Gesundheitsschädliche DECT-Telefone

Evi

Gesundheitsschädliche DECT-Telefone

Beitrag von Evi » 3. August 2005 16:02

DECT-Telefone sind extrem gesundheitsschädlich. Wer ein solches bei sich daheim aufstellt, stellt sich praktisch eine Mobilfunkantenne ins Haus, die rund um die Uhr strahlt.

Wer etwas anderes behauptet, der weiss es entweder nicht besser oder er verbreitet solches wider besseres Wissen. Das eine ist so schlimm wie das andere.

DECT-Telefone strahlen mindestens 200 Meter weit. Wehe dem, dessen Nachbar ein solches Telefon bei sich stehen hat, das nur durch eine dünne Wand getrennt, in sein Schlafzimmer strahlt!

Wir erzählen hier ganz sicher keine Märchen, denn wir kennen nun schon zu viele Beispiele von Klagen über gestörten Schlaf und andere bekannte Begleiterscheinungen der elektromagnetischen Strahlung. Und jedes Mal, wenn wir bei der Suche nach DECT-Telefonen fündig wurden und ihre Besitzer sie abgeschafft haben, gingen die Beschwerden sofort zurück. So viele Zufälle kann es gar nicht geben, als Beispiele vorhanden sind.

Wer das eigene DECT-Telefon durch ein herkömmliches Schnurtelefon ersetzt hat, hat schon den ersten Schritt getan, wer den Nachbarn überzeugen konnte, dasselbe zu tun, einen wichtigen weiteren.

Dazu noch eine Frage: Wieso hat nun ausgerechnet die Swisscom das ECOMODE (das nur strahlt, wenn telefoniert wird) neu im Angebot? Dass sie keinerlei Reklame dafür macht, ist leicht nachzuvollziehen, denn erstens muss sie zugeben, dass die Strahlung schadet und zweitens würde sie auf ihrer bisherigen Produktion sitzen bleiben.

Niemand soll sich auch von keinem noch so redegewandten Verkäufer ein Telefon im DECT-Standard aufschwatzen lassen. Kommt leider noch hinzu, dass das Verkaufspersonal häufig über die Produkte selbst nicht einmal genügend Bescheid weiss - oder nicht wissen darf.

Evi

gesuana

Re: Gesundheitsschädliche DECT-Telefone

Beitrag von gesuana » 5. August 2005 19:58

Normalerweise bin ich nicht rachegelüstig. Aber dass sich diese Telefone schon soo lange auf dem Markt befinden, ohne jeglichen Hinweis für evt. empfindlichere Menschen und so viel Leid verbreiten können, das muss später einfach mal abgerechnet , heisst geahndet werden . Wenn die Hersteller und Vertreiber nach all den Jahren einmal behaupten können : Oh je, das haben wir nicht gewusst ! , stimmt wirklich etwas nicht mehr in unserem Land . Und wenns nur dafür ist, dass 5% der Bevölkerung in ihrer Privatsphäre (=Wohnung) grob verletzt wurden , krank wurden, oder ausziehen mussten.
gesuana

Elisabeth Buchs

Re: Gesundheitsschädliche DECT-Telefone

Beitrag von Elisabeth Buchs » 5. August 2005 22:40

Ich lese gerade in der Elektrosmog-Liste einen interessanten Text zu "Gesundheitliche Schäden durch Elektrosmog. Die Kluft zwischen Verfassungsanspruch und Wirklichkeit"

http://omega.twoday.net/stories/875538

Der Text bezieht sich auf deutsche Rechtssprechung.

Z.B. steht da im Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2: "Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit." Da steht klar und deutlich "jeder" und nicht ergänzt durch den Satz: ausser die bedauernswerten Einzelfälle von Elektrosensiblen, die den Allgemeininteressen geopfert werden sollen. Das könnte auch der Grund sein für die Vehemenz, wie wir Elektrosensiblen oft abgeleugnet werden.

Im Text steht: Das Problem ist nicht ein Interessekonflikt der gesundheitlich Betroffenen und der auf Gewinnerzielung orientierten Mobilfunkbetreiber. Das Problem liegt vielmehr in unserem Rechtssystem. Nicht der Betrieb von Mobilfunkeinrichtungen ist verfassungswidrig, weil er die grundgesetzlich garantierte körperliche Unversehrtheit verletzt, sondern die Gesetze und Verordnungen, die dies den Mobilfunkbetreibern und Handyherstellern in der heutigen Form ermöglichen. Klagen gegen den Betrieb von Mobilfunkeinrichtungen scheiterten bisher, weil die Gerichte prüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen (bei uns die NIS-Verordnung) eingehalten werden. Ausser der Betroffene könnte hieb- und stichfest nachweisen, dass seine Beschwerden einzig auf den Betrieb von Mobilfunkeinrichtungen zurückzuführen sind, was praktisch kaum möglich ist. Ob das wohl auch ein Grund sein könnte, der Objektivierung der Elekrosensibilität kaum nachzugehen, sondern in untauglichen Kurzzeitversuchen und Schieben auf die Psychoschiene steckenzubleiben. Die Mobilfunkbefürworter kommen auch oft mit dem "schönen" Satz: Die Unschädlichkeit kann nicht bewiesen werden.

Die Lösung könnte nur lauten, die Verfassungsmässigkeit der NIS-Verordnung gerichtlich in Frage zu stellen und darzulegen, dass die derzeitige Rechtspraxis dazu führt, dass das Recht für alle auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird.

Was meint Ihr dazu?

Mit freundlichen Grüssen

Elisabeth Buchs

gesuana

Re: Gesundheitsschädliche DECT-Telefone

Beitrag von gesuana » 7. August 2005 11:16

Hallo zusammen

Genau :" Die Lösung könnte nur lauten, die Verfassungsmässigkeit der NIS-Verordnung gerichtlich in Frage zu stellen und darzulegen, dass die derzeitige Rechtspraxis dazu führt, dass das Recht für alle auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird." Das wäre der Schlüsselsatz.
Womit wir wieder beim Nachweis der Versehrtheit sind :

"...ausser der Betroffene könnte hieb-und stichfest nachweisen, dass seine Beschwerden EINZIG auf den Betrieb von Mobilfunkstationen zurückzuführen sind ..." Obwohl auch das bald einmal möglich sein dürfte, ist es wieder eine extrem vermessene und unmögliche Forderung des Rechtssystems. Es ist SELTEN bis nie nur eine Ursache an der Entstehung eines Problems beteiligt , wer einen derartigen Beweis fordert ist voreingenommen, unrealistisch, inkompetent oder berechnend . Schon die BETEILIGUNG des auf zu hohen Grenzwerten basierenden Mobilfunks an der Entstehung von Krankheit , Beschwerden oder nur Unwohlgefühl müsste reichen , um obenstehenden Artikel im Grundgesetz zur Anwendung kommen zu lassen! Noch selten ist unser Recht so verdreht und vergummisiert worden wie in diesen Jahren.

schöne grüsse gesuana

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