Keine Aufbauten über Firsthöhe

Elisabeth Buchs

Keine Aufbauten über Firsthöhe

Beitrag von Elisabeth Buchs » 27. Juni 2005 16:50

Keine Aufbauten über Firsthöhe (CH)
verfasst von KlaKla , 26.06.2005, 09:28 Uhr

Bauhöhe gilt auch für Anlagen
Stadtrat will die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde beim Entscheid über Mobilfunk-Antennen ausschöpfen
Der Stadtrat will das Wiler Baureglement so abändern, dass künftig die maximale Höhe nicht nur für Bauten, sondern auch für Anlagen vorgeschrieben ist. Unter «Anlagen» fallen auch Antennen.

Heinz Kunz

Die Kompetenz der Gemeinde ist bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Gesuchen für Mobilfunk-Antennen sehr gering. Die Strahlengrenzwerte regelt der Bund mit der 1999 erlassenen Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV). Die planungs- und baurechtliche Zuständigkeit richtet sich nach kantonalem und kommunalem Recht. Für Bauten ausserhalb der Bauzone gelten die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes.

Spielraum ausschöpfen
Der Stadtrat will diesen Spielraum ausschöpfen, indem er das Baureglement so ergänzt, dass die «Anlagen» (Antennen gehören zu diesen) analog zu den Bauten ebenfalls durch die Firsthöhe beschränkt werden. Da Anlagen oft auf dem Gebäudedach vorgesehen sind, wird eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, so dass auch Dachaufbauten die zulässige Firsthöhe nicht überschreiten dürfen.
Mit solchen Höhenbeschränkungen sollen Mobilfunk-Antennen in Wohnzonen weitgehend faktisch ausgeschlossen sein.

Auf 1 Mobilfunkanlage kommen 700 Einsprüche.


Quelle: http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artike ... t=regionen

mips

Re: Keine Aufbauten über Firsthöhe

Beitrag von mips » 27. Juni 2005 20:10

Das ganze hat aber einen Pferdefuss. Kamine sollten aus Immissionsgründen über die Firsthöhe erstellt werden dürfen.

Bei Bauten, die die max. zulässige Firsthöhe noch nicht ausschöpfen, ist unterumständen eine Dachantenne immernoch möglich.

Deshalb würde ich im Baugsetz eher eine Regel erstellen, die besagt, dass technische Anlagen (Kamine, Lüftungen, Antennen), den First des Gebäudes um max. 1m überragen dürfen. Einen Meter reicht für einen normalen Schornstein aus, für die gängigen Sektorantennen ist dieser Meter aber zuwenig ;-)

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