Seite 1 von 1

Einspracheradius über Gemeindegrenze

Verfasst: 3. Oktober 2005 06:36
von Mungg
Im Mustereinsprachetext habe ich folgende Aussage gefunden:

A) Öffentliche Auflage:
Nichtionisierende Strahlung kennt weder Grundstücks- noch Gemeinde- noch Kantonsgrenzen.
Überschreitet der Einspracheradius eine Gemeinde- oder Kantonsgrenze, ist die Anlage auch in dieser Gemeinde resp. in diesem Kanton zu publizieren. Wurde dies unterlassen, ist die Publikation ungültig und muss von Grund auf wiederholt werden.
Antennenmasten sind in voller Höhe zu profilieren. Niedrigere Bauprofile mit einer Hinweistafel „Höhe 35m“ sind ungültig.

Der Rechtsdienst des Kantons hat nun aber mündlich die Aussage gemacht, dass es nicht stimme, dass die Antenne auch in der Nachbargemeinde, welche sich im Einspracheradius befindet, ausgeschrieben werden muss. Hat jemand entsprechende Gesetzes- respektive Verordnungstexte?

Vielen Dank. Mungg

Re: Einspracheradius über Gemeindegrenze

Verfasst: 3. Oktober 2005 10:09
von Sekretariat Gigaherz
An Herrn Munggg

Dass der Rechtsdienst eine solche Aussage macht, ist überhaupt nicht verwunderlich. Wenn im Muster-Einsprachetext verlangt wird, dass die Antenne auch dort ausgeschrieben wird, bis wohin der Einspracheradius reicht, so ist das eine Forderung, die die Einsprecher ganz einfach explizit stellen müssen, egal, welcher Meinung der Rechtsdienst ist.

Das wäre ja noch schöner, würde der Einspracheradius bis ins Nachbardorf reichen und die Einwohner dort hätten keine Ahnung davon, dass sie einspracheberechtigt sind. Sie müssen also in Ihrem Einsprachetext diese Forderung stellen. Bis dahin erurieren Sie, wie weit die Bewohner des Nachbardorfes im Einspracheradius wohnen und sammeln Sie auch dort Unterschriften

Den Einspracheradius erfahren Sie in Ihrer Gemeinde. Diese ist verpflichtet, nicht nur die Standortdatenblätter herauszugeben, sondern auch die Karte mit dem Einspracheradius.

Eine übergreifende Ausschreibung funktioniert, soweit wir informiert sind, zwischen den Kantonen Bern und Solothurn.


Sekr. Gigaherz

Re: Einspracheradius über Gemeindegrenze

Verfasst: 3. Oktober 2005 16:10
von Mungg
Danke für Ihre Antwort. Die Information aller Einspracheberechtigten ist durch uns organisiert, ebenfalls die Unterschriftensammlung. Die Datenblätter inkl. Einspracheradius haben wir anstandslos bekommen.
LG, Mungg