Beschwerden bei abgestellten Sendern
Verfasst: 22. September 2005 10:14
Immer wieder hört man spöttische Bemerkungen, dass es selbst bei abgestellten Sendern zu gesundheitlichen Beschwerden kommen soll, und dass deshalb alles nur eingebildet sei (z.B. hier am 20.9. durch den Autor „Unglaublich“). Gerne will ich erklären, wieso auch eine abgestellte Antenne strahlt, anhand der selber ausgemessenen Beispiele im Kanton Zug. Am östlichen Dorfende von Baar steht die Brauerei. Technisch Interessierte sind freundlich eingeladen, mit ihren Messgeräten nach Baar zu kommen. Dort ist das interessante Phänomen zu studieren, wieso eine abgestellte Antenne strahlt. Dieser faszinierende Zustand dauert jetzt bereits zehn Monate!
Im August 2003 befand das Bundesgericht, Orange und Sunrise dürften die Brauerei-Antenne bauen. Es ging dabei um die Frage, ob sich die UMTS-Strahlung so messen lässt, wie es die NISV vorschreibt, d.h. mit Hochrechnung auf die bewilligte Leistung. Das Bundesgericht entschied, „spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage“ müsse mit einer Abnahmemessung überprüft werden, ob die Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Die erste GSM-Strahlung kam im Dezember 2003. Eine Abnahmemessung mit Hochrechnung auf die bewilligte Leistung haben wir heute immer noch nicht, nicht einmal für GSM. Dann wurde immer wieder etwas um- und ausgebaut. Orange sendet UMTS-Strahlung seit anfangs Dezember 2004, Sunrise hat den Ausbau auf UMTS gerade im Bewilligungsverfahren.
Wieso macht man in der vorgeschriebenen Frist keine Abnahmemessung ? Ganz einfach: Orange teilt mit, sie würden noch nicht mit UMTS senden (der Sender sei noch nicht aufgeschaltet), und die Gemeinde glaubt es in ihrer Hilfslosigkeit. Weder die Gemeinde noch der Kanton sind in der Lage, mit Messgeräten zu verifizieren, ob UMTS-Strahlung abgegeben wird oder nicht. Also glaubt man einfach der Firma Orange. Im März 2005 (also vier Monate nach UMTS-Sendebeginn) verschiebt Orange die Abnahmemessung erneut auf unbestimmte Zeit. Ein extern in Auftrag gegebenes Gutachten darüber, ob es UMTS-Strahlung gibt oder nicht, käme für die armen Zuger wirklich zu teuer. Ein Blick auf die BAKOM-Seite, wo die Brauerei schon längstens als in Betrieb stehender UMTS-Sender verzeichnet ist, wäre zwar billiger, aber da wollen wir die Augen fest verschliessen, denn es käme noch aus, dass irgend jemand lügt – und genau das wollen die Behörden nicht wissen.
Das Bundesgericht hat im selben Urteil 1A.148/2002 im August 2003 auch vorgeschrieben, dass die Messungen veröffentlicht werden müssen. Damals hat es noch keine UMTS-Sender gegeben. Heute haben wir nach BAKOM-Karte 24 laufende UMTS-Sender im Kanton Zug. Es ist meines Wissens immer noch keine einzige UMTS-Messung publiziert worden!!
Auch Swisscom betrieb im Kanton Zug ein ganzes Jahr lang (2004) mehrere abgestellte Sender, die mit UMTS strahlten. Im Kanton Bern auch, denn Herr Jakob hat damals die neue UMTS-Strahlung noch einige Stunden vor mir gesehen, wie sich nachträglich einwandfrei rekonstruieren liess. Telefonieren konnte man nicht, aber die Quartiere wurden bestrahlt.
Man erkennt, dass die technischen Gesetze, die juristischen Vorgaben und die politischen Spielregeln allesamt ganz locker durch die Aussagen der Mobilfunkfirmen überspielt werden: „Wir senden noch nicht“. So einfach ist das. Dass unsere Behörden das alles akzeptieren und das lausige Spiel ums grosse Geld mitmachen, verletzt mich zutiefst: Shame on you! Die Hauptschuld tragen nicht die Gemeinden, sondern der Kanton, der allein das fachliche Wissen hat. Der Kanton Zug ist offensichtlich nicht in der Lage, das Bundesgerichtsurteil zu vollziehen.
A.Masson
Im August 2003 befand das Bundesgericht, Orange und Sunrise dürften die Brauerei-Antenne bauen. Es ging dabei um die Frage, ob sich die UMTS-Strahlung so messen lässt, wie es die NISV vorschreibt, d.h. mit Hochrechnung auf die bewilligte Leistung. Das Bundesgericht entschied, „spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage“ müsse mit einer Abnahmemessung überprüft werden, ob die Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Die erste GSM-Strahlung kam im Dezember 2003. Eine Abnahmemessung mit Hochrechnung auf die bewilligte Leistung haben wir heute immer noch nicht, nicht einmal für GSM. Dann wurde immer wieder etwas um- und ausgebaut. Orange sendet UMTS-Strahlung seit anfangs Dezember 2004, Sunrise hat den Ausbau auf UMTS gerade im Bewilligungsverfahren.
Wieso macht man in der vorgeschriebenen Frist keine Abnahmemessung ? Ganz einfach: Orange teilt mit, sie würden noch nicht mit UMTS senden (der Sender sei noch nicht aufgeschaltet), und die Gemeinde glaubt es in ihrer Hilfslosigkeit. Weder die Gemeinde noch der Kanton sind in der Lage, mit Messgeräten zu verifizieren, ob UMTS-Strahlung abgegeben wird oder nicht. Also glaubt man einfach der Firma Orange. Im März 2005 (also vier Monate nach UMTS-Sendebeginn) verschiebt Orange die Abnahmemessung erneut auf unbestimmte Zeit. Ein extern in Auftrag gegebenes Gutachten darüber, ob es UMTS-Strahlung gibt oder nicht, käme für die armen Zuger wirklich zu teuer. Ein Blick auf die BAKOM-Seite, wo die Brauerei schon längstens als in Betrieb stehender UMTS-Sender verzeichnet ist, wäre zwar billiger, aber da wollen wir die Augen fest verschliessen, denn es käme noch aus, dass irgend jemand lügt – und genau das wollen die Behörden nicht wissen.
Das Bundesgericht hat im selben Urteil 1A.148/2002 im August 2003 auch vorgeschrieben, dass die Messungen veröffentlicht werden müssen. Damals hat es noch keine UMTS-Sender gegeben. Heute haben wir nach BAKOM-Karte 24 laufende UMTS-Sender im Kanton Zug. Es ist meines Wissens immer noch keine einzige UMTS-Messung publiziert worden!!
Auch Swisscom betrieb im Kanton Zug ein ganzes Jahr lang (2004) mehrere abgestellte Sender, die mit UMTS strahlten. Im Kanton Bern auch, denn Herr Jakob hat damals die neue UMTS-Strahlung noch einige Stunden vor mir gesehen, wie sich nachträglich einwandfrei rekonstruieren liess. Telefonieren konnte man nicht, aber die Quartiere wurden bestrahlt.
Man erkennt, dass die technischen Gesetze, die juristischen Vorgaben und die politischen Spielregeln allesamt ganz locker durch die Aussagen der Mobilfunkfirmen überspielt werden: „Wir senden noch nicht“. So einfach ist das. Dass unsere Behörden das alles akzeptieren und das lausige Spiel ums grosse Geld mitmachen, verletzt mich zutiefst: Shame on you! Die Hauptschuld tragen nicht die Gemeinden, sondern der Kanton, der allein das fachliche Wissen hat. Der Kanton Zug ist offensichtlich nicht in der Lage, das Bundesgerichtsurteil zu vollziehen.
A.Masson