Wettingen Initiative zu den Mobilfunkantennen: "Sie sol
Verfasst: 25. Februar 2005 12:14
© Mittelland Zeitung; 25.02.2005
Baden Tabloid
Sie soll ungültig sein
Wettingen Initiative zu den Mobilfunkantennen
«Der Kanton hat uns mitgeteilt, dass die Initiative unzulässig ist, weil sie gegen Bundesrecht verstosse», sagt Gemeindeammann Karl Frey. Dies, obwohl 1181 Wettingerinnen und Wettinger eine gültige Unterschrift unter die «Initiative für ein geregeltes Mobilfunknetz» gesetzt hatten.
Deshalb bleibt dem Gemeinderat nichts anderes übrig, als dem Einwohnerrat den Antrag zu stellen, festzustellen, die Initiative sei nicht zustande gekommen, weil sie gegen höheres Recht verstosse. Sollte der Einwohnerrat trotzdem der Ansicht sein, die 1181 hätten genügend Gewicht, um das Thema zu behandeln, würde der Gemeinderat an einer weiteren Parlamentssitzung auch inhaltlich Stellung beziehen. «Die materielle Prüfung hat ergeben, dass die Einheitlichkeit und Eindeutigkeit des Begehrens bejaht werden kann. Die Initianten können gegen jeden Entscheid des Einwohnerrates Beschwerde erheben.
Die Initianten wollen mit ihrem Vorstoss die Bevölkerung vor zu vielen «Nichtionisierenden Strahlen» schützen. Diese werden von den Mobilfunkantennen ausgestrahlt. Unter anderem sollen die Antennen mit Bauvorschriften weitgehend aus den Wohngebieten verbannt werden. (dm)
Baden Tabloid
Sie soll ungültig sein
Wettingen Initiative zu den Mobilfunkantennen
«Der Kanton hat uns mitgeteilt, dass die Initiative unzulässig ist, weil sie gegen Bundesrecht verstosse», sagt Gemeindeammann Karl Frey. Dies, obwohl 1181 Wettingerinnen und Wettinger eine gültige Unterschrift unter die «Initiative für ein geregeltes Mobilfunknetz» gesetzt hatten.
Deshalb bleibt dem Gemeinderat nichts anderes übrig, als dem Einwohnerrat den Antrag zu stellen, festzustellen, die Initiative sei nicht zustande gekommen, weil sie gegen höheres Recht verstosse. Sollte der Einwohnerrat trotzdem der Ansicht sein, die 1181 hätten genügend Gewicht, um das Thema zu behandeln, würde der Gemeinderat an einer weiteren Parlamentssitzung auch inhaltlich Stellung beziehen. «Die materielle Prüfung hat ergeben, dass die Einheitlichkeit und Eindeutigkeit des Begehrens bejaht werden kann. Die Initianten können gegen jeden Entscheid des Einwohnerrates Beschwerde erheben.
Die Initianten wollen mit ihrem Vorstoss die Bevölkerung vor zu vielen «Nichtionisierenden Strahlen» schützen. Diese werden von den Mobilfunkantennen ausgestrahlt. Unter anderem sollen die Antennen mit Bauvorschriften weitgehend aus den Wohngebieten verbannt werden. (dm)