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Standortplanung von Kommunikationsanlagen
Verfasst: 13. Februar 2008 10:02
von biomaga
Mobilfunkantennen werden heute Kommunikationsanlagen genannt. Für Anlagen sieht das Baureglement und die Bauvorschrift die Möglichkeit einer Standortplanung vor. Eine Standortplanung würde immerhin schon eine Einschränkung des wildwachsenden Antennenwaldes bedeuten.
Ich habe bezüglich (Kommunikations)Anlagen und deren Standortplanung ein dringliches Postulat in unserem Gemeindeparlament eingereicht. Dieses kommt Mitte März im Rat in die Überweisungsverhandlung. Die Chancen, dass der Vorstoss überwiesen und damit eine Standortplanung für Kommunikationsanlagen geprüft wird, sind jedoch sehr gering. Denn dazu müsste das Baureglement der Gemeinde geändert werden.
Es braucht noch einiges an Hintergrundwissen, vertieften rechtlichen Kentnissen und "Beweismaterial", um mein Anliegen überzeugend begründen zu können. Denn das Verhindern von Natelantennen (wenn dies so kommuniziert wird) ist fast unmöglich. Die Behörden verweisen immer wieder auf eingehaltene NIS-Vorschriften, und bewilligen darum die Baugesuche von Mobilfunkbetreibern.
Hat jemand Erfahrung, Wissen und Informationen, wie ich den Vorstoss noch besser absichern und abstützen kann? Gibt es Gemeinden, die eine solche Standortplanung für Kommunikationsanlagen haben?
Fürs Mitdenken und einen Wissensaustausch bin ich sehr dankbar!
Verfasst: 13. Februar 2008 20:32
von Doris 2
@ biomega:
In welchem Kanton liegt denn diese Gemeinde? Das ist nicht Nebensache, weil die Sensibilisierung für dieses Anliegen (leider) nicht überall das Selbe ist.
Re: Standortplanung von Kommunikationsanlagen
Verfasst: 14. Februar 2008 11:53
von Hans-U. Jakob
biomaga hat geschrieben:Mobilfunkantennen werden heute Kommunikationsanlagen genannt. Für Anlagen sieht das Baureglement und die Bauvorschrift die Möglichkeit einer Standortplanung vor. Eine Standortplanung würde immerhin schon eine Einschränkung des wildwachsenden Antennenwaldes bedeuten.
Ich habe bezüglich (Kommunikations)Anlagen und deren Standortplanung ein dringliches Postulat in unserem Gemeindeparlament eingereicht. Dieses kommt Mitte März im Rat in die Überweisungsverhandlung. Die Chancen, dass der Vorstoss überwiesen und damit eine Standortplanung für Kommunikationsanlagen geprüft wird, sind jedoch sehr gering. Denn dazu müsste das Baureglement der Gemeinde geändert werden.
Es braucht noch einiges an Hintergrundwissen, vertieften rechtlichen Kentnissen und "Beweismaterial", um mein Anliegen überzeugend begründen zu können. Denn das Verhindern von Natelantennen (wenn dies so kommuniziert wird) ist fast unmöglich. Die Behörden verweisen immer wieder auf eingehaltene NIS-Vorschriften, und bewilligen darum die Baugesuche von Mobilfunkbetreibern.
Hat jemand Erfahrung, Wissen und Informationen, wie ich den Vorstoss noch besser absichern und abstützen kann? Gibt es Gemeinden, die eine solche Standortplanung für Kommunikationsanlagen haben?
Fürs Mitdenken und einen Wissensaustausch bin ich sehr dankbar!
Bitte lesen Sie als erstes einmal
http://www.gigaherz.ch/1237
und
http://www.gigaherz.ch/1269
Dann setzen Sie sich bitte mit der NIS-Fachstelle von Gigaherz in Verbindung. Hier wird Ihnen weitergeholfen. 031 731 04 31
Wir versuchen zur Zeit, Bundesrichter Aemisegger (Lobbyist der Mobilfunkbetreiber am Bundesgericht) das Handwerk zu legen.
Der Weg dazu ist uns bekannt. Gigaherz wird ihn beschreiten. Wer denn sonst?
So lange dieser dort, sämtliche Gemeinde-Initiativen blockiert, ist nicht viel zu machen. Das könnte sich wieder ändern. Bitte um etwas Geduld.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Verfasst: 14. Februar 2008 14:20
von open mind
Hallo an alle Interessierten,
was ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe, füge ich gerne noch einmal hier an, was H. U. Jakobs Erfahrungen in Lausanne leider, leider bestätigen:
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Hier noch eine kleine Geschichte, die mir ein Anwalt einer lange dort im Städtchen B. im Kt. Aargau ansässigen Kanzlei letzten Herbst berichtet hat: Ein Quartierverein klagte gegenüber der Mobilfunkindustrie lediglich! das Recht auf PLANUNGSSICHERHEIT ein. Man wollte lediglich wissen, wo die Industrie in Zukunft gedenke, Antennen hinzustellen, was natürlich Einfluss hat auf Bewertung von Liegenschaften oder ganzen Quartieren. Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht in Lausanne. Der Anwalt sagte mir sinngemäss: Solange dort ein gewisser Bundesrichter das Dossier Mobilfunk in Händen hält, ist es absolut zwecklos in der Schweiz auf der juristischen Schiene auch nur irgendetwas gegen den MF vorbringen zu wollen.
...soweit der aktuelle Stand, was der abstrakt gewordene und unterwanderte Begriff "Demokratie" mit der zur Experimentierzone degradierten und verkommenen "Schweiz" überhaupt noch gemeinsam haben...
Weckruf
vom +open mind+
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Standortplanung von Kommunikationsanlagen
Verfasst: 15. Februar 2008 22:21
von §!
Nachfolgend ein weiterer Diskussionsbeitrag zur Standortplanung von Mobilfunkantennen:
Praktisch alle örtlichen Baureglemente sehen die Möglichkeit der Gestaltungsplanpflicht für Gebäude und Anlagen vor. Das bedeutet, dass bei Bedarf bestimmte Gebiete nicht nach den Vorgaben des Baureglements, sondern gemäss spezifischen Vereinbarungen unter den betroffenen Grundstückbesitzern und der Gemeinde bebaut werden dürfen/müssen. Konkret betrifft dies beispielsweise die Möglichkeit des verdichteten Bauens oder die von der jeweiligen Bauzone abweichende Festlegung von maximalen Gebäudehöhen und Ausnützungsziffern.
Da Mobilfunkantennen unter Anlagen fallen, können diese über das gesamte Gemeindegebiet mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden. Dafür braucht es keine Anpassung des Baureglements, aber man zwingt damit alle Mobilfunkbetreiber an einen gemeinsamen Verhandlungstisch. Dort müssen sie als erstes ihre kurz-, mittel- und langfristige Planung für den Netzausbau offen legen, da dies eine Grundvoraussetzung für Planungsaktivitäten ist. Erst wenn sich dann alle Betreiber und die Gemeinde nach sehr langen (!) und zähen Verhandlungen auf einen Gestaltungsplan geeinigt haben, können die Mobilfunkbetreiber wieder Antennen in den dafür vorgesehenen Gebieten (versuchen zu) bauen.
Die Gemeinde kann beispielsweise vorschreiben, in welchen Gebieten sie keine Antennen mehr zulassen will. Sie kann zusätzlich auch bestimmte Ortsbilder und geschützte Objekte und deren Umfeld für Antennen sperren. Besonders empfindliche Gebiete sollten auch vor den ideellen Immissionen der Antennen (Wertminderung bei Liegenschaften, Ängste bei den Anwohnern etc.) geschützt werden. Es könnte auch vorgeschrieben werden, dass die Betreiber in bestimmten Gebieten Antennen gemeinsam nutzen müssen. In anderen Gebieten könnte es vielleicht sinnvoll sein, nur einen gemeinsamen Mast für die verschiedenen Antennen vorzuschreiben. Falls die Gemeinde von den Mobilfunkbetreibern unter Druck gerät, eigene Gebäude und Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sollte sie dabei sehr vorsichtig sein. In den betreffenden Verträgen mit den Betreibern muss sie unbedingt die Haftung für sämtliche Schäden (inkl. Strahlenschäden), aus dem Bau und Betrieb der Antennen, dem Mobilfunkbetreiber überbinden. Am besten lässt sie sich gleich eine entsprechende Versicherungspolice auf ihren Namen durch den jeweiligen Mobilfunkbetreiber ausstellen und bezahlen. Im Vertrag sollte ausserdem vereinbart werden, dass die Antenne die Salzburger Vorsorgewerte (0,06 bzw. 0,02 V/m) nicht überschreiten wird.
Als Alternative zum Weg über die Gestaltungsplanpflicht, besteht für Gemeinden die Möglichkeit, ihr Baureglement so anzupassen, dass der Bau von Antennen analog dem Weg über die Gestaltungsplanpflicht eingeschränkt wird. Damit während der Überarbeitung des Baureglements keine Antennen mehr gebaut werden, welche die Planungsziele beeinträchtigen könnten, sollte vorab als wichtige Sicherungsmassnahme eine Planungszone für Anlagen über das gesamte Gemeindegebiet verfügt werden.
Der Weg über die Gestaltungsplanpflicht hat den nicht unwichtigen Vorteil, dass die Planungskosten von der Gemeinde auf die Mobilfunkbetreiber abgewälzt werden können. Möglicherweise kann es sogar zweckmässig sein, beide vorgeschlagenen Wege in Kombination anzugehen. Kreativität ist hier gefragt und zuständige Bauchefs sowie Gemeindepräsidenten könnten wichtige Pluspunkte für die nächsten Wahlen sammeln. Bei beiden Varianten empfiehlt es sich dringend, neben Architekten, Bauingenieuren und Bauplanern, auch den Rat von Nachrichtentechnik- oder Elektroingenieuren zu holen. Beratungs- und Messtechnikunternehmen, die auf den Listen der kantonalen Vollzugsbehörden aufgeführt sind, vertreten praktisch nur die Interessen der Mobilfunklobby. Gemeinden laufen mit diesen „Beratern“ Gefahr, ohne substantielle Ergebnisse einfach nur „abgezockt“ zu werden. Vielleicht kann hier gigaherz.ch Tipps geben.
Aber achtung! Bei allen Planungsaktivitäten droht immer die "Verhältnismässigkeits-Falle" von Bundesrichter Aemisegger gnadenlos zuzuschnappen.
Viel Erfolg §!