Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft in Erlenbach BE

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Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft in Erlenbach BE

Beitrag von Leser » 28. Mai 2025 10:32

Zustandekommen Initiative «Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft», Kenntnisnahme und Beschluss weiteres Vorgehen

Im Sommer 2024 wurde durch das Initiativkomitee «Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft» die Gemeinde erstmals auf die Absicht einer Initiative bezüglich 5G informiert. Im Anschluss wurden diverse Abklärungen getroffen und Gespräche geführt. Das Initiativkomitee «Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft» hat im Oktober 2024 mitgeteilt, dass es an der Initiative festhält und auf das Angebot des Rates (Erlass Planungszone) verzichtet. Ab dem 24. Oktober 2024 wurden Unterschriften gesammelt. Am 27. Februar 2025 hat das Initiativkomitee mitgeteilt, dass sie die Unterschriftensammlung einstellen. Stand 27. Februar 2025 wurden 175 gültige Unterschriften registriert. Die erforderlichen 100 Unterschriften (Art. 21, Abs. 2, OgR) wurden also erreicht. Der Rat hat beschlossen, die Initiative zur Kenntnis zu nehmen, diese zu unterstützen und der Versammlung zur Genehmigung zu unterbreiten.

https://www.erlenbach-be.ch/de/aktuelle ... 3.2025.php

Initiative «Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft» genehmigt

Im Juli 2024 wurde die Initiative «Mobilfunk-Standortplanung mit Zukunft» eingereicht. Das Initiativbegehren lautete: «Der Gemeinderat und die zuständige Baubewilligungsbehörde von Erlenbach i. S. werden beauftragt, eine zukunftsorientierte Zonenplanung basierend auf dem Kaskadenmodell zur Regelung der Standorte von Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet zu erarbeiten, dies gemäss Vorgaben von Bund und Kanton. [...]». Die Eingabe wurde von der Verwaltung geprüft und vom Gemeinderat gutgeheissen.

Die Gemeindeversammlung hat den Antrag des Gemeinderates und somit die Initiative mit 136 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen genehmigt. Dies hat nun zur Folge, dass die baurechtliche Grundordnung überarbeitet wird. Ein – in Einklang mit übergeordneten Erlassen – Kaskadenmodell würde im Baureglement sowie Zonenplan berücksichtigt werden. Final genehmigt das AGR die baurechtliche Grundordnung.

https://www.plattformj.ch/artikel/232986/