Hergiswil: Gemeinderat geht in die Offensive/Eiken/Seeufer,

The Future's black

Hergiswil: Gemeinderat geht in die Offensive/Eiken/Seeufer,

Beitrag von The Future's black » 14. Juli 2005 13:16

© Neue Luzerner Zeitung; 14.07.2005; Seite 1

Nidwaldner Zeitung Frontseite

Nidwalden

Gemeinderat geht in die Offensive

105 Einsprachen von 748 Personen gegen Orange: Jetzt will der Hergiswiler Gemeinderat in der Auseinandersetzung um die geplante Mobilfunkantenne an der Sonnenbergstrasse vermitteln. Er lädt am 25. August zu einer öffentlichen Einspracheverhandlung. Aus logistischen Gründen sei es nicht möglich gewesen, mit jedem Einsprecher einzeln zu verhandeln, begründet Gemeindepräsident Ralph Sigg.

Trotz der Einsprachen hält die Firma Orange Communications am geplanten Antennenstandort fest. Dies unterstützt der Grundeigentümer, der Kanton Nidwalden. Dessen Sicherheitsfunknetz Polycom braucht eine neue Antenne.

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© Mittelland Zeitung; 14.07.2005

Frick Tabloid

kurznews


Eiken: Bewilligung für Um- und Ausbau Kommunikationsanlage Sisslerfeld

Der Gemeinderat Eiken hat der Swisscom Mobile AG, Neuhardstrasse 33, Olten, die Baubewilligung erteilt für den Um- und Ausbau der bestehenden Kommunikationsanlage mit GSM/UMTS-Antennen und Richtfunk auf Parzelle 5524, Sisslerfeld, Bau 324 der DSM. (jp)
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© Tages-Anzeiger linkes Seeufer und Sihltal; 14.07.2005; Seite 8

Thalwil, Rüschlikon, Kilchberg

Moratorium für UMTS-Antennen gefordert

Interessengemeinschaften fordern ein Moratorium für Mobilfunkantennen. Bis klar ist, wie sich die Strahlen auf die Gesundheit auswirken.

Bezirk. Die Gemeinden sollen Baugesuche für Mobilfunkantennen momentan nicht mehr behandeln. Das fordern 13 Interessengemeinschaften (IG) in einem Schreiben an die Gemeinden rund um den Zürichsee. Der Hintergrund: Das Gesundheitsgesetz verpflichtet Staat und Gemeinden, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und ihre Gefährdung zu verhüten.

Zwei Studien sollen das Risiko der Strahlung von Mobilfunkantennen klären. Resultate werden aber erst Ende 2006 und 2010 vorliegen.

«Im näheren Umkreis jedes Senders, der in besiedeltem Gebiet steht, kann man Gesundheitsprobleme feststellen», argumentieren die Initianten des Moratoriums. Die Spezialisten wüssten zwar um die Gefahren der GSM-Mobilfunkstrahlung. Die gesundheitlichen Risiken von UMTS-Antennen seien aber noch nicht genügend geklärt.

Die Forderung der IGs wird von prominenter Seite unterstützt. Für die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz ist klar, dass die menschliche Gesundheit durch Mobilfunk beeinflusst wird. Die in der Schweiz geltenden Grenzwerte für die elektromagnetischen Felder seien zu hoch. Die Vereinigung verlangt schon lange eine Senkung der Grenzwerte und ein UMTS-Moratorium.

Stäfa und Hedingen voraus

Die Behörden sollen den Gesundheitsschutz der Bevölkerung über die Interessen der Mobilfunkbetreiber stellen, heisst es in dem Schreiben der IGs. Die Gemeinderäte von Stäfa und Hedingen haben bereits ein Moratorium beschlossen. Bis Ende Mai (Stäfa) respektive Ende Juni (Hedingen) 2006 werden hier keine Baugesuche für UMTS-Antennen mehr behandelt.

In Thalwil ist die Forderung laut Gemeindeschreiber Erich Burri eingegangen. Sie werde frühestens in der August-Sitzung diskutiert. «Ein Moratorium zu verfügen, wäre heikel», so Burri. Würden die Vorschriften eingehalten, bestehe eine Bewilligungspflicht. Massgebend sei die Verordnung zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV). (pag)
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© Berner Zeitung; 14.07.2005; Seite 17

TT-Aufschlagseite

natelantenne seestrasse thun: fünf einsprachen eingereicht

739 Unterschriften gegen Antenne

Gegen die Natel-Antenne an der Seestrasse in Thun gingen fünf Einsprachen ein - eine davon mit 739 Unterschriften. Trotzdem sagt Thuns Bauinspektor: «Uns bleibt nichts anderes übrig, als die Antenne zu bewilligen.»

«Wir haben bei Anwohnern und Leuten, die hier arbeiten, Unterschriften gegen die geplante Natel-Antenne gesammelt: 739 sind zusammengekommen», erklärt Rolf Wiggenhauser. Der Verlagsleiter des Thuner Amtsanzeigers wohnt und arbeitet in unmittelbarer Nähe des geplanten Antennenstandortes an der Seestrasse 31 A. Die Firma Sunrise hat ein Baugesuch für eine 25 Meter hohe Antenne eingereicht (wir berichteten).

Die Unterschriften hat Wiggenhauser dem Thuner Bau inspektor Andreas Dürig überreicht. «Bei uns gingen gegen die Natelantenne vier Einsprachen plus die Kollektiveinsprache mit sechs Personen als rechtsverbindliche Vertreter und 739 Unterschriften ein», erklärte Dürig auf Anfrage. Allerdings tue es nichts zur Sache, ob die Einsprache von einem Betroffenen oder von 739 Personen unterzeichnet ist.

Entscheidend: Grenzwerte

«Entscheidend ist, ob die Anlage die Grenzwerte einhält», führt Dürig aus. Dies sei bei der umstrittenen Sunrise-Antenne der Fall. «Deshalb besteht ein Anspruch auf das Erteilen der Baubewilligung. Uns bleibt gar nichts anderes übrig, als die Antenne zu bewilligen», resümiert der Bauinspektor. Zumal das Argument Landschaftsschutz unmittelbar neben Krananlagen der Kanderkies AG wohl nicht ins Feld geführt werden könne.

Laut Dürig werden keine Einigungsverhandlungen geführt. Die Einsprachen gehen nun zur Stellungnahme an den Gesuchsteller. Hält dieser am Standort an der Seestrasse fest, können die Einsprecher nach einem positiven Bauentscheid den Fall an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons weiterziehen. «Wir überlegen uns dies - ein Entscheid ist aber noch nicht gefallen», erklärt Rolf Wiggenhauser. Man wolle schauen, wie der Grundstückbesitzer reagiert. «Wir wollen mit den Unterschriften Druck aufsetzen.»

Der Besitzer der Landparzelle, wo die Antenne zu stehen kommen soll, hatte - ohne namentlich genannt werden zu wollen - bereits im Juni gegenüber dieser Zeitung erklärt: «Ich habe mich vor dem Entscheid gut informiert und schliesslich nicht freudig aber guten Gewissens zugestimmt. Irgendwo in der Nähe würde die Antenne sowieso zu stehen kommen.»

Moratorium gefordert

In einem nächsten Schritt will Wiggenhauser mit einer Gemeinde-Initiative den Gemeinderat dazu bewegen, ein Moratorium für Mobilfunkantennen zu erlassen. Allerdings hat das Forum Mobil mit Sitz in Bern auf Wunsch diverser Gemeinden die Rechtslage bezüglich Mobilfunk-Moratorien zusammengefasst - und erläutert unter www.forummobil.ch: «Moratorien sind nur auf gemeindeeigenen Liegenschaften möglich: Eine Gemeinde kann weder ein Moratorium auf ganzem Gemeindegebiet noch tiefere Grenzwerte (...) durchsetzen.» Ziel des Forum Mobil sei es, der «Besorgnis über Antennen-standorte und elektromagnetische Wellen mit einer Informations- und Dialogplattform zu begegnen». Michael Gurtner

Patric Spahni

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© Der Bund; 14.07.2005; Seite 23

Stadt-Region

Der Bund

Neuer Standort für Antenne?

BÄTTERKINDEN · Im Streit um die geplante Mobilfunkantenne beim RBS-Bahnhof bahnt sich eine Lösung an. Das Telekommunikationsunternehmen hat einen neuen Standort für die vorgesehene Antenne im Visier, wie Sunrise-Vertreter Tobias von Mandach sagt. Es handelt sich dabei um die benachbarte Grastrocknungsanlage der Landi. Noch in diesem Sommer solle ein neues Baugesuch eingereicht werden - sofern alles wie geplant laufe, sagt von Mandach.

Der Streit hatte sich vergangenen Winter entbrannt. Die Wut der Bewohner der Bubenbergstrasse richtete sich dabei insbesondere gegen die BKW Energie AG. Diese hatte ihnen nämlich im Jahr 2003 ihre Häuser verkauft - um dann ein Jahr später dem Mobilfunkunternehmen Sunrise den Bau einer Antenne auf einer benachbarten Parzelle zu erlauben. Die BKW wies den Vorwurf, sie habe bereits anlässlich des Verkaufs der Häuser Kenntnis vom Begehren der Firma Sunrise gehabt, scharf zurück. Dennoch hagelte es Einsprachen gegen das Baugesuch - sowohl von Privaten als auch vom Gemeinderat. Auch die Ombudsstelle der Telekommunikationsunternehmen schaltete sich in den Fall ein. (rr)
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© Berner Rundschau / MLZ; 13.07.2005

.Oberaargau Zeitung

Einsprachenflut gegen Antenne

Wangen a/A Über 100 Anwohner wehren sich

Gegen die geplante Natelantenne im Unterholz sind bis zum gestrigen Tag 19 Einzeleinsprachen mit 30 Unterzeichnern sowie eine Kollektiveinsprache mit 79 Unterzeichnern eingegangen. Dies gab das Regierungsstatthalteramt auf Anfrage bekannt.

Die TDC Switzerland AG (Sunrise) plant auf der Parzelle 463 im Unterholz eine Natelantenne mit integrierter UMTS-Technologie. Anwohner hatten Ende Juni eine Infoveranstaltung organisiert (wir berichteten). Dabei hielten die Initianten fest, dass sie den Ansatzpunkt für die Einsprachen vor allem in der fehlenden Zonenkonformität sähen, da es für eine Mobilfunkantenne in der Landwirtschaftszone eine Ausnahmebewilligung brauche. (sus)
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© St. Galler Tagblatt; 13.07.2005

Gossau und Umgebung

Hauptblatt

Die Antenne kommt

Gegen die Mobilfunkantenne von Sunrise in Hauptwil sind keine Beschwerden eingegangen

Hauptwil. Die beiden Einsprecher Rita Engel und die Schulbehörde Hauptwil verzichten auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht - Freude bei Sunrise.

Annina Flaig

«Die Gesetze scheinen für die Antennenbetreiber gemacht zu sein anstatt für die Bürger», sagt Rita Engel, eine der beiden Rekurrenten. Sie rege sich immer noch auf über die Geschichte der Mobilfunkantenne von Sunrise (das «Tagblatt» berichtete). Gegen den Departementsentscheid hat sie keine Beschwerde eingereicht. «Die Chance, Erfolg zu haben, ist nicht gross», sagt sie. Auch ihr Anwalt habe ihr davon abgeraten, den Fall vors Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Kein Risiko eingehen

Die Frist ungenutzt verstreichen lassen hat auch die Primarschulbehörde Hauptwil. «Wir haben gemerkt, dass es aussichtslos wäre», sagt Schulpräsident Jakob Grunder. Er betont, dass das Verfahren die Primarschule nichts gekostet habe. «Auch die Beschwerde wäre kostenlos», erklärt er, «wo wir reinlaufen könnten, sind die Prozessentschädigungen für Sunrise. Dieses Risiko wollen wir nicht eingehen.»

«An den Karren gefahren»

«Das ist sehr erfreulich», so die Reaktion des Sunrise-Umweltbeauftragten Manfred Speckert. Er hat die Differenzen mitbekommen. «Ich finde es unfair, wie man dem Gemeinderat an den Karren gefahren ist», sagt er, «zumal dieser seriöse Abklärungen getroffen hat.» Hauptwil sei aber nicht der einzige Ort, an dem man auf den Mann losgehe, sobald die sachlichen Argumente ausgingen. Im Aargau habe eine Gemeindeschreiberin gekündigt, weil man ihr nachsagte, sie habe sich von Sunrise schmieren lassen. Und Hauptwil-Gottshaus sei eben eine Gemeinde, die sich mit dieser Thematik noch nicht oft auseinander setzen musste. Speckert: «Beim ersten Mal ist es immer am heftigsten.»

Sunrise sagt Merci

In der Regel würden sich die Emotionen legen, sobald die Antenne in Betrieb sei, so Manfred Speckert weiter. Dies wird in Hauptwil voraussichtlich im September geschehen. Dann werden etwa fünf Jahre vergangen sein, seit Sunrise erstmals Interesse zeigte, in Hauptwil eine Antenne zu erstellen. «Es war eine lange Geschichte mit einem aus unserer Sicht guten Ende.» Darum sollen Gemeinderat und Standorteigentümer, die sich laut Speckert ebenfalls einiges hätten gefallen lassen müssen, und all jene, die bereits seit langem auf Empfang warten, aber auch alle anderen zu einem Apéro eingeladen werden. Das habe es bei Sunrise noch nie gegeben. Speckert: «Wir möchten den Hauptwilern damit Merci sagen.»

Weder hören noch riechen

Den heftigen Widerstand gegen die Antenne versteht Manfred Speckert von Sunrise insofern, als dass man diese Technologie weder hören noch riechen und sie dadurch gewisse Ängste auslösen könne. Die Relationen seien aber völlig verloren gegangen. Die Schweiz nehme jährlich 500 Verkehrstote in Kauf. Auf ein Auto wolle fast niemand verzichten. Speckert: «Im Bereich Hochfrequenz-Strahlung sind trotz intensiver Forschung keinerlei gesicherten Erkenntnisse vorhanden, dass von einer Mobilfunkantenne gesundheitliche Schäden entstehen könnten.» (afl)
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© Berner Zeitung; 12.07.2005; Seite 17

BO-Aufschlagseite

Gstaad

Gericht bewilligt Natel-Antenne

Das Verwaltungsgericht bewilligt eine Natel-Antenne der Swisscom in Gstaad. Zwei Anwohner wehrten sich erfolglos.

An der Unteren Gstaadstrasse auf Boden der Gemeinde Saanen will die Swisscom zwei neue Natel-Antennen sowie zwei Richtfunkspiegel errichten und dafür die bestehenden Kommunikationsanlagen abbrechen. Die Gemeinde bewilligte das Bauvorhaben im vergangenen Oktober und wies sämtliche Einsprachen ab. Zwei Anwohner zogen den Fall weiter an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und unterlagen dort im Februar. Nun hat das Bernische Verwaltungsgericht auf Beschwerde der beiden Chaletbesitzer hin den Entscheid der Direktion bestätigt und damit den Bau der Natel-Antenne genehmigt.

Risiken nicht abschätzbar

Die Beschwerdeführer hatten vorgebracht, es bestehe «ein klarer Verdacht der Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkantennen». Es sei «geradezu verantwortungslos, Mobilfunkantennen im Wohngebiet zu bewilligen». Das Verwaltungsgericht hielt dem entgegen, dass sich die Risiken nichtionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich derzeit nicht abschätzen liessen. Beim gegenwärtigen Stand der Wissenschaft sei unklar, inwiefern ein Zusammenhang mit allfälligen biologischen Wirkungen solcher Strahlung bestehe. Deshalb habe die Swisscom Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung. «Nach ständiger Rechtsprechung sind Mobilfunkanlagen als Siedlungseinrichtungen grundsätzlich in der Bauzone anzusiedeln», begründete das Gericht die Zulässigkeit des Standorts.

Grenzwerte eingehalten

Die beiden Beschwerdeführer machten weiter geltend, die Swisscom-Antennen würden die erlaubten Grenzwerte für nicht-ionisierende Strahlung überschreiten. Für Kommunikationsanlagen dieser Art müsse nämlich ein tieferer Grenzwert gelten, da die Anzahl der gesendeten Frequenzen höher sei als üblich. Dieses Argument liess das Verwaltungsgericht nicht gelten. Die Anlage halte selbst in den am höchsten belasteten Gebieten rund um die Antenne die Grenzwerte ein. «Die Richtfunk-antennen der strittigen Anlage sind in einer Höhe von rund zehn Metern vorgesehen», so das Verwaltungsgericht. Damit aber liege der Richtfunkstrahl «klar ausserhalb der Liegenschaften der Beschwerdeführenden». Inwiefern Personen direkt vor die Richtfunkantenne gelangen könnten, sei nicht ersichtlich. Da auch sämtliche weiteren Planungs-, Bau- und Umweltvorschriften erfüllt seien, dürfe die Swisscom die Antenne errichten. Sandro Genna
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© Zofinger Tagblatt / MLZ; 11.07.2005

Solothurn Zeitung

355 Einsprachen und gefordertes Moratorium

Hägendorf Errichtung einer Mobilfunkanlage an der Bachmatt ist vorerst verhindert

351 berechtigte Personen mit Kollektiveinsprache und vier Einzelparteien haben sich gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage gewandt. Hägendorfs Bau- und Werkkommission ist auf das Begehren der Bauherrschaft aus Zürich nicht eingetreten.

Urs huber

Schwierig zu sagen, inwiefern sich die 351 Kollektiv- und 4 Einzeleinsprecher gegen den Bau einer Mobilfunkanlage in Hägendorfs Bachmatt letztlich durchzusetzen vermögen. In erster Linie nämlich hat die örtliche Bau- und Werkkommission (BWK) das entsprechende Baugesuch der TCD Switzerland AG in Zürich (besser bekannt unter dem Markennamen Sunrise), eingereicht am 6. Mai, darum abgelehnt, weil das Baugespann zum Zeitpunkt der Baugesuchseinreichung nicht vorschriftsgemäss beziehungsweise gar nicht erstellt worden war. So kam die BWK zum Schluss, die Baupublikation vom 12. Mai und die darauf folgende Einsprachefrist bis zum 26. Mai sei durch das Verschulden der Bauherrschaft nicht gesetzeskonform. «Somit wäre das Publikationsverfahren mit einer Neuansetzung der Einsprachefrist zu wiederholen, damit das nachbarliche und öffentliche Interesse gewahrt bleibt», äussert sich die örtliche Baukommission in ihrem Schreiben von Mitte Juni.

Anlage mit UMTS-Infrastruktur

Der sichtbare Anteil der von Sunrise beabsichtigten Anlage umfasst gemäss Anlagebeschrieb einen 35 Meter hohen Mast, der mit drei Sektorantennen für GSM- und UMTS-Dienste sowie je zwei Richtfunkantennen mit einem Durchmesser von 30 beziehungsweise 60 Zentimeter bestückt wird. Die Technikschränke sind - so der Beschrieb - neben dem Mast auf einer Betonfundamentplatte vorgesehen. Die Anlage wird von einem 2 Meter hohen Zaun umgeben. Die Anlage in der Bachmatt soll gemäss der Betreiberin die Versorgung der Region Hägendorf, Industrie- und Wohngebiet, garantieren. Für Sunrise ist der Standort optimal und bietet Gewähr für eine gute Eingliederung ins bestehende Netz.

Dass dies Gründe sein mögen, die für die Errichtung einer neuen Sendeanlage sprechen, scheint auf den ersten Blick unbestritten. Trotzdem stellte sich die BWK Hägendorfs - ungeachtet des für den künftigen Betreiber positiven Entscheids des Amts für Umwelt in Solothurn - auf den Standpunkt, im Dorf gebe es bereits genügend Mobilfunkanlagen: so deren drei der Swisscom Mobile an Industrie- und Fabrikstrasse sowie bei der Raststätte Eggberg: hinzu kommt eine Anlage von Orange; sie alle sind mit UMTS-Antennen bestückt. Dazu Rudolf Hintermann, Hägendorfs Bauverwalter: «Uns ist in diesem Zusammenhang wichtig, auf gewisse Doppelspurigkeiten hinzuweisen. Darum verlangt die BWK von den Verantwortlichen bei Bund und Kanton ein Moratorium (Aufschub) für den Bau weiterer Sendeanlagen, bis sich die Anbieter auf die gemeinsame Nutzung bestehender Antennenanlagen einigen.» Aber die Kommission geht in ihrem Anliegen noch weiter: «Auch die Gesundheitsgefährdung durch nicht ionisierende Strahlung (NIS) muss definitiv abgeklärt und die Konsequenz daraus gesetzlich geregelt werden», so Hintermann, der zum hängigen Verfahren nicht mehr sagen will.

Dennoch nicht sehr zuversichtlich

Hägendorfs BWK wehrt sich also mit Händen und Füssen gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage. Dennoch gibt sich Hintermann nicht sehr zuversichtlich. «Wenn die Normen der NIS-Verordnung eingehalten sind, gibts praktisch keine Möglichkeit, das Vorhaben zu verhindern», resümiert er.

Dass diese eingehalten sind, bestätigt Markus Chastonay vom kantonalen Amt für Umwelt. «Die von den Betreibern der Sendeanlage vorgelegten Immissionsprognosen für die Mobilfunkanlage zeigen, dass die Anlagegrenzwerte der NIS-Verordnung eingehalten werden.» Eine Neubeurteilung wäre erst vorzunehmen, wenn die Strahlungsleistungen erhöht würden, die vorgesehene Antenne durch eine solche mit grösserem Öffnungswinkel ersetzt oder die Neuanordnung der Antennen erwogen würde. «Im Moment aber», so Chastonay, «gibt es bezüglich der Nis-Verordnung keinerlei Grund, das entsprechende Bauvorhaben nicht zu bewilligen.»

Wenig Aussichten also für Elektro-sensible. Wenig Aussichten auch für die Einsprecher, die im Umkreis von 581 m vom Anlagestandort entfernt wohnen oder arbeiten. Darunter fällt auch das Schulhaus Oberdorf. Nicht zuletzt darum stammen ein Dutzend Unterschriften aus der dortigen Lehrerschaft. Diese geht zusammen mit den andern Einsprechern davon aus, dass die jetzigen - viel zu hohen - Immissionsgrenzwerte in keinster Weise der Gesundheitsfürsorge dienen.

GLOSSAR

· NIS (nicht ionisierende Strahlung) ist diejenige elektromagnetische Strahlung, deren Quantumenergie nicht ausreicht, um die Bausteine des Lebens zu verändern. Das NIS-Spektrum umfasst die elektromagnetischen Felder im Frequenzbereich von 0 Hz 300 GHz

· UMTS steht für Universal Mobile Telecommunications System und ist ein Standard der 3. Mobilfunk-Generation. UMTS-Netze sollen - zusätzlich zu den konventionellen Sprach-, Fax- und Datendiensten der 2. Generation (GSM) - Multimediadienste wie Internet oder Videotelefonie erlauben. UMTS-Systeme arbeiten im 2-GHz-Frequenzband (1900-2200 MHz).

· GSM steht für Global System for Mobile Communications und ist ein Standard in der mobilen Telekommunikation. Er beinhaltet die Definition der Frequenzbänder (in Europa um 900 und 1800 MHz) sowie die Protokolle für die Signalübertragung.

· Der Anlagegrenzwert ist eine Begrenzung für die von einer bestimmten Anlage ankommende Strahlung und ist an denjenigen Orten einzuhalten, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können, so genannte Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) (z. B. für Wohn- und Arbeitsräume und Kinderspielplätze).

· Elektrosensible befürchten mit dem zunehmenden Aufkommen der UMTS-Sendepraxis eine drastische Verschlimmerung ihrer Situation, weil diese höherfrequent und leistungsstärker sendet und sich dies noch negativer auf ihre Befindlichkeit auswirkt. Elektrosensible leiden an Schlafstörungen, depressiven Verstimmungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Herzrhythmusstörungen, Schwindel, Blutbild-Veränderungen und anderem mehr. (hub)

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© Mittelland Zeitung; 09.07.2005

Tabloid Wohlen

Der Widerstand ist weiter gross

Bremgarten Orange will nach einem Jahr Pause doch eine Einspracheverhandlung - Gegner planen Aktionen.

susanna vanek
Den Bremgarter Mobilfunkgegnern ist kein geruhsamer Sommer beschieden, weil Orange ausgerechnet zur Ferienzeit eine Einspracheverhandlung zur Aufrüstung der Antenne auf dem Staubli-Hochhaus verlangt. Diese soll am 6. September stattfinden.

Dass Orange ausgerechnet zu Beginn der Sommerferien eine Einspracheverhandlung angekündigt hat, hat beim Aktionskomitee gegen die Antenne für Verärgerung gesorgt. «Das ist typisch», hiess es vonseiten mehrerer Mitglieder, und: «Unsere demokratischen Rechte werden durch die Mobilfunkbetreiber mit Füssen getreten. 1300 Personen haben die Petition gegen die UMTS-Aufrüstung unterschrieben. Offenbar hat man aber als Bürger in solchen Fragen nichts zu melden.» Zudem hätte an der letzten Bremgarter Gmeind eine Mehrheit einem Überweisungsantrag für ein Antennen-Moratorium zugestimmt. Behandelt wird dieser Antrag an der nächsten Gmeind. Dass dieses Ja zum Überweisungsantrag knapper als erwartet ausfiel, sei auf Kommunikationsprobleme zwischen ihnen und der Vereinigung «Läbigs Bremgarte» zurückzuführen, glaubt das Aktionskomitee. Die beiden Gruppierungen hätten aber daraus gelernt und wollen per sofort enger zusammenarbeiten.

«Es geht nicht um verbote»

Mit dem juristisch bewanderten Elektrosmog-Fachmann Jürg Zimmermann hat das Aktionskomitee rund um Lothar Geppert, den Präsidenten der Organisation Diagnose-Funk, einen versierten Berater an seiner Seite. Jürg Zimmermann hat bereits zahlreiche Natelantennen im Aargau zu verhindern vermocht. An einer sehr schnell einberufenen Sitzung des Aktionskomitees erinnerte Jürg Zimmermann daran, dass in der Schweiz von den 6 Millionen Handys, die in Betrieb sind, 5,8 Millionen von den Mobilfunkbetreibern verschenkt wurden. Rund ein Drittel aller Schweizerinnen und Schweizer benutze zudem kein Handy. Allerdings ginge es den Gegnern von Mobilfunkantennen nicht um ein Natelverbot. «Handys würden aber auch mit bedeutend kleineren Antennen funktionieren.» Lothar Geppert präsentierte der Zuhörerschaft neue Forschungsresultate, die unter anderem einen signifikanten Anstieg von Krebserkrankungen im Umkreis von Mobilfunkantennen belegen. Genau hier will das Aktionskomitee ansetzen. Es will nach einer allfälligen Aufrüstung der Antenne eine Gesundheitsstudie in Bremgarten durchführen, «auch im Hinblick auf Entschädigungszahlungen». Erste Abklärungen mit einem ausgewiesenen Epidemiologen wurden bereits in die Wege geleitet. Zudem gründeten die Einsprecher eine Task-Force, welche alle Studien, die gesundheitsschädliche Effekte unterhalb der Anlagengrenzwerte belegen, in übersichtlicher Weise für den Laienrichter dokumentieren soll. «Die Orange-Antenne vor unserer Haustüre wäre ein geeigneter Aufhänger, um die geltenden Grenzwerte vor Bundesgericht massiert anzufechten und so dem Umweltschutzgesetz endlich Geltung zu verschaffen», so Geppert, der auch national Mobilfunkantennen bekämpft. Weitere Aktionen gegen die Pläne von Orange sollen folgen.

Das Bremgarter Aktionskomitee im April 2004, als es die 1300 Unterschriften gegen die Aufrüstung der Mobilfunkantenne auf dem Staubli-Hochhaus einreichte. bt
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