Habt ihr wieder ein Thema gefunden...

Unglaublich (das Original

Habt ihr wieder ein Thema gefunden...

Beitrag von Unglaublich (das Original » 22. August 2005 07:27

Hallo ihr kleines Völklein von Elektrosensiblen!

Es ist doch weiterhin unglaublich, so habt ihr wieder ein Thema für eure unsäglichen Diskussionen gefunden. Es scheint mir, dass jemand von euch ein richtiges kleines Water..., äxgüsi, Mobilgate entdeckt hat!

Ehemalige Mitarbeiter von Mobilfunkfirmen, welche sich outen! Das solltet ihr doch nicht in eurem kleinen Forum breitschlagen! Das muss doch in den Blick!!! Bin überzeugt, dass diese Institution bestimmt die ideale Plattform für euch anbieten würde!

Und noch etwas zu den Zeugenaufrufen: Falls ihr wirklich über eine Klage wegen Nötigung (Artikel Zeugenaufruf, letzter Abschnitt) nachdenken wollt, bedenkt, dass auch die Anstiftung zum Vertragsbruch ebenso illegal ist!

Euer amüsierter Unglaublich, das Original!

Gigaherz

Re: Habt ihr wieder ein Thema gefunden...

Beitrag von Gigaherz » 22. August 2005 09:11

An den unglaublich amüsierten Unglaublich:

Ja, ein Original scheinen Sie wirklich zu sein, aber eines, das sich über das längst nicht mehr "kleine Völklein der Elektrosensiblen" in unangebracht süffissanter Weise amüsiert. Meinen Sie, damit werden Sie sich bei diesen Sympathien erwerben?

Übrigens: Wir müssen nicht krampfhaft nach Themen suchen, sie bieten sich leider immer von selbst an.

Merken Sie sich eines:
Wir können auf unserer Internetseite veröffentlichen und in diesem Forum diskutieren, was und wie wir wollen und brauchen Ihre Anleitungen, in welcher Plattforum wir unsere Kritik und unsere Meinungen anbringen wollen, nicht.

Umgekehrt müssen Sie die Beiträge nicht lesen und auch nicht Ihren Kommentar (Senf) dazu abgeben. Für Ihre zynischen Bemerkungen gibt es unseres Wissens nach ein eigenes „Mistkübelforum“, wo Leute Ihres Zuschnitts sich verbreiten können und weitgehend unter sich bleiben. Wenden Sie sich an dieses, denn dort werden Sie das gewünschte Echo finden.

Auf Ihre versteckte Drohung (Anstiftung zum Vertragsbruch) gehen wir gar nicht ein. Sie wissen selbst ganz genau, dass dieser Einwand auf tönernen Füssen steht. Wir haben gar keine Angst, dass uns von dort Gefahr droht.

Damit Sie, unglaublich amüsierter Unglaublich, es für die Zukunft wissen: Die Mitarbeiter unserer Organisation arbeiten ehrenamtlich und setzen ihre Arbeitskraft zur Hilfeleistung an Betroffene ein. Für Schlagabtausche in der von Ihnen gewünschten Weise ist ihnen die Zeit zu schade, denn die helfen niemandem und daher werden Postings in der Art der Ihrigen in Zukunft in den (elektronischen) Papierkorb befördert.

Gigaherz

Markus

Re: aufgeschreckt?

Beitrag von Markus » 22. August 2005 12:00

Aufgeschreckt durch die Androhung wegen Nötigung und deshalb der Blindschuss wegen Anstiftung zum Vertragsbruch?
Man sollte sich die Verträge einmal etwas genauer anschauen und sie daraufhin untersuchen, wie sie zustande gekommen sind, nämlich fast immer mit Vorspiegelung falscher Tatsachen an die Standortgeber. Und dann wollen wir sehen, was da von Vertragsbruch noch übrig bleibt.

Leider sind Betroffene noch allzuoft im Unklaren, was ihre Rechte betrifft und sie lassen sich deshalb immer noch einschüchtern.

Markus

gesuana

Re: aufgeschreckt?

Beitrag von gesuana » 22. August 2005 16:59

Soviel an all die "Unglaublichen" dieser Welt:

Wer die Wahrheit nicht kennt , ist nur ein Dummkopf .
Wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt , ist ein Verbrecher .

Ihr könnt euch eins von beiden aussuchen !

gesuana

Roger

Re: aufgeschreckt?

Beitrag von Roger » 22. August 2005 19:52

Der Inhalt solcher Verträge wird gemeinhin auch als arglistige Täuschung bezeichnet.

Roger

Hans-U. Jakob

Re: aufgeschreckt?

Beitrag von Hans-U. Jakob » 22. August 2005 19:57

Also Anstiftung zum Vertragsbruch ist in keiner Gesetzessammlung nur andeutungsweise erwähnt. Somit handelt es sich um kein Delikt. Und um ein strafbares schon gar nicht.
Dagegegen ist arglistige Täuschung eines Vertragspartners, wie dies von Seiten der Mobilfunkbetreiber immer wieder begangen wird, sehr wohl ein Delikt, welches vom arglistig getäuschten Grundeigentümer zur fristlosen Vertragsauflösung herangezogen werden kann. Arglistig werden Grundeigentümer getäuscht, indem man ihnen wider besseres Wissen vorlügt, wenn die Grenzwerte eingehalten seien, sei mit keinerlei Gesundheitsschäden zu rechnen. Dabei hat das Bundesgericht bereits in seinem allerersten Mobilfunkurteil vom Aug. 2000 festgelegt (Zitat): "Grenzwerte werden nicht nach medizinischen Gesichtspunken festgelegt, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit." Ende Zitat. Wer sich auf solchermassen zusammengebastelte Grenzwerte verlässt, handelt natürlich fahrlässig und kann sich auch nicht auf das Haftpflichtrecht berufen.
Hans-U. Jakob

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