Rigi Kulm: Auf Biegen und Brechen...
Verfasst: 6. September 2007 23:23
Die grosse Antenne auf Rigi-Kulm ist im Frühjahr aufgerüstet worden mit neuen Sendern für Digital-Radio (DAB) und Digital-TV (DVB).
Das letzte Standortdatenblatt vom 14.6.06 ergab bei fünf von sieben gerechneten Orten mit empfindlicher Nutzung Werte, welche oberhalb der Anlagegrenzwerte liegen. Eigentlich dürfte man so ein Projekt nicht bewilligen, aber die Gemeinde Arth/SZ hat es bewilligt – ohne auf das Bundesgerichtsurteil 1A.118/2005 mit einem einzigen Wort einzugehen (!), welches genau solches verbietet, wie in unserer Einsprache dargelegt wurde. Die Gemeinde setzte auf die Hoffnung, die Limiten seien bloss bei der Rechnung überschritten, und bei der Messung würde sich dann schon zeigen, dass alles in bester Ordnung ist (bei Orten steil unterhalb der Antennen werden die Strahlungswerte durch die 15 dB-Regelung des Bundes oft überschätzt).
Der Wortlaut des erwähnten BG-Urteils passt sehr genau auf den Fall: „Nach dem Gesagten genügt die angeordnete Abnahmessung für sich allein nicht, um eine Baubewilligung aufrecht zu erhalten, wenn die rechnerische Prognose eine Überschreitung des massgeblichen Anlagegrenzwertes an einem oder mehreren Omen ergibt“.
Weil der Weg durch alle Instanzen mühsam und teuer und freudlos ist, und weil der Ausbau der grossen Rigi-Antenne selbst bei verletzten Gesetzen ohnehin nicht zu verhindern ist, und weil der beschwerdeberechtigte Einsprecher auch noch weggezogen ist, und weil uns das BG ohnehin bereits rechtgegeben hat, wurde der Rechtsweg abgebrochen. Allerdings konnte zuvor noch eine persönliche Anwesenheit bei der Abnahmemessung ausgehandelt werden.
Die Messung hat am 30.4.07 stattgefunden. Die Hoffnung der Gemeinde hat sich dabei nicht erfüllt: An einem OMEN zeigte auch die Messung eine Überschreitung der Grenzwerte – bereits im aktuellen Betrieb, und natürlich auch hochgerechnet bei der bewilligten Maximalleistung. Bei diesem OMEN mit zu hohen Werten handelt es sich nicht um einen Raum im Hotel Rigi-Kulm.
Es passiert trotz dieser Messung immer noch nichts, die Swisscom muss nichts tun, der Sendebetrieb geht weiter und wird nicht verboten. Man hofft darauf, dass zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Analog-TV-Betrieb eingestellt wird (angeblich noch dieses Jahr ??) eine erneute Messung am selben Ort bessere Werte ergeben wird. Im Moment und seit vier Monaten und bis auf weiteres läuft der Rigi-Sender illegal. Da die Analog-TV-Sender zusammen über 60 kW ERP haben (massgebend für die Rechnung) resp. über 100 kW (bewilligte Leistung), und die neuen DVB-Sender dort oben bloss mit 16 kW ERP auskommen, ist anzunehmen, dass in Zukunft die Limiten eingehalten werden, sobald die Analog-TV-Sender wegfallen. Das ist jetzt noch nicht der Fall. Eine Ausnahmebewilligung ist nicht erteilt worden, denn dazu müsste die Swisscom zeigen, dass sie mit keinen anderen Massnahmen den legalen Zustand einhalten kann (z.B. Erhöhung des Sendeturmes, was recht teuer wäre).
Es wird hier nochmals deutlich sichtbar, ob das Bewilligungsverfahren eher die Interessen der Betreiber schützt, oder die Einhaltung der Gesetze gewährleistet. Gemeinde und Kanton wissen genau, was sie tun, und sie tun es wirklich, bewusst, absichtlich. Es ist alles nicht rechtens, aber doch recht transparent.
Nicht transparent bleibt einzig die Tatsache, wieso die Einsprecher noch bezahlen müssen für die abgewiesene Einsprache, wo doch Rechnung UND Messung UND Bundesgericht kristallklar beweisen, dass wir im Recht sind und die Behörden das Recht brechen.
A. Masson
Das letzte Standortdatenblatt vom 14.6.06 ergab bei fünf von sieben gerechneten Orten mit empfindlicher Nutzung Werte, welche oberhalb der Anlagegrenzwerte liegen. Eigentlich dürfte man so ein Projekt nicht bewilligen, aber die Gemeinde Arth/SZ hat es bewilligt – ohne auf das Bundesgerichtsurteil 1A.118/2005 mit einem einzigen Wort einzugehen (!), welches genau solches verbietet, wie in unserer Einsprache dargelegt wurde. Die Gemeinde setzte auf die Hoffnung, die Limiten seien bloss bei der Rechnung überschritten, und bei der Messung würde sich dann schon zeigen, dass alles in bester Ordnung ist (bei Orten steil unterhalb der Antennen werden die Strahlungswerte durch die 15 dB-Regelung des Bundes oft überschätzt).
Der Wortlaut des erwähnten BG-Urteils passt sehr genau auf den Fall: „Nach dem Gesagten genügt die angeordnete Abnahmessung für sich allein nicht, um eine Baubewilligung aufrecht zu erhalten, wenn die rechnerische Prognose eine Überschreitung des massgeblichen Anlagegrenzwertes an einem oder mehreren Omen ergibt“.
Weil der Weg durch alle Instanzen mühsam und teuer und freudlos ist, und weil der Ausbau der grossen Rigi-Antenne selbst bei verletzten Gesetzen ohnehin nicht zu verhindern ist, und weil der beschwerdeberechtigte Einsprecher auch noch weggezogen ist, und weil uns das BG ohnehin bereits rechtgegeben hat, wurde der Rechtsweg abgebrochen. Allerdings konnte zuvor noch eine persönliche Anwesenheit bei der Abnahmemessung ausgehandelt werden.
Die Messung hat am 30.4.07 stattgefunden. Die Hoffnung der Gemeinde hat sich dabei nicht erfüllt: An einem OMEN zeigte auch die Messung eine Überschreitung der Grenzwerte – bereits im aktuellen Betrieb, und natürlich auch hochgerechnet bei der bewilligten Maximalleistung. Bei diesem OMEN mit zu hohen Werten handelt es sich nicht um einen Raum im Hotel Rigi-Kulm.
Es passiert trotz dieser Messung immer noch nichts, die Swisscom muss nichts tun, der Sendebetrieb geht weiter und wird nicht verboten. Man hofft darauf, dass zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Analog-TV-Betrieb eingestellt wird (angeblich noch dieses Jahr ??) eine erneute Messung am selben Ort bessere Werte ergeben wird. Im Moment und seit vier Monaten und bis auf weiteres läuft der Rigi-Sender illegal. Da die Analog-TV-Sender zusammen über 60 kW ERP haben (massgebend für die Rechnung) resp. über 100 kW (bewilligte Leistung), und die neuen DVB-Sender dort oben bloss mit 16 kW ERP auskommen, ist anzunehmen, dass in Zukunft die Limiten eingehalten werden, sobald die Analog-TV-Sender wegfallen. Das ist jetzt noch nicht der Fall. Eine Ausnahmebewilligung ist nicht erteilt worden, denn dazu müsste die Swisscom zeigen, dass sie mit keinen anderen Massnahmen den legalen Zustand einhalten kann (z.B. Erhöhung des Sendeturmes, was recht teuer wäre).
Es wird hier nochmals deutlich sichtbar, ob das Bewilligungsverfahren eher die Interessen der Betreiber schützt, oder die Einhaltung der Gesetze gewährleistet. Gemeinde und Kanton wissen genau, was sie tun, und sie tun es wirklich, bewusst, absichtlich. Es ist alles nicht rechtens, aber doch recht transparent.
Nicht transparent bleibt einzig die Tatsache, wieso die Einsprecher noch bezahlen müssen für die abgewiesene Einsprache, wo doch Rechnung UND Messung UND Bundesgericht kristallklar beweisen, dass wir im Recht sind und die Behörden das Recht brechen.
A. Masson