Mickey hat geschrieben:ich meinte, dass qualzuchten verboten sind, das heisst wenn tiere so gezüchtet werden, dass sie zeit ihres lebens unter krankheiten oder missbildungen leiden. wer hat diese armen tiere gezüchtet, und wer hat sie bestellt?
Qualzuchten sind in der Schweiz und in Deutschland tatsächlich verboten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Qualzucht# ... er_Schweiz
http://de.wikipedia.org/wiki/Qualzucht# ... eutschland
Das Verbot ist vor allem auf Heimtiere gemünzt. Wenn aber Mäuse so gezüchtet werden, dass sie mit Sicherheit eine tödliche Krebskrankheit entwickeln, dann ist dieses auch eine Qualzucht. Für Tierversuche gibt es Ausnahmen vom Verbot.
Wer beim Züchter Krebsmäuse bzw. Tiere aus Qualzucht für Tierversuche bestellt, benötigt eine Ausnahmebewilligung. Lerchl hat zu einer seiner Studien seine Bewilligung ausdrücklich angeführt, und später hat er auch noch die Adresse der Bewilligungsinstanz ins Netz gestellt.
Die Aufgabe solcher Bewilligungsinstanzen ist die Anwendung des Tierschutzgesetzes unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze.
Diese Instanzen funktionieren ähnlich wie Gerichte, aber mit einem wichtigen Unterschied:
Diejenigen, die es betrifft, nämlich die Tiere, haben weder ein Rekursrecht noch einen Anwalt.
Eine Ähnlichkeit ist, dass Richter bei ihrer Anwendung des Gesetzes auch
keine fachliche Ahnung vom Gegenstand ihres Urteils haben müssen, sondern sich auf Experten verlassen. Zum Experten wird man in der Regel durch Selbsternennung, was nur funktioniert, wenn man von vielen Fachkollegen auch als solcher bezeichnet und meist anerkannt wird. Der Ethiker, der über Tierversuche entscheidet, kümmert sich in der Regel nicht persönlich darum, ob die Versuchsanlage sinnvoll ist, und ob ein Tierversuch mit Folgen für das Tier (meist nicht eines, sondern Dutzende, bei Lerchl Hunderte) wirklich nicht durch andere Methoden ersetzbar ist. Der Ethikbeauftragte arbeitet wie ein Jurist oder Richter und verlässt sich nicht auf sein eigenen Sachkenntnisse und seinen eigenen kritischen Verstand, sonder allein auf die Experten. Bei Anträgen zu Tierversuchen wird der Ethiker den Antragsteller in der Regel auch gleich als Experten betrachten, was Fragwürdig ist, und sich tendenziell zum Nachteil der vom Tierschutzgesetz geschützten Tiere auswirkt.
Der bewilligende Ethiker muss eine Güterabwägung treffen:
Wiegt der Nutzen für die Gesundheit des Menschen das Leid der durch den Versuch oft schlimmen Qualen ausgesetzten Tiere auf?
Das Thema ist weitreichend, und daher werde ich nochmals darauf zurück kommen, auch auf die Herkunft von Ethik. Ausserdem stellt sich die Anschlussfrage zu Menschenversuchen im Allgemeinen und im Speziellen zu EMF-Fragestellungen und den damit verbundenen ethischen Aspekten. Beim Menschen gibt es in der EMF-Forschung sowohl Laborversuche als auch einen zwar nicht effektiv so bezeichneten aber so durchgeführten Freilandversuch. Beim Menschen vertieft zu betrachten ist auch die Anweisung des Industrieexponenten Repacholi an die Schulmediziner, den EMF-Geschädigten bloss eine Symptomlinderung zukommen zu lassen.