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Presseschau 19.5.05: Schmerikon, Oberrieden: Gegen SBB GSM-R

Verfasst: 19. Mai 2005 12:44
von The Future's black
© Die Südostschweiz; 18.05.2005

Region Gaster/See

Ausgabe Glarus Gaster/See

Ein Stachel im Dorfbild

Mehrere Schmerkner Einsprachen gegen einen SBB-Funkmast

Die Einsprachefrist gegen den Bau von GSM-R-Funkantennen entlang der SBB-Strecken ist abgelaufen. Für den Abschnitt Zürich-Ziegelbrücke sind 30 Einsprachen eingegangen. Mehrere davon aus Schmerikon.

· Von gaudenz Looser
Die SBB wollen ihre Lokführer mit zeitgemässen Kommunikationsmitteln ausrüsten. Dafür benötigen sie ein durchgehendes Netz von Antennenmasten entlang ihren Strecken. Strahlungstechnisch sind diese Antennen weniger ein Problem als die Handy-Antennen. Problematisch ist eher die Optik: In Uznach braucht es eine 15-Meter-Antenne, in Kaltbrunn einen 16-, in Schänis einen 20-, in Schmerikon einen 21- und in Rapperswil sogar einen 27-Meter-Masten, damit topografische Funk-Hindernisse überbrückt werden können.

30 Einsprachen

Dies stört, nicht ganz unerwartet, viele. Gemäss Davide Demicheli, Sprecher des Bundesamtes für Verkehr, sind nach Ablauf der einmonatigen Eisprachefrist am 9. Mai 30 Einsprachen eingegangen gegen einzelne der zwischen Zürich und Ziegelbrücke projektierten Masten, darunter auch einige Sammeleinsprachen.

Laut Demicheli wird das Bundesamt die Einsprachen auswerten und gegebenenfalls mit den SBB Kontakt aufnehmen. Gegen eine darauf folgende Bewilligung kann bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko/InUm) rekurriert werden.

Unter den insgesamt vier Einsprechern aus dem Linthgebiet ist auch der Gemeinderat von Schmerikon. Dort soll, beim Bahnhof, die hochverzinsliche Aussicht auf den Obersee für zahlreiche Anwohner zerschneidend, mit knapp 21 Metern eine der höchsten Antennen gebaut werden. Dagegen hat sich der Gemeinderat gewehrt – einerseits unter Berufung auf den Ortsbild- und Landschaftsschutz, andererseits mit der Argumentation, im Industriegebiet Allmeind stehe schon eine Antennenanlage von Swisscom und Orange, die SBB sollen mindestens prüfen, ob sie ihre Bedürfnisse nicht mit Hilfe dieser bestehenden Anlage lösen können.

Laut Gemeindeschreiber Claudio De Cambio will sich der Gemeinderat «so lange wehren, wie wir Erfolgsaussichten haben». Ein engagierter Einsatz gegen den doch spürbaren Eingriff ins Ortsbild also, aber keine aussichtslosen, kostspieligen Prozesslawinen. Den Kontakt zu SBB beziehungsweise Swisscom zwecks Anbahnung der vorgeschlagenen gemeinsamen Nutzung der bestehenden Antenne hat der Gemeinderat bisher nicht gesucht. «Ich meine, das sei nicht unsere Aufgabe», so De Cambio. «Aber wir sind durchaus dialogbereit und werden die Sache nicht emotional, sondern sachlich vertreten.» Wo die anderen Einsprachen herkommen, wollte der BFV-Sprecher nicht sagen.

Ein Schmerkner Anwohner, welcher als Privatperson ebenfalls Einsprache eingelegt hat, weiss von anderen, die es ihm gleich getan haben, so dass der Schluss nahe liegt, dass sich der Widerstand im Linthgebiet auf Schmerikon konzentriert.

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© Tages-Anzeiger linkes Seeufer und Sihltal; 19.05.2005; Seite 4

Horgen, Oberrieden, Hirzel

Sechs Einsprachen gegen Antenne

Die Bahnfunkantenne, die die SBB beim Bahnhof Oberrieden See planen, ruft Anwohner auf den Plan. Laut Gemeinderat hat es sechs Einsprachen gegen das Projekt gegeben.

gemeinderat oberrieden
oberrieden. Während des Monats April lagen im Auftrag des Zürcher Verkehrsverbundes im Gemeindehaus die detaillierten Akten des SBB-Bahnfunkprojektes GSM-R für die Strecke Zürich-Ziegelbrücke im Rahmen des ordentlichen eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens auf. Auf dem SBB-Areal Bahnhof Oberrieden See ist dabei auch die Erstellung einer solchen Basisfunkstation (mit einer rund 22 m hohen Antenne) vorgesehen. Bewilligungsinstanz ist direkt das Bundesamt für Verkehr, an welches auch entsprechende Einsprachen zu richten waren, und nicht die Gemeinde.

Eine zu hohe Strahlenbelastung?

Soweit bis heute bekannt, haben insgesamt sechs Personen beziehungsweise Familien aus Oberrieden gegen dieses SBB-Projekt beim BAV Einsprache erhoben. Diese Einsprachen zielen insbesondere darauf ab, dass durch die in Oberrieden bereits bestehenden beziehungsweise geplanten Funkantennen eine zu hohe Strahlenbelastung für die Bevölkerung entsteht. Zudem werden der Bedarf und das technische Konzept für eine solche Anlage in Frage gestellt. Laut anderen Einsprachen würden die Aspekte des Landschafts- und Ortsbildschutzes mit der 22 m hohen Antenne nicht erfüllt und von den SBB widersprüchliche Angaben über allfällige weitergehende Nutzungen der Antenne durch andere Mobilfunkanbieter gemacht. Darüber hinaus werden auch Ungereimtheiten am Ausschreibungsverfahren bemängelt.

Auch die Gemeinde reagiert

Der Gemeinderat hat das vorliegende SBB-Bahnfunkprojekt und die eingegangenen Kopien der beim BAV eingereichten Einsprachen von Oberriedner Einwohnern zur Kenntnis genommen. Mit einem separaten Schreiben gelangt der Gemeinderat seinerseits an die SBB und das BAV. Dabei wird darauf insistiert, dass die geltenden Vorschriften über die zulässigen Strahlenbelastungen bei diesem Projekt strikte eingehalten werden und verbindliche Zusagen über die effektiv beabsichtigten weiteren Nutzungen der Bahnfunkantenne festgeschrieben werden.

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© Der Bund; 19.05.2005; Seite 29

Stadt-Region

Der Bund

GB fordert sanften Mobilfunk

Wachsender Widerstand gegen Mobilfunkantennen in der Stadt Bern

Eine Welle von Gesuchen zur Aufrüstung von Mobilfunkantennen schwappt über die Bundesstadt; kaum ein Projekt ist unbestritten. Nun liegt die Forderung nach «sanftem Mobilfunk» auf dem Tisch.

«Ich habe selbst ein Handy und bin kein Technomuffel, doch das, was uns da zugemutet wird, sprengt alle Grenzen.» Der dies sagt, ist Eigentümer eines Miethauses am Balmweg im Weissenbühlquartier. In unmittelbarer Nähe, auf dem Dach des Gebäudes Chutzenstrasse 24/26, will Sunrise Schweiz eine neue Mobilfunkantenne bauen. Über 200 Betroffene wehrten sich mittels Einsprache gegen das Vorhaben - ohne Erfolg. In der Folge reichten Grundeigentümer und der Weissenbühl-Leist Beschwerde ein; das Verfahren ist hängig.

Eine neue Antenne der obersten Stärkeklasse mitten im Wohngebiet - das wollen die Beschwerdeführer nicht hinnehmen. «Es kommt nur sehr selten vor, dass Sendeanlagen aus so geringer Entfernung mit so hoher Leistung direkt Wohnbauten bestrahlen», schreiben die Betroffenen. Die Störquelle ähnle einem «riesigen Mikrowellenofen». Dabei sei das Viertel heute schon sehr stark belastet mit andern Mobilfunkantennen und den Fahrleitungsdrähten der S-Bahn-Linie Bern-Belp- Thun. Liegenschaftsbesitzer drohen mit Schadenersatzforderungen, da sich Wohnungen in Antennennähe nur mehr schwer vermieten liessen.

Nachdem Swisscom und Orange ihre Netze schon grösstenteils für UMTS nachgerüstet haben, folgt nun Sunrise mit einer Serie von Gesuchen zur Anpassung der Sendeleistung bestehender beziehungsweise zum Bau neuer Anlagen. Es gebe kaum mehr ein Gesuch, das keine Einsprachen provoziere, heisst es bei der städtischen Baubewilligungsbehörde. Auf Einspracheverhandlungen wird jeweils verzichtet, weil sie stets ergebnislos verlaufen. Für die Beurteilung der Strahlenbelastung ist das kantonale Umweltschutzinspektorat der Berner Wirtschaft (Beco) und nicht die Baubewilligungsbehörde zuständig.

Kleine statt grosse Antennen

Überall regt sich der Widerstand: In Ostermundigen werden Unterschriften für ein Moratorium gesammelt («Bund» von gestern). In der Stadt Bern hat das Grüne Bündnis einen Vorstoss eingereicht, worin es integrierten kommunalen Mobilfunk fordert. Als Modell dient die Berner Altstadt, wo aus denkmalpflegerischen Gründen anstelle von wenigen sendestarken zahlreiche Mikrozellen in Betrieb stehen. Beim «sanften Mobilfunknetz» sei die Strahlenbelastung tiefer als bei herkömmlichen Anlagen. Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen: Er werde sich bei den Mobilfunkbetreibern dafür einsetzen, schreibt er in seiner Antwort.

Technisch machbar, aber teuer und für den Betrieb ungeeignet: So beurteilt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) den grossflächigen Einsatz von Mikrozellen. Eine allgemeine Versorgung über Kleinstantennen hätte Tariferhöhungen zur Folge, erklärt Bakom-Pressesprecherin Caroline Sauser. Ungeeignet sei das engmaschige Netz für schnell rollende Empfänger etwa im Gebiet von Autobahnen. Juristisch seien Gemeinden frei, «sanften Mobilfunk» einzuführen, so Sauser. Nicht das Fernmeldegesetz, sondern die kantonalen Baugesetze seien für Antennenbau massgebend. (dv)

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© Neue Luzerner Zeitung; 18.05.2005; Seite 13

Zuger Zeitung Leserbriefe

Für die Anliegen der Bevölkerung einsetzen

Hochspannungsleitungen im Prüfungsbericht des Bundes zum Richtplan des Kantons Zug,

Neue ZZ vom 6. Mai

Der VFW (Verein zur Förderung der Wohnqualität entlang der Hochspannungsleitung Sils­Benken­Mettlen) hat mit Interesse den Prüfungsbericht zum «Richtplan Kanton Zug» des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) analysiert. Das zuständige Bundesamt für Raumplanung hält zur Frage der elektrischen Übertragungsleitungen fest, dass keine bundesrechtlichen Vorschriften bestehen, welche die Betreiber zwingen würden elektrische Leitungen unterirdisch zu führen. Der Wunsch nach einer unterirdischen Leitungsführung wird als Interessenkundgebung des Kantons zur Kenntnis genommen, was nach unserer Ansicht für den Kanton Handlungsspielraum offen lässt. Es wird auch klar zwischen dem Neubauprojekt SBB/NOK in Baar und den übrigen Hochspannungsleitungen im Kanton Zug unterschieden.

Es ist zu hoffen, dass die kantonalen Behörden sich mit Nachdruck für eine akzeptable Lösung einsetzen werden. Auch Monopolbetriebe haben eine Verantwortung. Die seit Jahren ausserordentlich guten Erträge der Elektizitätsgesellschaften müssen nicht zwingend nur für Akquisitionen und Vorhaben im Ausland eingesetzt werden. Eine Investition in neue und umweltschonende Übertragungstechnologien im Inland schafft zudem willkommene Arbeitsplätze für das einheimische Gewerbe. Kein anderer Wirtschaftszweig kann heute noch mit der Technologie des letzten Jahrhunderts agieren. Innovation wäre angesagt. Die zunehmende Strahlenbelastung (Elektrosmog) der Bevölkerung wird zu einem Problem. In der Stadt Zürich werden deshalb Transformatorenstationen mit erheblichen Mitteln saniert, um die Grenzwerte von 1 Tesla einzuhalten («Tages-Anzeiger») vom 21. Dezember 2004).

Wie steht es mit der Sanierung veralteter Hochspannungsleitungen, die diesen Grenzwert teilweise massiv überschreiten? Der positiv ausgefallene Prüfungsbericht des Uvek über den Richtplan des Kantons Zug gibt dem Kanton grünes Licht, die Anliegen der Bevölkerung umzusetzen.

Erwin Müller, Hünenberg

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© Der Bund; 18.05.2005; Seite 28

Stadt-Region

Der Bund

Volksmotion gegen Antennen

Ehemaliger Swisscom-Mitarbeiter aus Ostermundigen kämpft gegen Ausbau

Christian von Burg

Er habe selber ein Handy und sei während Jahren klarer Befürworter der Mobilfunktechnologie gewesen, sagt Bernhard Mösching (65) aus Ostermundigen. Während mehr als 20 Jahren hat er bei der Swisscom Elektronikerlehrlinge ausgebildet. Unterdessen hat er aber seine Meinung geändert: Der massive Leistungsausbau der Antennen sei hoch problematisch. «Wir dürfen das nicht erlauben, bevor wir die Auswirkungen kennen», sagt Mösching. «Gerade weil ich von der Sache etwas verstehe, glaube ich nun handeln zu müssen.»

Tipp vom Gemeindepräsidenten

Auslöser für Möschings Meinungsumschwung war die geplante Sunrise-Antenne auf dem Gebäude der Bernischen Kraftwerke AG an der Bahnhofstrasse 20, von der er nur 50 Meter entfernt wohnt. Als er die Einsprache gegen die Antenne schrieb, begann er die Antennenstandorte in der Gemeinde zu zählen: «Die zwei grossen bei der Hauptpost, an der Poststrasse auf dem Swisscom-Gebäude, beim Feuerwehrmagazin, bei Intersport an der Zollgasse, am Blankweg, an der Bernstrasse 64, an der Nobsstrasse - ich glaube, keine andere Gemeinde in der Region hat eine so grosse Antennendichte wie Ostermundigen.»

Mit seinen Befürchtungen ging Mösching zu Gemeindepräsident Christian Zahler (sp), der früher auch bei der Swisscom gearbeitet hat. Solange sich die Mobilfunkanbieter an die gesetzlichen Normen hielten, müsse die Gemeinde die Baubewilligung erteilen, habe Zahler erklärt. «Erst im Hinausgehen sagte er mir, ich könnte es ja mit einer Volksmotion versuchen.»

Breite Unterstützung

Mösching liess sich nicht zweimal bitten und begann Unterschriften zu sammeln. Hundert sind nötig, damit eine Diskussion im Parlament geführt wird. Schon nach vier Tagen hatten Mösching und einige Helfer 300 Unterschriften beisammen, und die Sammlung geht weiter. Mit der Motion wird gefordert, dass in Ostermundigen keine Bewilligungen mehr für starke Antennen mit Sendeleistungen von 1450 Watt bei 2100 Megahertz erteilt werden sollen, bis die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung vorliege. Zudem solle die Gemeinde ein Antennenreglement erarbeiten. Und schliesslich will Mösching, dass überprüft wird, ob die Betreiber für gesundheitliche Schäden, Wertverluste von Liegenschaften und nötige Sanierungs- und Schutzmassnahmen haftbar gemacht werden könnten.

Im Vergleich mit anderen Gemeinden war der Widerstand gegen den Ausbau der Antennen in Ostermundigen bisher klein - vermutlich, weil die Swisscom hier eine wichtige Arbeitgeberin ist. Mösching ist deshalb überrascht, wie breit die Unterstützung für sein Anliegen ist. 90 Prozent der Angesprochenen hätten unterschrieben, auch Ärzte und mehrere Parlamentarier. «Selbst höhere Angestellte der Swisscom, die ich von der Arbeit her kenne, haben mir gesagt, dass sie nicht in der Nähe einer solchen Antenne wohnen möchten.»

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© Solothurner Zeitung / MLZ; 18.05.2005

LeBuWa Zeitung

Nur beim Thema «Antenne» stieben Funken

Riedholz: Silvia Petiti (SP) und Dieter Schaffner (FdP, bisher) «streiten» um das Gemeindepräsidium

Beide sind in Riedholz zugezogen. Beide wollen sich für ein lebendiges Dorf engagieren. Ein Hauch von Streit kommt nur auf, wenn es um das Thema Mobilfunkantennen geht.

Rahel Meier
Herr Schaffner, eigentlich wollten Sie das Amt des Gemeindepräsidenten nur für zwei Jahre übernehmen. Jetzt kandidieren Sie erneut. Wieso das?

Dieter Schaffner: Vor zwei Jahren brauchte es Überzeugungskraft, bis ich Ja sagte und das Gemeindepräsidium übernahm, das ist richtig. Heute muss ich sagen, dass ich gemeinsam mit dem Gemeinderat sehr viel bewegen konnte. Verschiedenes haben wir aufgegleist und das möchte ich jetzt engagiert weiterführen.

Frau Petiti, schon vor zwei Jahren fiel ihr Name als mögliche Gemeindepräsidentin. Damals traten sie nicht an. Wieso jetzt?

Silvia Petiti: Das Gemeindepräsidium war in Riedholz seit jeher in bürgerlicher, vorwiegend freisinniger Hand. Wir sagten damals klar, wenn ihr Bürgerlichen niemanden findet, dann bringen wir jemanden. Aber von der FdP kam kein Signal. Heute ist die Situation etwas anders. Die SP Riedholz hat neu drei Mandate und einen Wähleranteil von 35 Prozent, dazu sitzen fünf Frauen im Gemeinderat. Darum denke ich, dass ich eine Alternative bin und die Wählerinnen und Wähler mit meiner Kandidatur eine echte Auswahl haben.

Schaffner: Also klar waren die Signale der SP vor zwei Jahren nicht. Wir wussten tatsächlich nicht, ob ernsthaft jemand von eurer Seite das Präsidium übernehmen würde oder nicht.

Petiti: Wir wollten natürlich auch keine Kampfwahl provozieren. Das wäre in der damaligen Situation, als die Gemeinde sozusagen führungslos war und auch in der Gemeindekanzlei Veränderungen anstanden, ein Wagnis gewesen für das ganze Dorf. Und vielleicht ist es einfach so, dass genau jetzt die Zeit reif ist für eine Gemeindepräsidentin.

Schaffner: Ich sehe durchaus, dass mit einem dritten Sitz jetzt der richtige Zeitpunkt für die SP da ist, eine Kandidatin zu stellen. Wenn ich nun die Kampfwahl gewinnen sollte, dann ist das natürlich für mich eine Bestätigung meiner bisherigen Arbeit.

In Ihrer Gemeinde gibt es nicht nur eine Kampfwahl um das Präsidium, sondern auch um das Vizepräsidium. Theoretisch könnten also nach dem 5. Juni beide Posten von Leuten aus der gleichen Partei besetzt werden. Ist das geschickt?

Schaffner: Ganz glücklich ist das nicht gelaufen. Wir wollten mit der SP reden und klar machen, dass ich das Präsidium weiter behalten möchte, wir aber ihren Anspruch auf das Vizepräsidium anerkennen. Nachdem wir wussten, dass die SP für beide Posten jemanden stellt, reagierten wir entsprechend.

Petiti: Die FdP hat tatsächlich mit uns Kontakt aufgenommen, aber uns wurde schnell klar, dass wir selbst Kandidaten stellen wollen. Es ist auch nicht so, dass Josef Boner und ich nur «im Doppelpack» zu haben sind. Wir sind eigenständige Personen. Dass wir das Angebot der FdP nicht annahmen, lag vielleicht auch etwas an meiner Geschichte. 1996 fand sich niemand für das Vize-Gemeindepräsidium. Schliesslich entschloss ich mich zu einer Kandidatur, prompt stellte die FdP plötzlich auch jemanden und ich unterlag.

Wie möchten Sie sich denn als Person in das Amt als Gemeindepräsidentin einbringen? Dieses Amt bringt es ja mit sich, dass Sie für alle da sein müssen und die Parteipolitik in den Hintergrund treten sollte.

Petiti: Jede Person, die für ein solches Amt kandidiert, hat einen politischen Hintergrund und bringt diesen mit. Bürgerlich politisierende Personen und links politisierende Personen bringen unterschiedliche Haltungen und Denkweisen in diese Politik ein. So haben Herr Schaffner und ich sicherlich, wenn es um die Mobilfunkantennen geht, eine völlig andere Sichtweise. Aber tatsächlich ist es so, dass im Gemeinderat vorwiegend sach- und nicht parteipolitisch gearbeitet wird.

Schaffner: Die Sachgeschäfte machen über 90 Prozent aller Geschäfte im Gemeinderat aus. Die Personen, die in Riedholz im Gemeinderat sitzen, sind engagiert. Diskussionen haben wir viele, aber selten sind sie parteipolitisch gefärbt. Ausnahmen gibt es, etwa den Steuerfuss, oder das bereits genannte Beispiel der Mobilfunkantennen. Fakten und Sichtweisen gilt es hier auszuloten.

Gehen wir doch genau zu diesem Thema. Herr Schaffner, Sie befürworten den Bau der Antenne, oder?

Schaffner: Wir haben jetzt zwei Jahre lang beraten und diskutiert. Ich weiss, dass wir den Bau von Mobilfunkantennen in Riedholz nicht verhindern können. Für mich ist der Standort Sunrise beim Fussballplatz eine lastenverteilende Alternative zur Buchenstrasse. Damit haben wir das machbar Beste aus dem Baugesuch herausgeholt. Die Interessengemeinschaft, die sich jetzt formiert hat, will vor allem Zeit gewinnen und hofft auf neue Erkenntnisse. Aber das Baugesuch ist ausgeschrieben und im Vollzug. Ich kann hier leider nicht als Wundermedizinmann auftreten.

Petiti: Die UMTS-Antennen machen den Menschen Angst. Für mich ist es unverständlich, dass der Gemeinderat die Situation einfach als gegeben hinnimmt. Ich habe noch nie gehört, dass sich der Gemeinderat gegen die Baugesuche wirklich gewehrt hätte. Ob Fussballplatz oder Buchenstrasse, an beiden Standorten sind Spiel- oder Sportplätze von den Emissionen betroffen. Es gäbe zudem Möglichkeiten, regional nach Lösungen zu suchen.

Schaffner: Das wissen wir. Wir haben viel geprüft. Es gibt wohl keinen besseren Standort als denjenigen beim Fussballplatz. Wir hätten die Antenne am liebsten bei der Kläranlage aufgestellt.

Petiti: 520 Personen haben eine Petition unterschrieben und erklärt, dass ihnen die Antenne Angst macht. Das ist doch ein Signal. Vielleicht muss sich die Gemeinde auch einmal auflehnen gegen die Vorgaben. Überall wird jetzt versucht, UMTS-Antennen aufzustellen. Nur wenn etwas in Bewegung kommt, kann sich an der Situation auch etwas verändern.

Schaffner: Wir nehmen die Petition ernst. Ich habe ja sogar den Stichentscheid gegeben und dank diesem kommt sie vor die Gemeindeversammlung. Ich habe auch Verständnis für die Einwände. Aber im Moment habe ich das Gefühl, dass die Mobilfunkgegner die Sachzwänge ganz einfach ignorieren und etwas stur sind. Und ich möchte hier auch einmal sagen, dass der Gemeinderat nicht einfach der Bösewicht ist.

Petiti: Mich stört es, dass diejenigen, die für ihre Gesundheit und Lebensqualität kämpfen, als stur hingestellt werden. Es ist doch ein Menschenrecht, sich dafür zu wehren.
verwaltungsinternen Gleichstellungskommission; seit 1997 Delegierte der Kreisschule Unterleberberg. Seit 1986 wohnt Silvia Petiti in Riedholz, seit 1987 ist sie verheiratet mit Mario Petiti und Mutter einer Tochter und eines Sohns. (mgt)

Meldung aus dieser Zeitung wegen der extremen Länge soweit abgekürzt. Es geht nur noch um die Vorstellung der Kandidaten und um andere Sachgeschäfte (Gigaherz)
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© St. Galler Tagblatt; 18.05.2005

Hinterthurgau

Wiler Zeitung / Volksfreund

Gemeinderat wehrt sich

Einsprache gegen Mobilfunk-Basisstation

Eschlikon. Die SBB will auf dem Bahnhof Eschlikon eine Mobilfunk-Basisstation mit einer 21 Meter hohen Antenne errichten. Der Gemeinderat hat Einsprache gegen dieses Baugesuch gemacht.

Die SBB AG hat in dem für Bahnbauten vorgesehenen Plangenehmigungsverfahren des Bundes ein Baugesuch eingereicht für die Erstellung einer Basisinfrastruktur GSM-R auf der Strecke Zürich-St.Gallen.

Zusätzlich ist auf dem Bahnhofareal in Eschlikon eine Mobilfunk-Basisstation der SBB Telecom AG und des Public Providers Swisscom Mobile AG mit einer rund 21 Meter hohen Antenne vorgesehen (GSM-P-Anlage), heisst es in einer Mitteilung des Gemeinderates.

Bahnhof als Bindeglied

Grundsätzlich sei die Gemeinde als Baupolizeibehörde Bewilligungsinstanz von Natel-Antennen. Vorliegend sei dies wegen dem eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht der Fall.

Das kantonale Amt für Umwelt habe ermittelt, dass die Mobilfunk-Basisstation auf dem Areal des Bahnhofs Eschlikon die Anforderungen für den Immissionsschutz betreffend der nichtionisierenden Strahlung nach der Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung (NISV) in der unbebauten südlich gelegenen Wohn-/Gewerbezone (WG3) nicht erfüllt seien, ist weiter zu lesen. «Gemäss Richtplankarte und -text (Ziffer 3.5.3) der Politischen Gemeinde Eschlikon ist der Bahnhof Eschlikon das Zentrum des regionalen öffentlichen Verkehrs», schreibt der Gemeinderat Eschlikon. Aufgrund seiner zentralen Lage im Siedlungsgebiet sei der Bahnhof als Bindeglied zwischen Eschlikon und Wallenwil geeignet.

Zentrumsfunktion gestärkt

«Der Gemeinderat hat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um diese Zentrumsfunktion des Bahnhofs zu verstärken. Aktuellstes Beispiel ist der im Bau befindliche kantonale Radweg mit Verkehrsberuhigung im Bereich des Bahnhofs unmittelbar bei der geplanten Mobilfunk-Basisstation», erklärt der Gemeinderat.

Diese Zentrumsfunktion erfordert wohl eine möglichst moderne Bahninfrastruktur, umso weniger allerdings verträgt das Zentrum eine Mobilfunk-Basisstation in der geplanten Dimension mit einer über 21 Meter hohen Antenne. Aus den genannten Gründen hat der Gemeinderat Eschlikon gegen die Mobilfunk-Basisstation der SBB Einsprache erhoben.

Einsprache gegen Mobilfunk

«Die Einsprache richtet sich ausschliesslich gegen die geplante Mobilfunk-Basisstation der SBB Telecom AG und der Swisscom Mobile AG. Gegen die geplante Errichtung einer Basisstation als Teil der Ausrüstung der Strecke Zürich-St.Gallen mit Bahnfunk GSM-R hat der Gemeinderat nichts einzuwenden», ist der gestrigen Medienmitteilung des Gemeinderates Eschlikon abschliessend zu entnehmen. (gk.)
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© Berner Rundschau / MLZ; 18.05.2005

Kanton BE Zeitung

Strahlung im Rahmen des geltenden Rechts

Zollikofen Bundesgericht weist Beschwerde von 30 Gegnern einer neuen UMTS-Antenne ab

Die Swisscom darf in Zollikofen eine neue UMTS-Antenne bauen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde von 30 Einwohnern ab. Das geltende Recht werde eingehalten.

bruno utz
Die Gemeinde Zollikofen, die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) und das Verwaltungsgericht hatten die neue UMTS-Antenne bewilligt. Die mit einer Sendeleistung von 1750 Watt ausgerüstete Antenne soll im Zentrum errichtet werden, auf dem Dach des Gebäudes Bernstrasse 116. Sämtliche geltenden Vorschriften würden eingehalten. Anderer Meinung waren 30 im Umfeld der geplanten Antenne wohnende Einwohner. Sie zogen den seit Oktober 2003 schwelenden Antennenstreit ans Bundesgericht weiter. Die Beschwerdeführer rügten eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das BVE und das Verwaltungsgericht.

Mit Verweis auf eine im September 2003 veröffentlichte Studie der niederländischen Forschungsstelle TNO bestritten die Beschwerdeführer die Gesetzmässigkeit der so genannten NISV-Grenzwerte (vergleiche Kasten). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe eine Studie in Auftrag gegeben, um die TNO-Ergebnisse zu überprüfen. Das sei ein Hinweis darauf, dass das BAG die Studien-Resultate anders beurteile als das ebenfalls involvierte Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Weil das Verwaltungsgericht es als unnötig erachtete, das BAG um eine Stellungnahme anzugehen, sei ihnen das rechtliche Gehör verweigert worden. Kritik übten die Beschwerdeführer auch, dass das BAG die Replikationsstudie an die «Forschungsstiftung Mobilkommunikation» vergeben habe. Somit finanzierten die an der Stiftung ebenfalls beteiligten Mobilfunkbetreiber Swisscom, Orange und Sunrise die Studie zu 40 Prozent. Dies wecke massive Zweifel an der Unbefangenheit des BAG, des Buwal und letztlich auch des Bundesrats. Das Risiko einer Gefälligkeitsstudie werde in Kauf genommen.

Studie nicht im Vornherein beurteilen

Eine andere Sicht vertritt das Bundesgericht: Es sei nicht seine Aufgabe, die Replikationsstudie zu beurteilen, bevor diese überhaupt vorliege. Dieser könne zudem nicht von vornherein die Seriösität abgesprochen werden. Zu 60 Prozent komme die öffentliche Hand - neben schweizerischen Ämtern auch niederländische Ministerien - für die Studienkosten auf. Und für die Leitung seien Professoren der Universitäten Zürich (Peter Achermann) und Bern (Martin Röösli) sowie der ETH Zürich (Niels Kuster) verantwortlich.

«Die Studie wird somit von ausgewiesenen und von der Mobilfunkindustrie unabhängigen Fachleuten durchgeführt. Unter diesen Umständen erscheinen die Vorwürfe der Beschwerdeführer gegenüber den Bundesbehörden als unbegründet», heisst es im Urteil der Lausanner Richter. Zudem verweisen sie auf das vom Bundesrat im März 2005 lancierte, mit einem Budget von insgesamt 5 Millionen Franken ausgerüstete nationale Forschungsprogramm zum Thema «Nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit». Die Behörden hätten versprochen, nach dem Vorliegen der Replikationsstudie eine Lagebeurteilung vorzunehmen. Gestützt darauf werde der Bundesrat nötigenfalls prüfen, ob eine Anpassung der NISV vorzunehmen sei.

Alte Anlagen müssen Werte einhalten

Bis zu diesem Zeitpunkt müsse die Baubewilligung auf der Grundlage des geltenden Rechts erteilt werden. So habe des Bundesgericht bereits im September 2004 entschieden. Es sei sichergestellt, dass auch alte Anlagen allfällig korrigierte NISV-Grenzwerte einhalten müssten.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Zudem müssen die Beschwerdeführer die Kosten von 3000 Franken übernehmen. Und weiter haben sie der Swisscom Mobile AG 1500 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren zu bezahlen.

Urteil 1A.244/2004 vom 21. April 2005.

STRAHLENSCHUTZ

Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat per 1. Februar 2000 die Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Die Verordnung begrenzt die Strahlung, die von ortsfesten Anlagen wie Hochspannungsmasten, Mobilfunkantennen oder Radiosendern ausgeht. Nicht enthalten in der Verordnung sind elektrische Geräte wie Mobiltelefone, Mikrowellenöfen, Fernsehapparate oder Radiowecker. (uz)