Deutschland: Gericht sagt Nein zum Mobilfunkmast

unwichtig
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Deutschland: Gericht sagt Nein zum Mobilfunkmast

Beitrag von unwichtig » 23. April 2008 19:42

Leider zu früh gefreut, nicht der Schutz von Menschen war der Grund, sondern einzig die zu erwartende Verschandelung der Landschaft durch den geplanten Monster Mast gab den Ausschlag.

Gericht sagt Nein zum Mobilfunkmast

Northeim. Der Mobilfunkbetreiber Vodafone darf im Landschaftsschutzgebiet des Northeimer Wieterwaldes keinen Mobilfunkmast errichten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Es wies damit eine Klage des Unternehmens gegen den Landkreis Northeim ab.

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Die Behörde hatte dem Bau die Genehmigung versagt, weil der Turm das Landschaftsbild des Höhenzuges und den Erholungswert des Ausflugsortes oberhalb Northeims stark beeinträchtigen würde. Das Gericht schloss sich nach einem Ortstermin dieser Einschätzung an.

Die Richter begründeten dies vor allem mit den Dimensionen des Bauwerkes. Der über 51 Meter hohe Turm werde als geschlossen wirkender Baukörper auf dem Kamm des Wieter weithin sichtbar sein und damit das intakte Landschaftsbild gravierend und nachhaltig verändern.
Der Mast sollte mit neun Richtfunkbühnen ausgestattet werden, wobei die oberste Ebene in 48 Metern Höhe noch eine Grundfläche von 20 Quadratmetern haben sollte. Die Bühnen sollten an den Außengittern mit Richtfunkschüsseln bestückt werden. Die massive Stahlkonstruktion stelle im Verhältnis zu der umgebenden Bewaldung einen absoluten Fremdkörper dar, urteilten die Richter.

Sie verwiesen außerdem darauf, dass der geplante Sendemast sowohl vom Parkplatz und dem Freisitz der unmittelbar daneben liegenden Ausflugsgaststätte als auch von der Aussichtsplattform des benachbarten Wieterturms aus als massives Bauwerk und erdrückender Fremdkörper wahrgenommen würde. Dem denkmalgeschützten Wieterturm und der dazu gehörenden Gaststätte komme jedoch ein herausgehobener und besonders schützenswerter Erholungswert zu. Der Sendeturm würde damit sowohl den Landschaftscharakter als auch den Erholungswert in unzulässiger Weise beeinträchtigen.

Die Richter sahen keinen Anhaltspunkt dafür, dass ohne den neuen Sendemast eine flächendeckende Versorgung des mobilen Telefonverkehrs gefährdet sein könnte. Die Lage des Wieterkammes sei zwar für eine Richtfunkanlage vorteilhaft. Dies begründe jedoch kein überwiegendes Allgemeininteresse gegenüber der Schutzwürdigkeit des Landschaftsschutzgebietes. Außerdem habe der Landkreis Northeim mögliche Alternativstandorte genannt. Dazu habe sich Vodafone jedoch überhaupt nicht geäußert.
Ein Sprecher des Mobilfunkunternehmens bedauerte gestern die Gerichtsentscheidung. Jetzt müssten zunächst die Urteilsgründe geprüft werden. Erst dann werde entschieden, ob das Unternehmen einen Antrag auf Zulassung der Berufung stelle.

22.04.2008 |
Quelle:http://www.hna.de/breakingnews/00_20080 ... kmast.html
„Die magnetische Energie ist die elementare Energie, von der das gesamte Leben des Organismus abhängt.“
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik