Prozess zwischen Mobilkom und Salzburger Umweltmediziner vertagt
Auf 4. November - Laut Mobilkom gab es keine C-Netz-Sendeanlage auf dem Dach des Wählamtes in Hausmannstätten - Laut Arzt elf Krebsfälle innerhalb 200 Meter Radius
Im Rechtsstreit zwischen der Mobilkom Austria und dem Salzburger Umweltmediziner Gert Oberfeld hat am Montag die erste Verhandlung stattgefunden. Der Arzt hatte im Umkreis einer Sendeanlage im steirischen Hausmannstätten ein "signifikant erhöhtes Krebsrisiko" festgestellt, seine im Auftrag des steiermärkischen Gesundheitsressorts erstellte Langzeitstudie bezog sich auf den Zeitraum von 1984 bis 1997. Die Mobilkom klagte Oberfeld auf Widerruf und Unterlassung, weil sich ihren Angaben bis 1994 dort keine C-Netz-Sendeanlage befunden habe. Die Verhandlung wurde zur Einvernahme von Zeugen auf 4. November vertagt.
"Wir können den Wahrheitsbeweis antreten"
Rund eineinhalb Stunden dauerte am frühen Nachmittag die "vorbereitende" Tagsatzung im Landesgericht Salzburg zur Festlegung der weiteren Vorgangsweise. Die beiden Streitparteien erörterten ihre Positionen vor Richterin Ursula Meßner, eine Einigung wurde nicht erzielt. "Wir können den Wahrheitsbeweis antreten", sagte der Anwalt des Umweltmediziners, Philipp Lettowsky,
Mobilkom-Rechtsvertreter Wolfgang Richter bekräftigte erneut, dass von 1984 bis 1994 auf dem Dach des Wählamtes in Hausmannstätten keine C-Netz-Sendeanlage installiert gewesen sei. Erst im Jahr 1994 sei eine D-Netz-Sendeanlage in den provisorischen Betrieb gegangen. Der Anwalt hat dem Gericht auch ein Schreiben des Verkehrsministeriums unterbreitet, wonach es dort keine C-Netz-Sendeanlage gegeben habe, sehr wohl aber eine 5,2 Kilometer und eine weitere 8,7 Kilometer davon entfernt. Möglicherweise sei Oberfeld nicht über die Sachlage aufgeklärt worden, sagte der Wiener Anwalt.
Zum weiteren Beweis, dass kein C-Netz-Sender in dem Untersuchungszeitraum der Studie vorhanden war, legte Richter eine Luftbildaufnahme des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 4. Oktober 1989 vor, auf der kein Sender auf dem Haus zu erkennen ist. Zur fachkundigen Auswertung des Bildes beantragte er die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Bereich Fototechnik.
"Faktum ist, dass ein Testbetrieb stattgefunden hat, der aber nicht bewilligungspflichtig war"
Lettowsky entgegnete, dass auf dem Foto nicht einmal Fernsehantennen ersichtlich seien, "die Distanz ist zu groß". Es gebe aber Luftbildaufnahmen, worauf eine C-Netz-Sendeanlage zu sehen sei, "wir müssen noch recherchieren. Faktum ist, dass ein Testbetrieb stattgefunden hat, der aber nicht bewilligungspflichtig war". Laut Oberfeld würden auch Gespräche mit einem ehemaligen Mitarbeiter der früheren Post- und Telegrafenverwaltung die Existenz der Sendeanlage belegen. "Wichtig für die Entscheidungsfindung ist auch, ob wir einer Fehlinformation aufgesessen sind oder auf dem Dach doch etwas war", so Lettowsky. Festzustellen sei auch, ob der Testbetrieb irgendwo vermerkt worden ist.
Um alle offene Fragen zu klären, werden beim nächsten Prozess Zeugen einvernommen. Bis Anfang Juli will der Rechtsanwalt der Mobilkom dem Gericht auch eine Kopie des "Wählamtsbuches" übermitteln. Der Umweltmediziner hatte in der Studie von elf Anrainern berichtet, die innerhalb eines Radius von 200 Metern zum Dach des Wählamtes an Krebs erkrankt seien. Statistisch gesehen "wären nur zwei Fälle zu erwarten gewesen", erklärte der Salzburger nach der Verhandlung.(APA)
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=3388356