Unglaubliche wie unzählige Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen
"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann.
Gleiches (i.Wortsinne) sagte vor einigen Jahren der ehem. Staatsanwalt im Frankfurter Holzschutzgifte-Prozess, Prof. Dr. jur. Erich Schöndorf.
Ich, der Unterzeichner, war geschockt, da ich wieder einmal erleben konnte, dass es einen gewaltigen Unterschied macht, ob Frau/Mann sich so was denkt, aber NICHT öffentlich sagt oder ob ein Vertreter der Justiz, des Schilds und Schwertes der Staatsmacht, solche ketzerischen Aussagen trifft.
Nun noch so eine Aussage, die jeden (immer noch eingermaßen gutgläubigen) BürgerIn zutiefst erschrecken MUSS ! Müsste ?? Oder alles längst bekannt. Business as usual ??? Bin ich froh, dass meine Jahre gezählt sind. Wehe der Jugend.
Johann J. Fonfara, Ehem. Gerichtsgutachter, Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen, Freier Sachverständiger
P.S. Im Laufe von ca. 20 Jahren Tätigkeit als gerichtlich bestellter Gutachter habe ich mich am Ende meiner Tätigkeit auch gefragt, ob bei den Entscheidungen in Schadstoff-Prozessen ANDERE Interessen und Vorgaben die Entscheidungen der Gerichte bestimmten und weiterhin bestimmen als die FAKTEN, die, oft, zwingenden Sachverhalte und daraus eigentlich zu erwartenden Urteile und Entscheidungen usw.
Ich und Kollegen kamen zu dem Schluss, dass es keinen Sinn macht, Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, akribisch, auf den neuestem Stand von Wissenschaft, Forschung, Entscheidungen einzelner Gerichte zu erstellen, wenn von VORNEHEREIN feststeht, „was sein darf, was am Ende als Urteil herauskommen darf“. Total frustrierend, da ja bei in diesen Angelegenheiten unkundigen Antragstellern (so heißen die Kläger in Beweissicherungsverfahren) leicht der Eindruck entstehen kann, das das Gutachten das Gericht nicht überzeugt hat.
Zu diesem Kapitel könnte ich/könnten wir BÄNDE schreiben, wenn es denn Sinn machte.
Von: Helmut Gobsch
Gesendet: Freitag, 23. Mai 2008 06:31