Bolligen: das Bundesgericht bremst «Orange» aus
Verfasst: 4. April 2005 12:41
© Der Bund; 31.03.2005; Seite 29
Stadt-Region
Der Bund
Erfolg für Antennengegner
BOLLIGEN · Nachbarn der geplanten Orange-Mobilfunkanlage an der Worblenstrasse in Bolligen haben vor Bundesgericht einen Zwischenerfolg erzielt. Das Bundesgericht hob die Baubewilligung für die Antenne wegen ungenügender Sachverhaltsabklärung auf und schickt den Fall zu neuem Entscheid an das Berner Verwaltungsgericht zurück.
Im Dezember 2000 hatte Orange das Gesuch eingereicht, auf dem Wohn- und Gewerbegebäude Worblenstrasse 161 in Bolligen eine Mobilfunkanlage mit mehreren Antennen einzurichten. Gegen das Projekt gingen zahlreiche Einsprachen ein. Im Dezember 2002 bewilligte die Gemeinde Bolligen das Projekt. Anwohner der geplanten Anlage beschwerten sich dagegen erfolglos bei der kantonalen Baudirektion und beim Verwaltungsgericht.
Erfolgreich aber waren die Beschwerdeführer nun in Lausanne: Ungenügend abgeklärt schien dem Bundesgericht nämlich die maximale Strahlungsleistung der Anlage - der entscheidende Punkt in der Frage der zulässigen Immissionen. Ein Schreiben des Orange-Anwalts erwecke den Eindruck, die maximale Sendeleistung betrage ein Mehrfaches der ursprünglich angegebenen Kapazität, notierten die Bundesrichter. Die kantonalen Behörden hätten darum Anlass zur Überprüfung der deklarierten Leistung gehabt. Ausserdem, so kritisierte das Bundesgericht, sei die Immissionsprognose der Firma Orange unzutreffend, da sie nicht auf die höchstbelasteten Punkte abstelle. (sw)
Stadt-Region
Der Bund
Erfolg für Antennengegner
BOLLIGEN · Nachbarn der geplanten Orange-Mobilfunkanlage an der Worblenstrasse in Bolligen haben vor Bundesgericht einen Zwischenerfolg erzielt. Das Bundesgericht hob die Baubewilligung für die Antenne wegen ungenügender Sachverhaltsabklärung auf und schickt den Fall zu neuem Entscheid an das Berner Verwaltungsgericht zurück.
Im Dezember 2000 hatte Orange das Gesuch eingereicht, auf dem Wohn- und Gewerbegebäude Worblenstrasse 161 in Bolligen eine Mobilfunkanlage mit mehreren Antennen einzurichten. Gegen das Projekt gingen zahlreiche Einsprachen ein. Im Dezember 2002 bewilligte die Gemeinde Bolligen das Projekt. Anwohner der geplanten Anlage beschwerten sich dagegen erfolglos bei der kantonalen Baudirektion und beim Verwaltungsgericht.
Erfolgreich aber waren die Beschwerdeführer nun in Lausanne: Ungenügend abgeklärt schien dem Bundesgericht nämlich die maximale Strahlungsleistung der Anlage - der entscheidende Punkt in der Frage der zulässigen Immissionen. Ein Schreiben des Orange-Anwalts erwecke den Eindruck, die maximale Sendeleistung betrage ein Mehrfaches der ursprünglich angegebenen Kapazität, notierten die Bundesrichter. Die kantonalen Behörden hätten darum Anlass zur Überprüfung der deklarierten Leistung gehabt. Ausserdem, so kritisierte das Bundesgericht, sei die Immissionsprognose der Firma Orange unzutreffend, da sie nicht auf die höchstbelasteten Punkte abstelle. (sw)