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Strahlende Kommunikation

Verfasst: 12. Oktober 2005 13:00
von Pepi
Wollte die Forumsleser auf einen Beitrag im K-Geld Nr. 5 vom 0ktober 2005, Seite 5, aufmerksam machen.

In einer Tabelle werden die Strahlungsstärken in V/m, abhängig von Abstand und Sendeleistung aufgeführt.

Was mich sehr aufgeschreckt hat, sind die zu enormen Werte. Dies in Relation zu den geltenden Grenzwerten von 4 bis 6 V/m. Daher möchte ich hier fragen, ob die Angaben im o.a. Beitrag so auch stimmen können.

Im Abstand von 2 cm sind nachstehende Werte aufgeführt:

Handy (1 W): 275 V/m
Dect-Basis (250 mW): 137 V/m
WLAN (100 mW): 87 V/m
CT1+-Basis (10 mW): 27 V/m
Bluetooth-Kopfhörer (1 mW): 8,7 V/m

Liebe Grüsse
Pepi

Nahbereich eines Senders

Verfasst: 12. Oktober 2005 22:47
von Conrad
Im Nahbereich kann nach geltender physikalischer Meinung keine vernünftige Feldstärke gemessen werden.

Nach der Feldstärkenformel wäre die Feldstärke bei direktem Kontakt mit der Antenne unendlich groß (bzw. diese Rechnung ist verboten, weil man nicht durch Null teilen darf).

Für Handynutzer gibt es den sogenannten SAR- Wert. Für Handys gilt nach Europäischer Sicherheitsnorm ein Grenzwert von bis 2 Watt pro Kilogramm.
Im Klartext: Ein Handy darf über die Mikrowellenstrahlung das unmittelbar an der Antenne anliegende Körpergewebe mit effektiv 2 Watt pro Kilogramm Körpermasse erwärmen.

Im Versuchsaufbau wird der SAR- Wert mit einer salzwassergefüllten Hohlkugel (das Ding nennt sich Phantom) ermittelt, die den menschlichen Kopf simulieren soll.

Die sogenannten strahlunsarmen Handys mit niedrigem SAR- Wert haben eine große Sendekeule, die vom Kopf wegstrahlt, die kleinere Gegenkeule, die durch den Kopf geht, lässt sich aber trotzdem physikalisch nicht verhindern.

Re: Strahlende Kommunikation

Verfasst: 13. Oktober 2005 08:40
von karl
Hallo Pepi,

erstmal die Frage: Wo gilt ein Grenzwert von 4 ... 6 V/m? Mir sind 40 ... 60 V/m bekannt.

Darüberhinaus: Bei den genannten Grenzwerten handelt es sich um Feldstärken im Fernfeld. In einem Abstand von 2 cm befindet man sich aber noch lange nicht im Fernfeld.
Für derart kleine Entfernungen gilt die SAR (specific absorbtion rate) mit einem Grenzwert von 2 W/kg. Diesen Grenzwert erreichen Handys so gut wie nie, DECTs usw. wegen der nochmals um Faktor 10 ... 1000 kleineren Sendeleistung nie.


Karl

Re: Strahlende Kommunikation

Verfasst: 13. Oktober 2005 09:09
von Evi
Hallo Karl

Darf ich Ihnen in Sachen Grenzwert, der sich in der Schweiz Anlagrenzwert (Vorsorgewert) nennt, weiterhelfen? Der Wert von 4-6 V/m gilt an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN). Das sind Kinderzimmer, Schlafzimmer, Krankenzimmer, also dort, "wo sich Menschen längere Zeit aufhalten."

Schon nicht mehr gilt dieser Wert auf der Terrasse, auf dem Balkon, im Haus- oder Dachgarten, auch nicht auf dem Spielplatz vor dem Haus, nicht auf dem Feld des Landwirts uws. Dort gilt der normale Wert von 60 V/m wie in den meisten übrigen europäischen Staaten. Nur mit dem Schönheitsfehler, dass der Wert von 4-6V/m an OMEN dort automatisch erreicht wird durch die Abweichung von der Senderichtung und die Dämpfung der Baumaterialien.

Der so schöne Schweizer Anlagegrenzwert, der mit so viel Tamtam überall als der beste, weil nur 10% des Grenzwerts betragende, propagiert wird, ist nichts weiter als eine sehr schlaue Augenwischerei unserer Behörden - im Klartext "die Grenzwertlüge".

Wir haben das an dieser Stelle schon sehr oft geschrieben. Aber die Grenzwertlüge hat ein sehr zähes Leben, deshalb halt hier nochmals. Denn man kann es gar nicht oft genug wiederholen, wie versucht wird, das Volk "zu beruhigen". Wäre das gelungen, dann stellt sich die Frage, warum wir dann so viele an Elektrosmog schwer Leidende haben. Auch die 4-6 V/m sind nach aller Erfahrung um das mindestens 500-Fache zu hoch.

Evi