewilligung gemeint, die Baudepartement und Verwaltungsgericht als nicht mit dem Überbauungsplan kompatibel befunden haben. Die Frage nach den Verfahrenskosten allerdings mochte der Stadtrat mit Verweis auf das rechtskräftige Gerichtsurteil nicht kommentieren.
Stadtrat: Gespräche fanden statt
Stattdessen antwortete er ungefragt auf Klagen der Anwohner, die Stadt habe das Gespräch mit ihnen nicht gesucht. Es habe sich um eine der ersten derartigen Anlagen auf Stadtgebiet gehandelt, die Fachstelle Umwelt und Energie habe sich intensiv damit befasst und verschiedene Messungen durchgeführt. «Aufgrund verschiedener Anfragen aus dem Quartier wurden zu dieser Anlage überdies mehrere Einzelberatungsgespräche sowie die bisher einzige, breit angelegte Bevölkerungsumfrage auf Stadtgebiet durchgeführt.»
Und ausserdem: «Im Weiteren nutzte eine Gruppe von Anwohnenden die Informationsveranstaltung der Fachstelle, die an zwei Abenden in diesem Quartier durchgeführt wurde und neben Ökologie im Alltag prominent das Thema Elektrosmog behandelte», schreibt der Stadtrat.
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© Solothurner Zeitung / MLZ; 22.09.2005
Leserseite Zeitung
Leserbriefe
Schizophrenie ist anderswo
SZ/GT, 14.09.2005 Kommentar: «Schizophrenie der Gesellschaft» Die Mobilfunkkritiker haben auf Bundesebene tatsächlich diverse Vorstösse in Sachen Reduktion der Strahlungsgrenzwerte vorgenommen. Zuständig wäre der Bundesrat, der für die Festsetzung der Grenzwerte verantwortlich ist. Obwohl direkt aufgefordert, hat es der Bundesrat bis jetzt aus rein wissenschaftlichen «Argumenten» abgelehnt, eine Anpassung vorzunehmen. Also am Engagement der Mobilfunkkritiker liegt es weiss Gott nicht, so wie das der Kommentar suggeriert.
Es gibt nicht nur «direkt betroffene Mobilfunkgegner», sondern auch eine erhebliche Zahl renommierter Fachleute und Wissenschafter, die in ebenso zahlreichen Forschungsarbeiten das Schädigungspotenzial von nicht ionisierender Strahlung nachweisen. Es ist also nicht so, dass nur eine kleine Zahl betroffener Laien sich sehr kritisch zum Mobilfunk äussert. Was sich viele Leute nicht bewusst sind, an sich aber ganz logisch ist: Der Bund verdient am Mobilfunkgeschäft kräftig mit, denn er ist ja selbst Mobilfunkbetreiber (Swisscom). Ausserdem verdient er an den vergebenen Funklizenzen des Bakom. Der Bund ist nicht wirklich interessiert, das Gefährdungspotenzial von nicht ionisierender Strahlung zur Kenntnis zu nehmen und noch weniger interessiert, die Bevölkerung darüber offen und vollumfänglich aufzuklären, denn das würde den Geldfluss empfindlich stören. Die eigentliche gesellschaftliche Schizophrenie findet an einem ganz anderen Ort statt, als sie der Kommentar lokalisiert: Aus kurzsichtigem finanziellem Interesse setzt der Bund die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.
Andreas Bühlmann,
Solothurn
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© Tages-Anzeiger; 22.09.2005; Seite 25
Leserforum
UMTS lastet auf der Volksgesundheit
«UMTS lastet auf Profitabilität», TA vom 19. 9
Swisscom-Mobile-Chef Carsten Schloter beklagt sich im Interview «Wir haben Jahr für Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag verloren . . .» und UMTS mache das Geschäft bestimmt nicht rentabler. Da komme ich als Mitglied dieses sonderbaren Gesellschafts- und Wirtschaftssystems gar nicht mehr draus. Dass rücksichtslose Akteure mit entfesselter Gewinngier «über Leichen gehen», ist nichts Neues. Mit UMTS durchleben wir nun aber eine ganz neue Dimension rücksichtslosen Verhaltens: Obwohl UMTS nicht einmal rentiert, stürzt es alle Menschen, die sich im Umkreis von 400 Metern einer Antennenanlage aufhalten, in ein mehrfaches Krebsrisiko. Das Buwal schreibt in seiner Broschüre «Elektrosmog und Gesundheit»: «Weil die Wissenschaft nicht abschätzen kann, wie schädlich diese Effekte (nicht ionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit) sind, ist Vorsicht das beste Rezept.» Aber wer müsste nun Vorsicht walten lassen? Etwa all die Menschen, die gar nicht per TV-Handy dabei sein wollen, wenn irgendwo ein Elfmeter aufs Tor geschossen wird? Oder nicht eher der Gesetzgeber, der verantwortungslos die heikle Frage Experten überlassen hat? Kein einziger Mobile-TV-Penalty, Musik- oder Game-Download ist es wert, zu riskieren, dass ein einziger Mensch deswegen in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird oder gar sterben muss.
ANDREAS WITSCHI, BREMGARTEN
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© Neue Zürcher Zeitung; 22.09.2005; Seite 14; Nummer 221
Inland Text
Das Mobilfunknetz als Bundesaufgabe
Rücksicht auf Landschaft und Ortsbild
Felber M.
fel. Lausanne, 21. September
Die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage stellt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Bundesaufgabe im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes dar (Art. 2), weshalb es auf Landschaft, Ortsbild sowie auf Natur- und Kulturdenkmäler Rücksicht zu nehmen gilt. Konkret zu beurteilen war die Konzession für eine Antenne der Swisscom Mobile auf dem Dach einer zum Landgasthof Rössliguet in Rossrüti (St. Gallen) gehörenden Scheune. Obwohl der Gasthof als Kulturobjekt unter Schutz steht, lässt das Bundesgericht den Bau der Mobilfunkanlage zu.
Laut dem einstimmig gefällten Grundsatzentscheid der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung werden Mobilfunkanlagen «zur Erbringung einer vom Bund konzessionierten Dienstleistung errichtet». Die Konzessionen verpflichten die Fernmeldeunternehmen zum Aufbau eines je eigenen Mobilfunknetzes, das einen bestimmten Prozentsatz der Bevölkerung und der Landesfläche abdecken muss. Die Mobilfunkbetreiber sind somit «de facto zum landesweiten Bau eigener Mobilfunkanlagen verpflichtet». Das birgt aus Sicht des Bundesgerichts die Gefahr, dass schützenswerte Landschaften und Ortsbilder beeinträchtigt werden.
Damit die Verpflichtung zur Erstellung von Mobilfunknetzen nicht auf Kosten von Schutzobjekten erfüllt wird, ist laut dem Urteil aus Lausanne eine Bundesaufgabe im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu bejahen. Das hat zur Folge, dass der Bund bei der Erteilung der Konzessionen allenfalls mit Bedingungen oder Auflagen dafür sorgen muss, «dass das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben».
Urteil 1A.6/2005 vom 15. 8. 05 - BGE-Publikation.
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© Der Bund; 22.09.2005; Seite 27
Stadt-Region
Der Bund
Zurück an den Absender
ZOLLIKOFEN · Klarer Entscheid des Gemeindeparlaments: Bevor es weiter über ein Verbot von Mobilfunkantennen auf gemeindeeigenen Parzellen diskutieren will, muss der Gemeinderat zuerst seine Hausaufgaben machen. Deshalb hat eine grosse Mehrheit des Parlaments gestern Abend die entsprechende Botschaft für die geplante Volksabstimmung am 27. November zurückgewiesen. Nun muss die Regierung sowohl über die genaue Formulierung des Verbotstextes als auch über die Ausgestaltung der Botschaft an die Stimmberechtigten noch einmal diskutieren - und das Geschäft dem Parlament wieder vorlegen.
«Handy entsorgen»
Damit bleibt das Schicksal der ersten Volksmotion von Zollikofen weiter ungewiss. Diese war zu Jahresbeginn eingereicht worden und vom Parlament mit 18 zu 15 Stimmen knapp überwiesen worden. Die Volksmotion stammt aus der Feder von besorgten Bürgerinnen und Bürgern aus Zollikofen. Sie wehren sich insbesondere gegen die Mobilfunkantenne auf dem Sekundarschulhaus, da sie gesundheitliche Schäden für die Anwohner befürchten.
Den Bürgern wurde allerdings gestern von Gemeinderat Urs Vock (cvp) beschieden, dass sie mit einem Verbot in der Gemeindeverfassung «keinen einzigen Schritt» weiterkämen. «Das Problem lässt sich so nicht lösen - im Gegenteil», sagte Vock. Müsste Sunrise die Antenne auf dem Sekundarschulhaus abbauen - dies wäre gemäss gültigem Vertrag frühestens im Herbst 2008 möglich -, dann würde der Anbieter im Dorf einen neuen Standort suchen. Vocks Schlussfolgerung: «Wer sich mit Hand und Fuss gegen neue Antennen wehrt, der sollte auch so ehrlich sein und sein Handy entsorgen.»
Exekutive im Visier der Kritik
Kritik am Begehren der Volksmotionäre gab es auch von Seiten der FDP und der SVP. Bei den Freisinnigen setzte es aber auch harsche Worte gegen den Gemeinderat ab. Sprecherin Sabine Huber nannte die Vorlage «ungenügend» und die Formulierungen in der Botschaft «unglücklich». Sie sehe nicht ein, wieso ein solches Verbot unbedingt in der Gemeindeverfassung verankert werden müsse. Eine Haltung, die grundsätzlich auch auf der Ratslinken auf Zustimmung stiess. Kritisiert wurde dort von Parlamentarierin Reta Caspar (gfl), dass der Gemeinderat nie mit den Verfassern der Volksmotion diskutiert habe. Sie tönte an, dass ein Verbot auch im Baureglement stehen könnte. (rr)
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© Der Bund; 22.09.2005; Seite 27
Stadt-Region
Der Bund
Kurz
Einsprache gegen Mobilfunkantenne
Stettlen Der Gemeinderat hat gegen die geplanten UMTS-Antennen auf dem Gebäude der Kartonfabrik Deisswil Einsprache erhoben, wie Gemeindepräsident Lorenz Hess sagt. Auf dem Dach der Fabrik soll die bestehende Mobilfunkantenne der Swisscom für UMTS erweitert und eine neue GMS/UMTS-Anlage für Sunrise gebaut werden. In der Einsprache verlangt der Gemeinderat, dass eine Studie der ETH Zürich, die die mögliche Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlen untersucht, abgewartet wird. «Die Studie sollte bis Ende Jahr vorliegen», schätzt Hess. Ziel sei nicht, die Antennen um jeden Preis zu verhindern. Der Gemeinderat habe die Aufgabe, die Bevölkerung vor möglichen gesundheitsschädigenden Auswirkungen zu schützen. (wal)
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© St. Galler Tagblatt; 22.09.2005; Seite 53
SG-Stadt
09-SG St.Gallen
Handy Ja, Antennen Nein
Heute Donnerstag, 17 Uhr, findet im Hotel Ekkehard ein öffentlicher Informations- und Diskussionsabend des Hauseigentümer-Verbandes (HEV) St. Gallen statt. Der Titel der Veranstaltung lautet «Handy Ja – Antenne Nein». Daniel Stricker von der städtischen Fachstelle für Umwelt und Energie zeigt einleitend auf, was nötig ist, damit die Behörden eine Mobilfunkantenne überhaupt bewilligen. Anschliessend erläutert Karl Güntzel vom Hauseigentümerverband die Position dieser Organisation. (pd)
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© Tages-Anzeiger linkes Seeufer und Sihltal; 21.09.2005; Seite 11
Wädenswil, Richterswil, Hütten, Schönenberg
«Wie eine Faust aufs Auge»
Etwa an der Stelle, wo sich die Einsiedlerstrasse mit dem Bahnübergang der SOB kreuzt, will die Sunrise eine Antenne errichten. Gegen dieses Vorhaben besteht Opposition.
von regina ryser
wädenswil. «Wir haben mehr als 150 Unterschriften von Anwohnern und Firmen in der Umgebung, die sich gegen die Antenne wehren», sagt Daniel Treichler auf Anfrage. Ausserdem wurde eine Interessengemeinschaft gebildet. Anwohner und Firmen wehren sich gegen die 35 Meter hohe Sunrise-Antenne, die unterhalb der Einsiedlerstrasse 24 entstehen soll.
Das Baugesuch hat die Stadt Wädenswil am 5. August ausgeschrieben. «Wir haben den baurechtlichen Entscheid angefordert», so Treichler.
«Kein idealer Standort»
Die Interessengemeinschaft will jedoch abwarten, wie die Stadt Wädenswil über das Gesuch entscheidet. «Bewilligt die Stadt das Gesuch, so werden wir einen Baurekurs einreichen», meint Treichler. Gründe für die Opposition sind laut Daniel Treichler die Angst vor der Strahlung durch die Antenne, die Beeinträchtigung der Sicht sowie des Ortsbildes. «Unser Haus befindet sich oberhalb der Antenne. Gebäude und Umschwung stehen unter Denkmalschutz», sagt Treichler. Ebenfalls unter Denkmalschutz steht das Areal unterhalb der Antenne. «Es ist ein Hohn, wenn in einem Schutzgebiet eine Antenne aufgerichtet wird», meint er. Und fügt hinzu: «Der Standort ist denkbar schlecht gewählt. Hinzu kommt, dass die Antenne in einem Gebiet betrieben werden soll, das dicht besiedelt ist.»
Antenne notwendig
Das der Standort nicht ideal ist, sieht man auch bei Sunrise ein. «Wir prüfen zurzeit Standortalternativen in der Umgebung», sagt Manfred Speckert, Umweltbeauftragter von Sunrise. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzt. «Um Wädenswil eine qualitativ hochwertige Dienstleistung bieten zu können, brauchen wir eine Antenne in der Umgebung der SOB», so Speckert.
Den Bedarf für eine neue Antenne begründet Speckert damit, dass in Wädenswil die Nutzung gestiegen ist. Er betont auch, dass die Anlage nur für die Stadt Wädenswil sei. «Die neue Anlage soll die bestehenden zwei bis drei Anlagen der Sunrise entlasten, sodass sich die Belastung der Antennen gleichmässiger verteilt», erklärt Speckert. Was so viel bedeutet wie, dass sich die Strahlung bei einer zusätzlichen Antenne in Wädenswil reduziert.
Negative Auswirkungen
Weniger die Strahlung, sondern mehr der Anblick einer Antenne stört Heiner Treichler, Geschäftsführer der Tuwag Immobilien AG. «Wir wollten vor einigen Jahren eine Orange-Antenne im Kamin des Tuwag-Areals installieren», erzählt er, «die Reaktionen aus der Umgebung waren so heftig, dass wir das Vorhaben fallen gelassen haben.» Er ist überzeugt, dass eine Antenne vor dem Eingang des Tuwag-Areals negative Auswirkungen auf die Attraktivität des Areals hat.
«Wir haben uns immer Mühe gegeben, das Areal so zu erhalten, wie es ist und stilgerecht saniert», sagt Heiner Treichler und fügt hinzu: «Die Antenne passt nicht ins Bild. Sie ist wie eine Faust aufs Auge.»
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© Zofinger Tagblatt / MLZ; 21.09.2005
Region Zeitung
Gang vors Gericht
Aarburg Streit um Antenne geht weiter
Das Verwaltungsgericht wird sich mit dem von der Swisscom Mobile AG geplanten Neubau einer Mobilfunkantennenanlage an der Steinbillenstrasse 1 befassen müssen. Der Gemeinderat hatte die Anlage aus ortsbildschützerischen Gründen, und weil der Bedarfsnachweis nicht erbracht war, abgewiesen. Der Regierungsrat hiess darauf die Beschwerde der Swisscom gut. Nun hat die Vera-Anlagestiftung in Nachlassliquidation, Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks, dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. (Ni)