Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im Funkloch
Verfasst: 29. Januar 2008 10:12
> Ganzer Text des Stadtkuriers,
>
> kleiner Schreibfehler Hr. Schwär ist Jäger und nicht Revierförster
>
> 100 Zuschauer verfolgen Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im
> Funkloch
>
> Am Dienstag mittag wurde im Amtsgericht Freiburg die Hauptverhandlung
> bezüglich des Bussgeldverfahrens gegen Ulrich Weiner abgehalten.
> Weiner wurde zu Last gelegt, auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen
> wild gecampt zu haben. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Er sei,
> und das bescheinigen ihm mehrere Ärzte, hochgradig elektrosensibel und
> könne nur in einem Funkloch leben. Der Waldparkplatz sei einer der
> raren funkfreien Orte und er komme gewiss nicht dorthin, "um Urlaub zu
> machen" (der Stadtkurier berichtete).
>
> Schon vor Beginn der Verhandlung wurde deutlich, dass es sich hier
> nicht allein um eine Bagatelle handelt: Der geplante Verhandlungsraum
> musste kurzfristig gewechselt werden, denn selbst der größere Saal
> fasste nur mit Mühe die über 100 Zuschauer, die gekommen waren, um den
> Prozess zu verfolgen. Darunter befanden sich Menschen, die wie Weiner
> mit Krankheitssymptomen auf Handystrahlung reagieren, sowie Ärzte und
> Vertreter von Bürgerinitiativen. Auch einige Jugendliche waren gekommen.
>
> Zunächst schilderte Weiner, dass er schon seit über fünf Jahren immer
> wieder mit seinem Wohnanhänger auf dem Waldparkplatz stehe. "Wenn ich
> zur Untersuchung in die Uniklinik muss, kann ich nicht 100 km entfernt
> übernachten", schilderte Weiner seine Situation, "und ich muss mich in
> einem Funkloch aufhalten, da sonst mein Nervenzentralsystem aussetzen
> kann." Zur Gerichtsverhandlung kam er in einem Strahlenschutzanzug.
> "Der hält aber nicht die gesamte Strahlung ab", erklärte Weiner der
> Richterin, "nach den zwei Stunden Aufenthalt hier brauche ich wieder
> ein paar Tage Ruhe, um zu regenerieren." An der Uniklinik nimmt Weiner
> an einer Untersuchungsreihe teil, denn bislang gibt es keine
> Therapiemöglichkeiten für Elektrosensible.
>
> Die beiden als Zeugen vorgeladenen Forstbeamten und der Polizeibeamte
> beriefen sich hingegen auf das Landschaftsschutzgesetz, gegen das
> Weiner verstoße. Forstrevierleiter H. Willmann mutmaßte, der
> Erholungsgenuss könne durchaus gestört werden, wenn tagelang ein
> Campingwagen auf dem Waldparkplatz stünde. Die Richterin konnte jedoch
> keine Anzeichen dafür erkennen, da Weiner von den Anwohnern nicht nur
> toleriert, sondern unterstützt werde. Revierförster Schwär räumte zwar
> ein, dass "es immer mal wieder Urlauber gibt, die eine Nacht dort
> stehen. Die stören uns nicht." Er sorge sich aber darum, dass Weiners
> Vorgehen "Schule macht". Die Anzeige habe er erstattet, weil das seine
> Pflicht gewesen sei.
>
> Für die Richterin überwogen schliesslich Weiners gesundheitliche
> Interesse gegenüber dem allgemeinen Interesse am
> Landschaftsschutzgebiet, das - wie sie auch feststellte - durch das
> gelegentliche Abstellen eines Campingwagens nicht gestört sei. In
> ihrem Urteil reduzierte sie das Bussgeld drastisch von 250 auf 35 ?
> und riet Weiner dazu, erneut eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:
> "Ich drück' Ihnen die Daumen, dass es diesmal klappt."
>
> Weiners Anwalt Frank-Ulrich Mann erwägt dennoch, in Berufung zu gehen:
> "Hier wird ein Strahlengeschädigter dafür bestraft, dass er sich dort
> aufhält, wo es ihm gut geht. Jeder Bürger hat ein Recht auf freie
> Bewegung. Der Staat muss strahlungsfreie Räume schaffen - wie in
> Schweden." Auch Umweltmedizinerin Barbara Dohmen, die die 1 1/2
> Stunden dauernde Verhandlung verfolgt hatte, meinte: "Ulrich Weiner
> kämpft hier einen Schauprozess für viele. Wir müssen strahlenfreie
> Menschenschutzgebiete einrichten."
>
> kleiner Schreibfehler Hr. Schwär ist Jäger und nicht Revierförster
>
> 100 Zuschauer verfolgen Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im
> Funkloch
>
> Am Dienstag mittag wurde im Amtsgericht Freiburg die Hauptverhandlung
> bezüglich des Bussgeldverfahrens gegen Ulrich Weiner abgehalten.
> Weiner wurde zu Last gelegt, auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen
> wild gecampt zu haben. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Er sei,
> und das bescheinigen ihm mehrere Ärzte, hochgradig elektrosensibel und
> könne nur in einem Funkloch leben. Der Waldparkplatz sei einer der
> raren funkfreien Orte und er komme gewiss nicht dorthin, "um Urlaub zu
> machen" (der Stadtkurier berichtete).
>
> Schon vor Beginn der Verhandlung wurde deutlich, dass es sich hier
> nicht allein um eine Bagatelle handelt: Der geplante Verhandlungsraum
> musste kurzfristig gewechselt werden, denn selbst der größere Saal
> fasste nur mit Mühe die über 100 Zuschauer, die gekommen waren, um den
> Prozess zu verfolgen. Darunter befanden sich Menschen, die wie Weiner
> mit Krankheitssymptomen auf Handystrahlung reagieren, sowie Ärzte und
> Vertreter von Bürgerinitiativen. Auch einige Jugendliche waren gekommen.
>
> Zunächst schilderte Weiner, dass er schon seit über fünf Jahren immer
> wieder mit seinem Wohnanhänger auf dem Waldparkplatz stehe. "Wenn ich
> zur Untersuchung in die Uniklinik muss, kann ich nicht 100 km entfernt
> übernachten", schilderte Weiner seine Situation, "und ich muss mich in
> einem Funkloch aufhalten, da sonst mein Nervenzentralsystem aussetzen
> kann." Zur Gerichtsverhandlung kam er in einem Strahlenschutzanzug.
> "Der hält aber nicht die gesamte Strahlung ab", erklärte Weiner der
> Richterin, "nach den zwei Stunden Aufenthalt hier brauche ich wieder
> ein paar Tage Ruhe, um zu regenerieren." An der Uniklinik nimmt Weiner
> an einer Untersuchungsreihe teil, denn bislang gibt es keine
> Therapiemöglichkeiten für Elektrosensible.
>
> Die beiden als Zeugen vorgeladenen Forstbeamten und der Polizeibeamte
> beriefen sich hingegen auf das Landschaftsschutzgesetz, gegen das
> Weiner verstoße. Forstrevierleiter H. Willmann mutmaßte, der
> Erholungsgenuss könne durchaus gestört werden, wenn tagelang ein
> Campingwagen auf dem Waldparkplatz stünde. Die Richterin konnte jedoch
> keine Anzeichen dafür erkennen, da Weiner von den Anwohnern nicht nur
> toleriert, sondern unterstützt werde. Revierförster Schwär räumte zwar
> ein, dass "es immer mal wieder Urlauber gibt, die eine Nacht dort
> stehen. Die stören uns nicht." Er sorge sich aber darum, dass Weiners
> Vorgehen "Schule macht". Die Anzeige habe er erstattet, weil das seine
> Pflicht gewesen sei.
>
> Für die Richterin überwogen schliesslich Weiners gesundheitliche
> Interesse gegenüber dem allgemeinen Interesse am
> Landschaftsschutzgebiet, das - wie sie auch feststellte - durch das
> gelegentliche Abstellen eines Campingwagens nicht gestört sei. In
> ihrem Urteil reduzierte sie das Bussgeld drastisch von 250 auf 35 ?
> und riet Weiner dazu, erneut eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:
> "Ich drück' Ihnen die Daumen, dass es diesmal klappt."
>
> Weiners Anwalt Frank-Ulrich Mann erwägt dennoch, in Berufung zu gehen:
> "Hier wird ein Strahlengeschädigter dafür bestraft, dass er sich dort
> aufhält, wo es ihm gut geht. Jeder Bürger hat ein Recht auf freie
> Bewegung. Der Staat muss strahlungsfreie Räume schaffen - wie in
> Schweden." Auch Umweltmedizinerin Barbara Dohmen, die die 1 1/2
> Stunden dauernde Verhandlung verfolgt hatte, meinte: "Ulrich Weiner
> kämpft hier einen Schauprozess für viele. Wir müssen strahlenfreie
> Menschenschutzgebiete einrichten."