Solidarität statt Geld für neue Handy-Antennen/Bewusste Verz

The Future's black

Solidarität statt Geld für neue Handy-Antennen/Bewusste Verz

Beitrag von The Future's black » 4. November 2005 12:53

© Tages-Anzeiger linkes Seeufer und Sihltal; 17.10.2005; Seite 5

Horgen, Oberrieden, Hirzel

Was Leserinnen meinen

Solidarität statt Geld für neue Handy-Antennen

Im Horgner Glärnischquartier ist eine neue Handyantenne geplant (Ausgaben vom 5. und 15. Oktober). Esther Holm bittet den Hauseigentümer, der dies zulassen will, um Einsicht.

Auch bei mir ist im Briefkasten das anonyme Flugblatt gegen die Natelantenne an der Glärnischstrasse eingeworfen worden, obwohl ich nicht Anwohnerin bin.

Die Berichterstattung über geplante Natelantennen beleuchtet einen wichtigen Aspekt nicht. Die Mobilfunkanbieter können ihre Antennen ja nur dort aufstellen, wo sie vom Haus- oder Landeigentümer eine Zusage erhalten. Diese wird in der Regel mit einem üppigen Betrag abgegolten. An guten Lagen ist dieser Betrag durchaus verhandelbar, das heisst, er kann vom Hauseigentümer in die Höhe getrieben werden.

Da fatalerweise die Strahlung einer solchen Anlage für das Haus darunter am geringsten ist, braucht sich der Hauseigentümer um seine eigene Gesundheit keine Sorgen zu machen. Nur kann man sich fragen, ob es so ein Geldbetrag wert ist, die guten nachbarschaftlichen Beziehungen zu belasten. In Grossstädten ist das wohl kein Thema, bei uns sollte es aber eins sein.

Es ist anzunehmen, dass die geplanten Rekurse, trotz der Nähe zur Schule, abgewiesen werden. Wie wäre es jedoch, wenn eine Delegation der Anwohner und eventuell der Schule mit dem Hauseigentümer Kontakt aufnehmen würden, um ihn zu bewegen, das Ganze nochmals zu überdenken. Natürlich kann er sagen: «Wenn ich es nicht mache, dann tuts der Nächste.» Sicher ist das aber keinesfalls. Auf die Dauer kann man die Mobilfunkanbieter nur mit solchen Methoden sanft zwingen, die Zusammenarbeit zu verstärken und gemeinsam Antennen zu betreiben. Wo auch immer Antennen geplant werden, regt sich Widerstand, und doch fruchtet er in den meisten Fällen nicht. Darum müssen neue, unkonventionelle Wege gesucht und gegangen werden. Im Glärnischquartier könnte man die Probe aufs Exempel machen. Die Solidarität mit der Nachbarschaft sollte mehr wert sein als ein paar Tausend Franken.

Esther Holm, Horgen

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© Neue Luzerner Zeitung; 02.11.2005; Seite 10

Zuger Zeitung Leserbriefe

Bewusste Verzögerungstaktik der Betreiber

Mobilfunk ­ Ruf nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssen wir gar nicht erst abwarten, die Mobilfunkforschung muss nicht noch jahrelang mit grossem Aufwand und teilweise mit Steuergeldern weiterbetrieben werden, denn die bereits vorliegenden Untersuchungen im Labor als auch mit Anwohnern von Mobilfunksendern, von anerkannten Wissenschaftern, sind aussagekräftig genug.

Ich erinnere an Dr. Repacholi (WHO): Erhöhtes Krebsrisiko bei Mäusen. Ecolog-Studie: Hinweise auf Krebs fördernde Wirkungen, DNS-Brüche und Schäden an Chromosomen, Durchlässigkeit der Blut-HirnSchranke schon bei geringer Strahlung. Studie von Dr. Cherry: klarer Zusammenhang zwischen Hochfrequenzstrahlen und Krebs, Geburts- und Fruchtbarkeitsstörungen bei Tieren und mehr. Professor Dr. Kundi: Herz-Kreislauf-Beschwerden, Schwindel usw. Professor Santini: Sehstörungen, Reizbarkeit, chronische Müdigkeit, Depressionen, Hautprobleme, Schlafstörungen, Gedächtnisverlust usw. Dr. L. v. Klitzing: Veränderung der Hirnströme. Reflexstudie: DNA-Strangbrüche, Chromosomenschäden. Professor Dr. Zwamborn: Deutlicher, statisch signifikanter Zusammenhang zwischen UMTS-ähnlichen Feldern und dem Wohlbefinden.

Ich könnte diese Liste fortsetzen ... Dr. Cherry (raum&zeit 108/2000) spricht von «überwältigenden Beweisen», dass Mobilfunkstrahlung schädigend und Krebs fördernd ist. Als wissenschaftlicher Beweis gilt aber nur, wenn eine Studie wiederholt worden wäre. Aber laut Dr. Cherry ist ein Forschungsergebnis ein Beweis. Wiederholung ist erforderlich, damit ein biologischer Effekt allgemein akzeptiert wird.

Seit zehn Jahren wenden sich erkrankte Menschen an die zuständigen Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden, es sind inzwischen Tausende. Aber unsere Regierung hat bisher keinerlei Initiative zur Abklärung ergriffen, obwohl sie zur Schadensabwehr verpflichtet ist. Solange es keine epidemiologischen Untersuchungen der Anwohner im Umkreis von Mobilfunkanlagen gibt, kein Schadensfall untersucht wurde, solange dürfen staatliche Stellen auch nicht behaupten, es gäbe keine Schäden durch Mobilfunk. Und auch wenn es nur Einzelfälle wären, wie oft behauptet wird, auch diese hätten ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Man rechnet allerdings mit mindestens 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung.

Aus wirtschaftlichen Gründen werden wir noch lange auf «neue wissenschaftliche Erkenntnisse» und auf die Anerkennung der bereits vorliegenden warten müssen. Tausende Ärzte sehen besorgt eine stetig wachsende Anzahl von Menschen unter der Mobilfunk-technologie leiden, dazu gehören auch die Dect-Telefone. Sie fordern die Politiker und Wissenschaftler dringendst auf, endlich vorsorglich zu handeln, um noch grösseren Schaden vom Volk abzuwenden.

Josef Arnold, Baar

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© Zofinger Tagblatt / MLZ; 02.11.2005

Region Zeitung

Antennen-Streit vor Gericht

Murgenthal Gemeinderat ficht Regierungsratsentscheid beim Verwaltungsgericht an

Der Streit um die geplanten UMTS-Antennen in Murgenthal geht in die nächste Runde. Der Gemeinderat hat beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Regierungsrates rekurriert, welcher eine Beschwerde der Swisscom wegen Rechtsverzögerung schützte.

«Regierungsrat schützt Swisscom», meldete das ZT am 27. September. Es ging darum, dass der Regierungsrat eine Beschwerde der Swisscom gegen den Gemeinderat Murgenthal wegen Rechtsverzögerung im Zusammenhang mit den Verfahren für die beiden UMTS-Antennen-Baugesuche Schwarz und Moosmatt geschützt hat. Der Gemeinderat hat nun diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht angefochten. Ein Urteil steht zurzeit noch aus.

Kein Moratorium erlassen

Unterdessen hat der Gemeinderat Murgenthal die Baubewilligung für die beiden UMTS-Antennen verweigert (ZT vom 28. Oktober). Gegen beide Baugesuche waren etliche Einsprachen eingegangen. Zudem wurden im März dieses Jahres in der Gemeinde weit über 800 Unterschriften gegen diese Ausbauvorhaben gesammelt. Ende August führte der Gemeinderat eine öffentliche Orientierungsversammlung durch.

Der Gemeinderat Murgenthal hat die beiden erwähnten Baugesuche der Swisscom (Schwarz und Moosmatt) an seiner letzten Sitzung abgelehnt und die dagegen erhobenen Einsprachen zum Teil gutgeheissen. Auf den Erlass eines Moratoriums, wie es mit den gesammelten Unterschriften gefordert wurde, hat er verzichtet.

Gesundheit des Volkes schützen

Zur Begründung seiner Ablehnung der Baugesuche teilt der Gemeinderat Murgenthal mit, die Aufgabe des Gemeinderates bestehe nicht nur in der Erteilung von baurechtlichen Bewilligungen, sondern auch darin, die Gesundheit des Volkes zu schützen. Dies habe den Gemeinderat bewogen, dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt bei den beiden vorgenannten Baugesuchsverfahren von Anfang an besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dieser Schutzpflicht stellte der Gemeinderat das Recht auf eine Baubewilligung gegenüber und kommt in einer Güterabwägung zum Schluss, der Schutz der Bevölkerung habe Vorrang.

Schon einmal Recht bekommen

Erst kürzlich hat der Gemeinderat Murgenthal vom Verwaltungsgericht in einer ähnlichen Angelegenheit Recht bekommen. Darin ging es um eine vom Gemeinderat im August 2002 nicht erteilte Baubewilligung an die Orange AG für den Standort einer UMTS-Anlage ausserhalb des Baugebietes im Gebiet Werri und in der Nähe eines Wohnquartiers in Riken. Der Regierungsrat hob den Gemeinderatsbeschluss mit Entscheid vom August 2003 auf; das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Gemeinderates dagegen nun aber gut und bestätigte dessen ablehnenden Beschluss vom August 2002. Das Verwaltungsgericht hielt fest, dass mögliche Gesundheitsschädigungen von hochfrequenten elektromagnetischen Strahlungen im Niedrigdosisbereich umstritten seien. Derartige biologische Wirkungen seien noch nicht umfassend erforscht. Darum rufen Kritiker nach strengeren Vorsorge-Grenzwerten, damit die mögliche schädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung besser in den Griff zu bekommen sei.

Vor diesem Hintergrund könne im Rahmen der Interessenabwägungen für Antennenstandorte ausserhalb des Baugebietes die Ausschöpfung der Alarmgrenzwerte nicht belanglos sein. Ausschlaggebend für die Standortwahl war für das Verwaltungsgericht somit unter anderem letztlich die geringere Strahlenbelastung für die benachbarten Wohnbauten. Das höchste kantonale Gericht hat die Strahlenbelastung abgewogen und Gesundheitsschädigungen im Niedrigdosisbereich nicht ausgeschlossen. Dieser kürzliche Verwaltungsgerichtsentscheid kann nach Meinung des Gemeinderates auch für die beiden Baugesuche Schwarz und Moosmatt angewandt werden. (hf/K.P.)
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© Die Südostschweiz; 01.11.2005

Region Gaster/See

Ausgabe Glarus Gaster/See

Eine Petition gegen Mobilfunkantennen-Wildwuchs

In Rapperswil und Jona ist eine Petition für den gesunden Umgang mit den Mobilfunkantennen lanciert worden.

so.- Nachfolgend publizieren wir auszugsweise die Überlegungen der Petitionsinitianten:

Täglich werden Mensch und Umwelt mit der erwiesenermassen sehr schädlichen Mobilfunkstrahlung belastet. Diese Belastung wird mit der neuen UMTS-Technologie noch drastischer, was sich durch massive Zunahme an gesundheitlichen Beschwerden (von Schlaflosigkeit, Hyperaktivität bis zu Krebs) sowie in einer zunehmenden Verschiebung des natürlichen Gleichgewichts abzuzeichnen beginnt. Trotzdem werden immer noch mehr Mobilfunkantennen aufgestellt, obwohl vom Versorgungsgrad her kein Bedarf mehr besteht. So auch in Rapperswil und Jona. Gerade haben wieder zwei neue Antennen eine Baubewilligung erhalten, obwohl es in den zwei Gemeinden bereits 15 Sendeanlagen hat.

Problematische Grenzwerte

Würden bei einem Medikament derart viele Hinweise für die gesundheitliche Schädlichkeit vorliegen, hätte man es längst vom Markt nehmen müssen. So zeigte die von der Schweiz mitfinanzierte EU-Reflex-Studie ganz klar, dass bereits unter den heute geltenden Grenzwerten DNA-Doppelstrangbrüche entstehen. Dies bedeutet einen Angriff auf unser Erbgut, die Folge davon ist in der Regel Krebs.

Die Grenzwerte wurden nicht nach medizinischen Kriterien, sondern lediglich nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit festgelegt. Sie wurden so hoch angesetzt, dass sie problemlos von jedem Mobilfunkbetreiber einzuhalten sind. Bereits bei der Festlegung empfahl das Buwal einen viermal strengeren Grenzwert. Mit der Aussage, Schweizer Grenzwerte seien zehnmal strenger als im Ausland, werden die Leute hinters Licht geführt. Dieser Grenzwert gilt praktisch vorwiegend in Innenräumen, wo auf Grund der Gebäudedämpfung die Werte ohnehin um diesen Faktor abnehmen.

Kinder speziell gefährdet

Eine erst diesen September erschienene Studie des BAG zeigte, dass bereits 69 Prozent der befragten Ärzte in ihrer Praxis Patienten haben, die über durch Elektrosmog verursachte Gesundheitsbeschwerden klagen.

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die im Wachstum empfindlicher auf die Strahlung reagieren, bedürfen eines besonderen Schutzes. Das ist auch der Grund, weshalb die Wiener Ärztekammer Leitlinien zum Gebrauch von Handys herausgab, worin Kindern unter 16 Jahren das Handytelefonieren zu verbieten ist. Professor Semm von der Universität Frankfurt, der im Auftrag der Telekom forschte, sagt sogar: «Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn sich im Umkreis von 250 m eine Mobilfunksendeanlage befindet.»

Genau genommen verstösst die heutige NIS-Verordnung gegen die Bundesverfassung, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Wir leben in einem weltweiten Mikrowellenofen, und es besteht eine noch uneinschätzbare Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlage.

Petition lanciert

Der Zustand schreit nach einem Einschreiten der Behörden, was aber ohne Druck der Bevölkerung nicht zu geschehen scheint. Schweizweit regt sich nun ein immer grösserer Widerstand, und die Behörden werden derzeit regelrecht mit Einsprachen bombardiert. Leider ist in Rapperswil und Jona aus der Bevölkerung bisher dazu sozusagen nichts gelaufen.

Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit der UGS Jona-Rapperswil eine Petition an die lokalen Behörden gestartet, in der sie aufgefordert werden, ihrer Verantwortung gegenüber der Gesundheit von Mensch und Umwelt nachzukommen.

Weil der Einspracheradius der zwei neuen Antennen an der Jonastrasse 60 (Weidmann Infra AG) und an der Bildaustrasse 6 (Graf Maschinenfabrik) die Grenze von Rapperswil nach Jona überschreitet, in Jona aber die Baugesuche für die Sendeanlagen nicht publiziert wurden, müssen die Baubewilligungen an die Sunrise TDC Schweiz AG ungültig erklärt und in beiden Gemeinden wiederholt werden. Die Einwohner, besonders jene im Einspracheradius, wurden nicht ausreichend über die Strahlenbelastung, die auf sie zukommen wird, informiert.

Die gängige Baubewilligungspraxis erlaubt der Bevölkerung keine faire Beteiligung an der baulichen Weiterentwicklung der eigenen Gemeinde. Zumal die Veröffentlichung im Internet keine Rechtswirkung hat und man damit rechnen muss, dass die dortigen Angaben, wie es im Fall des Baugesuches an der Neuen Jonastrasse 60 geschehen ist, falsch publiziert werden.

Zudem sind die Einsprachefristen von 14 Tagen sehr kurz. Die schriftliche Benachteiligung der Bevölkerung in lediglich einem Umkreis von 30 m ist im Fall von Mobilfunkantennen völlig unzureichend, zumal es sich bei den Standorten oft um Industriezonen handelt, in deren Umkreis nur wenig Leute wohnhaft sind, aber meist eine Betroffenheit in einem Radius zwischen 500 und 1500 m vorliegt.

Gefordert wird zudem ein sofortiges unbefristetes Moratorium für jeden Mobilfunkantennenaus- oder -neubau sowohl für den GSM- als auch für den UMTS-Standard. Die Bevölkerung muss besser über die Schädlichkeit dieser Technologie informiert werden. Es soll von den Behörden ein klares Planungskonzept erstellt werden, wie man in Zukunft mit Mobilfunkanlagen umgehen will. Das Baureglement sollte dahingehend geändert werden, dass öffentliche Bauten und Anlagen nicht mehr als Antennenstandorte zugelassen werden dürfen.

Wer will unterzeichnen?

Diese Sache geht die gesamte Bevölkerung an, denn es sind Mensch, Tier und Umwelt davon betroffen. Wer die Petition mit einer Unterschrift unterstützen möchte, melde sich bei der UGS Jona-Rapperswil oder direkt bei Sophia Iten, Eisenbahnstrasse 8, 8640 Rapperswil, sophia.iten@gmx.ch.
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© 24 heures Régon Riviera Chablais; 01.11.2005; page 20

Riviera

Saint-Légier Le projet d’installation d’une nouvelle station de communication mobile en zone village est loin de faire l’unanimité. Le téléphone arabe a résonné jusque dans les couloirs du Législatif.

Les élus tyalos émettent quelques interférences

Des conseillers communaux du Parti radical et de l’Union des indépendants ont relayé hier soir l’inquiétude, voire l’ire, d’habitants qui entendent d’une mauvaise oreille le projet d’installation d’une nouvelle antenne de téléphonie mobile au centre du village. Un moratoire sur le gel des implantations a été demandé.

La pose d’antennes de station de télécommunication fait peut-être le bonheur des détenteurs d’un téléphone portable et des utilisateurs de l’internet, mais pas forcément celui de tous les citoyens. C’est le cas à Saint-Légier avec le projet de la société Orange d’en installer une en zone village, au chemin du Champ-aux-Lièvres. Mis en consultation publique jusqu’à jeudi, ledit projet est d’ores et déjà frappé par de nombreuses oppositions (lire encadré).

De ce côté-ci de la région, le téléphone arabe et le lobbying fonctionnent si bien que les élus locaux se sont fait le relais de la désapprobation des riverains, notamment de ceux qui résident près de la future installation. Le Parti radical et l’Union des indépendants ont ainsi défendu hier soir en plénum le point de vue des opposants. Mieux, ils ont enjoint la Municipalité d’agir, particulièrement en demandant un moratoire qui se proposerait de geler les implantations à venir. Jusqu’à ce que les sociétés de téléphonie aient démontré qu’il n’est pas possible de procéder à des regroupements d’antennes (comme est censée l’imposer une ordonnance fédérale), ou qu’elles apportent la preuve que les implantations ne peuvent pas se faire hors des zones villages et villas du territoire communal.

Les autorités saint-légerinnes ont «pris acte» et répondront ultérieurement aux sollicitations du Législatif.

Cause perdue d’avance?

L’Exécutif semble néanmoins avoir les mains liées par une jurisprudence établie par le Tribunal fédéral (TF) en la matière. Il y a deux ans, la Municipalité avait refusé d’accorder un permis de construire à un opérateur dans le quartier de La Bergerie. Ce dernier avait fait recours auprès du Tribunal administratif et l’avait emporté, malgré un «contre-recours» des opposants au TF. Néanmoins, le permis n’est pas encore effectif, le propriétaire voulant renoncer finalement au contrat signé avec l’opérateur. L’affaire est actuellement dans les mains du Tribunal des baux. Il se murmurait hier à Saint-Légier que le propriétaire de la maison sur laquelle Orange veut installer sa station serait lui aussi prêt à faire marche arrière. . .

Christophe Boillat
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© Der Bund; 01.11.2005; Seite 24

Stadt-Region

Der Bund

Sunrise reicht Beschwerde ein

MüNSINGEN · Die Bewohner des Sägematt-Quartiers dürften es mit Unbehagen zur Kenntnis nehmen: Die Mobilfunkanbieterin Sunrise goutiert den Bauabschlag gegen die geplante UMTS-Anlage auf der Liegenschaft Sägematt 7 nicht. Sunrise reicht gegen den abschlägegen Entscheid der Münsinger Bau- und Planungskommission bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Beschwerde ein. Die Argumente der Gemeinde seien nicht stichhaltig, so Sunrise-Sprecher Tobias von Mandach. Der Einwand, die Anlage überschreite die zulässige Höhe, gelte nicht für Antennen. Zudem sei Sunrise in der Bauzone nicht verpflichtet, nach alternativen Standorten zu suchen. Die Gemeinde begründete ihren Entscheid unter anderem mit dem öffentlichen Interesse, das von der geplanten Anlage stark beeinträchtigt werde. Münsingen ist der Meinung, Sunrise müsse nachweisen, dass keine anderen Standorte für die Anlage in Frage kämen («Bund» vom 27. 9.).

Gegen das Bauvorhaben sind im Sommer 53 Einsprachen mit über 1000 Unterschriften eingegangen. Sorgen machen sich die Anwohner vor allem allfälliger Strahlungsschäden.

Keinen Riegel geschoben

Auch das Parlament befasste sich gestern Abend mit dem Thema Mobilfunk. In einer Motion forderte die SP, dass eine rechtliche Grundlage geschaffen werde, damit hängige und künftige Antennengesuche sistiert werden können. Dies solange, bis wissenschaftliche Untersuchungen der ETH Zürich über allfällige gesundheitlichen Schäden der Strahlung abgeschlossen und der vom Gemeinderat angekündigte Leitplan Mobilfunk rechtskräftig ist.

Gemeinderätin Senta Scheidegger (fw) stellte hingegen klar, dass es nicht in der Kompetenz der Gemeinde liege, eine entsprechende Grundlage zu schaffen. Dies stünde im Widerspruch zum Bundesrecht. Das Parlament wollte denn auch dem Aufruf der Motionärin Rosmarie Münger zu «zivilem Ungehorsam» nicht folgen. Letztlich wurde die Motion in ein Postulat umgewandelt und einstimmig als erheblich erklärt. (ige)
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© Der Bund; 01.11.2005; Seite 22

Stadt-Region

Der Bund

Moratorium für UMTS-Antenne?

STADT BERN · Die Mobilfunkantennen der neusten Generation (UMTS-Technologie) wecken Ängste. Wo immer in einem Wohnquartier eine neue Anlage aufgestellt werden soll, formiert sich Widerstand. Im Berner Nordquartier hat die SP Bern Nord die Rolle der Vorkämpferin übernommen. Im Sommer bot sie den Bewohnern der Waldstätterstrasse via Flugblatt Hilfestellung beim Verfassen von Einsprachen gegen eine geplante UMTS-Antenne an dieser Strasse. Als Ende September eine Baupublikation für eine weitere Anlage an der Rütlistrasse erschien, ging die SP noch einen Schritt weiter: Sie verfasste selber eine Einsprache, in der sie ein Moratorium für die UMTS-Antenne fordert, bis wissenschaftlich geklärt ist, welche gesundheitlichen Auswirkungen solche Installationen auf die Bevölkerung haben. In einer Pressemitteilung verweist die SP-Sektion auf ein vom Bundesrat unterstütztes Nationalfondsprojekt, welches in diesem Frühling gestartet wurde. Mit einem Budget von 5 Millionen Franken sollen bis 2009 die Folgen der nicht ionisierenden Strahlung für Umwelt und Gesundheit erforscht werden.

«Ein Moratorium für die Bewilligung von UMTS-Anlagen ist nicht möglich», liess sich Andreas Siegenthaler von der Sektion Nichtionisierende Strahlung (NIS) beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) kürzlich im «Tages-Anzeiger» zitieren. Die NIS-Verordnung schreibe Immissionsgrenzwerte vor, die überall eingehalten werden müssten. In Wohnsiedlungen, Büros, Schulen oder Spitälern seien diese sogar noch strenger.

Die SP Bern Nord zeigt sich unbeeindruckt. Beispiele von aufmüpfigen Gemeinden wie Münsingen und Stäfa ZH zeigten, dass die Behörden bei genügend grossem Druck aus der Bevölkerung sehr wohl bereit seien, den Natelantennen-Anbietern Paroli zu bieten, sagt SP-Grossrat Andreas Hofmann. (ruk)