Presseschau 3.5.05: Würenlos: Keine Antennen bei Schulanlage
Verfasst: 3. Juni 2005 12:28
© Mittelland Zeitung; 03.06.2005
Baden Tabloid
Keine Antennen bei Schulanlagen
Würenlos Der Regierungsrat hat die Beschwerde der Swisscom gegen die verweigerte Baubewilligung für die Aufrüstung ihrer Mobilfunkantenne beim Schulhaus 1 teilweise gutgeheissen. Der Gemeinderat sucht derzeit mit der Swisscom nach einem Alternativstandort. Das Komitee, das rund 134 Einsprecher vertritt, hat eine Initiative lanciert und bereits rund 620 Unterschriften gesammelt, die am 13. Juni eingereicht werden. Die Initiative verlangt eine Reglementierung der Antennen in der Bau- und Nutzungsordnung und im Zonenplan der Gemeinde. Danach sollen Anlagen mit nichtionisierender Strahlung möglichst nicht bei sensiblen Standorten wie Kindergärten, Schulhäusern oder Wohnquartieren liegen. Der Gemeinderat soll alle planerischen Möglichkeiten ausschöpfen und geeignete Standorte ausserhalb Baugebiet festlegen. (-rr-)
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© Mittelland Zeitung; 03.06.2005
Aarau Tabloid
Petition wird eingereicht
suhr IG Brügglifeld gegen Mobilfunk-Antennen
Auf einem Beleuchtungsmast im Fussballstadion Brügglifeld soll eine Natelantenne vom Typ GSM/UMTS installiert werden. Weitere Antennen sind zudem geplant. Anwohner Jürg Hertig reichte an der Gmeind am 26. November 2004 im Namen der IG Brügglifeld einen Antrag für ein Moratorium für alle Mobilfunkanlagen ein, bis zur definitiven Regelung im geänderten Zonenplan oder in der Bauordnung. Dem Antrag wurde zugestimmt. An der Sommergmeind wird der Gemeinderat Bericht und Antrag stellen.
Die IG Brügglifeld unterstreicht ihren Widerstand mit einer Petition gegen Mobilfunk-Sendeanlagen: Das GSM-Netz für normale Handys sei bestens abgedeckt. Ein Netz reiche; Über 1000 Mobilfunk-Antennen seien im Aargau in Betrieb, weitere 150 Baugesuche würden jährlich gestellt. Es brauche kein Fernsehen und keine Videos auf Handys; Anliegende Liegenschaften verlören an Wert. Die Emmissionen der Anlagen und der Handys seien gesundheitsgefährdend. Der Bund lanciere für 5 Mio. eine Studie. Tausende von Antennen auf Verdacht zu bauen und vier Jahre die Schädlichkeit zu erforschen, seien zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschliessen. Die Petition wird dem Gemeinderat kurz vor der Gemeindeversammlung am 17. Juni übergeben. (sim)
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© Oltner Tagblatt / MLZ; 03.06.2005
Niederamt Zeitung
Kirchturmantenne deutliche Abfuhr erteilt
Niedererlinsbach Misstrauensvotum der Kirchenbasis gegen vom Kirchgemeinderat unterstütztes Projekt
Sie wollten gar nicht diskutieren, sondern nur abstimmen: Die Basis der Römisch-katholischen Kirchgemeinde will keine UMTS-Antenne im Kirchturm in Niedererlinsbach, lautete das sehr deutliche Verdikt.
andreas tschopp
Das gabs noch nie bei der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Erlinsbach SO: 141 Stimmberechtigte begehrten am Mittwochabend Einlass zur Kirchgemeindeversammlung im Gemeindesaal von Niedererlinsbach, sodass zusätzliche Stühle herbeigeschafft werden mussten. Gekommen waren all diese Leute wegen der im Kirchturm geplanten UMTS-Antenne. Auch zwei Vertreter der Baugesuchstellerin Orange, mit welcher der Kirchgemeinderat vor geraumer Zeit schon einen Mietvertrag abgeschlossen hat, nahmen im übervollen Saal Platz. Die Antennengegner hatten ebenfalls Unterstützung geholt. Doch es kam nicht zum grossen Duell pro und contra. Die Meinungen waren vielmehr schon gemacht im Saal.
Dies zeigte sich bereits bei Beantwortung der Motion, welche Auskunft darüber verlangte, ob der Kirchenrat den Vertrag überhaupt abschliessen durfte. Präsident Ernst Fiechter verwies auf ein Schreiben des Amts für Gemeinden, das dem Rat die Kompetenz bestätigte. Dieser habe sich das «sehr einfach gemacht», kritisierte Motionär Marius Baschung und bezeichnete die Antwort als «untauglich». Er zeigte sich jedoch rückzugsbereit, da auch ein Verzichtsantrag zu behandeln war. Antragsteller Karl Schönenberger verlangte zuerst eine Redezeitbeschränkung für die Exponenten von pro und contra. Weil eine Hundertschaft im Saal ohnehin gegen die Antenne sei, wollte Markus von Felten jedoch sofort darüber abstimmen lassen. Geschehen solle dies auch, um «böse Worte zu verhindern», sagte von Felten. Dies wurde so gutgeheissen.
«Vertrag nicht mit uns»
Nach kurzer Allgemeindiskussion, in welcher Urs Oegerli betonte, dass Orange einen Vertrag mit dem Kirchenrat abgeschlossen habe «und nicht mit uns», was grossen Applaus erntete, wurde abgestimmt: 103 zu 29 für den Verzicht auf die Kirchturmantenne war das klare Resultat, auf das der Kirchenrat zu behaften sei. «Wir werden mit Orange zusammensitzen und schauen, wie wir weiterfahren», erklärte Präsident Fiechter, der gleich betonte, dass sich die Kostenfrage stellen werde. «Wir müssen einen Weg finden, damit die Kirche im Dorf bleibt», gab Stephan Krüttli als Motto vor dabei. «Die Antenne kommt so oder so», meinte einer der Orange-Vertreter, die unverrichteter Dinge abziehen mussten.
TURMFÜHRUNGEN JA ODER NEIN?
Der Turm der katholischen Kirche in Niedererlinsbach, der normalerweise nicht öffentlich zugänglich ist, sei am «Tag der Türme» am 12. Juni zu besichtigen.
Dies ist unter www.tuerme.ch zu lesen. Doch bei der Kirchgemeinde als «Hausherrin» weiss niemand etwas von Führungen am Tag, wo die Firmung stattfindet. Stecken etwa die Antennengegner dahinter oder Orange? (atp)
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© Berner Zeitung; 03.06.2005; Seite 24
BZ-Stadt Bern
stadtrat
Handy ja, Antennen dosiert
Genug der Mobilfunkantennen, sagen die einen und fordern ein Reglement. Der Bund regelts schon, sagen andere.
Alle wollen ein Handy. Doch am liebsten ohne Mobilfunkantennen, die eine schädliche Wirkung haben könnten. Mit einem Ausrufezeichen forderten die SP-Stadträte Andreas Flückiger und Michael Aebersold in einer Dringlichen Motion ein «Antennenreglement». Ob und wie sich die elektromagnetische Strahlung wirklich auswirkt, sei zwar nicht bewiesen, und eine ETH-Studie dazu sei in Sicht. Angesichts zahlreicher hängiger Bau-bewilligungen solle der Gemeinderat jedoch rascher handeln können. Die Motionäre forderten einen Kataster der Stadt, der alle Standorte kennzeichnet, ein Reglement, welches die Konzessionäre bestimmt. Zudem soll die Regierung bis zu den Resultaten der ETH-Studie ein Bewilligungsmoratorium aussprechen können.
Alle Daten beim Bakom
Stadtpräsident Alexander Tschäppät stellt den Forderungen entgegen, dass alle Regelungen für die Konzessionen auf der Ebene des Bundesgesetzes geregelt sind. Ausnahmen für einzelne Kantone und Gemeinden gebe es nicht. «Kommunal sind uns die Hände gebunden», sagte er in seiner Antwort zur Motion. Allenfalls seien baurechtliche Einwände möglich, vor allem bei Altstadtgebäuden. Hier seien bereits Lösungen mit Mikrozellen gefunden. Das sind kleine, aber zahlreichere Anlagen. Die grossen Antennen seien dort überflüssig. Ein Kataster existiere bereits beim Bund. Tschäppät betonte, dass die Erstellung eines städtischen Katasters keine zusätzlichen Informationen vermitteln würde. Abgesehen davon werde das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Informationen aus Datenschutz-gründen nicht herausrücken.
Kataster setzt sich durch
Flückiger monierte, dass der Schutz der Daten offenbar wichtiger sei als jener der Menschen. GFL-Stadtrat und Physiker Peter Künzler wandte ein, die Schädlichkeit sei nicht erwiesen. Zudem lägen die schweizerischen Grenzwerte massiv unter jenen der umliegenden Länder. SVP-Stadtrat Peter Bernasconi warf ein, die Diskussion sei überflüssig. In zehn Jahren habe jedes Handy eine kleine Antenne.
Die Mehrheit des Rates bestand auf der Erstellung eines Katasters und überwies den ersten Punkt mit 44 zu 26 Stimmen als Motion. Die Forderungen nach einem Reglement und einem Bewilligungsmoratorium nahm der Gemeinderat mit 45 zu 26 Stimmen als Postulat entgegen.
Hannah Einhaus
«Der Schutz von Daten scheint wichtiger zu sein als der Schutz von Menschen.»
Motionär Andreas Flückiger, SP/Juso
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© Berner Zeitung; 03.06.2005; Seite 34
SO-Region Solothurn
Mobilfunkantenne Riedholz
Unversöhnliche Parteien
Das Solothurner Verwaltungsgericht entscheidet in den nächsten Tagen über die Baubewilligung einer Mobilfunkantenne in Riedholz. Gegner und Betreiber zeigten sich an einem Augenschein wenig versöhnlich.
An der Buchenstrasse in Riedholz, einer Parallelstrasse zur H5, ragen vier Masten in die Höhe. Drei der Masten markieren mögliche Standorte für neue Mobilfunkantennen, der vierte Mast wurde lediglich wegen eines Umbaus am darunter stehenden Gebäudes dort platziert. Einige Antennengegner wollen am liebsten gleich alle Masten weg haben, derweil die Mobilfunkanbieter auf ihr «gesetzlich verankertes Recht zum Bau der Antennenanlagen» pochen.
Grenzwerte eingehalten
Der Mast auf dem Gebäude der Carosserie Gianforte kennzeichnet den Standort der geplanten Mobilfunkantenne von Swisscom. Deren Baugesuch wurde von der Baukommission Riedholz abgelehnt, die Swisscom zog den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter. Mit einem Augenschein vor Ort gab das Gericht nun am Mittwoch der Swisscom, den Gemeindevertretern und privaten Einsprechern Gelegenheit, ihre Sicht noch einmal darzustellen. Bis Mitte Monat will das Verwaltungsgericht entscheiden.
Gleich zu Beginn des Augenscheins machte Oberrichter Roland Walter deutlich, dass aus rechtlicher Sicht nur mehr die Frage des Ortsbildschutzes und damit die Konformität zur Bauordnung zur Diskussion stehe. Er erinnerte daran, dass die Industriezone, in der die Antenne zu stehen kommen soll, von der Gemeinde mit keinerlei besonderen Schutzvorschriften belegt worden sei. Gesundheitliche Fragen seien dagegen für die Beurteilung nicht mehr von Belang, da sich Swisscom nachweislich an die Strahlengrenzwerte halte.
Keine «Satellitenstadt»
Gegen die Entstehung einer «kleinen Satellitenstadt» wehrte sich denn auch Dieter Schaffner, Gemeindepräsident von Riedholz. Würde die Swisscom ihre Antenne bauen können, so würde auch der Mobilfunkanbieter Sunrise sein sistiertes Gesuch reaktivieren; Sunrise stosse beim zweiten Standort beim Fussballplatz ebenfalls auf Widerstand und würde bei einer Baubewilligung für Swisscom auf den alten Standort an der Buchenstrasse zurückkehren. «Dann wäre der Weg frei, dass auch der dritte Anbieter, Orange, mit einem Baugesuch an der Buchenstrasse käme», sagte Schaffner. Diese dannzumal drei Antennen würden bezüglich des Ortsbildes «wie eine Faust aufs Auge» wirken.
Die Vertreter der Swisscom stellten klar, dass es für sie ausschliesslich um ihr Baugesuch gehe, eine Kombination der Antennen aller drei Anbieter auf einem Mast komme wegen der Strahlenbelastung und der Nähe zum Wohnquartier an der Buchenstrasse nicht in Frage. Für die Swisscom sei klar, dass die Antenne aufgrund der heutigen Rechtslage bewilligt werde müsse, auch ein Gang vor Bundesgericht - was die Antennengegner vorsorglich in Betracht zögen - schrecke sie nicht ab. Einen alternativen Standort sehe das Unternehmen nicht, da von der Buchenstrasse aus die Versorgung optimal sei.
Standort Kläranlage?
Damit sprachen sich die Vertreter der Swisscom gegen einen Vorschlag der Gemeinde und den privaten Einsprechern aus, die eine Verlegung der Antenne zur Kläranlage vorschlagen. Für Hans Lüdi, der die privaten Einsprecher vertrat, stellt die Verlegung der Anlage zur Kläranlage einen «konstruktiven Vorschlag» dar. Dort müsse der Mast zwar höher gebaut werden, dafür könnten dort alle drei Anbieter am selben Standort vereint werden, sagte Lüdi. Die Gemeinde würde in diesem Fall gar eine finanzielle Beteiligung ins Auge fassen, warb Dieter Schaffner ebenfalls für den Vorschlag.
Abschliessend hob Oberrichter Roland Walter hervor, dass sich die Aufgabe des Verwaltungsgerichts darauf beschränke, zu beurteilen, ob das Baugesuch der Swisscom gesetzeskonform sei. Er appellierte an beide Parteien, sich bezüglich eines alternativen Standortes bei der Kläranlage noch einmal an denselben Tisch zu setzen. Die Vertreter der Swisscom sagten gestern zu, dies im Unternehmen zumindest noch einmal zur Sprache bringen zu wollen.
Roland Ducommun
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© Berner Zeitung; 03.06.2005; Seite 23
BZ-OA-Aufschlagseite
LESERBRIEF
«Kein Grund für Vertragsbruch»
Ausgabe vom 26. Mai 2005
«Steigt Geiser nun aus?» Leserbrief von Beat Hugi zum Thema UMTS-Antenne auf der Kadi.
Ich habe den Leserbrief von Beat Hugi in der BZ vom 26. Mai mit grossem Interesse gelesen. Es freut mich, dass er mir mindestens meinen inneren Konflikt zutraut.
Nachdem das Moratorium der Stadtbehörden in Sachen Durchsetzbarkeit einige Fragen offen lässt, sieht man offensichtlich als einzigen stichhaltigen Verhinderungsgrund, den Vertragsrückzug beim Gebäudebesitzer zu erwirken. Um es vorweg zu nehmen: Diesen Weg schliesse ich aus, da er mit meinen Prinzipien nicht vereinbar ist. Der Vertrag entspricht dem geltenden Gesetz und wurde in der Absicht einer Dienstleistung ohne vordergründige wirtschaftliche Interessen unterzeichnet. Er entspricht weder bösem Glauben (ZGB 933 II) noch einem Irrtum (OR 31).
Ich blicke auf eine 35-jährige unternehmerische Erfahrung zurück. In dieser Zeit wurden sämtliche Löhne bezahlt (seit 15 Jahren mit Erfolgsbeteiligung am Unternehmensgewinn), sämtliche Rechnungen beglichen und alle vom meinen Mitarbeitern oder mir unterzeichneten Verträge erfüllt. Dafür erwarte ich kein Ziehen der Hüte, bestenfalls ein leichtes Antippen der Hutkrempe.
Vor vier Jahren setzte ich noch einmal das Familiensilber ein, um die in Schieflage geratene KADI vor dem Untergang zu retten. Ich kann verstehen, dass es etliche Anwohner bevorzugt hätten, wenn der Frites-Ofen definitiv ausgegangen wäre. Ich erachtete aber dieses Unternehmen für Langenthal als wichtig (140 Arbeitsplätze) und bin heute froh darüber, dass diese Firma unter kundiger Leitung wieder voll am Wind und auf dem richtigen Kurs gesegelt wird.
Von dem Informationsabend des HEV erhoffte ich mir vertiefte Erkenntnisse, ob der Tatbestand eines moralischen Fehltritts mit der Erstellung einer UMTS-Antenne vorliege. Leider wurden meine Erwartungen ein keiner Weise erfüllt. Die sachliche Haltung des Vertreters des Beco, Peter Matti, hinterliess bei mir nachhaltige Wirkung. Leider gehörte er zum Lager der Befürworter. Das übrige Hickhack und Aussage-gegen-Aussage-Spiel machte mir den Eindruck eines eingespielten Showblocks, den man mieten kann wie Kliby und Caroline inklusive Claque. Ein grosses Kompliment verdient einzig die Moderatorin, die ihre Aufgabe brillant gemeistert hatte.
Ich sehe somit keinen Grund zum Vertragsbruch.
Peter R. Geiser Besitzer der Kadi Langenthal
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© Der Bund; 03.06.2005; Seite 29
Stadt-Region
Der Bund
Antennengegner blitzen ab
ZOLLIKOFEN · Der Widerstand blieb chancenlos: Die Swisscom-Mobilfunkantenne an der Bernstrasse 116 darf gebaut werden. Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde einer Interessengemeinschaft abgewiesen, wie im neusten «Mitteilungsblatt Zollikofen» zu lesen ist.
In der Beschwerde ging es nicht eigentlich um das Baugesuch der Swisscom - das Bundesgericht ist für solche Verfahren nicht zuständig. Vielmehr bemängelten die 30 Beschwerdeführer, die sich in der «IG Bernstrasse 116» sammeln, dass ihnen im Verfahren zu wenig Gehör geschenkt worden sei. So habe weder der Kanton noch das Verwaltungsgericht vom Bundesamt für Gesundheit eine Stellungnahme eingeholt, wiewohl die Opponenten dies gefordert hatten und dieses Bundesamt dem Mobilfunk kritischer gegenüberstehe. Und zudem monieren sie, dass staatliche Gutachten über die Folgen des Mobilfunkes von den betroffenen Firmen mitfinanziert würden. Dies wecke «massive Zweifel» an der Unbefangenheit des Staates.
Beide Vorwürfe wies das Bundesgericht zurück. Es wies insbesondere darauf hin, dass die von der «Forschungsstiftung Mobilfunkindustrie» in Auftrag gegebene Studie - die zu 40 Prozent von Orange, Sunrise und Swisscom finanziert wird - nicht zum vornherein die Seriosität abgesprochen werden dürfe. Schliesslich werde sie mehrheitlich durch die öffentliche Hand bezahlt. Noch liege diese Untersuchung, die eine holländische Untersuchung mit Besorgnis erregenden Resultaten verifizieren soll, aber nicht vor. Mit der Erteilung der Baubewilligung dürfe aber nicht so lange zugewartet werden, bis Resultate vorlägen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde als «unbegründet» zurück. Die Verfahrenskosten über 4500 Franken müssen die Beschwerdeführer bezahlen.
Marcel Hupp von der IG Bernstrasse 116 sagte, der Entscheid überrasche ihn nicht. Die Begründung des Bundesgerichtes sei aber alles andere als einleuchtend. Es weiche damit auch von seiner bisherigen Rechtssprechung in Sachen Befangenheit ab. Der Bau der Antenne lasse sich nun nicht mehr verhindern. Die IG werde sich aber weiter mit dem Thema beschäftigen, sagte er. (rr)
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© Der Bund; 03.06.2005; Seite 25
Stadt-Region
Der Bund
Funkloch vs. Strahlenmeer
Auch im Berner Stadtrat gaben gestern Abend Mobilfunkantennen zu reden
Die Stadt Bern solle mit einem Reglement gegen neue Sendeanlagen vorgehen, forderten SP-Mitglieder. Der Stadt seien dabei die Hände gebunden, antwortete der Gemeinderat.
Dani Landolf
«Die Stadt kann nicht Mobilfunkantennen verbieten, die den bundesrechtlichen Normen entsprechen; jedes Reglement, das schärfere Vorgaben macht, ist rechtswidrig», sagte Stadtpräsident Alexander Tschäppät im Namen des Gemeinderates. Die Stadtbehörden könnten lediglich über das Baureglement in das Bewilligungsverfahren eingreifen. Dieses Argument leuchtete auch dem SP-Motionär Andreas Flückiger ein, welcher ein Antennenreglement für die Stadt Bern gefordert hatte, das die Bewilligung von Mobilfunk-Sendeanlagen an strengere Bedingungen geknüpft hätte als heute üblich. Zudem hätte auf Stadtgebiet - ähnlich wie in Ostermundigen (siehe Seite 29) - ein Moratorium für UMTS-Antennen eingeführt werden sollen, bis deren Wirkung auf Menschen durch eine ETH-Studie geklärt sei. Diese Punkte des Vorstosses wurden schliesslich nach dem Verweis auf die Rechtslage mit den RGM-Stimmen nur noch als unverbindliches Postulat überwiesen.
Auftrag für Katasterplan
Gegen den Willen der Regierung als Motion überwiesen wurde hingegen der Passus, dass die Stadt alle bestehenden und geplanten Standorte von Sendeanlagen aufzulisten habe. Tschäppät fand mit seinem Argument bei der Mehrheit kein Gehör, einen für alle einsehbaren Kataster aller Mobilfunkantennen führe bereits das Bundesamt für Kommunikation. Alle weiteren Anlagen ebenfalls aufzulisten sei praktisch ein Ding der Unmöglichkeit - und teuer.
Schädlich oder nur störend?
Der grösste Teil der Debatte drehte sich schliesslich um die Frage, ob die Strahlenbelastung, welcher wir alle täglich ausgesetzt sind, «schädlich oder einfach nur störend» sei, wie es Peter Künzler (gfl) formulierte, der betonte, dass die Grenzwerte in der Schweiz im Vergleich zur EU rund zehnmal tiefer seien. Martina Dvoracek (gb) geisselte trotzdem die Entwicklung, immer und überall online sein zu wollen. Peter Bernasconi (svp) hingegen sagte, wenn die «Angstmacherei» stimmen würde, «wären wir alle schon todkrank».
Auch im Stadtrat wurde so die Paradoxie deutlich, welche die Mobilfunk-Debatte prägt:
· Fast alle benützen Handys und tragen so zum Strahlenmeer bei.
· Trotzdem ist der Widerstand gegen Mobilfunkantennen gross.
· Funktelefone im Haushalt, Radios oder Computer verursachen vielfach höhere Strahlenbelastungen als Mobilfunkantennen.
· Trotzdem benutzen fast alle Computer und Radios.
· Die Schädlichkeit von Antennenstrahlungen ist noch nie nachgewiesen worden.
· Trotzdem fühlen sich viele Menschen durch Strahlungen gestört.
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Baden Tabloid
Keine Antennen bei Schulanlagen
Würenlos Der Regierungsrat hat die Beschwerde der Swisscom gegen die verweigerte Baubewilligung für die Aufrüstung ihrer Mobilfunkantenne beim Schulhaus 1 teilweise gutgeheissen. Der Gemeinderat sucht derzeit mit der Swisscom nach einem Alternativstandort. Das Komitee, das rund 134 Einsprecher vertritt, hat eine Initiative lanciert und bereits rund 620 Unterschriften gesammelt, die am 13. Juni eingereicht werden. Die Initiative verlangt eine Reglementierung der Antennen in der Bau- und Nutzungsordnung und im Zonenplan der Gemeinde. Danach sollen Anlagen mit nichtionisierender Strahlung möglichst nicht bei sensiblen Standorten wie Kindergärten, Schulhäusern oder Wohnquartieren liegen. Der Gemeinderat soll alle planerischen Möglichkeiten ausschöpfen und geeignete Standorte ausserhalb Baugebiet festlegen. (-rr-)
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© Mittelland Zeitung; 03.06.2005
Aarau Tabloid
Petition wird eingereicht
suhr IG Brügglifeld gegen Mobilfunk-Antennen
Auf einem Beleuchtungsmast im Fussballstadion Brügglifeld soll eine Natelantenne vom Typ GSM/UMTS installiert werden. Weitere Antennen sind zudem geplant. Anwohner Jürg Hertig reichte an der Gmeind am 26. November 2004 im Namen der IG Brügglifeld einen Antrag für ein Moratorium für alle Mobilfunkanlagen ein, bis zur definitiven Regelung im geänderten Zonenplan oder in der Bauordnung. Dem Antrag wurde zugestimmt. An der Sommergmeind wird der Gemeinderat Bericht und Antrag stellen.
Die IG Brügglifeld unterstreicht ihren Widerstand mit einer Petition gegen Mobilfunk-Sendeanlagen: Das GSM-Netz für normale Handys sei bestens abgedeckt. Ein Netz reiche; Über 1000 Mobilfunk-Antennen seien im Aargau in Betrieb, weitere 150 Baugesuche würden jährlich gestellt. Es brauche kein Fernsehen und keine Videos auf Handys; Anliegende Liegenschaften verlören an Wert. Die Emmissionen der Anlagen und der Handys seien gesundheitsgefährdend. Der Bund lanciere für 5 Mio. eine Studie. Tausende von Antennen auf Verdacht zu bauen und vier Jahre die Schädlichkeit zu erforschen, seien zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschliessen. Die Petition wird dem Gemeinderat kurz vor der Gemeindeversammlung am 17. Juni übergeben. (sim)
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© Oltner Tagblatt / MLZ; 03.06.2005
Niederamt Zeitung
Kirchturmantenne deutliche Abfuhr erteilt
Niedererlinsbach Misstrauensvotum der Kirchenbasis gegen vom Kirchgemeinderat unterstütztes Projekt
Sie wollten gar nicht diskutieren, sondern nur abstimmen: Die Basis der Römisch-katholischen Kirchgemeinde will keine UMTS-Antenne im Kirchturm in Niedererlinsbach, lautete das sehr deutliche Verdikt.
andreas tschopp
Das gabs noch nie bei der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Erlinsbach SO: 141 Stimmberechtigte begehrten am Mittwochabend Einlass zur Kirchgemeindeversammlung im Gemeindesaal von Niedererlinsbach, sodass zusätzliche Stühle herbeigeschafft werden mussten. Gekommen waren all diese Leute wegen der im Kirchturm geplanten UMTS-Antenne. Auch zwei Vertreter der Baugesuchstellerin Orange, mit welcher der Kirchgemeinderat vor geraumer Zeit schon einen Mietvertrag abgeschlossen hat, nahmen im übervollen Saal Platz. Die Antennengegner hatten ebenfalls Unterstützung geholt. Doch es kam nicht zum grossen Duell pro und contra. Die Meinungen waren vielmehr schon gemacht im Saal.
Dies zeigte sich bereits bei Beantwortung der Motion, welche Auskunft darüber verlangte, ob der Kirchenrat den Vertrag überhaupt abschliessen durfte. Präsident Ernst Fiechter verwies auf ein Schreiben des Amts für Gemeinden, das dem Rat die Kompetenz bestätigte. Dieser habe sich das «sehr einfach gemacht», kritisierte Motionär Marius Baschung und bezeichnete die Antwort als «untauglich». Er zeigte sich jedoch rückzugsbereit, da auch ein Verzichtsantrag zu behandeln war. Antragsteller Karl Schönenberger verlangte zuerst eine Redezeitbeschränkung für die Exponenten von pro und contra. Weil eine Hundertschaft im Saal ohnehin gegen die Antenne sei, wollte Markus von Felten jedoch sofort darüber abstimmen lassen. Geschehen solle dies auch, um «böse Worte zu verhindern», sagte von Felten. Dies wurde so gutgeheissen.
«Vertrag nicht mit uns»
Nach kurzer Allgemeindiskussion, in welcher Urs Oegerli betonte, dass Orange einen Vertrag mit dem Kirchenrat abgeschlossen habe «und nicht mit uns», was grossen Applaus erntete, wurde abgestimmt: 103 zu 29 für den Verzicht auf die Kirchturmantenne war das klare Resultat, auf das der Kirchenrat zu behaften sei. «Wir werden mit Orange zusammensitzen und schauen, wie wir weiterfahren», erklärte Präsident Fiechter, der gleich betonte, dass sich die Kostenfrage stellen werde. «Wir müssen einen Weg finden, damit die Kirche im Dorf bleibt», gab Stephan Krüttli als Motto vor dabei. «Die Antenne kommt so oder so», meinte einer der Orange-Vertreter, die unverrichteter Dinge abziehen mussten.
TURMFÜHRUNGEN JA ODER NEIN?
Der Turm der katholischen Kirche in Niedererlinsbach, der normalerweise nicht öffentlich zugänglich ist, sei am «Tag der Türme» am 12. Juni zu besichtigen.
Dies ist unter www.tuerme.ch zu lesen. Doch bei der Kirchgemeinde als «Hausherrin» weiss niemand etwas von Führungen am Tag, wo die Firmung stattfindet. Stecken etwa die Antennengegner dahinter oder Orange? (atp)
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© Berner Zeitung; 03.06.2005; Seite 24
BZ-Stadt Bern
stadtrat
Handy ja, Antennen dosiert
Genug der Mobilfunkantennen, sagen die einen und fordern ein Reglement. Der Bund regelts schon, sagen andere.
Alle wollen ein Handy. Doch am liebsten ohne Mobilfunkantennen, die eine schädliche Wirkung haben könnten. Mit einem Ausrufezeichen forderten die SP-Stadträte Andreas Flückiger und Michael Aebersold in einer Dringlichen Motion ein «Antennenreglement». Ob und wie sich die elektromagnetische Strahlung wirklich auswirkt, sei zwar nicht bewiesen, und eine ETH-Studie dazu sei in Sicht. Angesichts zahlreicher hängiger Bau-bewilligungen solle der Gemeinderat jedoch rascher handeln können. Die Motionäre forderten einen Kataster der Stadt, der alle Standorte kennzeichnet, ein Reglement, welches die Konzessionäre bestimmt. Zudem soll die Regierung bis zu den Resultaten der ETH-Studie ein Bewilligungsmoratorium aussprechen können.
Alle Daten beim Bakom
Stadtpräsident Alexander Tschäppät stellt den Forderungen entgegen, dass alle Regelungen für die Konzessionen auf der Ebene des Bundesgesetzes geregelt sind. Ausnahmen für einzelne Kantone und Gemeinden gebe es nicht. «Kommunal sind uns die Hände gebunden», sagte er in seiner Antwort zur Motion. Allenfalls seien baurechtliche Einwände möglich, vor allem bei Altstadtgebäuden. Hier seien bereits Lösungen mit Mikrozellen gefunden. Das sind kleine, aber zahlreichere Anlagen. Die grossen Antennen seien dort überflüssig. Ein Kataster existiere bereits beim Bund. Tschäppät betonte, dass die Erstellung eines städtischen Katasters keine zusätzlichen Informationen vermitteln würde. Abgesehen davon werde das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Informationen aus Datenschutz-gründen nicht herausrücken.
Kataster setzt sich durch
Flückiger monierte, dass der Schutz der Daten offenbar wichtiger sei als jener der Menschen. GFL-Stadtrat und Physiker Peter Künzler wandte ein, die Schädlichkeit sei nicht erwiesen. Zudem lägen die schweizerischen Grenzwerte massiv unter jenen der umliegenden Länder. SVP-Stadtrat Peter Bernasconi warf ein, die Diskussion sei überflüssig. In zehn Jahren habe jedes Handy eine kleine Antenne.
Die Mehrheit des Rates bestand auf der Erstellung eines Katasters und überwies den ersten Punkt mit 44 zu 26 Stimmen als Motion. Die Forderungen nach einem Reglement und einem Bewilligungsmoratorium nahm der Gemeinderat mit 45 zu 26 Stimmen als Postulat entgegen.
Hannah Einhaus
«Der Schutz von Daten scheint wichtiger zu sein als der Schutz von Menschen.»
Motionär Andreas Flückiger, SP/Juso
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© Berner Zeitung; 03.06.2005; Seite 34
SO-Region Solothurn
Mobilfunkantenne Riedholz
Unversöhnliche Parteien
Das Solothurner Verwaltungsgericht entscheidet in den nächsten Tagen über die Baubewilligung einer Mobilfunkantenne in Riedholz. Gegner und Betreiber zeigten sich an einem Augenschein wenig versöhnlich.
An der Buchenstrasse in Riedholz, einer Parallelstrasse zur H5, ragen vier Masten in die Höhe. Drei der Masten markieren mögliche Standorte für neue Mobilfunkantennen, der vierte Mast wurde lediglich wegen eines Umbaus am darunter stehenden Gebäudes dort platziert. Einige Antennengegner wollen am liebsten gleich alle Masten weg haben, derweil die Mobilfunkanbieter auf ihr «gesetzlich verankertes Recht zum Bau der Antennenanlagen» pochen.
Grenzwerte eingehalten
Der Mast auf dem Gebäude der Carosserie Gianforte kennzeichnet den Standort der geplanten Mobilfunkantenne von Swisscom. Deren Baugesuch wurde von der Baukommission Riedholz abgelehnt, die Swisscom zog den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter. Mit einem Augenschein vor Ort gab das Gericht nun am Mittwoch der Swisscom, den Gemeindevertretern und privaten Einsprechern Gelegenheit, ihre Sicht noch einmal darzustellen. Bis Mitte Monat will das Verwaltungsgericht entscheiden.
Gleich zu Beginn des Augenscheins machte Oberrichter Roland Walter deutlich, dass aus rechtlicher Sicht nur mehr die Frage des Ortsbildschutzes und damit die Konformität zur Bauordnung zur Diskussion stehe. Er erinnerte daran, dass die Industriezone, in der die Antenne zu stehen kommen soll, von der Gemeinde mit keinerlei besonderen Schutzvorschriften belegt worden sei. Gesundheitliche Fragen seien dagegen für die Beurteilung nicht mehr von Belang, da sich Swisscom nachweislich an die Strahlengrenzwerte halte.
Keine «Satellitenstadt»
Gegen die Entstehung einer «kleinen Satellitenstadt» wehrte sich denn auch Dieter Schaffner, Gemeindepräsident von Riedholz. Würde die Swisscom ihre Antenne bauen können, so würde auch der Mobilfunkanbieter Sunrise sein sistiertes Gesuch reaktivieren; Sunrise stosse beim zweiten Standort beim Fussballplatz ebenfalls auf Widerstand und würde bei einer Baubewilligung für Swisscom auf den alten Standort an der Buchenstrasse zurückkehren. «Dann wäre der Weg frei, dass auch der dritte Anbieter, Orange, mit einem Baugesuch an der Buchenstrasse käme», sagte Schaffner. Diese dannzumal drei Antennen würden bezüglich des Ortsbildes «wie eine Faust aufs Auge» wirken.
Die Vertreter der Swisscom stellten klar, dass es für sie ausschliesslich um ihr Baugesuch gehe, eine Kombination der Antennen aller drei Anbieter auf einem Mast komme wegen der Strahlenbelastung und der Nähe zum Wohnquartier an der Buchenstrasse nicht in Frage. Für die Swisscom sei klar, dass die Antenne aufgrund der heutigen Rechtslage bewilligt werde müsse, auch ein Gang vor Bundesgericht - was die Antennengegner vorsorglich in Betracht zögen - schrecke sie nicht ab. Einen alternativen Standort sehe das Unternehmen nicht, da von der Buchenstrasse aus die Versorgung optimal sei.
Standort Kläranlage?
Damit sprachen sich die Vertreter der Swisscom gegen einen Vorschlag der Gemeinde und den privaten Einsprechern aus, die eine Verlegung der Antenne zur Kläranlage vorschlagen. Für Hans Lüdi, der die privaten Einsprecher vertrat, stellt die Verlegung der Anlage zur Kläranlage einen «konstruktiven Vorschlag» dar. Dort müsse der Mast zwar höher gebaut werden, dafür könnten dort alle drei Anbieter am selben Standort vereint werden, sagte Lüdi. Die Gemeinde würde in diesem Fall gar eine finanzielle Beteiligung ins Auge fassen, warb Dieter Schaffner ebenfalls für den Vorschlag.
Abschliessend hob Oberrichter Roland Walter hervor, dass sich die Aufgabe des Verwaltungsgerichts darauf beschränke, zu beurteilen, ob das Baugesuch der Swisscom gesetzeskonform sei. Er appellierte an beide Parteien, sich bezüglich eines alternativen Standortes bei der Kläranlage noch einmal an denselben Tisch zu setzen. Die Vertreter der Swisscom sagten gestern zu, dies im Unternehmen zumindest noch einmal zur Sprache bringen zu wollen.
Roland Ducommun
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© Berner Zeitung; 03.06.2005; Seite 23
BZ-OA-Aufschlagseite
LESERBRIEF
«Kein Grund für Vertragsbruch»
Ausgabe vom 26. Mai 2005
«Steigt Geiser nun aus?» Leserbrief von Beat Hugi zum Thema UMTS-Antenne auf der Kadi.
Ich habe den Leserbrief von Beat Hugi in der BZ vom 26. Mai mit grossem Interesse gelesen. Es freut mich, dass er mir mindestens meinen inneren Konflikt zutraut.
Nachdem das Moratorium der Stadtbehörden in Sachen Durchsetzbarkeit einige Fragen offen lässt, sieht man offensichtlich als einzigen stichhaltigen Verhinderungsgrund, den Vertragsrückzug beim Gebäudebesitzer zu erwirken. Um es vorweg zu nehmen: Diesen Weg schliesse ich aus, da er mit meinen Prinzipien nicht vereinbar ist. Der Vertrag entspricht dem geltenden Gesetz und wurde in der Absicht einer Dienstleistung ohne vordergründige wirtschaftliche Interessen unterzeichnet. Er entspricht weder bösem Glauben (ZGB 933 II) noch einem Irrtum (OR 31).
Ich blicke auf eine 35-jährige unternehmerische Erfahrung zurück. In dieser Zeit wurden sämtliche Löhne bezahlt (seit 15 Jahren mit Erfolgsbeteiligung am Unternehmensgewinn), sämtliche Rechnungen beglichen und alle vom meinen Mitarbeitern oder mir unterzeichneten Verträge erfüllt. Dafür erwarte ich kein Ziehen der Hüte, bestenfalls ein leichtes Antippen der Hutkrempe.
Vor vier Jahren setzte ich noch einmal das Familiensilber ein, um die in Schieflage geratene KADI vor dem Untergang zu retten. Ich kann verstehen, dass es etliche Anwohner bevorzugt hätten, wenn der Frites-Ofen definitiv ausgegangen wäre. Ich erachtete aber dieses Unternehmen für Langenthal als wichtig (140 Arbeitsplätze) und bin heute froh darüber, dass diese Firma unter kundiger Leitung wieder voll am Wind und auf dem richtigen Kurs gesegelt wird.
Von dem Informationsabend des HEV erhoffte ich mir vertiefte Erkenntnisse, ob der Tatbestand eines moralischen Fehltritts mit der Erstellung einer UMTS-Antenne vorliege. Leider wurden meine Erwartungen ein keiner Weise erfüllt. Die sachliche Haltung des Vertreters des Beco, Peter Matti, hinterliess bei mir nachhaltige Wirkung. Leider gehörte er zum Lager der Befürworter. Das übrige Hickhack und Aussage-gegen-Aussage-Spiel machte mir den Eindruck eines eingespielten Showblocks, den man mieten kann wie Kliby und Caroline inklusive Claque. Ein grosses Kompliment verdient einzig die Moderatorin, die ihre Aufgabe brillant gemeistert hatte.
Ich sehe somit keinen Grund zum Vertragsbruch.
Peter R. Geiser Besitzer der Kadi Langenthal
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© Der Bund; 03.06.2005; Seite 29
Stadt-Region
Der Bund
Antennengegner blitzen ab
ZOLLIKOFEN · Der Widerstand blieb chancenlos: Die Swisscom-Mobilfunkantenne an der Bernstrasse 116 darf gebaut werden. Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde einer Interessengemeinschaft abgewiesen, wie im neusten «Mitteilungsblatt Zollikofen» zu lesen ist.
In der Beschwerde ging es nicht eigentlich um das Baugesuch der Swisscom - das Bundesgericht ist für solche Verfahren nicht zuständig. Vielmehr bemängelten die 30 Beschwerdeführer, die sich in der «IG Bernstrasse 116» sammeln, dass ihnen im Verfahren zu wenig Gehör geschenkt worden sei. So habe weder der Kanton noch das Verwaltungsgericht vom Bundesamt für Gesundheit eine Stellungnahme eingeholt, wiewohl die Opponenten dies gefordert hatten und dieses Bundesamt dem Mobilfunk kritischer gegenüberstehe. Und zudem monieren sie, dass staatliche Gutachten über die Folgen des Mobilfunkes von den betroffenen Firmen mitfinanziert würden. Dies wecke «massive Zweifel» an der Unbefangenheit des Staates.
Beide Vorwürfe wies das Bundesgericht zurück. Es wies insbesondere darauf hin, dass die von der «Forschungsstiftung Mobilfunkindustrie» in Auftrag gegebene Studie - die zu 40 Prozent von Orange, Sunrise und Swisscom finanziert wird - nicht zum vornherein die Seriosität abgesprochen werden dürfe. Schliesslich werde sie mehrheitlich durch die öffentliche Hand bezahlt. Noch liege diese Untersuchung, die eine holländische Untersuchung mit Besorgnis erregenden Resultaten verifizieren soll, aber nicht vor. Mit der Erteilung der Baubewilligung dürfe aber nicht so lange zugewartet werden, bis Resultate vorlägen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde als «unbegründet» zurück. Die Verfahrenskosten über 4500 Franken müssen die Beschwerdeführer bezahlen.
Marcel Hupp von der IG Bernstrasse 116 sagte, der Entscheid überrasche ihn nicht. Die Begründung des Bundesgerichtes sei aber alles andere als einleuchtend. Es weiche damit auch von seiner bisherigen Rechtssprechung in Sachen Befangenheit ab. Der Bau der Antenne lasse sich nun nicht mehr verhindern. Die IG werde sich aber weiter mit dem Thema beschäftigen, sagte er. (rr)
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© Der Bund; 03.06.2005; Seite 25
Stadt-Region
Der Bund
Funkloch vs. Strahlenmeer
Auch im Berner Stadtrat gaben gestern Abend Mobilfunkantennen zu reden
Die Stadt Bern solle mit einem Reglement gegen neue Sendeanlagen vorgehen, forderten SP-Mitglieder. Der Stadt seien dabei die Hände gebunden, antwortete der Gemeinderat.
Dani Landolf
«Die Stadt kann nicht Mobilfunkantennen verbieten, die den bundesrechtlichen Normen entsprechen; jedes Reglement, das schärfere Vorgaben macht, ist rechtswidrig», sagte Stadtpräsident Alexander Tschäppät im Namen des Gemeinderates. Die Stadtbehörden könnten lediglich über das Baureglement in das Bewilligungsverfahren eingreifen. Dieses Argument leuchtete auch dem SP-Motionär Andreas Flückiger ein, welcher ein Antennenreglement für die Stadt Bern gefordert hatte, das die Bewilligung von Mobilfunk-Sendeanlagen an strengere Bedingungen geknüpft hätte als heute üblich. Zudem hätte auf Stadtgebiet - ähnlich wie in Ostermundigen (siehe Seite 29) - ein Moratorium für UMTS-Antennen eingeführt werden sollen, bis deren Wirkung auf Menschen durch eine ETH-Studie geklärt sei. Diese Punkte des Vorstosses wurden schliesslich nach dem Verweis auf die Rechtslage mit den RGM-Stimmen nur noch als unverbindliches Postulat überwiesen.
Auftrag für Katasterplan
Gegen den Willen der Regierung als Motion überwiesen wurde hingegen der Passus, dass die Stadt alle bestehenden und geplanten Standorte von Sendeanlagen aufzulisten habe. Tschäppät fand mit seinem Argument bei der Mehrheit kein Gehör, einen für alle einsehbaren Kataster aller Mobilfunkantennen führe bereits das Bundesamt für Kommunikation. Alle weiteren Anlagen ebenfalls aufzulisten sei praktisch ein Ding der Unmöglichkeit - und teuer.
Schädlich oder nur störend?
Der grösste Teil der Debatte drehte sich schliesslich um die Frage, ob die Strahlenbelastung, welcher wir alle täglich ausgesetzt sind, «schädlich oder einfach nur störend» sei, wie es Peter Künzler (gfl) formulierte, der betonte, dass die Grenzwerte in der Schweiz im Vergleich zur EU rund zehnmal tiefer seien. Martina Dvoracek (gb) geisselte trotzdem die Entwicklung, immer und überall online sein zu wollen. Peter Bernasconi (svp) hingegen sagte, wenn die «Angstmacherei» stimmen würde, «wären wir alle schon todkrank».
Auch im Stadtrat wurde so die Paradoxie deutlich, welche die Mobilfunk-Debatte prägt:
· Fast alle benützen Handys und tragen so zum Strahlenmeer bei.
· Trotzdem ist der Widerstand gegen Mobilfunkantennen gross.
· Funktelefone im Haushalt, Radios oder Computer verursachen vielfach höhere Strahlenbelastungen als Mobilfunkantennen.
· Trotzdem benutzen fast alle Computer und Radios.
· Die Schädlichkeit von Antennenstrahlungen ist noch nie nachgewiesen worden.
· Trotzdem fühlen sich viele Menschen durch Strahlungen gestört.
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