Emmen

Maxx

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Beitrag von Maxx » 14. Februar 2008 12:22

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Initiativkomitees und des Vereins «Jetzt längts au z'Emme» nicht eingetreten. Laut Mitteilung der Gemeinde Emmen vom Mittwoch hatten die Beschwerdeführer den Kostenvorschuss von 400 Franken nicht geleistet.
Mit der Initiative «Jetzt längts au z'Emme» wollte der Verein Mobilfunkanlagen in Kern- und Wohnzonen verbieten. Das Gemeindeparlament von Emmen hatte die Initiative im Frühling 2007 für ungültig erklärt, weil sie übergeordnetem Recht widerspricht.

Der Verein legte daraufhin beim Luzerner Regierungsrat eine Beschwerde ein, die abgelehnt wurde. Jetzt scheiterte der Verein auch vor Bundesdgericht, weil er den Kostenvorschuss nicht geleistet hat. Trotzdem muss er für die Gerichtskosten von 500 Franken aufkommen
quelle: zisch.ch

wenns dann an 400 franken scheitert muss man sich nat. fragen wie ernst es solchen einsprechern übehraupt ist

Jürg
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Registriert: 31. Januar 2008 14:24

Beitrag von Jürg » 14. Februar 2008 19:13

danke für den hilfreichen tipp!

Netzschalter

Beitrag von Netzschalter » 16. Februar 2008 17:10

Wenn es ums Geld geht stecken viele den Kopf in den Sand.
In ein paar Jahre werden sie es bereuen nicht gekämpft zu haben.

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