Nocebo-Effekt auf Tiere? Zu früh kalbende Kühe und aggressiv
Verfasst: 26. April 2005 12:50
© Neue Luzerner Zeitung; 26.04.2005; Seite 26
Luzerner Zeitung Zentral_CH
Mobilfunkantenne Altishofen
Bundesgericht stützt den Gemeinderat
Die Anwohner wollen keinen Ausbau der Mobilfunkantenne, drum trat der Gemeinderat aufs Baugesuch nicht ein. Zu Recht, sagt das Bundesgericht.
Der Bergacher in Altishofen kein guter Standort für Orange Communications SA. Zwar steht dort bereits eine Mobilfunkantenne. Zwar würde Orange sie gerne von 316 Watt Leistung auf 8620 Watt ausbauen, um fürs UMTS-Zeitalter gerüstet zu sein. Aber das Vorhaben schleppt sich dahin. Zuerst kündigte 2003 der Grundeigentümer den Mietvertrag, weil seine Nachbarn zu früh kalbende Kühe und aggressive Schweine auf den Elektrosmog zurückführten.
Dann erliess der Gemeinderat einen «Nichteintretensentscheid» zum Orange-Ausbaugesuch und erklärte das Bewilligungsverfahren für «erledigt». Und nun, nachdem Orange durch alle Instanzen marschiert ist, hält das Bundesgericht fest: Altishofens Gemeinderat hat nicht willkürlich gehandelt; es stand ihm frei, nicht zu entscheiden. Ferner gebe es «keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gemeinderat das Verfahren vorsätzlich verzögert hätte». Zu dieser Überzeugung war zuvor schon Luzerns Verwaltungsgericht gelangt.
«Spezialfall»
Für Orange Communications SA ist das ein ärgerlicher Entscheid. Er «verlängere das Verfahren», sagt auf Anfrage Tilman Eberle von der Fachstelle Umwelt bei Orange, und «erhöht unseren Verwaltungsaufwand». Orange bucht den Rechtsstreit unter Kuriosa ab: «Der Kanton Luzern ist ein Spezialfall», so Eberle. «Nur hier ist der Austritt eines Grundeigentümers aus dem Mietvertrag ein Grund, dass die Gemeinde einen Nichteintretensentscheid fällen darf.» Tatsächlich sind die Kantone bei der Gestaltung und Anwendung ihres Bau- und Verfahrensrechts autonom.
Orange hatte eigentlich gehofft, wenn der Altishofer Gemeinderat die Baubewilligung erst erteilt habe, würde der Besitzer des Antennenstandorts schnell einlenken. Die Erfahrung zeige, «dass regelmässig eine Einigung mit renitenten Grundeigentümern gefunden wird, sobald diese mit entsprechenden Schadenersatzforderungen infolge Vertragsverletzung konfrontiert werden»: So wird die Haltung von Orange im Bundesgerichtsurteil wiedergegeben. Orange machte sogar geltend, ihr komme gemäss Fernmeldegesetz ein Enteignungsrecht zu; die Zustimmung des Grundeigentümers zum Antennenausbau sei also überflüssig. Ein solches Enteignungsrecht gelte «nur für Anlagen der Grundversorgung», hält aber das Bundesgericht fest.
Verfahren von vorn?
Altishofen kämpft gegen die UMTS-Antenne seit Beginn der Planung mit ganz besonderen Waffen. Im April 2003 nahm die Gemeindeversammlung auf Antrag der IG Lebensqualität Altishofen ins Budget zusätzliche 50 000 Franken auf damit die Gemeinde «Standortgebern von Mobilfunkantennen beim Rückzug der Unterschrift zum Baugesuch behilflich sein» könne. «Anstiftung zum Vertragsbruch» und «unsittlich» sei das gewesen, moniert Orange. Auf diesen Punkt ist das Bundesgericht in seinem Urteil vom 6. April gar nicht eingegangen. Wies nun weitergeht, ist noch offen. Tilman Eberle: «Wir schauen das noch einmal ganz genau an.»
ANDREAS TÖNS
Luzerner Zeitung Zentral_CH
Mobilfunkantenne Altishofen
Bundesgericht stützt den Gemeinderat
Die Anwohner wollen keinen Ausbau der Mobilfunkantenne, drum trat der Gemeinderat aufs Baugesuch nicht ein. Zu Recht, sagt das Bundesgericht.
Der Bergacher in Altishofen kein guter Standort für Orange Communications SA. Zwar steht dort bereits eine Mobilfunkantenne. Zwar würde Orange sie gerne von 316 Watt Leistung auf 8620 Watt ausbauen, um fürs UMTS-Zeitalter gerüstet zu sein. Aber das Vorhaben schleppt sich dahin. Zuerst kündigte 2003 der Grundeigentümer den Mietvertrag, weil seine Nachbarn zu früh kalbende Kühe und aggressive Schweine auf den Elektrosmog zurückführten.
Dann erliess der Gemeinderat einen «Nichteintretensentscheid» zum Orange-Ausbaugesuch und erklärte das Bewilligungsverfahren für «erledigt». Und nun, nachdem Orange durch alle Instanzen marschiert ist, hält das Bundesgericht fest: Altishofens Gemeinderat hat nicht willkürlich gehandelt; es stand ihm frei, nicht zu entscheiden. Ferner gebe es «keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gemeinderat das Verfahren vorsätzlich verzögert hätte». Zu dieser Überzeugung war zuvor schon Luzerns Verwaltungsgericht gelangt.
«Spezialfall»
Für Orange Communications SA ist das ein ärgerlicher Entscheid. Er «verlängere das Verfahren», sagt auf Anfrage Tilman Eberle von der Fachstelle Umwelt bei Orange, und «erhöht unseren Verwaltungsaufwand». Orange bucht den Rechtsstreit unter Kuriosa ab: «Der Kanton Luzern ist ein Spezialfall», so Eberle. «Nur hier ist der Austritt eines Grundeigentümers aus dem Mietvertrag ein Grund, dass die Gemeinde einen Nichteintretensentscheid fällen darf.» Tatsächlich sind die Kantone bei der Gestaltung und Anwendung ihres Bau- und Verfahrensrechts autonom.
Orange hatte eigentlich gehofft, wenn der Altishofer Gemeinderat die Baubewilligung erst erteilt habe, würde der Besitzer des Antennenstandorts schnell einlenken. Die Erfahrung zeige, «dass regelmässig eine Einigung mit renitenten Grundeigentümern gefunden wird, sobald diese mit entsprechenden Schadenersatzforderungen infolge Vertragsverletzung konfrontiert werden»: So wird die Haltung von Orange im Bundesgerichtsurteil wiedergegeben. Orange machte sogar geltend, ihr komme gemäss Fernmeldegesetz ein Enteignungsrecht zu; die Zustimmung des Grundeigentümers zum Antennenausbau sei also überflüssig. Ein solches Enteignungsrecht gelte «nur für Anlagen der Grundversorgung», hält aber das Bundesgericht fest.
Verfahren von vorn?
Altishofen kämpft gegen die UMTS-Antenne seit Beginn der Planung mit ganz besonderen Waffen. Im April 2003 nahm die Gemeindeversammlung auf Antrag der IG Lebensqualität Altishofen ins Budget zusätzliche 50 000 Franken auf damit die Gemeinde «Standortgebern von Mobilfunkantennen beim Rückzug der Unterschrift zum Baugesuch behilflich sein» könne. «Anstiftung zum Vertragsbruch» und «unsittlich» sei das gewesen, moniert Orange. Auf diesen Punkt ist das Bundesgericht in seinem Urteil vom 6. April gar nicht eingegangen. Wies nun weitergeht, ist noch offen. Tilman Eberle: «Wir schauen das noch einmal ganz genau an.»
ANDREAS TÖNS