So wärs für alle gesund/Lengnau: Auf Antenne verzichten/Hedi

The Future's black

So wärs für alle gesund/Lengnau: Auf Antenne verzichten/Hedi

Beitrag von The Future's black » 28. Oktober 2005 13:01

© Die Wochenzeitung; 27.10.2005; Seite 6

gesundheitspolitik

So wärs für alle gesund

Reformagenda · Die Fachgruppe Gesundheitspolitik des linken Forums Denknetz präsentiert Vorschläge für ein besseres Gesundheitssystem. Sie sollen einer fortschrittlichen politischen Reformkoalition als Grundlage dienen, um sich hartnäckig und effizient für eine soziale Gesundheitsversorgung einzusetzen.

Die nachstehende Reformagenda erhebt den Anspruch, einen kohärenten, in sich stimmigen Bezugsrahmen für eine fortschrittliche, soziale und demokratische Gesundheitspolitik zu bieten. Sie ist jedoch mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss; sie will vielmehr zum Weiterdenken anregen.

Die Agenda ist von der Fachgruppe Gesundheitspolitik des Denknetzes (vgl. Kasten «Denknetz») verfasst worden. Die Gruppe formierte sich im Herbst 2004 mit dem Ziel, ein Gesamtkonzept für eine sozial fortschrittliche Gesundheitspolitik zu erarbeiten und dabei die Gesichtspunkte von Fachleuten aus verschiedensten Zusammenhängen und Tätigkeitsbereichen zu integrieren. Die Mitglieder der Fachgruppe zeichnen diese Reformagenda ausschliesslich in ihrem persönlichen Namen; ihre allfälligen Herkunftsorganisationen sind dabei in keiner Weise mitgemeint (vgl. Kasten «Die AutorInnen»).

Die Fachgruppe Gesundheitspolitik befürwortet eine verstärkte gesundheitspolitische Zusammenarbeit unter den sozialpolitisch fortschrittlichen Organisationen und möchte mit der vorliegenden Reformagenda dazu einen Beitrag leisten. Denn die unter bürgerlicher Dominanz forsch vorgetragenen Revisionsvorhaben des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) streben einen Systemwandel an, der zu einer Zweiklassenmedizin und zu einer Stärkung gewinnorientierter Anbieter und Kassen führen soll. Der Schweiz steht also eine grundlegende Auseinandersetzung bevor über den künftigen Charakter des Gesundheitswesens.

Lebensqualität und soziale Gerechtigkeit

Die Lebensumstände und die Alltagsgestaltung haben starken Einfluss auf die Gesundheit der Menschen: Arbeitsbedingungen, Umweltbelastungen, Qualität und Art der Ernährung, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und soziale Einbettung spielen eine wichtige Rolle. Die wirksamste Gesundheitspolitik besteht demnach darin, krank machende Entwicklungen und Verhaltensweisen zu korrigieren respektive zu vermeiden.

Positiv an der heutigen Situation sind das wachsende Engagement und die wachsende Kompetenz der Bevölkerung im Umgang mit der eigenen Gesundheit, ebenso die zunehmende Vielfalt und Qualität des präventiven Gesundheitsangebotes. Gleichzeitig lassen sich heute fünf gesundheitsrelevante Problembereiche ausmachen:

· Grosser Druck geht von der Arbeitswelt aus. Verdichtung der Arbeit, Zunahme von Stress, Zunahme von Arbeit auf Abruf und andern Formen prekärer Arbeit, Verlust der Arbeitsplatzsicherheit, Druck auf die Löhne - all dies führt auch zu gesundheitlichen Belastungen. Dabei gibt es bedeutende soziale Unterschiede. Beruflich besser gestellte Schichten stehen in der Regel auch gesundheitlich besser da und weisen unter anderem eine deutlich höhere Lebenserwartung auf.

· Die Zahl der Personen, die ausgegrenzt werden und die ihre persönlichen und sozialen Perspektiven verlieren, steigt deutlich an, was auch auf die Gesundheit der Betroffenen durchschlägt.

· Fehlentwicklungen in den Ernährungsgewohnheiten und im Suchtmittelkonsum nehmen wieder zu, insbesondere bei der Jugend (zum Beispiel Konsum von Alcopops).

· Neue Epidemien, zum Beispiel Aids, Sars et cetera, können die Gesundheit der Bevölkerung bedrohen.

· Die Umweltverschmutzung (zum Beispiel Ozon- und Stickoxydwerte in der Luft, Schwächung der Ozonschicht und krebserregende UV-Strahlung) führt nach wie vor zu starken Beeinträchtigungen der Gesundheit.

Die Schweiz hat gegenüber diesen Problembereichen bislang keine kohärente Gesundheitsprävention aufgebaut. Die Prävention bleibt Flickwerk und ist damit dem Spardruck besonders stark ausgeliefert. Wir setzen uns ein für eine umfassende Gesundheitspolitik, die der Prävention die ihr gebührende Rolle zumisst und auch weitere Politikfelder berücksichtigt. Zu Letzteren gehören die Schaffung von genügend fair bezahlten Arbeitsplätzen und die Sicherung gesundheitserhaltender Arbeitsbedingungen, die Verstärkung der Bekämpfung von Suchtmitteln (zum Beispiel durch hohe Preise), eine bedeutend bessere Integration der Ernährungsberatung in die allgemeine medizinische Versorgung und die Sicherung genügender Ressourcen für die Vermeidung von Epidemien.

Wir konzentrieren unsere Überlegungen und Vorschläge im Folgenden auf die Ausgestaltung des Gesundheitswesens im engeren Sinne, das heisst der Institutionen, Regelwerke et cetera, die der Wiederherstellung der Gesundheit und der Pflege der Kranken dienen. Wir tun dies, weil in diesen Bereichen ein Reformprozess vorgesehen ist, der die Grundausrichtung der Schweizer Gesundheitspolitik berührt.

Unsere Ansprüche und Qualitätskriterien

Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein zentrales Menschenrecht. Die Versorgung muss allen Mitgliedern einer Gesellschaft gleichermassen zugute kommen; das ist eines der Fundamente einer demokratischen Gesellschaft, in der alle Menschen als gleichwertig erachtet werden. Entsprechend muss die Gesundheitsversorgung folgenden Kriterien genügen:

· Sie orientiert sich an den Bedürfnissen der PatientInnen.

· Sie ist qualitativ hochstehend und strebt die bestmögliche Versorgung für alle an.

· Sie ist nachhaltig und ausreichend finanziert.

· Die Finanzierung erfolgt nach den Kriterien des sozialen Ausgleichs.

· Der Zugang ist für alle in gleicher Weise gewährleistet.

· Sie fördert und stützt das Engagement der in der Gesundheitsversorgung Beschäftigten.

· Die Versorgung entwickelt sich laufend weiter.

· Die Versorgung wird effizient erbracht.

Die Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und wird im Rahmen des Service public erbracht. Der Staat ist Garant dafür, dass alle BürgerInnen die Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen können. Die Gesundheitsversorgung ist kein geeignetes Feld für Markt- und Profitorientierung. Die Leistungen im Gesundheitswesen sollen in erster Linie auf die Bedürfnisse der PatientInnen ausgerichtet werden und nicht auf die Gewinninteressen von LeistungserbringerInnen oder Versicherungen.

Was wir bewahren wollen

In der Gesundheitsversorgung der Schweiz gibt es eine Reihe wertvoller Bausteine, die wir bewahren wollen:

· Das Versicherungsobligatorium mit einem offenen Leistungskatalog, der alles für die Gesundheitsversorgung Erforderliche abdeckt. Eine Aushöhlung dieses Leistungskatalogs, wie sie mit der Ausgrenzung der Komplementärmedizin durch den Bundesrat (Entscheid vom Juni 2005) eingeleitet wird, muss mit allen Mitteln verhindert werden.

· Die Versicherten haben im ambulanten Bereich Wahlfreiheit, die zur Stärkung des Vertrauens zwischen medizinischen Fachleuten und PatientInnen beiträgt.

· Die Leistungserbringung ist im Grossen und Ganzen von hoher Qualität, das Personal gut ausgebildet und engagiert.

· Der Zugang zur erforderlichen medizinischen und pflegerischen Versorgung ist für alle gewährleistet, und die Gesetzgebung will eine Zweiklassenmedizin verhindern.

· Es ist wichtig, dass die besten Spitäler unter öffentlicher Kontrolle und Lenkung stehen; dies ist in der Schweiz in überwiegendem Mass der Fall.

· Eine ausreichende Finanzierung ist weitgehend gesichert - wenn sie auch zu einem wesentlichen Teil über die höchst unsoziale Kopfprämie bei den Krankenkassenprämien erfolgt.

Zwei Bedrohungen

Diese Qualitäten stehen unter Druck von zwei Seiten:

· Die forcierte Sparpolitik gefährdet eine ausreichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung.

· Die Öffnung des Gesundheitswesens für private, gewinnorientierte Kapitalien und die Stärkung von finanziellen Anreizsystemen gefährden die sachgerechte Gesundheitsversorgung, weil systemfremde Kriterien wichtiger werden als die Gesundheit der PatientInnen.

Wir sind dezidierte GegnerInnen der Gewinnorientierung im Gesundheitswesen. Das Beispiel der USA zeigt, dass dies zu wachsenden Fehlversorgungen, zu steigender Ungerechtigkeit und zu wesentlich höheren Kosten führt. Wir sind ebenso GegnerInnen einer Sparpolitik auf Kosten der PatientInnen und des Personals. Einige politische Kräfte wollen diese Sparpolitik mit den Privatisierungsbemühungen kombinieren. Ihr Ziel ist eine Zweiklassenmedizin nach der Logik «unterfinanzierte und deshalb schlechte öffentliche Spitäler fürs Volk, Starkliniken mit Top-(Über-)angebot für die Reichen».

Nötige Reformen

In den folgenden zehn Problembereichen sind unseres Erachtens weitreichende Reformen dringlich.

1. Prämien und Versicherungen

Kein anderes OECD-Land kennt eine in vergleichbarem Ausmass unsoziale Finanzierung wie die Schweiz. Das Kopfprämiensystem muss dringend ersetzt werden durch eine Sozialversicherung, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstützt, das heisst alle Einkommensarten, das Vermögen sowie die familiären Verpflichtungen berücksichtigt.

Innerhalb der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) ist jede Risikoselektion nachhaltig zu unterbinden. Deshalb sind sämtliche obligatorischen Krankenkassenprämien in einen gesamtschweizerischen Finanzierungspool einzuzahlen; aus diesem Pool werden sämtliche Leistungen erbracht. Die Krankenkassen fungieren im obligatorischen Bereich lediglich als Zahl- und Beratungsstellen (dieses Modell lehnt sich an die Funktionsweise der Arbeitslosenkassen an). Sie können private Zusatzversicherungen anbieten, müssen aber auch in diesem Bereich als Nonprofitorganisationen arbeiten.

2. Spitalplanung

Die stationäre Akutversorgung wird besser geplant, Gewinnorientierung wird zurückgebunden. Das Angebot wird von der öffentlichen Hand abschliessend gesteuert und koordiniert.

Kostentreibende Geräte und Infrastrukturen sind sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich einem Bedürfnisnachweis zu unterstellen; diesem Nachweis sollen sich sowohl öffentliche wie auch private Anbieter unterziehen müssen. So kann der Tendenz entgegengetreten werden, ertragreiche Diagnosen und Behandlungen privat anzubieten, aufwendige Heilungen und Rehabilitationen jedoch dem Staat zu überlassen.

Löhne und Arbeitsbedingungen sind für öffentlich subventionierte oder finanzierte Einrichtungen verbindlich zu regeln, faire Löhne und Arbeitsbedingungen sind zu sichern; der Einkauf von Medikamenten, Bedarfsmaterial, Investitionsgütern und Diensten ist über gemeinsame Einkaufs- und Dienstleistungsorganisationen zu bündeln und zu rationalisieren.

Der Bund stellt sicher, dass die Kantone die Spitalgrundversorgung koordiniert planen. Besonders aufwendige und/oder seltene Interventionen beziehungsweise Einrichtungen (Spitzenmedizin) sind über das interkantonale Konkordat für Spitzenmedizin zu zentralisieren. Der Bund muss über geeignete Mittel verfügen, damit er diese Planung durchsetzen kann.

Die Schweiz ist in fünf bis sechs Spitalregionen zu unterteilen, innerhalb dere die PatientInnen ihr Spital frei wählen können, soweit es das System des Gatekeepers (vgl. Punkt 4) zulässt.

3. Ganzheitliche Versorgung

Die Gesundheitsversorgung muss ganzheitlicher werden, allein mit technischen Neuerungen lässt sie sich nicht verbessern. «Weiche Faktoren» und Menschlichkeit sind genauso wichtig. Der heutige Medizinbetrieb weist eine Tendenz zur Überspezialisierung und zum Reduktionismus auf. Das ist der Behandlungsqualität für die PatientInnen nicht förderlich und kann unnötige Kosten verursachen. Nötig ist eine Förderung ganzheitlicher, psychosomatischer Ansätze, und die Gesundheitsförderung ist auszubauen. Die Palliativmedizin, also die Behandlung und Begleitung von PatientInnen mit schweren, nicht heilbaren Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung, muss mehr Anerkennung finden. Das System der Gesundheitsversorgung muss für seriöse Methoden der Komplementärmedizin offen sein.

Im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie braucht es eine Vielfalt an Methoden: Statistisch basierte und pharmakologische Therapien dürfen nicht dominieren. Eine angemessene Regelung der Zulassung nichtärztlicher PsychotherapeutInnen ist dringend geboten.

Der Status der GeneralistInnen (HausärztInnen) und der diagnostischen Tätigkeiten (zum Beispiel bei der PatientInnenaufnahme in Spitälern) sind aufzuwerten. Medizinisches Fachpersonal soll die Möglichkeit haben, sich mittels eines angemessenen Medizinstudiums zur Ärztin beziehungsweise zum Arzt weiterzubilden.

4. Ambulante Versorgung

Eine gute Beziehung zwischen ÄrztIn und PatientIn ist Voraussetzung für eine qualitativ gute und effiziente Behandlung. Deshalb ist die freie Wahl der GrundversorgerInnen (AllgemeinmedizinerInnen, AllgemeininternistInnen, GynäkologInnen, PädiaterInnen und PsychiaterInnen) unabdingbar. Das bedeutet, dass für diese ÄrztInnen weiterhin Kontrahierungszwang (die Krankenversicherer sind gezwungen, mit allen praktizierenden ÄrztInnen einen Vertrag abzuschliesen) bestehen muss, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:

· Facharzttitel, regelmässige Fortbildung (ermöglicht optimale Behandlung und stets aktuelles Wissen in evidenzbasierter Medizin, was kostensparend wirkt).

· Kenntnisse beziehungsweise Weiterbildung in Gesundheitsökonomie, Praxisführung, Informatik (fördert Kostenbewusstsein und effiziente Praxisführung).

· Tätigkeit in einer Gruppenpraxis oder Bereitschaft, in einem strukturierten Netzwerk mitzumachen. Ein strukturiertes Netzwerk ist dann gegeben, wenn ein regelmässiger fachlicher Austausch und eine regelmässige Zusammenarbeit stattfinden.

Der Zugang zu den SpezialfachärztInnen und den Spitälern in der obligatorischen Krankenversicherung soll grundsätzlich nur über den Grundversorger (Gatekeeper) möglich sein. Diese Gatekeeper arbeiten in Netzwerken mit SpezialfachärztInnen und Spitälern zusammen. Alle ÄrztInnen, die in einem Netzwerk mitarbeiten, haben Anrecht auf einen Vertrag mit der Krankenkasse, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Die Verknüpfung von Managed- Care-Versorgungsmodellen mit Budgetverantwortung ist abzulehnen. Sie birgt die Gefahr, dass bei überdurchschnittlich kostenintensiven, aber medizinisch sinnvollen Behandlungen das Netzwerk finanziell unter Druck gerät und eine nicht beabsichtigte, verdeckte Rationierung stattfindet. Dieser systembedingte Zwang zur «Leistungsvermeidung», der in analogen Versorgungsmodellen in unseren Nachbarländern sowie in den USA exemplarisch zu beobachten war und ist, steht dem Anliegen zur Förderung von Managed-Care-Versorgungsmodellen klar entgegen, da Netzwerke dadurch unweigerlich in den Ruf geraten, eine qualitativ minderwertige Behandlung anzubieten.

Unser Modell garantiert eine einheitliche Gestaltung der ambulanten Versorgung und erlaubt gleichzeitig eine Vielfalt von methodischen Ausrichtungen seitens der LeistungserbringerInnen. Es stärkt die Stellung der AllgemeinpraktikerInnen und hilft, SpezialärztInnen gezielt einzubeziehen. Unnötige Doppeluntersuchungen werden durch den Gatekeeper erkannt und vermieden. Durch die Netzwerkbildung werden ein regelmässiger Austausch und eine auf den ganzen Menschen ausgerichtete Versorgung gefördert. Die freie ÄrztInnenwahl bleibt erhalten. Wer zu einer bestimmten Spezialistin will, soll dies mit dem Hausarzt vereinbaren können.

5. Die integrierte Versorgung

Die Behandlungsketten (vor allem bei chronisch und mehrfach kranken Menschen) sind heute oft zu wenig integriert; die gleiche Untersuchung wird manchmal x-fach wiederholt, Informationen werden nicht ausgetauscht und Therapien nicht koordiniert.

Eine Massnahme zur Schaffung und Sicherung einer integrierten Versorgung ist das Prinzip des Gatekeepers (vgl. Punkt 4).

Darüber hinaus ist es von ebenso grosser Bedeutung, allgemein akzeptierte Schnittstellen zwischen Institutionen zu schaffen, die Behandlungsprozesse laufend zu optimieren und im nötigen Masse zu standardisieren. Dabei müssen die grösseren Anbieter (Spitäler, Reha-Kliniken, Spitex, Pflegeheime) ihre Schnittstellen und Behandlungsprozesse regelmässig aufeinander abstimmen.

6. Qualitätssicherung

Das Qualitätsmanagement muss in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung als permanenter Prozess etabliert werden und muss einhergehen mit einer Stärkung der Rolle der PatientInnen. Der Staat überprüft - unter anderem mithilfe geeigneter Datensammlungen - regelmässig die Qualität der erbrachten Leistungen und der angewandten Methoden. Er kann die LeistungserbringerInnen zur Publikation ausgewählter Indikatoren verpflichten. Die Qualitätsmerkmale fliessen ein bei den Entscheiden über die Anforderungen an und die Zulassung von LeistungserbringerInnen.

Zentral sind die PatientInnenrechte, das heisst das Recht auf vollständige Einsicht in die eigenen Akten, das Recht auf vollständige Aufklärung über Diagnosen und vorgeschlagene Behandlungen, die Wahrung der Entscheidungssouveränität und der nötige Schutz bei Diagnose- oder Behandlungsfehlern. Der Bund soll die PatientInnenorganisationen nach dem niederländischen Modell stärken und ihre Koordination finanzieren.

Zur Qualitätssicherung der stationären und der amulanten Versorgung werden staatlich getragene Beschwerde- und Anrufungsinstanzen geschaffen, die multipartit besetzt werden (Leistungserbringerinnen, Finanzierer, Personalverbände, PatientInnenorganisationen). Diese Instanzen müssen über geeignete Sanktions- und Ausschlusskompetenzen verfügen.

Besondere Sorgfalt ist im Bereich des Datenschutzes nötig: Der vollständige Schutz von personenbezogenen Gesundheitsdaten ist durchgängig sicherzustellen, um jede Form von Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustandes auszuschliessen.

7. Finanzielle Vergütungssysteme

Das perfekte Vergütungssystem gibt es nicht. Die Verrechnung nach Aufwand verleitet dazu, unnötige Leistungen zu erbringen, zum Beispiel Menschen länger als erforderlich im Spital zu behalten. Fixe Globalbudgets und Fallkostenpauschalen (das heisst eine fixe Pauschale pro Diagnose, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand) wiederum bringen die Gefahr der Unterversorgung mit sich: Um Kosten zu sparen, werden die PatientInnen möglichst spärlich versorgt und möglichst rasch aus dem Spital entlassen - mitunter zu rasch. Bei Fallkostenpauschalen kann allerdings auch die Versuchung entstehen, mittels «geeigneter» Diagnosen zu möglichst hohen Einkünften zu kommen.

Umso wichtiger ist es, gewinnorientierte Motive so weit wie möglich einzudämmen und gleichzeitig eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen, weil sonst die negativen Aspekte eines Vergütungssystems verstärkt werden. Insbesondere sind LeistungserbringerInnen (Spitäler, Kliniken, HMOs usw.), die einem an der Börse kotierten Unternehmen gehören, von der Finanzierung durch die Kassen oder durch die öffentliche Hand auszuschliessen. Denn börsenkotierte Unternehmen sind den Zwängen der Finanzmärkte, das heisst der Gewinnmaximierung, uneingeschränkt ausgesetzt.

Die Finanzierung der stationären Versorgung ist so zu gestalten, dass eine Steuerung der Aktivitäten im Sinne der Spitalplanung möglich ist; das heisst, die Institutionen werden für Leistungen vergütet, zu denen sie auch beauftragt sind. Der optimale Mitteleinsatz soll mit einem diagnoseorientierten Controlling und Benchmarking (DRG) überwacht werden. Im ambulanten Bereich ist das Tarmed-System so zu verfeinern, dass auch die von spezialisierten ÄrztInnen verursachten Kosten effektiv kontrolliert werden können.

An den Schnittstellen von unterschiedlich finanzierten und tarifierten Versorgungssystemen (zum Beispiel Spitex, Pflegeheime) können falsche Anreizmechanismen auftreten. Beispiel: Wenn die Krankenkassen bei der Spitex höhere Anteile zahlen als in der Langzeitpflege, haben sie ein finanzielles Interesse an einer möglichst raschen Heimeinweisung der PatientInnen. Solche falschen Anreize sind zu vermeiden respektive zu eliminieren.

8. Finanzierung der Langzeitpflege

Die Langzeitpflege ist eine gesellschaftliche Aufgabe und muss aus Steuermitteln und Versicherungsleistungen finanziert werden - gleich wie alle andern medizinischen Leistungen.

Wir befürworten ein schweizweit einheitliches Patientenabrechnungssystem. Dieses System ist so auszugestalten, dass die Betreuung bei psychischen Problemen besser erfasst und angemessen verrechnet werden kann. Damit wird verhindert, dass Pflegebedürftige mit psychischen Problemen voreilig in psychiatrische Kliniken verlegt werden, weil ihre Betreuung im Heim nicht finanziert werden kann. Denn vielfach ist der Heimaufenthalt der Situation der Betroffenen besser angemessen als ein Klinikaufenthalt. Zudem ist ein Heimaufenthalt auch kostengünstiger.

Um die Finanzierung der Langzeitpflege zu stärken, erhebt der Bund eine Erbschaftssteuer, deren Erträge in die Finanzierung der Langzeitpflege fliessen. Eine solche Erbschaftssteuer sorgt dafür, dass kleine und mittlere Erbschaften von pflegebedürftigen Menschen erhalten bleiben, deren Vermögen heute durch die Pflegekosten rasch aufgebraucht werden.

9. Medikamente und Industrie

Eine zunehmend mächtige und teilweise parasitäre Pharmaindustrie prägt vielfach die medizinische Versorgung, was sowohl bezüglich der Kosten als auch der Qualität problematisch ist.

Wir verlangen eine systematische Förderung von Generika und die Zulassung von Parallelimporten. Der kostspieligen Markteinführung von so genannten Me-too drugs, die gegenüber bereits vorhandenen Produkten keine wirkliche Innovation darstellen, zulasten der Krankenversicherung ist mit geeigneten Mitteln entgegenzutreten. Klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten sind unter öffentlicher Aufsicht durchzuführen. Der Einfluss der Pharmaindustrie auf die universitäre Forschung und auf die Aus- und Weiterbildung der Ärzteschaft muss offen gelegt und begrenzt werden.

Wir fordern eine Politik der offenen Pharmapatente. Offene Patente orientieren sich am Konzept der Open-Source-Software in der Informatik. Wer ein offenes Patent anmeldet, erlaubt allen die uneingeschränkte Nutzung der patentierten Wirkstoffe, verpflichtet jedoch alle NutzerInnen, sämtliche Erfahrungen und Weiterentwicklungen wiederum als offene Patente freizugeben. Wir erinnern daran, dass sich die Schweiz der Patentierung von chemischen Stoffen lange Zeit widersetzte und den Stoffschutz erst 1976 einführte. Dies deshalb, weil sich die chemische Industrie der Schweiz so die Möglichkeit sichern konnte, bewährte Stoffe und Verfahren zu kopieren.

Wir streben eine detaillierte Machbarkeitsstudie an, die den Aufbau eines öffentlich-rechtlichen Pharmakonzerns prüft. Ein solcher Konzern soll die Abhängigkeit der Gesundheitsversorgung von den privaten Pharmamultis mildern. Er soll

· Wirkstoffe und Medikamente in enger Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten und Firmen entwickeln, die sich zu einer Politik der offenen Patente verpflichten;

· dabei auch die Bedürfnisse der Bevölkerung in armen Ländern beachten;

· die kombinierte und integrierte Forschung in den Bereichen der Komplementär- und Schulmedizin fördern und

· ausgewählte Generika produzieren und vermarkten.

10. Taggeldversicherung

Die Schweiz braucht endlich ein Obligatorium in der Taggeldversicherung, mit der die Einkommensausfälle im Krankheitsfall abgedeckt werden. Dies liegt auch im Interesse der Früherkennung drohender Invalidität.

Eine fortschrittliche Reformkoalition

Die bundesrätlichen Vorschläge zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes gehen zum grössten Teil in die entgegengesetzte Richtung dessen, was wir mit unserer Reformagenda anstreben. Wir laden deshalb die sozialpolitisch fortschrittlichen Kräfte der Schweiz ein, sich in der Gesundheitspolitik zu einer gemeinsamen Reformkoalition zusammenzuschliessen und hartnäckig und effizient für eine soziale Gesundheitsversorgung einzutreten. Wir würden uns freuen, wenn unsere Reformagenda dafür als inhaltlicher Bezugsrahmen dienen kann. ·



Die Autorinnen

Die Fachgruppe Gesundheitspolitik setzt sich zusammen aus: Rosmarie Glauser, geschäftsleitende Sekretärin VSAO Bern (Berufsverband der Assistenz- und OberärztInnen); Oliver Peters, persönlicher Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialdirektors Kanton Waadt; Renate Eichenberger, Präsidentin SBGRL (Berufsverband der Langzeitpflegenden); Beat Ringger, Zentralsekretär VPOD (Gewerkschaft des öffentlichen Personals) und Sekretär Denknetz; Ruedi Spöndlin, Redaktor «Soziale Medizin»; Elsbeth Wandeler, Leiterin der Abteilung. Berufspolitik SBK Schweiz (Berufsverband des Klinik- und Spitalpflegepersonals); Erika Ziltener, Leiterin Patientenstelle Zürich.



Denknetz

· Dieser Artikel ist ein Vorabdruck aus dem ersten «Jahrbuch» des Vereins Denknetz, das diese Woche vorgestellt wird. Das «Jahrbuch» ist ein weiteres Resultat der 2004 gestarteten Bemühungen gewerkschaftsnaher Kreise, einen institutionellen Rahmen zu schaffen, in dem linke Themen wie Freiheit, Gleichheit und Solidarität bearbeitet werden können. Dabei geht es auch darum, die disparaten Bemühungen aus Wissenschaft und Praxis zusammenzuführen - und Verbindungen mit verschiedenen Institutionen im In- und Ausland zu pflegen. Die Wissenschaft soll näher an die konkreten Diskussionen geführt werden und die Praxis ein Gefäss bekommen, in dem sie ihre Erfahrungen reflektieren kann. Dieser intellektuelle Austausch muss nicht in erster Linie konkrete Rezepte für die Praxis anbieten. Er soll vielmehr dazu beitragen, den neokapitalistischen Mainstream zu bändigen - und die in den letzten Jahren verloren gegangene Definitionsmacht zurückzugewinnen.

· Denknetz hat zurzeit 300 Mitglieder aus der Wissenschaft, der Politik und den Gewerkschaften. Wichtigstes Medium ist das Internetportal www.denknetz-online.ch. Durch die Anstellung eines wissenschaftlichen Redaktors soll der praktische Nutzen der Webseite erhöht werden: Rezensionen, thematische Beiträge sowie ein Newsletter sollen demnächst zum Service gehören.

· Denknetz-Arbeitsgruppen bearbeiten folgende Schwerpunkte: Gesundheitspolitik, Gleichheit und Lohnpolitik, Wirtschaftsmacht und Wirtschaftsdemokratie sowie Alter als gesellschaftliche Existenz.
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© Grenchner Tagblatt / MLZ; 27.10.2005

Büren Zeitung

Nachrichten

Auf Antenne verzichten

Die Gesuchstellerin verzichtet auf den Bau einer Mobilfunkanlage auf dem Gebäude Solothurnstrasse 31 in Lengnau und zieht das Baugesuch zurück. Vorgesehen war, ein Mast mit drei Sektorantennen für GSM und UMTS Dienste aufzustellen. Gegen das Baugesuch gingen über 600 Einzel- und Sammeleinsprachen ein (wir berichteten). Die Einwohnergemeinde begründete in ihrer Einsprache, in Leng-nau gebe es bereits mehrere Mobilfunkanlagen und das Gemeindegebiet sei ausreichend versorgt. Mit der Nähe des vorgesehenen Standortes zum Dorfzentrum und der Dorfschule sei eine Gesundheitsgefährdung der Einwohner und insbesondere der Jugendlichen und Kinder nicht auszuschliessen. Die Gründe, warum das Baugesuch durch die Gesuchstellerin zurückgezogen wurde, sind der Einwohnergemeinde nicht bekannt. (mgt)

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© Beobachter; 28.10.2005; Seite 24; Nummer 22

Brennpunkt

Der Gemeinderat als Revoluzzer

Redaktion

Paul Schneiter

Als der Gemeinderat in Hedingen ZH im Juni beschloss, für vorläufig ein Jahr Baugesuche für UMTS-Antennen nicht zu behandeln, war kein Jurist im Raum, der die Milizpolitiker an die Rechtslage erinnert hätte. «Zum Glück nicht», erklärt Hochbauvorstand Paul Schneiter, «so konnten wir unseren gesunden Menschenverstand walten lassen.»

Das Bundesrecht sagt: Kommunale Behörden müssen Antennenprojekte baurechtlich prüfen.

Der Menschenverstand hingegen zweifelt: Die Strahlung, die von der neusten Mobilfunktechnologie ausgeht, könnte die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. «Es ist legitim, wenn wir dieses Rechtsgut höher bewerten», findet Schneiter. Eine Petition mit 300 Unterschriften tat ein Übriges: Das Dorf sandte ein vernehmliches Signal gegen die Obrigkeit, statt demütig die Verordnungen nachzuvollziehen.

Paul Schneiter, 59, ist selbst Handynutzer und steht als Ingenieur dem technischen Fortschritt offen gegenüber. Die Hedinger seien weder Elektrosmog-Sektierer noch Trotzköpfe. «Wir verstehen einfach nicht, weshalb ohne Not eine Technologie durchgestiert werden soll, über deren Auswirkungen man noch zu wenig weiss.»

Die Aufsichtsbeschwerde gegen die ungehorsamen Hedinger ist noch beim Regierungsrat hängig. Andere Gemeinden wurden bereits aufsichtsrechtlich in die Knie gezwungen. Paul Schneiter geht davon aus, dass es Hedingen gleich ergehen dürfte. Doch eine Hoffnung bleibt: «Die Gesetzgebung ist etwas Bewegliches ­ und es ist nicht verboten, klüger zu werden.»
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© Zofinger Tagblatt / MLZ; 28.10.2005

Region Zeitung

Gemeinderat bremst Swisscom

Murgenthal Baubewilligung für UMTS-Antennen verweigert

Die Swisscom erhält keine Baubewilligung für ihre beiden UMTS-Antennen-Projekte in Murgenthal. Wie vom Mobilfunkbetreiber zu erfahren war, hat der Gemeinderat Murgenthal die Baugesuche abgelehnt. Zur Begründung sagte Gemeindeammann Max Schärer: «In diesem Themenbereich ist vieles noch unklar. Ob die UMTS-Strahlung gesundheitliche Störungen hervorrufen kann oder nicht, ist wissenschaftlich noch nicht geklärt. Für den Gemeinderat hat die Gesundheit der Bevölkerung erste Priorität».

Die beiden Baugesuche betreffen den Aus- und Neubau von UMTS-Antennenanlagen im Gebiet Moosmatt (vis-à-vis der Oberst-Künzli-Villa, direkt am Bahngleis) beziehungsweise beim Lagergebäude der Firma Schwarz AG.

Grosser Widerstand

Gegen die Baugesuche gingen 50 Einsprachen ein. Gleichzeitig sammelte die Interessengruppe «IG - Stop UMTS in Murgenthal» über 800 Unterschriften. Sie verlangt für die Gemeinde ein Moratorium für Mobilfunkantennen. Einspracheverhandlungen und eine Orientierungsversammlung brachten keine Einigung. Swisscom Mobile reichte dieses Jahr beim Aargauer Regierungsrat Beschwerde ein wegen Rechtsverzögerung; diese Beschwerde wurde gutgeheissen. Es ist anzunehmen, dass die Swisscom gegen diesen Bescheid Beschwerde führen wird. (bbo/K.P.)
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© St. Galler Tagblatt; 27.10.2005

Wil

Wiler Zeitung / Volksfreund

«Der Mensch besteht aus Atomen»

Elektrosmog-Experte Josef Peter referiert am Herbstanlass des Hauseigentümervereins

Elektrosmog kann die Gesundheit nachhaltig negativ beeinflussen. Da der menschliche Körper aus Atomen besteht, in denen Elektronen pulsieren, scheint dies plausibel.

CHRISTOPH OKLÉ

Zum Elektrosmog gehören alle von technischen Geräten ausgehende Strahlungen, so zum Beispiel die elektrischen und magnetischen Wechselfelder, die Elektrostatik, Mikrowellen und Radioaktivität. Aber auch natürliche Strahlungen des Erdmagnetfeldes zählt man zum Elektrosmog. Der Mensch steht in Wechselwirkung mit diesen technischen und natürlichen Strahlungen, da unser ganzes Nervensystem auf elektrischer Basis funktioniert.

Je nach Intensität dieser technischen und natürlichen Strahlungen, die - in Abhängigkeit mit unserer persönlichen Widerstandsfähigkeit - auf uns einwirken, können diese Wellen unserem Organismus Schaden zufügen. Jede Strahlung hat eine unterschiedliche Wirksamkeit auf den Körper.

Kein Telefon am Bett

Auf grosses Interesse stiess die diesjährige Herbstveranstaltung des Hauseigentümervereins Wil und Umgebung im Hotel Freihof. Auf dem Programm stand ein Referat von Elektrosmog-Spezialist Josef Peter aus Effretikon, zum Thema «Prävention vor Elektrosmog». Dass Lebewesen - so auch der Mensch - auf elektromagnetische Felder reagieren könnten, sei verständlich, wenn man bedenke, dass der Körper aus Atomen besteht und sich in diesen Elektronen bewegen, machte der Referent verständlich. So könne bereits ein Radiowecker auf dem Nachttisch zu Schlafstörungen führen, sagte der Fachmann und riet, keine solchen Geräte - und schon gar keine Telefone - in der Nähe von Schlafstellen zu platzieren.

Da Elektrosmog Mensch und Tier beeinflusse, könne er verschiedene Phänomene verursachen, erklärte Josef Peter. So können Menschen, die unter Elektrosmog leiden, unerklärliche Depressionen und andere psychische Leiden wie auch weitere Symptome aufweisen: chronische Leiden wie Verspannungen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, erhöhte Reizbarkeit oder Krankheitsanfälligkeit, Gelenkprobleme sowie Rücken- oder Bandscheibenschmerzen, dauernde Müdigkeit, Nervosität, Konzentrationsschwäche, Denkblockaden oder Unausgeglichenheit.

An Schlaf- und Arbeitsplatz

Elektrosmog kann überall dort zu den erwähnten Symptomen führen, wo wir uns während längerer Zeit aufhalten, vor allem am Schlaf- und Arbeitsplatz. Daraus folgerte der Referent, dass der moderne Mensch eine Vorsorge durch Messung, Planung und Abschirmung von Elektrosmog benötige, um nachhaltiges Wohlbefinden auch bis ins hohe Alter zu gewährleisten.

Elektrobiologische Massnahmen und Fragenkomplexe seien aber keinesfalls gegen die Anwendung von elektrischer Energie gedacht, betonte Peter. Sie sollen auch nicht die Produktion von Geräten dieser Art verhindern, sondern unter Berücksichtigung der heutigen Erkenntnisse, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Umgang mit der Elektrizität verbessern. Bei seinen Messungen und den daraus resultierenden Sanierungsvorschlägen würden die Gesetzmässigkeiten berücksichtigt, erklärte Josef Peter, denen bei der Nutzung der Elektronik und der Elektrizität zwingend Beachtung geschenkt werden müsse. Dabei würden auch installationstechnische Details einbezogen und entsprechende Massnahmen empfohlen.

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© Tages-Anzeiger linkes Seeufer und Sihltal; 27.10.2005; Seite 5

Horgen, Oberrieden, Hirzel

«Uns sind leider die Hände gebunden»

In Horgen wird wiederholt Unmut laut über eine geplante Mobilfunkantenne. Der Gemeinderat zeigt Verständnis für die Ängste der Anwohner, schiebt die Verantwortung aber von sich.

von corinne landolt

horgen. Die Ausschreibung für die geplante Handyantenne an der Glärnischstrasse 54 ist vergangene Woche abgelaufen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Baurechtsentscheid fristgerecht angefordert, wie Gemeindepräsident Walter Bosshard bestätigt.

Auch Erika und Sepp Lindauer stören sich an der erneuten Ausschreibung einer Mobilfunkantenne in Horgen. Das Ehepaar hat dem Gemeinderat vor ein paar Tagen einen offenen Brief geschrieben. Es gehe ihm nicht alleine um die neuste geplante Antenne gegenüber den Schulhaus Rotweg, sondern um die Bewilligungspolitik für Handyantennen im Allgemeinen, betont Lindauer. Er bittet den Gemeinderat, «in Anbetracht der noch unklaren wissenschaftlichen Grundlagen und unter Anwendung des Vorsorgeprinzips alle Baugesuche für den Neubau von Mobilfunkanlagen äusserst kritisch zu beurteilen». Der Rentner stört sich vor allem daran, dass die Mobilfunkbetreiber nicht vermehrt gemeinsam Antennen errichten.

Kein Spielraum für Gemeinde

Walter Bosshard zeigt Verständnis für die Sorgen des Ehepaars Lindauer und anderen Horgnerinnen und Horgnern. Für den Gemeindepräsidenten ist klar: «Die Situation ist, so wie sie jetzt ist, unbefriedigend.» Dennoch könne die Gemeinde nicht viel machen, solange der Bund bestimme, was bei Antennen Recht und Unrecht ist. Laut der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) dürfen neue Anlagen nämlich frisch-fröhlich aufgestellt werden, solange die Strahlung einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Und dies ist gemäss Plan auch beim Antennenprojekt an der Glärnischstrasse 54 nicht der Fall. «Der Gemeinderat ist gezwungen, eine Rechtsgrundlage anzuwenden, von der er nicht vollumfänglich überzeugt ist», sagt Bosshard. Er fordert vom Bundesrat, diese unbefriedigende Situation endlich zu beenden.

Den Gemeinden bleibt oft nur die Bewilligungsverweigerung aus denkmalpflegerischen Überlegungen, so wie dies kürzlich Männedorf tat. Diese Gesetzeslücke könne man beim jüngsten Horgner Gesuch, bei dem die Handyantenne in einem Gebiet ohne schützenswerte Bauten zu stehen komme, leider nicht ausnützen, sagt Bosshard. Auch er stösst sich an den Doppel- und Dreispurigkeiten der Mobilfunkanbieter. Die Gemeinde Horgen habe in der Vergangenheit ein paar Mal die Netzbetreiber ersucht, enger zusammenzuarbeiten - erfolglos.

Am liebsten wäre Bosshard, der Grundeigentümer würde den Vertrag mit der Mobilfunkfirma gar nicht erst unterzeichnen. Denn wenn ein Gesuch für eine neue Anlage einmal auf dem Tisch sei, sei die Behörde gezwungen, das Recht anzuwenden. Und in den meisten Fällen führe das zur Bewilligung der Anlage, Rekurse hin oder her.

Der Zehnjahresvertrag für das Aufstellen der vier Meter hohen Sunrise-Antenne an der Glärnischstrasse ist bereits unterschrieben. Daran könne und wolle er auch nichts mehr ändern, sagt Hausbesitzer Hansruedi Kern. Der Besitzer der gleichnamigen Gärtnerei, auf dessen Dach die geplante Antenne installiert werden soll, hat den Zorn einzelner Anwohner bereits gespürt. Sie hätten angedroht, sie kämen nichts mehr kaufen, wenn die Antenne stünde. «Jeder will telefonieren. Eine Antenne will aber niemand.» Das geht für Kern nicht auf. «Ich kann die Polemik nicht verstehen, die es wegen einer solchen Antenne gibt.»

«Entschädigung gerechtfertigt»

Er habe sich, bevor er den Vertrag unterzeichnet habe, auch über gesundheitliche Auswirkungen erkundigt, sagt Kern. Er glaube nicht an die krankmachenden Folgen durch Strahlung. Dass er von der Betreiberfirma TDC Switzerland SA (Sunrise) für die Anlage auf seinem Dach Geld bekommt, findet er berechtigt: Schliesslich brauche die Technik für eine solche Anlage einen halben Dachstock - Raum, den er sonst anderswie nutzen könnte.

«Die Mobilfunkfirmen haben das Recht auf ihrer Seite, solange der Anlagegrenzwert nicht überschritten wird», sagt Charles J. Henry. Der pensionierte Ingenieur aus Zürich hat in der Stadt in den vergangenen Jahren unzählige Antennenprojekte bekämpft. Er weiss aus eigener Erfahrung: Wenn der Besitzer den Vertrag einmal unterschrieben hat, kann man nicht mehr viel machen. Dennoch: Henry rät den betroffenen Horgnerinnen und Horgnern, die sich um ihre Gesundheit sorgen, gemeinsam gegen die geplante Handyantenne zu rekurrieren. Denn damit könne man sich immerhin die Kosten teilen - «man muss mit mindestens 5000 Franken rechnen». Die einzige Chance, Recht zu bekommen, sieht er zum jetzigen Zeitpunkt darin, dass für die geplante Anlage die falschen Strahlenwerte berechnet sein könnten.

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