Europäischer Gerichtshof GEGEN Menschenrechte
Verfasst: 4. Januar 2008 18:38
Dr. Scheingraber schreibt im Hese-Forum:
http://www.hese-project.org/Forum/index ... acd098d252
EU-Gerichtshof entscheidet über E-Smog-Belastungen
Liebe Kollegen, Freunde und Mitstreiter,
wie erst kürzlich bekannt geworden ist, hat der Europäische Gerichtshof eine
sehr negative Entscheidung bezüglich E-Smog-Belastungen gefällt. Mit einem
Satz: "Wenn die Grenzwerte ein gehalten werden muss der Bürger jegliche
E-Smog-Belastung auf sich nehmen." Das höchste Europäische Gericht hat sich
also tapfer in die industriekonforme Rechtssprechung eingereiht. Bitte lesen
Sie selbst ...
Herzlichen Gruß
Claus Scheingraber
Neue Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
zu Grenzwerten
Wilhelm Krahn-Zembol
Zusammenfassung
Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde jetzt ein
Präzedenzverfahren eines geschädigten Nachbarn einer Mobilfunkanlage
entschieden, welches für den gesamten Umweltbereich von Bedeutung ist, vgl.
die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom
10.07.2007, Beschwerdenummer 32015/02. Die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes führt zu einer weit reichenden Aushöhlung der Rechte von
geschädigten Nachbarn und Betroffenen allgemein. Ihnen wird weitgehend ein
Abwehranspruch verwehrt, wenn staatlich geregelte Grenzwerte eingehalten
werden. Selbst eine Beweisaufnahme hinsichtlich der konkret nachweisbaren
Gesundheitsschädigungen, die in den prozessrechtlichen Verfahrensordnungen
vorgesehen ist, sei dann nicht erforderlich.
umwelt medizin gesellschaft 20(4): 326-330
Autor: Wilhelm Krahn-Zembol, Rechtsanwalt, - Umweltrecht / Umweltmedizin,
Toxikologie und Recht -, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern, Tel.:
04131 / 93 56 56, Fax: 04131 / 93 56 57
http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin ... 7_k-z.html
Hier findet man nähere Angaben zum Entscheid: http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsge ... 703-HG.asp
Siehe auch: http://gigaherz.ch/pages/posts/Sackgass ... rg1040.php
http://www.hese-project.org/Forum/index ... acd098d252
EU-Gerichtshof entscheidet über E-Smog-Belastungen
Liebe Kollegen, Freunde und Mitstreiter,
wie erst kürzlich bekannt geworden ist, hat der Europäische Gerichtshof eine
sehr negative Entscheidung bezüglich E-Smog-Belastungen gefällt. Mit einem
Satz: "Wenn die Grenzwerte ein gehalten werden muss der Bürger jegliche
E-Smog-Belastung auf sich nehmen." Das höchste Europäische Gericht hat sich
also tapfer in die industriekonforme Rechtssprechung eingereiht. Bitte lesen
Sie selbst ...
Herzlichen Gruß
Claus Scheingraber
Neue Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
zu Grenzwerten
Wilhelm Krahn-Zembol
Zusammenfassung
Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde jetzt ein
Präzedenzverfahren eines geschädigten Nachbarn einer Mobilfunkanlage
entschieden, welches für den gesamten Umweltbereich von Bedeutung ist, vgl.
die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom
10.07.2007, Beschwerdenummer 32015/02. Die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes führt zu einer weit reichenden Aushöhlung der Rechte von
geschädigten Nachbarn und Betroffenen allgemein. Ihnen wird weitgehend ein
Abwehranspruch verwehrt, wenn staatlich geregelte Grenzwerte eingehalten
werden. Selbst eine Beweisaufnahme hinsichtlich der konkret nachweisbaren
Gesundheitsschädigungen, die in den prozessrechtlichen Verfahrensordnungen
vorgesehen ist, sei dann nicht erforderlich.
umwelt medizin gesellschaft 20(4): 326-330
Autor: Wilhelm Krahn-Zembol, Rechtsanwalt, - Umweltrecht / Umweltmedizin,
Toxikologie und Recht -, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern, Tel.:
04131 / 93 56 56, Fax: 04131 / 93 56 57
http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin ... 7_k-z.html
Hier findet man nähere Angaben zum Entscheid: http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsge ... 703-HG.asp
Siehe auch: http://gigaherz.ch/pages/posts/Sackgass ... rg1040.php