Neuendorf: «Der Ortsbildschutz existiert nicht mehr»
Verfasst: 4. April 2005 12:57
© Oltner Tagblatt / MLZ; 04.04.2005
Thal-Gäu Zeitung
«Der Ortsbildschutz existiert nicht mehr»
Neuendorf Bundesgerichtliches Ja zu Natelantennenbau ärgert IG-Gnom-Vertreter Daniel Premori
Das Bundesgericht stützt das Solothurner Verwaltungsgericht, das eine Beschwerde der IG Gnom gegen den Bau einer Mobilfunkantenne im Unterdorf in Neuendorf abgewiesen hatte. Dass die Natelantenne nun gebaut werden kann, ärgert IG-Gnom-Vertreter Daniel Premori. «Damit wird der Ortsbildschutz ausgehebelt und die Gesundheit der Menschen aufs Spiel gesetzt», moniert er.
erwin von arb
Die Mobilfunkantenne der Orange SA im Unterdorf von Neuendorf kann gebaut werden. Dies entschied das Bundesgericht, an das die IG Gnom (Interessengemeinschaft gesundes Neuendorf ohne Mobilfunkantennen) mit grosser Unterstützung der Dorfbevölkerung (vgl. Artikel rechts) gelangt war, nachdem das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn und das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Natelantennengegner abgewiesen hatte. Für IG-Gnom-Vertreter Daniel Premori ist der Bundesgerichtsentscheid unverständlich. Sauer stösst ihm zum Beispiel auf, dass sich das Bundesgericht in seinem Urteil praktisch nur auf die geltende Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) abstützt. Der UMTS-Anlage in Neuendorf sei nämlich die Einhaltung aller in der NIS-Verordnung verlangten Grenzwerte attestiert worden.
UMTS-Strahlung als Gefahrenquelle?
«Es ist aber noch längst nicht geklärt, ob die Strahlung nicht gesundheitsgefährdend ist», moniert Premori und verweist an einen Entscheid der Langenthaler Stadtregierung, die im vergangenen Monat ein Moratorium für die Bewilligung von UMTS-Antennen beschlossen hatte (wie berichteten). Auslöser für den Langenthaler Entscheid war eine niederländische TNO-Studie aus dem Jahr 2003, die davon ausgeht, dass von UMTS-Wellen auch bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte Auswirkungen auf die Menschen als wahrscheinlich angesehen werden müssen.
Premori findet es zwar erfreulich, dass diese Studie nun von einer Gruppe der ETH Zürich überprüft wird, versteht aber nicht, dass bis zum Vorliegen der Resultate im September dieses Jahres weitere Antennenanlagen bewilligt werden. «Es wird munter weiter bewilligt und gebaut. Ich kann mich aber nicht erinnern, je angefragt worden zu sein, ob ich mich als menschliches Versuchsobjekt zur Verfügung stelle», so der Natelantennen-Gegner.
Auch das zweite gewichtige Argument der Gegnerschaft, dass dem «Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz» (Isos), in dem auch Neuendorf aufgeführt ist, bei einem allfälligen Bau der Antenne nicht in ausreichendem Mass Rechnung getragen werde, wurde vom Bundesgericht nicht geteilt. Es verwies in seiner Begründung darauf, dass es im vorliegenden Fall um eine Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne innerhalb der Gewerbezone handle, auch wenn sich die geschützte Kernzone in unmittelbarer Nähe befinde. Der Bau der Antenne gefährde daher nicht die im Inventar formulierten Schutzziele, schreibt das Gericht weiter. Weder werde die Freihaltung der südlichen und westlichen flachen Umgebung Neuendorfs gefährdet, noch würden die für das Ortsbild wesentlichen Eigenschaften des südlichen Neubaugebietes verändert. «Als ob sich ein Ortsbild auf einen Teil eines Ortes beschränken liesse», meint Premori dazu.
Beeinträchtigung eingeräumt
Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass der Blick aus gewissen Teilen des alten Dorfkerns durch die dahinter liegende, über die Dächer ragende, 30 Meter hohe Antenne beeinträchtigt werde. Isos schütze das Inventar vor dieser Beeinträchtigung aber nicht, hält das Gericht fest. In diesem Zusammenhang wurde auch die Feststellung des Verwaltungsgerichtes, das den Standpunkt vertrat, dass für die fragliche Gewerbezone keine Schutzvorschriften erlassen worden seien, vom Bundesgericht als nicht willkürlich beurteilt.
«Für mich ist damit die Isos-Verordnung gestorben, sie existiert offenbar gar nicht», sagt Premori aufgebracht. Vom schweizerischen Rechtssystem sei er auf jeden Fall mehr als enttäuscht, denn der Bundesgerichtsentscheid gebe sämtliche der etwa 900 im Isos aufgeführten Gemeinden zum Abschuss frei und setze sich über die in der Konzession definierten Rahmenbedingungen in Bezug auf den Ortsbildschutz zum Bau von Mobilfunkantennen hinweg.
Ärger kommt bei Premori auch auf, wenn er an die Stellungnahme des Bundesgerichtes im Zusammenhang mit den von der IG Gnom angeprangerten hohen Kosten (200 Franken pro Einsprecher d. h. ein Gesamtbetrag von 21 000 Franken) für das Weiterziehen des Falls vor Verwaltungsgericht denkt. Das Gericht sei gar nicht direkt auf die Auferlegung der Kosten eingegangen, sondern habe lediglich darauf verwiesen, dass der Kostenvorschuss von den Beschwerdeführern bezahlt worden sei. Die Folgerung, dass es damit zu keinem Verlust des Beschwerderechtes gekommen sei, findet Premori scheinheilig. «Dass man uns mit der Höhe des Kostenvorschusses offensichtlich zur Aufgabe zwingen wollte, liegt für mich auf der Hand. So gesehen hat sich das Bundesgericht elegant aus der Affäre gezogen.» Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass den Beschwerdeführern der Betrag inzwischen abzüglich der Gerichtsgebühr von 4800 Franken zurückerstattet worden sei.
Aufklärung betreiben
Obwohl sich der IG-Gnom-Vertreter damit abgefunden hat, dass die Orange SA nun ihre Antenne bauen kann, will er nicht die Hände in den Schoss legen. Und aus seinem Eigenheim ausziehen will er deshalb vorläufig auch nicht, denn er habe dafür zu viel Geld und Herzblut investiert. Stattdessen will Daniel Premori Aufklärung betreiben: «Ich werde den Leuten in der Umgebung der Antenne klar machen, dass ihre Gebäude durch die Mobilfunkantenne an Wert verlieren werden. Das könnte Wertberichtigungen zur Folge haben, welche die Banken und die Pensionskassen dann auch umsetzen müssten.» Was dies im Zusammenhang mit den Pensionskassen bedeuten würde, wisse man ja seit dem letzten Börsencrash nur zu genau, unterstreicht Premori. «Im Wirkungskreis der Antenne befinden sich etwa 50 Gebäude, was bei einem Wertverlust von zirka 30 Prozent rund 8 Mio. Franken ausmachen würde», rechnet Premori vor. Nun liege es an den kantonalen und eidgenössischen Politikern, endlich die nötigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung einzuleiten.
Was bisher geschah
· Als die Mobilfunkanbieterin Orange SA im Februar 2003 ein Gesuch für den Bau einer Natelantenne im Unterdorf von Neuendorf einreichte, formierte sich innert kürzester Zeit grosser Widerstand gegen das Projekt, der schliesslich in der Gründung der «Interessengemeinschaft gesundes Neuendorf ohne Mobilfunkantennen», kurz IG Gnom, mündete. Dass der Protest gegen die Mobilfunkantenne breit abgestützt ist, kam durch die insgesamt 374 Einsprachen bei der örtlichen Baukommission zum Ausdruck.
· Vom Ausmass der Einsprachen beeindruckt, lehnte die örtliche Baukommission das Baugesuch der Orange SA ab, worauf diese beim Baudepartement Beschwerde einreichte. Die inzwischen sensibilisierte Einwohnergemeinde unterstützte in der Folge die IG Gnom und sprach am 13. Oktober 2003 einen Beitrag von 10 000 Franken, damit diese ihre Anliegen trotz anfallender Kosten weiter vertreten konnte.
· Im Dezember 2003 hiess das kantonale Bau- und Justizdepartement das Gesuch der Orange SA gut und rügte die Baukommission für die Ablehnung des Gesuchs. Die inzwischen auf 105 Personen geschrumpfte Gegnerschaft gab sich aber nicht geschlagen und reichte beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Verfügung ein. Als auch das Verwaltungsgericht nach einem Augenschein beim Bauplatz der Antenne die Beschwerde als unbegründet abwies, zog die IG Gnom vor Bundesgericht. (eva)
Thal-Gäu Zeitung
«Der Ortsbildschutz existiert nicht mehr»
Neuendorf Bundesgerichtliches Ja zu Natelantennenbau ärgert IG-Gnom-Vertreter Daniel Premori
Das Bundesgericht stützt das Solothurner Verwaltungsgericht, das eine Beschwerde der IG Gnom gegen den Bau einer Mobilfunkantenne im Unterdorf in Neuendorf abgewiesen hatte. Dass die Natelantenne nun gebaut werden kann, ärgert IG-Gnom-Vertreter Daniel Premori. «Damit wird der Ortsbildschutz ausgehebelt und die Gesundheit der Menschen aufs Spiel gesetzt», moniert er.
erwin von arb
Die Mobilfunkantenne der Orange SA im Unterdorf von Neuendorf kann gebaut werden. Dies entschied das Bundesgericht, an das die IG Gnom (Interessengemeinschaft gesundes Neuendorf ohne Mobilfunkantennen) mit grosser Unterstützung der Dorfbevölkerung (vgl. Artikel rechts) gelangt war, nachdem das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn und das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Natelantennengegner abgewiesen hatte. Für IG-Gnom-Vertreter Daniel Premori ist der Bundesgerichtsentscheid unverständlich. Sauer stösst ihm zum Beispiel auf, dass sich das Bundesgericht in seinem Urteil praktisch nur auf die geltende Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) abstützt. Der UMTS-Anlage in Neuendorf sei nämlich die Einhaltung aller in der NIS-Verordnung verlangten Grenzwerte attestiert worden.
UMTS-Strahlung als Gefahrenquelle?
«Es ist aber noch längst nicht geklärt, ob die Strahlung nicht gesundheitsgefährdend ist», moniert Premori und verweist an einen Entscheid der Langenthaler Stadtregierung, die im vergangenen Monat ein Moratorium für die Bewilligung von UMTS-Antennen beschlossen hatte (wie berichteten). Auslöser für den Langenthaler Entscheid war eine niederländische TNO-Studie aus dem Jahr 2003, die davon ausgeht, dass von UMTS-Wellen auch bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte Auswirkungen auf die Menschen als wahrscheinlich angesehen werden müssen.
Premori findet es zwar erfreulich, dass diese Studie nun von einer Gruppe der ETH Zürich überprüft wird, versteht aber nicht, dass bis zum Vorliegen der Resultate im September dieses Jahres weitere Antennenanlagen bewilligt werden. «Es wird munter weiter bewilligt und gebaut. Ich kann mich aber nicht erinnern, je angefragt worden zu sein, ob ich mich als menschliches Versuchsobjekt zur Verfügung stelle», so der Natelantennen-Gegner.
Auch das zweite gewichtige Argument der Gegnerschaft, dass dem «Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz» (Isos), in dem auch Neuendorf aufgeführt ist, bei einem allfälligen Bau der Antenne nicht in ausreichendem Mass Rechnung getragen werde, wurde vom Bundesgericht nicht geteilt. Es verwies in seiner Begründung darauf, dass es im vorliegenden Fall um eine Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne innerhalb der Gewerbezone handle, auch wenn sich die geschützte Kernzone in unmittelbarer Nähe befinde. Der Bau der Antenne gefährde daher nicht die im Inventar formulierten Schutzziele, schreibt das Gericht weiter. Weder werde die Freihaltung der südlichen und westlichen flachen Umgebung Neuendorfs gefährdet, noch würden die für das Ortsbild wesentlichen Eigenschaften des südlichen Neubaugebietes verändert. «Als ob sich ein Ortsbild auf einen Teil eines Ortes beschränken liesse», meint Premori dazu.
Beeinträchtigung eingeräumt
Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass der Blick aus gewissen Teilen des alten Dorfkerns durch die dahinter liegende, über die Dächer ragende, 30 Meter hohe Antenne beeinträchtigt werde. Isos schütze das Inventar vor dieser Beeinträchtigung aber nicht, hält das Gericht fest. In diesem Zusammenhang wurde auch die Feststellung des Verwaltungsgerichtes, das den Standpunkt vertrat, dass für die fragliche Gewerbezone keine Schutzvorschriften erlassen worden seien, vom Bundesgericht als nicht willkürlich beurteilt.
«Für mich ist damit die Isos-Verordnung gestorben, sie existiert offenbar gar nicht», sagt Premori aufgebracht. Vom schweizerischen Rechtssystem sei er auf jeden Fall mehr als enttäuscht, denn der Bundesgerichtsentscheid gebe sämtliche der etwa 900 im Isos aufgeführten Gemeinden zum Abschuss frei und setze sich über die in der Konzession definierten Rahmenbedingungen in Bezug auf den Ortsbildschutz zum Bau von Mobilfunkantennen hinweg.
Ärger kommt bei Premori auch auf, wenn er an die Stellungnahme des Bundesgerichtes im Zusammenhang mit den von der IG Gnom angeprangerten hohen Kosten (200 Franken pro Einsprecher d. h. ein Gesamtbetrag von 21 000 Franken) für das Weiterziehen des Falls vor Verwaltungsgericht denkt. Das Gericht sei gar nicht direkt auf die Auferlegung der Kosten eingegangen, sondern habe lediglich darauf verwiesen, dass der Kostenvorschuss von den Beschwerdeführern bezahlt worden sei. Die Folgerung, dass es damit zu keinem Verlust des Beschwerderechtes gekommen sei, findet Premori scheinheilig. «Dass man uns mit der Höhe des Kostenvorschusses offensichtlich zur Aufgabe zwingen wollte, liegt für mich auf der Hand. So gesehen hat sich das Bundesgericht elegant aus der Affäre gezogen.» Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass den Beschwerdeführern der Betrag inzwischen abzüglich der Gerichtsgebühr von 4800 Franken zurückerstattet worden sei.
Aufklärung betreiben
Obwohl sich der IG-Gnom-Vertreter damit abgefunden hat, dass die Orange SA nun ihre Antenne bauen kann, will er nicht die Hände in den Schoss legen. Und aus seinem Eigenheim ausziehen will er deshalb vorläufig auch nicht, denn er habe dafür zu viel Geld und Herzblut investiert. Stattdessen will Daniel Premori Aufklärung betreiben: «Ich werde den Leuten in der Umgebung der Antenne klar machen, dass ihre Gebäude durch die Mobilfunkantenne an Wert verlieren werden. Das könnte Wertberichtigungen zur Folge haben, welche die Banken und die Pensionskassen dann auch umsetzen müssten.» Was dies im Zusammenhang mit den Pensionskassen bedeuten würde, wisse man ja seit dem letzten Börsencrash nur zu genau, unterstreicht Premori. «Im Wirkungskreis der Antenne befinden sich etwa 50 Gebäude, was bei einem Wertverlust von zirka 30 Prozent rund 8 Mio. Franken ausmachen würde», rechnet Premori vor. Nun liege es an den kantonalen und eidgenössischen Politikern, endlich die nötigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung einzuleiten.
Was bisher geschah
· Als die Mobilfunkanbieterin Orange SA im Februar 2003 ein Gesuch für den Bau einer Natelantenne im Unterdorf von Neuendorf einreichte, formierte sich innert kürzester Zeit grosser Widerstand gegen das Projekt, der schliesslich in der Gründung der «Interessengemeinschaft gesundes Neuendorf ohne Mobilfunkantennen», kurz IG Gnom, mündete. Dass der Protest gegen die Mobilfunkantenne breit abgestützt ist, kam durch die insgesamt 374 Einsprachen bei der örtlichen Baukommission zum Ausdruck.
· Vom Ausmass der Einsprachen beeindruckt, lehnte die örtliche Baukommission das Baugesuch der Orange SA ab, worauf diese beim Baudepartement Beschwerde einreichte. Die inzwischen sensibilisierte Einwohnergemeinde unterstützte in der Folge die IG Gnom und sprach am 13. Oktober 2003 einen Beitrag von 10 000 Franken, damit diese ihre Anliegen trotz anfallender Kosten weiter vertreten konnte.
· Im Dezember 2003 hiess das kantonale Bau- und Justizdepartement das Gesuch der Orange SA gut und rügte die Baukommission für die Ablehnung des Gesuchs. Die inzwischen auf 105 Personen geschrumpfte Gegnerschaft gab sich aber nicht geschlagen und reichte beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Verfügung ein. Als auch das Verwaltungsgericht nach einem Augenschein beim Bauplatz der Antenne die Beschwerde als unbegründet abwies, zog die IG Gnom vor Bundesgericht. (eva)