Einspracheradius über Gemeindegrenze
Verfasst: 3. Oktober 2005 06:36
Im Mustereinsprachetext habe ich folgende Aussage gefunden:
A) Öffentliche Auflage:
Nichtionisierende Strahlung kennt weder Grundstücks- noch Gemeinde- noch Kantonsgrenzen.
Überschreitet der Einspracheradius eine Gemeinde- oder Kantonsgrenze, ist die Anlage auch in dieser Gemeinde resp. in diesem Kanton zu publizieren. Wurde dies unterlassen, ist die Publikation ungültig und muss von Grund auf wiederholt werden.
Antennenmasten sind in voller Höhe zu profilieren. Niedrigere Bauprofile mit einer Hinweistafel „Höhe 35m“ sind ungültig.
Der Rechtsdienst des Kantons hat nun aber mündlich die Aussage gemacht, dass es nicht stimme, dass die Antenne auch in der Nachbargemeinde, welche sich im Einspracheradius befindet, ausgeschrieben werden muss. Hat jemand entsprechende Gesetzes- respektive Verordnungstexte?
Vielen Dank. Mungg
A) Öffentliche Auflage:
Nichtionisierende Strahlung kennt weder Grundstücks- noch Gemeinde- noch Kantonsgrenzen.
Überschreitet der Einspracheradius eine Gemeinde- oder Kantonsgrenze, ist die Anlage auch in dieser Gemeinde resp. in diesem Kanton zu publizieren. Wurde dies unterlassen, ist die Publikation ungültig und muss von Grund auf wiederholt werden.
Antennenmasten sind in voller Höhe zu profilieren. Niedrigere Bauprofile mit einer Hinweistafel „Höhe 35m“ sind ungültig.
Der Rechtsdienst des Kantons hat nun aber mündlich die Aussage gemacht, dass es nicht stimme, dass die Antenne auch in der Nachbargemeinde, welche sich im Einspracheradius befindet, ausgeschrieben werden muss. Hat jemand entsprechende Gesetzes- respektive Verordnungstexte?
Vielen Dank. Mungg