Ergänzung zum Gerichtsurteil Konstanz. Droht jetzt ein Handy
Verfasst: 16. August 2005 10:49
Die nachfolgende Meldung stand in verschiedenen Zeitungen.
Supergau: Droht jetzt ein Handyverbot?
Möglicherweise droht schon bald eine Welle von Strafanzeigen gegen Hersteller von Mobiltelefonen. Wie die Indel GmbH mitteilt, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl verhängt (8 CsAK S7/05). Das Gerät, welches unter anderem dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz als „invasives“ (eindringendes) Medizingerät einzustufen.
Beanstandet wird das Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, phyikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat eine Sendeleistung von ca. 50 m/W. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten.
Fiasko für den Mobilfunk?
Was hat dies nun mit den Herstellern von Mobiltelefonen zu tun? Nun, nach den Angaben von Indel strahlen Handys in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab wie das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen, dürfen daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten, noch angefasst werden, um nicht als invasives Medizingerät die CE-Zulassung zu verlieren.
Mit dem Strafbefehl wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert, noch biologisch oder medizinisch wirksam ist.
Supergau: Droht jetzt ein Handyverbot?
Möglicherweise droht schon bald eine Welle von Strafanzeigen gegen Hersteller von Mobiltelefonen. Wie die Indel GmbH mitteilt, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl verhängt (8 CsAK S7/05). Das Gerät, welches unter anderem dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz als „invasives“ (eindringendes) Medizingerät einzustufen.
Beanstandet wird das Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, phyikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat eine Sendeleistung von ca. 50 m/W. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten.
Fiasko für den Mobilfunk?
Was hat dies nun mit den Herstellern von Mobiltelefonen zu tun? Nun, nach den Angaben von Indel strahlen Handys in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab wie das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen, dürfen daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten, noch angefasst werden, um nicht als invasives Medizingerät die CE-Zulassung zu verlieren.
Mit dem Strafbefehl wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert, noch biologisch oder medizinisch wirksam ist.