Le Pâquier: le droit à la santé/Wattwil: Und die Antennen we

The Future's black

Le Pâquier: le droit à la santé/Wattwil: Und die Antennen we

Beitrag von The Future's black » 2. September 2005 12:05

© La Liberté; 03.09.2005; page 2


Le Pâquier et son antenne

Je suis écoeurée par la décision de la Préfecture d'autoriser la construction de l'antenne de téléphonie mobile au Pâquier. Des centaines de villageois n'en veulent pas, la commune non plus mais qu'importe, les autorités s'en moquent. Bel exemple de démocratie!

«Les normes sont respectées» a-t-on entendu continuellement pendant la soirée d'information. Mais que valent les normes quand on n'a aucun recul par rapport aux risques liés à l'électrosmog. On soupçonne des effets sur la santé mais on ne peut les quantifier puisque les chercheurs ont peu de moyens et pas assez de temps.

C'est vrai que la santé des citoyens, c'est quoi comparé à l'immense intérêt commercial généré par la téléphonie mobile? J'espère que les habitants du Pâquier, les «locataires» du CO de La Tour-de-Trême et surtout le Conseil communal ne se laisseront pas faire et qu'ils feront valoir leurs droits démocratiques et leur droit à la santé.

Laurence Corminboeuf,

Le Pâquier
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© St. Galler Tagblatt; 02.09.2005

Gottesdienste

Toggenburger

Und die Antennen werden mehr...

Am Freitag, 26. August, haben sich die Anstösser der Orange-Antenne auf dem Hochspannungsmast im hinteren Schönenberg in Wattwil, ein Verantwortlicher von Orange und ein Begleiter, der die versprochenen Messungen vornahm, eingefunden. Die betroffenen Anstösser - hauptsächlich Landwirte - sind sehr besorgt über den Ausbau der Antenne. Einige Wochen zuvor wurde bei der Einspracheverhandlung keine Zusicherung seitens von Orange gegeben, ob evtuell ein UMTS-Ausbau geplant ist oder nicht.

Ungeeignetes Gerät?

Die Messung erfolgte mit einem Breitbandmessgerät das hauptsächlich Mobilfunk-Strahlungen, TV- und Radiowellen im Bereich zwischen 700 und 3000 MHz. auswertet. Das Gerät macht Messungen nur über 0,3V/mtr., alles was darunter liegt, wird von den beiden Herren als «nichts» bezeichnet, da nicht erkennbar. Wie man aber aus Untersuchungen weiss, können bereits Werte von 0,04V/mtr. für Schlafstörungen, Konzentra tionsschwächen, Lern- und Gedächtnisschwächen verantwortlich sein. So könnte es beinahe als eine Farce angesehen werden, mit so einem Gerät solche Messungen präsentieren zu wollen. Messgeräte sind im Fachhandel in verschiedenen Preis-Leis- tungskategorien erhältlich und ich würde mich sehr täuschen, wenn nicht exaktere Geräte zu diesem Zweck sinnvoller wären.

Den ebenso belastenden Starkstrom konnte mit diesem Gerät nicht erfasst werden. Alle Wellen in dieser Konstellation scheinen wahrlich nicht speziell gesundheitsfördernd zu sein. Aufgrund verschiedener Aussagen von Anwohnern sind seit Bestehen dieser noch relativ kleinen Antenne auf dem Hochspannungsmast aus unerklärlichen Gründen gesundheitliche Einschränkungen aufgetreten. Auch sind die Tiere eines Landwirts trotz tierärztlicher Untersuchungen, Stall- und Hygienekontrollen immer auffälliger geworden und haben trotz bestätigter einwandfreier Haltung die Milchkontrollen nicht mehr bestanden. Der Betroffene musste seine Tiere aufgeben.

Die momentane Situation zeigt ein laufendes Verfahren, das sich sehr wahrscheinlich in die Länge ziehen wird. Die verantwortlichen Personen, die mit dem Projekt betraut sind, zeigen sich höflich, lässig. Diejenigen, die um die Antenne herum leben und arbeiten, sind besorgt und wütend. Die Antenne wäre zur Abdeckung der Rickenstrasse gedacht, da nach Aussagen der Orange-Verantwortlichen die Mobilfunkkunden mit dem Natel während der Autofahrt aus dem Netz fallen und wenn die Lücke nicht geschlossen würde, sie den Anbieter wechseln werden...

Da es sich hier um eine Erweiterung einer Baute ausserhalb der Bauzone handelt und die Standortgebundenheit bisher nicht bewiesen wurde, wäre ein Roaming-Vertrag der Orange mit der Swisscom die einzig vernünftige Lösung. Die Swisscom deckt die ganze Rickenstrasse lückenlos ab, ohne dass weitere höchst problematische Eingriffe in der Landwirtschaftszone nötig sind.

Die geplante UMTS-Antenne auf dem Chapf von Swisscom und Sunrise, ist noch nicht vom Tisch. Was im Moment dazu gesagt werden kann: ein laufendes Verfahren. Die Gemeindevertreter haben eine klare Stellungnahme abgegeben, dass sie die Bewilligung nicht erteilen werden. Die noch verbleibenden Einsprechenden halten ebenfalls an ihrer Begründung fest und lassen sich nicht auf einen Kompromiss ein. Der Kanton weist eine Begehung betreffend Schadenaufnahme am Wald und Expertisenerstellung ab, obwohl eine aktuelle CD-Dokumentation eingereicht wurde mit dem Hinweis auf das Naturschutzgebiet, Viehhaltung im OMEN-Bereich und Gefährlichkeit der Strahlenauswirkungen.

«Versteckte Anlage»

Weiter geht es mit einer «schön versteckten, kleinen Anlage» auf dem Ricken. Die Einsprachefrist ist dieser Tage abgelaufen. Es handelt sich um eine Mikrozelle für Mobilfunk im 900 GHz-Bereich. Nach der Bewilligung könnte diese Anlage beliebig ausgebaut werden und somit ungesehen auf immer höhere Leistung gebracht werden.

Zu sehen ist die Anlage nicht. Sie befindet sich im Dachstock des Hotels Post auf dem Ricken. Der Besitzer hat auf telefonische Anfrage hin erklärt: es sei ihm egal, dass man sich in Wattwil gegen den weiteren Mobilfunkausbau wehre. Auch ist ihm bekannt, dass sein Sohn vor zwei Monaten den Vertrag mit Sunrise abgeschlossen habe und er keinen Grund sehe, warum dieser vertragsbrüchig werden solle, indem er die Bewilligung wieder zurückziehe. Auch hier gibt es Einsprechende, die sich klar gegen dieses Mobilfunkprojekt stellen.

Wer trägt nun die immer höher werdenden Kosten, die durch die Flut der Anträge der Mobilfunkbetreiber entstehen? Leider ist die Tatsache die, dass schlussendlich der Steuerzahler diese ganzen Verfahrenskosten trägt. Da in absehbarer Zeit nur in ganz wenigen Fällen die Mobilfunk-anbieter die Ausbaupläne freiwillig einstellen, wird der ganze Wahnsinn mit den Bewilligungsverfahren auf Gemeindeebene ungehindert weitergehen. Klar ist dabei, dass nicht nur extreme Kosten entstehen sondern auch personelle Ressourcen unnötig verschwendet werden, und dass diese unheilvolle Spirale zum Vorteil eines jeden zum Stillstand gebracht werden muss. Die Forderung nach Handlungen auf kommunalpolitischer Ebene ist nun nicht mehr abzuweisen. Die einzige vernünftige Lösung ist die unabdingbare Forderung nach einem Antennenmoratorium. Unsere Gemeinde wäre nicht die erste, die eine solche Handlung verantworten würde.

Daniela Vetsch

Interessengemeinschaft «MobilFunkAntenneStopp» 9630 Wattwil
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© St. Galler Tagblatt; 02.09.2005

Schauplatz Ostschweiz (5. Bund)

Hauptblatt

Antenne gewinnt

Grünes Licht für Mobilfunkantenne in Rossrüti

Rossrüti. Die Mobilfunkantenne in Rossrüti beeinträchtige nicht das geschützte Ortsbild. Dies hat nach dem St. Galler Verwaltungsgericht nun auch das Bundesgericht entschieden.

Urs-Peter Inderbitzin

Der Streit dauert bereits mehr als drei Jahre. Im Juni 2002 reichte die Swisscom Mobile AG bei der Politischen Gemeinde Bronschhofen ein Baugesuch für eine neue Mobilfunkantenne ein. Diese käme auf eine Scheune zu stehen, welche zum Landgasthof Rössliguet in Rossrüti gehört.

Antenne auf Kulturobjekt

Die Gesamthöhe der geplanten Antenne beträgt 16,8 Meter, wobei der grösste Teil der Antenne für den Betrachter nicht sichtbar ist, weil sie sich unter dem Dach befindet. Die Antennenspitze überragt den Dachfirst um rund fünf Meter. Gegen das Bauvorhaben gingen zahlreiche Einsprachen ein, die allesamt vom St. Galler Verwaltungsgericht abgewiesen wurden.

Eine Randerscheinung?

Fünf Anwohner erhoben darauf eine Beschwerde ans Bundesgericht. Sie rügten unter anderem eine Verletzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes, weil zwar nicht die Scheune, aber der angebaute Landgasthof zum Ortsbildinventar von Rossrüti gehöre und somit ein Kulturobjekt der Gemeinde Bronschhofen darstelle. In ihrem Urteil räumen die Bundesrichter ein, dass der Landgasthof und die angebaute Scheune optisch eine Einheit bildeten und die Scheune somit zur Umgebung des Baudenkmals zählt. Dies spreche an sich gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage, meint das Bundesgericht wörtlich. Allerdings werde die Antenne am äussersten westlichen Ende der Scheune und damit in beträchtlichem Abstand vom Landgasthof errichtet. Und dies sei entscheidend.

Für den Betrachter tritt die Antenne nach Meinung des Bundesgerichts nämlich nur am Rande in Erscheinung. Zumal die Antennenspitze den Dachfirst nur gerade um fünf Meter überrage. Hinzu komme, dass sich im Ortskern von Rossrüti bereits andere, zum Teil höhere und besser sichtbare Dachaufbauten befänden. Unter diesen Umständen sei die Auffassung der kommunalen und kantonalen Behörden, welche die örtlichen Verhältnisse besser kennen als das Bundesgericht, unter dem Blickwinkel des Natur- und Heimatschutzgesetzes nicht zu beanstanden

gesuana

Re: Le Pâquier: le droit à la santé/Wattwil: Und die Antenne

Beitrag von gesuana » 2. September 2005 21:36

Es ist so erbärmlich , als einzige griffige Massnahme den Schutz des Ortsbildes oder Heimatschutz vorschieben zu müssen , aber leider ist es eine der wenigen Möglichkeiten, wenn nicht fast die einzige, die man in diesem Staat noch hat.
Wenn wir diese Geschichte mal den späteren Generationen erzählen, wie muss das für die tönen ??- Da haben sich eines schönen Tages ein paar Hanswurste an den runden Tisch gesetzt und irgendwo irgendwelche Grenzwerte hingewürfelt , von denen sie dachten, die könnten in etwa ok. sein. ( Ja, ja, natürlich, die taten dies auf Grund thermischer Effekte.)-- Die nächsten (x ?) Jahre war ein ganzes Land, Bevölkerung , Politik und Justiz strikt an diese Zahlen gebunden, ohne jegliche Möglichkeit , sich wegen brutaler auf die Gesundheit schlagender Auswirkungen irgendwie wehren zu können . Die werden denken, wie unendlich blöd wir im beginnenden 21. Jahrhundert gewesen sein müssen, uns an Bestimmungen zu halten, die sich nachweislich als naiv und falsch erwiesen haben.
Diese Epoche wird später einmal vortreffliches Filmmaterial abgeben !
Und bezahlen dafür tun die JETZT Lebenden !
gesuana

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