ZH: Die Luft über dem Trottoir ist teuer

The Future's Black

ZH: Die Luft über dem Trottoir ist teuer

Beitrag von The Future's Black » 10. März 2005 12:23

© Tages-Anzeiger; 10.03.2005; Seite 14

Zürich

Die Luft über dem Trottoir ist teuer

Weil einzelne Mini-Antennen an Hausfassaden leicht in den öffentlichen Grund ragen, wollte Zürich jedes Jahr eine Gebühr einstreichen. Das geht zu weit, befanden nun die Richter.

Von Roger Keller

Zürich. - Die Mobilfunkunternehmen haben es nicht leicht: Jedermann will mit dem Handy telefonieren, aber bei fast allen Antennenprojekten gibts Krach. In der Stadt Zürich haben Swisscom, Orange und Sunrise seit kurzem noch ein zusätzliches Problem, selbst wenn sie in der glücklichen Lage sind, über eine rechtskräftige Baubewilligung zu verfügen: Neben dem Besitzer des Gebäudes, an dem die Antenne befestigt ist, macht jetzt auch noch die Stadt die hohle Hand - dort nämlich, wo die Antennen an Fassaden oder Masten in den städtischen Grund ragen, auch wenn es nur um wenige Zentimeter geht, die niemand wahrnimmt.

Im Grundsatz ist der Fall klar: Wer den öffentlichen Grund zu privaten Zwecken nutzen will, muss dafür bezahlen. So sieht es das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) vor. Und zum öffentlichen Grund gehören ausdrücklich auch das Erdreich und der Luftraum über der Fläche. Dafür hat die Stadt Zürich, wie im PBG vorgesehen, schon 1976 ein Gebührenreglement erlassen. Daraus leitet sie im Einzelfall mit vielfältigen Annahmen und teilweise komplizierten Berechnungen ab, wie viel sie für die städtische Luftsäule verlangen will.

Gebühr wegen 3,7 Zentimetern

Im konkreten Fall geht es um drei baurechtlich bereits bewilligte Minisender der Swisscom an Zürcher Hausfassaden, die direkt an Strassen grenzen: Eine dieser so genannten Minipatch-Antennen misst 31×50 cm und ragt 19 cm in den öffentlichen Grund. Die beiden anderen sind21×21 cm gross und stehen sogar lediglich 3,7 cm von der Fassade ab. Für die drei Luftsäulen unter diesen drei Installationen stellte das städtische Tiefbaudepartement je 1500 Franken in Rechnung, und zwar nicht als einmalige, sondern als jährlich wiederkehrende Abgeltung. Das liess sich die Swisscom nicht gefallen.

Nach der Baurekurskommission hat nun auch das Verwaltungsgericht als zweite Instanz das Vorgehen der Stadt korrigiert. Es hat das Recht der Stadt, eine Gebühr für die Luftsäule zu erheben, zwar bestätigt. Und es hat den Antrag der Swisscom, wegen der Geringfügigkeit der Anlage und wegen des Versorgungsauftrages auf eine Gebühr ganz zu verzichten, wie die Vorinstanz abgelehnt. Begründung: Sie könnte die Antennen auch anderswo montieren. Das Gericht wies die Stadt aber an, eine einmalige Abgeltung festzusetzen, denn im städtischen Reglement sind wiederkehrende Gebühren nur in bestimmten Ausnahmefällen vorgesehen. Den Ausgang dieses Präzedenzfalles wertet Swisscom-Sprecher Josef Frey daher «als Erfolg»: Nun sei klar, dass die Stadt keinen eigentlichen, marktüblichen Mietzins für den Luftraum unter den Antennen verlangen könne.

Das Tiefbaudepartement hatte die wiederkehrende Gebühr mit den hohen jährlichen Mietzinsen von bis zu 15 000 Franken für Antennen auf Privatgrundstücken zu rechtfertigen versucht. Konkret: Die Leute von Stadtrat Martin Waser (SP) versuchten, ebenfalls möglichst viel abzukassieren. Betroffen von diesem Vorgehen sind auch die anderen beiden Mobilfunkunternehmen. Manfred Speckert, der Umweltbeauftragte von Sunrise, bezeichnet die Gebühren für derart winzige Installationen als «kleinkariert für eine Stadt, die sich weltoffen gibt». Wirtschaftsfreundlicher wäre es, wenn die Stadt dafür sorgen würde, dass Unternehmen in Zürich nicht möglichst viele Gebühren, sondern Steuern aus Gewinnen abliefern können.

Auch der Storenkasten war zu teuer

Es ist dies nicht das erste Mal, dass das Verwaltungsgericht überrissene Rechnungen der Stadt Zürich für imaginäre Luftsäulen korrigiert: Im letzten Sommer reduzierte es die Gebühr für einen Storenkasten eines kleinen Boulevardcafés in der City von 28 700 auf 11 000 Franken. Das Gericht hatte damals festgehalten, die Gebühr stehe «in einem offensichtlichen Missverhältnis zur staatlichen Leistung».