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Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen möglich?

Verfasst: 28. Oktober 2005 21:58
von C. Hauser
Hallo miteinander

Ich kenne mich bei diesem Thema noch nicht so aus und wohne ca. 50-100 Meter neben einer bestehenden Mobilfunkantenne. Kann man auch Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen machen, was sind die Kriterien bezüglich Abstand und wie sind die Chancen einer solchen Einsprache. P.S. Das Haus, worin ich wohne wurde erstellt, als die Mobilfunkantenne schon vorhanden war. Jedoch wie gesagt in sehr nahem Abstand von ca. 50-100 Meter.

Danke für Information diesbezüglich.

Gruss
C. Hauser

Re: Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen möglich?

Verfasst: 29. Oktober 2005 16:38
von antihandy
Nein das geht nicht. Ausser es gibt Revisionsgründe.

Re: Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen möglich?

Verfasst: 29. Oktober 2005 18:18
von Hans-U. Jakob
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Versuchen an die Mietverträge mit den Mobilfunkern heranzukommen und diese auf ihre Gültigkeit hin untersuchen. Vor allem prüfen ob diese von befugten Personen unterzeichnet sind.
Beispiel 1: Antenne auf Gebäude mti Stockwerkeigentum.
Hier müssen restlos alle Stockwerkeigentümer unterzeichnen. War ein einzelner nicht einverstanden, ist der Mietvertrag ungültig.
Beispiel 2: Antenne in Kirchturm. Kirchgemeindereglement durchforsten. Ist für Mietverträge die Gemeindeversammlung zuständig und der Kirchgemeinderat oder sogar nur deren Präsident/In hat eigenmächtig gehandelt, ist der Mietvertrag ebenfalls ungültig.
Beispiel 3: Antenne auf Gebäude welches im Baurecht erstellt wurde.
Wenn der Baurechtnehmer nicht im Einverständnis mit dem Grundeigentümer gehandelt hat, ist der Mietvertrag ungültig.

Falls Ungültigkeit des Mievertrages festgestellt wurde, bei der örtlichen Baupolizeibehörde die unverzügliche Stillegung und Abbruch der Anlage verlangen.

Weitere Möglichkeit (Beispiel 4)
Bei der Gemeindeverwaltung Einsicht in das damalige Antennen-Bauprojekt verlagen. Diese muss auch dann gewährt werden, wenn die Einsprachefrist längstens abgelaufen ist. Wenn man Ihnen da Schwierigkeiten macht, helfen wir gerne weiter. Bisher haben wir alle 20 Fälle mit Einsichtsverweigerung gewonnen.
Das Einsichtsrecht beinhaltet übrigens auch das Recht Kopien anzufertigen und mitzunehmen.
Dann untersuchen, ob wirklich das gebaut wurde. was im Projekt stand.
Antennentypen, Sendendeleistungen, Senderichtungen, Bauhöhen usw.
Dazu brauchen Sie einen Fachmann mit einem guten Mesgerät.
(Spektrum-Analysator)
Falls auf dem Mast etwas anderes hängt, als senrzeit projektiert wurde, bei der Baupolizeibehörde sofortige Stilllegung und Abbruch der Anlage verlangen.

In Ihrem speziellen Fall (Ihr Haus wurde gebaut als die Antenne schon stand):
Unüberbaute Grundstücke im Baugebiet müssen bei der Antennenplanung so behandelt und berechnet werden, als wenn hier schon ein Gebäude mit der maximal erlaubten Höhe stehen würde.
Ob das der Fall war sehen Sie in den Planunterlagen wie oben in Beispiel 4 beschrieben. Auch hier müssen Sie sich diese auf der Gemeindeverwaltung beschaffen.
Bei der Nachberechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ueber eines müssen Sie sich aber im Vorneherein klar sein. Wenn Sie sich mit der Mobilfunkmafia anlegen, brauchen Sie gute Nerven und einen langen Atem. Freundlichkeiten und Anstand helfen Ihnen da gar nicht. Liebe Gespräche und Bitten noch viel weniger. Da gibt es nur eingeschriebene Briefe im Klartext. Und allfällige Abbruchverfügungen wenn nötig mit Polizeigewalt durchsetzen.

Viel Glück und viel Vergnügen,
Hans-U. Jakob, Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch

Re: Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen möglich?

Verfasst: 30. Oktober 2005 15:01
von antihandy
eben Revisionsgründe...wie von Herr Jakob sehr treffend ausgeführt.
Das mit den Mietverträgen ganz konkret betrachtet ist punktuell nicht ganz einfach, aber prüfenswert. Es gibt nämlich auch die Form des faktischen Vertrags und des Vertrauensschutzes, der auch bei per se "ungültig" zustande gekommenen Verträgen Formfehler zuweilen heilen kann. Wichtig sind auch Fristen...

Wie ebenfalls treffend ausgeführt: Hierfür braucht es sehr starke Nerven und sehr viel Klartext.

Und es ist eine R I E S E N - M A F IA.

Gruss

antihandy

Re: Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen möglich?

Verfasst: 30. Oktober 2005 17:49
von Hans-U. Jakob
Noch was vergessn:
Viele Mietverträge mit den Mobilfunkern laufen demnächst aus.
Das heisst, Sie müssen den Standortvermieter davon überzeugen, diesen fristgerecht zu kündigen und den Abbruch der Anlage unverzüglich nach Auslauf des Vertrages zu verlangen.
Vielfach stellen die Mobilfunkfunker bei Kündigung die Ohren auf Durchzug und funken munter weiter als ob nichts geschehen wäre.
In den meisten Fällen werden nicht einmal die Kündigungsschreiben bestätigt, geschweige denn die Anlage abgeräumt. In diesen Fällen muss eine Räumungsklage angehoben werden und nach gesetzter Frist eine private Abbruchfirma mit dem Abräumen beauftragt werden. Wenn nötig unter Polizeischutz. Auch das braucht Nerven wie Drahtseile.
Hans-U. Jakob

Re: Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen möglich?

Verfasst: 31. Oktober 2005 20:33
von antihandy
Alles völlig korrekt!

Aber was macht man, wenn tatsächlich (!) kein Fall wie in den Beispielen 1-3 etc. gegeben ist und man erst am Anfang eines Mietvertrages mit z.B. einer Laufzeit von 15 Jahren ist?

Was dann?

Mit besten Grüssen

antihandy

Re: Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen möglich?

Verfasst: 3. November 2005 14:54
von C.Hauser
Hallo zusammen

Das sieht wohl eher nach schwierig aus... Zumal die Antenne noch auf einem Swisscom-Gebäude steht...

Aber herzlichen Dank für die Infos!!!