Niedersachsen:ICNIRP Grenzwert unbrauchbar!
Verfasst: 13. Dezember 2007 22:01
Niedersächsisches Erdkabelgesetz beschlossen
"Die festgelegten Mindestabstände leiten sich ab aus der Erkenntnis, dass bei einem Abstand von rd. 100 m zu den Leitungen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der elektromagnetischen Auswirkungen zwar voll erfüllt sind, die Belastungen allerdings noch über dem Niveau der anzunehmenden Grundbelastung liegen. Bei einem Abstand von 200 m zu den Leitungen liegen die elektromagnetischen Auswirkungen auf dem Niveau der allgegenwärtigen Grundbelastung und sind insoweit nicht mehr messbar. Eine weitere Verdoppelung des Abstandes auf 400 m bei geschlossener Wohnbebauung berücksichtigt die typischen wohnumfeldnahen Aktivitäten (Nutzung von Spiel- oder Sportplätzen, ortsrandnahe Wanderwege) und trägt damit vorsorgend auch zum Schutz und Erhalt des nahen Wohnumfeldes bei."
Quelle:
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=7990
Weitere Informationen:
http://www.netzausbau-niedersachsen.de/
Interessanter Bericht über Hochspannung, eine unveröffentlichte Studie aus England und was abgesehen vom Esmog anscheinend noch ausgelöst werden kann:
http://www.pro-oespel.de/risiko_hochsp.htm

Quelle: Dr. P. Leuchtmann, ETH Zurich
Wir sehen im günstigsten Fall beträgt die magnetische Strahlung in 100 Metern vom Mast, 330 nT was von der Niedersächsischen Landesregierung als für zu hoch angesehen wird! Für Ansiedlungen wurden 400 Meter Abstand gesetzlich festgelegt. Anscheinend waren auch die 54 nT in 200 Meter, die nur für Einzelgebäude gelten, noch viel zu hoch.
In 400 Metern dürfte man an Werte kommen die schon ein wenig nach den Baubiologischen (SBM) Grenzwerten klingen? Die Werte für keine Anomalie sind durchaus akzeptabel, mehr sollte einem von Außen nicht aufgezwungen werden dürfen.
Der "Grenzwert" der ICNRIP liegt aber bei sage und schreibe 100 000 nT!
Dreimal darf man nun "raten" wie weit der ICNRIP "Grenzwert" auch für Hochfrequenz daneben liegt?
"Die festgelegten Mindestabstände leiten sich ab aus der Erkenntnis, dass bei einem Abstand von rd. 100 m zu den Leitungen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der elektromagnetischen Auswirkungen zwar voll erfüllt sind, die Belastungen allerdings noch über dem Niveau der anzunehmenden Grundbelastung liegen. Bei einem Abstand von 200 m zu den Leitungen liegen die elektromagnetischen Auswirkungen auf dem Niveau der allgegenwärtigen Grundbelastung und sind insoweit nicht mehr messbar. Eine weitere Verdoppelung des Abstandes auf 400 m bei geschlossener Wohnbebauung berücksichtigt die typischen wohnumfeldnahen Aktivitäten (Nutzung von Spiel- oder Sportplätzen, ortsrandnahe Wanderwege) und trägt damit vorsorgend auch zum Schutz und Erhalt des nahen Wohnumfeldes bei."
Quelle:
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=7990
Weitere Informationen:
http://www.netzausbau-niedersachsen.de/
Interessanter Bericht über Hochspannung, eine unveröffentlichte Studie aus England und was abgesehen vom Esmog anscheinend noch ausgelöst werden kann:
http://www.pro-oespel.de/risiko_hochsp.htm

Quelle: Dr. P. Leuchtmann, ETH Zurich
Wir sehen im günstigsten Fall beträgt die magnetische Strahlung in 100 Metern vom Mast, 330 nT was von der Niedersächsischen Landesregierung als für zu hoch angesehen wird! Für Ansiedlungen wurden 400 Meter Abstand gesetzlich festgelegt. Anscheinend waren auch die 54 nT in 200 Meter, die nur für Einzelgebäude gelten, noch viel zu hoch.
In 400 Metern dürfte man an Werte kommen die schon ein wenig nach den Baubiologischen (SBM) Grenzwerten klingen? Die Werte für keine Anomalie sind durchaus akzeptabel, mehr sollte einem von Außen nicht aufgezwungen werden dürfen.
Der "Grenzwert" der ICNRIP liegt aber bei sage und schreibe 100 000 nT!
Dreimal darf man nun "raten" wie weit der ICNRIP "Grenzwert" auch für Hochfrequenz daneben liegt?