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ICNIRP – eine Kriminelle Vereinigung?

Verfasst: 15. März 2008 12:50
von Sunset
Bekanntlich hat der in Deutschland eingetragene Verein „ICNIRP“ die gültigen Strahlungsgrenzwerte „erfunden“ und verteidigte diese trotz neuen Erkenntnissen bis heute erfolgreich. Die Erfindung bestand darin, dass Handys den Kopf nicht bis zum Rotwerden aufheizen sollen, andere Wirkungen der Strahlung werden bewusst ignoriert. Diese Grenzwertsetzung ermöglicht den maximal gewinnbringenden Betrieb des Mobilfunks.

Der Verein ICNIRP besitzt keine weitere Legitimation als die Selbsternennung durch ihre eigenen 15 Mitglieder und ihren Ehrenpräsidenten und Gründer Don Mike Repacholi. Sie ist finanziell von der Mobilfunkbranche abhängig. Was tut die ICNIRP?

Die ICNIRP unterwandert systematisch die Behörden, welche für den Strahlenschutz und für die Forschungsförderung zuständig, zum Beispiel haben sich in die achtköpfige Leitungsgruppe des NFP 57, welches 5 Bundesmillionen für weitest gehend nutzlose Forschungsvorhaben regelrecht verbrennt, 2 Mitglieder der ICNIRP eingeschlichen, nämlich Ahlbom und Cardis. (In der Leitungsgruppe sitzen noch drei weitere Vertreter einer Industrie, welche an hohen Grenzwerten interessiert ist, nämlich Bach Andersen, Hamnerlus und Leszzcynski., womit die Industrie 75 Prozent der Mitglieder stellt – das wiederum die völlige Nutzlosigkeit der Forschungsvorhaben für den Bevölkerungsschutz erklärt!)

Der ICNIRP ist es auch gelungen, verbindlich festzulegen, wie die Schulmedizin, die Forschung und die Behörden mit dem Problem der athermischen biologischen Wirkungen der Strahlung umzugehen haben, und mit den dadurch geschädigten „ES“. Dem Schlaumeier Repacholi ist es nämlich gelungen, die Weltgesundheitsorganisation der UNO, die WHO zu unterwandern, und sich dort zum Forschungskoordinator für Elektrosmog zu machen. Als solcher hat der gleich die ICNIRP als massgebliches Organ für die Bestimmung der Grenzwerte eingesetzt, bzw. von der WHO anerkennen lassen. Die drittgrösste Unverfrorenheit (nach der „Erfindung“ der Grenzwerte und der Anerkennung der ICNIRP durch die WHO) entwickelte er mit seinem WHO-Factsheet 296. In diesem gibt der Physiker vor, wie die Schuldmediziner mit den „ES“ umgehen sollen. Voll kriminell ist dort zum Beispiel die Vorgabe an die Ärzte, Ärzte: „Die Behandlung betroffener Personen sollte sich auf die Symptomatik und das klinische Bild konzentrieren und nicht auf das wahrgenommene Bedürfnis der Person, am Arbeitsplatz oder im häuslichen Umfeld die Belastung durch EMF zu reduzieren oder auszuschalten.“ Dabei ist die Reduktion der Strahlenbelastung die bis heute einzige bekannte ursächliche „Therapie“, alles andere ist Schein- oder Symptombehandlung. Der Ratschlag ist vergleichbar kriminell, wie wenn ein Drogenbaron für die WHO ein Factsheet schreibt, mit der schulmedizinischen (!) Empfehlung an die Ärzte, einem Drogensüchtigen Weckamine gegen den Kater zu verabreichen, und ihm zu sagen, er solle sein Suchtgift lieber nicht meiden.

Ist die ICNIRP eine kriminelle Vereinigung nach dem Strafgesetzbuch? Für diese Frage müsste das deutsche Strafgesetzbuch bei gezogen werden, denn der Verein hat seinen Sitz in Deutschland. Nach schweizerischem Strafrecht ist die Antwort nein, denn weder der Verein ICNIRP als solcher noch seine Mitglieder sind geheim, analog zu den Hells Angels, bei denen die Bundesanwaltschaft dieses übersehen hatte.