Höchste Vorsicht vor Antennenausbau
Verfasst: 28. Oktober 2007 11:09
Die Südostschweiz
27.10.2007
Höchste Vorsicht vor Antennenausbau
An der Oberwiesstrasse 5 möchte die Firma Orange die bestehende GSM-Anlage mit drei UMTS-Antennen aufrüsten. Die Gesamtabstrahlung wird mit 3200 Watt fast doppelt so stark wie heute sein.
Während sich viele Familien aus Jona in den wohlverdienten Ferien befanden, konnten sich die Eltern, deren Kinder ins Schulhaus Bollwies zur Schule gehen, nicht darauf gefasst machen - geschweige denn sich dagegen wehren, dass ihr Kind möglicherweise schon in kürzester Zeit von einer neuen UMTS-Mobilfunkantenne bestrahlt wird. Vor dem Schulhaus, wo die Kinder sich in den Pausen und der Freizeit oft aufhalten, kann die Belastung maximal 3 V/m betragen - ein Wert, bei dem in Studien bereits Krankheitsbilder von Schlaf- und Konzentrationsstörungen bis hin zu einer erhöhten Leukämierate bei Kindern nachgewiesen wurde.
Das Schulhaus Bollwies steht mit dieser Strahlenbelastung nicht alleine da. Sämtliche Schulen und Kindergärten in Rapperswil-Jona befinden sich unter massivem Strahlen-«Beschuss». In solchen Fällen gehen Eltern in anderen Ländern für den Schutz ihrer Kinder auf die Strasse.
Nach dem heute gültigen kantonalen Baugesetz müssen lediglich Grundeigentümer im Umkreis von 30 Metern schriftlich über ein Gesuch informiert werden, was ein Affront gegen die gesundheitsbewusste Bevölkerung ist. In diesem Fall wären bis zum 16. Oktober Anwohner im Umkreis von rund 660 Metern einspracheberechtigt gewesen, doch nicht einmal die Mieter des Antennenstandorts waren informiert. Während die Grenzwertfrage sicher national angegangen werden muss, sollte die vom Kanton vorgegebene und sehr fragwürdige Informationspraxis bei Baugesuchen im Interesse der betroffenen Bevölkerung unbedingt angepasst werden.
Immerhin haben 25 wachsame Bürger rechtzeitig Einsprache erhoben, um das Vermeidbare zu verhindern. Trotz des Erlasses der Planungszone Mobilfunkantennenanlagen, welche ein Errichten von neuen Mobilfunkantennen für die nächsten drei Jahre untersagt, ist es also offenbar noch möglich, dass bestehende Antennen auf- oder umgerüstet werden. Es ist zu hoffen, dass die Grundeigentümerin, eine Immobilien AG aus Meilen, den im Jahr 2011 auslaufenden Vertrag nicht mehr verlängern wird. Auf jeden Fall ist nach wie vor höchste Wachsamkeit für allfällige Baugesuche gefragt.
Ortsgruppe Sinnvoller Umgang mit Mobilfunk (SUMM), Rapperswil-Jona
27.10.2007
Höchste Vorsicht vor Antennenausbau
An der Oberwiesstrasse 5 möchte die Firma Orange die bestehende GSM-Anlage mit drei UMTS-Antennen aufrüsten. Die Gesamtabstrahlung wird mit 3200 Watt fast doppelt so stark wie heute sein.
Während sich viele Familien aus Jona in den wohlverdienten Ferien befanden, konnten sich die Eltern, deren Kinder ins Schulhaus Bollwies zur Schule gehen, nicht darauf gefasst machen - geschweige denn sich dagegen wehren, dass ihr Kind möglicherweise schon in kürzester Zeit von einer neuen UMTS-Mobilfunkantenne bestrahlt wird. Vor dem Schulhaus, wo die Kinder sich in den Pausen und der Freizeit oft aufhalten, kann die Belastung maximal 3 V/m betragen - ein Wert, bei dem in Studien bereits Krankheitsbilder von Schlaf- und Konzentrationsstörungen bis hin zu einer erhöhten Leukämierate bei Kindern nachgewiesen wurde.
Das Schulhaus Bollwies steht mit dieser Strahlenbelastung nicht alleine da. Sämtliche Schulen und Kindergärten in Rapperswil-Jona befinden sich unter massivem Strahlen-«Beschuss». In solchen Fällen gehen Eltern in anderen Ländern für den Schutz ihrer Kinder auf die Strasse.
Nach dem heute gültigen kantonalen Baugesetz müssen lediglich Grundeigentümer im Umkreis von 30 Metern schriftlich über ein Gesuch informiert werden, was ein Affront gegen die gesundheitsbewusste Bevölkerung ist. In diesem Fall wären bis zum 16. Oktober Anwohner im Umkreis von rund 660 Metern einspracheberechtigt gewesen, doch nicht einmal die Mieter des Antennenstandorts waren informiert. Während die Grenzwertfrage sicher national angegangen werden muss, sollte die vom Kanton vorgegebene und sehr fragwürdige Informationspraxis bei Baugesuchen im Interesse der betroffenen Bevölkerung unbedingt angepasst werden.
Immerhin haben 25 wachsame Bürger rechtzeitig Einsprache erhoben, um das Vermeidbare zu verhindern. Trotz des Erlasses der Planungszone Mobilfunkantennenanlagen, welche ein Errichten von neuen Mobilfunkantennen für die nächsten drei Jahre untersagt, ist es also offenbar noch möglich, dass bestehende Antennen auf- oder umgerüstet werden. Es ist zu hoffen, dass die Grundeigentümerin, eine Immobilien AG aus Meilen, den im Jahr 2011 auslaufenden Vertrag nicht mehr verlängern wird. Auf jeden Fall ist nach wie vor höchste Wachsamkeit für allfällige Baugesuche gefragt.
Ortsgruppe Sinnvoller Umgang mit Mobilfunk (SUMM), Rapperswil-Jona