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Beleidigung im Internet kann teuer kommen
Verfasst: 21. Oktober 2007 09:53
von Elisabeth Buchs
Auch wenn es gerne so gesehen wird: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer sich beleidigend über jemanden äussert, so das Oberlandsgericht Düsseldorf (Az. I-15 U 180/05), wird zur Rechenschaft gezogen. Im Wiederholungsfall kann dafür eine Geldstrafe bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise sechs Monate Haft verhängt werden.
Kommentar: Wie sieht es diesbezüglich in der Schweiz aus? Wer entscheidet, wo etwas eine Beleidigung ist oder noch nicht? Dinge lassen sich auch verklausuliert als indirekte Beleidigung ausdrücken. Wie sieht es aus mit anonymen Postern in Foren mit beleidigenden Aussagen? Jede Partei kann nun mit dem Finger auf den jeweiligen andern zeigen, die eine z.B. wegen Aussagen zur Elektrosensibilität, die andere wegen Aussagen zur Parteilichkeit. Kann man bei beleidigenden Aussagen argumentieren, der Beleidigte müsse beweisen, dass das nicht stimme oder muss der Beleidiger beweisen, dass seine Aussage stimmt?
Elisabeth Buchs
Verfasst: 21. Oktober 2007 11:28
von Netzfreischalter
Es müsste sich dabei schon um eine sehr tiefgreifende Beleidigung (Ehrverletzung, Verleumdung, Diskriminierung) handeln. Selbst dann wird es relativ schwierig, da man bei anonymen Benutzer nur über deren ISP von der IP auf einen Namen/Adresse kommt und der ISP rückt solche Daten nur höchst unfreiwillig raus.
Verfasst: 21. Oktober 2007 12:07
von Hans-U. Jakob
In der Schweiz bekommt prinzipell nur derjenige Recht, der das nötige Geld hat.
Beleidigung ist kein Straftatbestand. Es sind dies aber:
üble Nachrede und/oder Verleumdung
Dagegen kann jedermann/frau beim nächsten Polizeiposten oder bei der nächsten Staatsanwaltschaft einen Strafantrag einreichen.
Der Beklagte könnte dann zu einer Geldstrafe verurteilt werden, falls er oder sie nicht beweisen kann, dass die bösen Behauptungen der Wahrheit entsprechen.
Meist nimmt sich ein solchermassen Beklagter dann einen teuren Staranwalt, der alles ins Gegenteil verdreht, so dass der Kläger am Schluss als Täter dasteht.
Verleumdungsklagen binden Kräfte und Gelder des Kläges über Monate, wenn nicht über Jahre. Je nachdem, wie der Richter seine Sympathie verteilt, macht dieser noch auf Verzögerungstaktik, so dass ein solcher Rechtsstreit Jahre dauern kann.
Eine Klage wegen Verleumdung oder übler Nachrede kann auch nur erhoben werden, wenn der Täter und der Inhalt der Verleumdung genau bekannt sind und es entweder Zeugen oder Dokumente dafür gibt. Klagen gegen Unbekannt werden in der Regel schubladisiert.
Internet-Täter verstecken sich jedoch meist hinter einer falschen Adresse.
Geklagt kann nur am Ort der Tat, das heist in den meisten Fällen am Wohnort des Täters werden. Klagen über die Landesgrenzen hinweg sind vom Zeitaufwand und den unterschiedlichen Gesetzen her fast unmöglich zu bewältigen.
Verleumdungen oder üble Nachreden im Internet haben auch ihre gute Seite. Jedesmal wenn zum Beispiel die Woelfle-Bande oeine Lästerkampagne gegen Gigaherz beginnt, steigen die Besucherzahlen auf unserer Internetseite sprunghaft in die Höhe. Und der Leser kann sich dann selber ein Bild machen. Gigaherz hat seine grosse Bekanntheit (und Beliebtheit) zu einem schönen Teil den Lästermäulern der bösen Buben zu verdanken.
Uebrigens, Gigaherz ist noch kein einziges mal verklagt worden. Dafür erleben wir immer öfter Angriffe von Hackern, die versuchen in unsere Systeme vorzudringen.
Hans-U. Jakob